Datum: 08.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Hauptausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Herr Mahlfeld fragt an, warum die Baumaßnahme im Rahmenkamp zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt wird. Dadurch fahren die Baufahrzeuge für die "Apfelkoppel" durch die Gartenstraße, die aufgrund der Beschilderung keine Nutzung durch diese Fahrzeuge zulässt. Bürgermeister Olaf Plambeck erklärt, den Sachverhalt zu klären und Herrn Mahlfeld morgen mitzuteilen.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 07.06.2021 (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil)
3 Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2021 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung
4 Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GO
5 Glasfaserausbau
6 Änderung der Geschäftsordnung (SV)
7 Ausschreibung Reinigungsleistung (SV)
8 Onlinezugangsgesetz (OZG) hier: Antrag der FDP- Fraktion
9 Aufnahme in den Abwasserzweckverbband Bordesholm (SV)
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Einladung zur Sitzung.pdf
Download Protokoll der Sitzung.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Olaf Plambeck teilt mit, dass ein Antrag „Ansiedlung eines Drogeriemarktes gegenüber Markant“ der Fraktion Bündnis 90 die Grünen für die heutige Sitzung vorliegt. 
Bürgermeister Olaf Plambeck erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt rechtlich nicht behandelt werden kann. Auch wenn in der Vergangenheit immer wieder die Tagesordnung ergänzt wurde, ist dieses rechtlich falsch gewesen. 
Die Ladungsfrist ist geschlossen, damit auch die Tagesordnung. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben, da der Hauptausschuss und die Gemeindevertretung nach den Bürgerwerkstätten Beschlüsse über den Inhalt der Auslobungsunterlagen fassen müssen. Es kommt somit auf jeden Fall zu einer politischen Beratung und Beschlussfassung. Eine Aufnahme in die Tagesordnung wäre unzulässig. .

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2. Niederschrift vom 07.06.2021 (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Einwendungen gegen die Niederschriften vom 07.06.2021 (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil), 
zugestellt am 23.06.2021, liegen nicht vor. 

Die Niederschriften vom 07.06.2021 (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil) sind genehmigt. 

Dokumente
Download Niederschrift öffentlicher und nichtöffentlicher Teil vom 07.06.2021.pdf

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3. Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.06.2021 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Olaf Plambeck teilt mit, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung der Gemeindevertretung empfohlen hat zu beschließen, das Flurstück 81/21, Flur 6, Gemarkung Großflintbek, Größe: 1593 qm „Lise-Meitner-Str.“ zu einem Kaufpreis von mindestens 60E/qm an den Erwerber des ehemaligen „Aldi-Grundstückes“ zu veräußern und den Bürgermeister zu ermächtigen mit dem Kaufinteressenten diesbezüglich in konkrete Verhandlung zu treten sowie bei Angebotsannahme den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Die Kosten der Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages trägt der Erwerber.
Bürgermeister Olaf Plambeck berichtet, dass dieser Beschluss bereits umgesetzt wurde.  

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4. Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Olaf Plambeck berichtet über folgende Themen: 

  • Der Tiefbautechniker ist zum 01.09.2021 ausgeschieden. Die Stelle ist noch nicht neu ausgeschrieben, da eine Neubesetzung mit einer evtl. anstehenden strukturellen Änderung ansteht. 

  • Frau Böhnert ist die neue Mitarbeiterin seit dem 17.06.2021 in dem Bereich Umweltschutz. 
  • Seit dem 01.08.2021 hat Frau Römmelt ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten begonnen.

  • Seit dem 16.08.2021 wird für die Dauer von 6-8 Wochen die überörtliche Prüfung des Amtes Flintbek (Ordnungsprüfung) durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde durchgeführt. Die Prüfer sind in den Räumlichkeiten der Bordesholmer Sparkasse untergebracht. 

  • Die Matrix „Investitionsplanung Schulbau“ der IBSH ist fast fertiggestellt.
  • Die Sicherstellung des Brandschutzes der Gemeinde Schönhorst durch die Gemeinde Flintbek wird immer konkreter. Die Sicherstellung des Brandschutzes der Gemeinde Techelsdorf soll durch die Gemeinde Böhnhusen erfolgen.  
  • Bisher wurden 1.624 Briefwahlunterlagen ausgegeben. Die Tendenz liegt aktuell pro Tag bei 80 neuen Anträgen. In 2017 waren es insgesamt 1.186 Anträge auf Briefwahl. Die Hygienekonzepte für die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen sind erstellt. 
  • Die institutionelle Tagespflege in Voorde hat ihren Betreib aufgenommen. 
  • Die Kita Außengruppe soll am 13.09.2021 ihren Betrieb aufnehmen, der Termin mit der Heimaufsicht findet am 09.09.2021 statt. 
  • Herr Greiwing bittet um Rückgabe der Einverständniserklärungen für die Video Übertragungen. 
  • Für den am 27.09.2021 stattfindenden Besuch bei Univercell ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Bürgermeister Olaf Plambeck bittet den Personalausweis mitzubringen.  

  •  
--  
 

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5. Glasfaserausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Johannes Lüneberg vom Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein eingeladen. 

Nach kurzer Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden, Gemeindevertreter Carsten Stegelmann, erklärt Herr Lüneberg anhand einer Präsentation die aktuelle Versorgungssituation in der Gemeinde Flintbek, die aktuellen Fördermöglichkeiten, die Optionen eines zukünftigen Breitbandausbaus und gibt zuletzt Vorschläge für die weitere Vorgehensweise. 

Im Anschluss an die Präsentation beantwortet Herr Lüneberg die Fragen der anwesenden Ausschussmitglieder. 
Die Mitglieder sind sich einig, dass in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses ein entsprechender Tagesordnungspunkt aufgenommen wird, um das weitere Vorgehen zu beraten. Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Beschluss für die Bereitstellung von Beratungsleistungen vorzubereiten.
Die Präsentation ist als Anlage dem Protokoll beigefügt
 

Dokumente
Download Präsentation Glasfaserasubsu.pdf

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6. Änderung der Geschäftsordnung (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Schaffung der Möglichkeit von Videoübertragungen (Live-Stream) von Sitzungen

Finanzielle Auswirkungen

--

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

--

Zukunftskonzept

--

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 beschlossen eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen.
Hierfür muss u.a. auch die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung geändert werden.
In § 8 (1) ist dort geregelt, dass eine Tonband- und Filmaufnahme zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig ist.



B        Stellungnahme der Verwaltung

Damit nicht bei jeder Sitzung, bei der eine Videoübertragung stattfinden soll, ein Einzelbeschluss über die Zulässigkeit gefasst werden muss, soll dieser Satz in der Geschäftsordnung entfernt werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Damit nicht bei jeder Sitzung, bei der eine Videoübertragung stattfinden soll, ein Einzelbeschluss über die Zulässigkeit gefasst werden muss, soll dieser Satz in der Geschäftsordnung entfernt werden.

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:

1. Änderung
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek

Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05 2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …..…..…... folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung erlassen:


§ 1

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Olaf Plambeck
Bürgermeister


gez. S. Pries (Amtsleiter) am 01.07.2021
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 01.07.2021

Diskussionsverlauf

Gemeindevertreter Herr Achim Lorenzen stellt den Antrag, § 8 der Geschäftsordnung wie folgt zu fassen: 
„Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Ton-und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig. 
Durch die Gemeinde beauftragte Ton-und Filmaufnahmen sind zulässig.“

6 dafür,1 dagegen

Beschluss: 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:

1. Änderung
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek

Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05 2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …..…..…... folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung erlassen:


§ 1

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Ton-und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig. 
Durch die Gemeinde beauftragte Ton-und Filmaufnahmen sind zulässig.


§ 2
Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Olaf Plambeck
Bürgermeister


6 dafür, 1 dagegen
   

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7. Ausschreibung Reinigungsleistung (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 7

A Sachverhalt

Eine saubere Schule ist wesentlicher Bestandteil für ein gutes Lehr- und Lernklima, nicht nur zu Coronazeiten. 
Die Reinigungsleistung der Schule am Eiderwald, sowie der Eiderhalle wird seit 2 Jahren durch eine Fremdfirma durchgeführt.  Beide Objekte wurden für die Dauer von einem Jahr öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag bekamen in den letzten 2 Jahren die jeweils günstigsten Firmen.  
Die Reinigungsleistungen waren in diesen 2 Jahren jedoch schlecht bis unzumutbar, ausgeschriebene Leistungen wurden nicht erbracht. Ermahnungen, Ortsbegehungen und Absprachen, sowie ständige Kontrolle führten zu keiner Besserung der Reinigungsqualität.
Bei beiden Firmen handelte es sich um keine ortsansässigen Unternehmen. Diese mussten nach Antragsannahme vorerst das benötigte Personal rekrutieren. Das Personal konnte nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Während der Laufzeit gab es zusätzlich viele Krankheitsfälle und Personalwechsel.
In diesen 2 Jahren Vertragslaufzeit fiel ein enormer Verwaltungs- und Kontrollaufwand an, der zudem nicht erfolgreich war.

B Stellungnahme der Verwaltung

Um die Schule dauerhaft in einen sauberen Zustand zu bekommen, schlägt die Verwaltung vor, nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde Flintbek, § 5, Absatz 4, eine Ausnahme der Richtlinien zu beschließen und die Vergabeart von der öffentlichen Ausschreibung in „beschränkte Ausschreibung“ zu ändern.
Damit könnte die Gemeinde Flintbek drei ortsnahe Firmen zur Angebotsabgabe auffordern.
Dies hätte die Vorteile:
  • Bessere Personalbindung durch Nähe zum Arbeitsort
  • Hohe Mitarbeitermotivation durch bessere Personalbindung 
  • Ansprechpartner jederzeit abrufbar / bessere Arbeitsqualität
  • Keine langen Anfahrtswege von Personal, Material oder Wäschediensten / bessere Ökobilanz
  • Höhere Arbeitsqualität durch längere Vertragslaufzeiten
  • Ortsansässige Firmen sind mehr auf den guten Ruf bedacht / bessere Qualität

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 5, Absatz 4 der Vergaberichtlinien der Gemeinde Flintbek die Vergabeart für die Reinigung in Schule und Eiderhalle von der öffentlichen Ausschreibung in eine beschränkte Ausschreibung zu ändern.

gez. H.Brede am 01.09.2021

gez. O.Plambeck am 01.09.2021

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Diskussion ergeht folgernder
Beschluss: 

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 5, Absatz 4 der Vergaberichtlinien der Gemeinde Flintbek die Vergabeart für die Reinigung in Schule und Eiderhalle von der öffentlichen Ausschreibung in eine beschränkte Ausschreibung zu ändern.

einstimmig dafür 

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8. Onlinezugangsgesetz (OZG) hier: Antrag der FDP- Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Finanzielle Auswirkungen

---

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

---

Zukunftskonzept

---

A Sachverhalt

Im August 2017 ist das sogenannte Onlinezugangsgesetz in Kraft getreten. Damit sollen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online zur Verfügung stehen. Seinen Wohnsitz anmelden, Wohngeld beantragen, usw., was bisher nur vor Ort in der Behörde möglich war, soll bis Ende 2022 alles bequem von zuhause aus möglich werden. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Verwaltungsleistungen, die aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht digital erbracht werden können. Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen ist ein komplexes Thema. Sie müssen sowohl alle fachlich- rechtlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden. 
Die eigentliche Verantwortung für die OZG-Umsetzung liegt beim Land Schleswig-Holstein. Die Organisation der Umsetzung des OZG und der Digitalisierung auf Kommunalebene wurde vom Land auf den ITV.SH übertragen. Der ITV.SH ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, gegründet per Landesgesetz und in kommunaler Trägerschaft. Um auch die operativ-technische Umsetzung durch den ITV.SH voranzutreiben, ist dieser auch Träger des Landes-IT-Dienstleisters Dataport AöR, welcher die Infrastruktur für die Online-Dienste und die notwendigen Basiskomponenten betreibt. Der ITV.SH importiert die entsprechenden Dienste zu den Kommunen in Schleswig-Holstein, die von den Themenfeldführern exportiert werden. Sowohl bei den Online-Diensten als auch bei dem Portal handelt es sich um ein Angebot an die Kommunen.
Die zu schaffenden Voraussetzungen wie z.B. die Einführung der E-Akte werden entsprechend der Vorgaben durch die Gemeinde Flintbek umgesetzt. Das ITV.SH hat im Übrigen mitgeteilt, dass es unrealistisch ist, dass bis Ende 2022 alle Online-Dienste für sämtliche Anträge inklusive der digitalen Bearbeitung in den Kommunalverwaltungen angeboten werden können. Ziel ist es, die wichtigsten Online-Anträge bis Ende 2022 den Bürger*innen zur Verfügung zu stellen und den Transport der Daten in die Kommunalverwaltungen zu gewährleisten. Die komplette Digitalisierung von Prozessen zur Antragstellung und -bearbeitung wird die Kommunen in Schleswig-Holstein noch über das Jahr 2022 hinaus beschäftigen. Beim ITV.SH geht man davon aus, von ca. 570 möglichen Leistungen maximal ca.60 Ende 2022 anbieten zu können.
Über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein bietet die Gemeinde Flintbek im Übrigen bereits ca. 300 Leistungen an. Diese ersetzen zwar heute noch nicht einen Online-Antrag, bieten jedoch eine Vielzahl an Informationen und Hilfestellungen für die Beantragung von Dienstleistungen. 
Zusätzlich werden über den Tool der Terminvergabe der Gemeinde Flintbek, zahlreiche Informationen zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen gegeben. 

S. Pries (Amtsleiter) 30.08.2021

Diskussionsverlauf

Gemeindevertreterin Frau Schlegelberger-Erfurth erläutert, warum die FDP-Fraktion diesen Tagesordnungspunkt beantragt hat. 
Sie teilt mit, dass durch die Einführung des Onlinezugangsgesetzes ein hoher Aufwand an die Verwaltung gestellt wird, der nicht nur Zeit kosten wird, sondern auch personelle Ressourcen beansprucht. 

Auf ihre Frage, ob die Verwaltung sich schon damit beschäftigt hat erklärt Bürgermeister Olaf Plambeck , dass es schon erste Überlegungen, auch im Hinblick auf Kooperationen mit Bordesholm und Molfsee, gibt. 

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9. Aufnahme in den Abwasserzweckverbband Bordesholm (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Schönhorst) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 9

Rechtliche Bedeutung

- freiwillige Leistung -

Finanzielle Auswirkungen

Keine, da zurzeit lediglich Grundsatzbeschluss gefasst werden muss

A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek hat eine Kooperation mit dem Abwasserzweckverband Bordesholmer Land im Bereich Abwasser. Diese Kooperation, insbesondere die Möglichkeit der personellen Ergänzungen, hat zu einer erheblichen Entlastung des Gesamtbetriebes geführt.

Der notwendige und sinnvolle kommende Schritt, ist zu prüfen, ob die Gemeinde Flintbek als Ordentliches Mitglied zukünftig dem Abwasserzweckverband Bordesholmer Land (AZV) beitritt.

Der grundsätzliche Wunsch der Gemeinde Flintbek ist, an die Verbandsversammlung bereits herangetragen worden. Hier wurde der Beschluss gefasst, dass zunächst ein eindeutiges, politisches Signal durch die Gemeindevertretung Flintbek erfolgen möge, bevor entsprechende Gespräche aufgenommen werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Bei diesen von der Gemeindevertretung Flintbek zu fassenden Beschluss handelt es sich ausschließlich um einen Grundsatzbeschluss, Gespräche und Prüfungen aufzunehmen, welche Folgen eine Aufnahme der Gemeinde Flintbek als Ordentliches Mitglied in den Abwasserzweckverband Bordesholmer Land hätte. Diese Prüfung ist ergebnisoffen und kann letztendlich auch bedeuten, dass eine Aufnahme als Ordentliches Mitglied wirtschaftlich für die Gemeinde Flintbek nicht sinnvoll ist. Natürlich kann, und das wäre der Wunsch, dabei als Ergebnis herauskommen, dass eine Aufnahme als Ordentliches Mitglied, zielführend für die Zukunft sein wird. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung nachfolgenden Beschlussvorschlag:

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek grundsätzliche Gespräche mit dem Abwasserzweckverband Bordesholmer Land (AZV) für die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Aufnahme als Ordentliches Mitglied in den Abwasserzweckverband Bordesholmer Land zu führen.

gez. Olaf  Plambeck –Bürgermeister-   01.09.2021

Diskussionsverlauf

Gemeindevertreter Herr Achim Lorenzen stellt folgenden Antrag:  

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek grundsätzliche Gespräche mit dem Abwasserzweckverband Bordesholmer Land (AZV) für die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Aufnahme als Ordentliches Mitglied in den Abwasserzweckverband Bordesholmer Land zu führen.
Eine Prüfung soll ergebnisoffen nicht nur auf finanzielle, sondern auch auf Klimaschutzeinflüsse, z.B. CO 2 Einsparung, erfolgen. 

3 dafür, 4 dagegen 

Beschluss
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek grundsätzliche Gespräche mit dem Abwasserzweckverband Bordesholmer Land (AZV) für die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Aufnahme als Ordentliches Mitglied in den Abwasserzweckverband Bordesholmer Land zu führen.
4 dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Wortmeldungen. 

Datenstand vom 15.11.2022 12:02 Uhr