Datum: 21.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:58 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
7 Besucher*innen

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Herr Kohlert bezieht sich auf die Vorstellung einer Bebauungsidee für das „Schatzkammer-Grundstück“ („Freeweid 16a“) durch die „Holstein Bau GmbH“ aus der letzten Bauausschusssitzung sowie auf die für die heutige Bauausschusssitzung vorgesehene Vorstellung der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ und kritisiert, dass bisher keine Grundlagenanalyse für das Grundstück durchgeführt worden ist. Eine Überplanung und Bebauung des Grundstückes bringe diverse Problemstellungen mit sich, welche beachtet werden müssten. Beispielhaft führt Herr Kohlert die Hauptkanalisation, den Bahndamm, die Überschwemmungen der Grundstücke sowie die barrierefreie Erschließung an. Zu den Ausführungen des Herrn Kohlert entgegnet Herr Brede, dass die genannten Problemstellungen innerhalb eines Bauleitplanverfahrens abgearbeitet werden. Zu jetzigem Zeitpunkt würden zunächst erste Ideen gesammelt werden. Auf Anmerkung von Herrn Kohlert, dass die Grundlagenermittlung aus seiner Sicht bereits vorher durchgeführt werden müsse und entsprechende Angaben geliefert werden müssten, teilt Herr Holsten mit, dass dies Aufgabe des Investors sei. Frau Ratjen gibt zu bedenken, dass sich das "Schatzkammer-Grundstück" am tiefsten Punkt Flintbeks befinde und teilt hierzu mit, dass die Grundstücke am heutigen Tage enorm unter Wasser stehen. An den Bahnschienen stehe das Wasser derzeit so hoch, dass man dort nicht mehr entlang gehen könne. Entsprechendes Fotomaterial vom heutigen Tage liege ihr vor. Frau Ratjen stelle sich deshalb die Frage, wo das Regenwasser verbleiben solle. Herr Groß erläutert diesbezüglich, dass der Gemeinde diese Problematik seit vielen Jahren bekannt ist. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass man sich derzeit noch in einem frühen Stadium der Planung befinde. Herr Muhs merkt zuletzt an, dass die „Holstein Bau GmbH“ in ihren Ausführungen bereits einige Problemstellungen aufgegriffen hat.
Hinweise zur öffentlichen Niederschrift vor TOPs:
Zur heutigen Bauausschusssitzung begrüßt der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, zudem Herrn Jonscher, Vorstand der "GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG" sowie Herrn Exner von der "Immobilienteam-Nord GmbH" und Herrn Stiebe von der "s2n-architekten Part. mbB" zum Tagesordnungspunkt Nr. 4 für die Vorstellung der "GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG". Darüber hinaus begrüßt er Herrn Jeß vom Planungsbüro "B2K und dn Ingenieure GmbH" zum Tagesordnungspunkt Nr. 5 für die Vorstellung der Abwägung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 der Gemeinde Flintbek.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 09.09.2021 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 Grundstück "Freeweid 16a" ("Schatzkammer") hier: Vorstellung der "GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG" (SV)
5 Bebauungsplan Nr. 51, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" hier: Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (SV)
6 Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)
7 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Bauausschuss 21.10.2021.pdf
Download B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Abwägungsvorschläge.pdf
Download Einladung Bauausschuss 21.10.2021.pdf
Download Einwohner*innen-Eingabe zum B-Plan Nr. 50.pdf
Download Lageplan "Schatzkammer-Grundstück".pdf
Download Präsentation Abwägung B-Plan Nr. 51, 1. Änderung.pdf
Download Präsentation Vorstellung GEWOBA.pdf
Download Protokoll BauA 21.10.2021.pdf

zum Seitenanfang

1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Änderungsanträge zur Tagesordnung ergehen nicht.

zum Seitenanfang

2. Niederschrift vom 09.09.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Zur Niederschrift vom 09.09.2021 (Seite 6 unter dem TOP Nr. 8 „Verschiedenes“) merkt Herr Herrmann zu der Formulierung 
„Herr Herrmann merkt an, dass die Verlegung der Befreiungsanträge vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Sitzungsteil ohne vorherige Unterrichtung mit dem Ausschuss erfolgte und spricht sich dagegen aus.“
an, dass er sich bei der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hinsichtlich der grundsätzlichen Thematik lediglich erkundigt habe, sich jedoch nicht dagegen ausgesprochen habe. 

Dokumente
Download Protokoll Bauausschuss 09.09.2021.pdf

zum Seitenanfang

3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Herr Brede gibt bekannt, dass es seitens der Verwaltung seit der letzten Bauausschusssitzung nichts Neues zu berichten gibt.

zum Seitenanfang

4. Grundstück "Freeweid 16a" ("Schatzkammer") hier: Vorstellung der "GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG" (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 4

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Durch Umsetzung eines Bebauungskonzeptes auf der Fläche entstehen Kosten für eine Bauleitplanung. 
Eine Kostenübernahme durch Vorhabenträger könnte über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erfolgen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Das Grundstück „Freeweid 16a“ befindet sich im Ortsteil Voorde und ist derzeit mit mehreren Lagerhallen bebaut. Auf dem Grundstück wird ein Antik- und Trödelhandel („Schatzkammer“) betrieben. Das „Schatzkammer-Gelände“ umfasst ca. 14.600 qm.
Der Betrieb des Antik- und Trödelhandels wird durch den Inhaber zukünftig eingestellt werden. Der Grundstückseigentümer bereitet aus diesem Grunde derzeit die Veräußerung seines Grundstückes vor. 
Da sich mehrere Grundstücksinteressenten*innen hinsichtlich der Abfrage der städtebaulichen Zielsetzungen und Planungen der Gemeinde Flintbek für das Grundstück an die Verwaltung gewandt haben, erfolgte in der Bauausschusssitzung vom 20.05.2021 eine Beratung über grundlegende Themen und Fragestellungen.
Aus der Beratung haben sich die folgenden Parameter ergeben:
  • Anzahl der Wohneinheiten ca. 50 - 60
  • 2 Stellplätze je Wohneinheit
  • Berücksichtigung von Stellplätzen in der Planung für die bestehende Bebauung

Durch die „Holstein Bau GmbH“ wurde ein Bebauungsvorschlag für die Errichtung von Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück erarbeitet, welches in der Bauausschusssitzung vom 12.08.2021 vorgestellt wurde.
Der Bebauungsvorschlag sieht die Realisierung eines Wohnquartiers mit 104 Wohnungen, wovon 25 barrierearm hergestellt werden, vor. Geplant sind vier viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit je 18 Wohneinheiten sowie drei dreigeschossige Wohnhäuser mit zweimal je 11 Wohneinheiten und einmal je 10 Wohneinheiten. Die detaillierten Angaben zum Bebauungsvorschlag können dem Bauausschussprotokoll vom 12.08.2021 entnommen werden.
Im Bauausschuss besteht der Konsens, dass das am 12.08.2021 vorgestellte Bebauungskonzept nicht den Zielsetzungen des Bauausschusses für die Fläche entspricht. Insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten und damit einhergehend die Anzahl der Wohnhäuser als auch die Geschossigkeit seien zu reduzieren.
Eine Neuordnung des Geländes sowie die Nutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken wird jedoch grundsätzlich positiv gesehen. Die Bauausschussmitglieder kamen daher überein, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung eines konkreten Planungsziels zu beraten.
Die diesbezügliche Beratung erfolgte in der Bauausschusssitzung vom 09.09.2021. Der Bauausschuss empfahl der Gemeindevertretung durch Beschluss, einen Bebauungsplan, mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbaufläche, für das Gelände der „Schatzkammer“ aufzustellen.
Die Gemeindevertretung fasste den Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 54 daraufhin in ihrer Sitzung vom 30.09.2021.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die „Gewoba Nord Baugenossenschaft eG“ zeigte der Amts- und Gemeindeverwaltung bereits ihr grundsätzliches Interesse an der Entwicklung und Realisierung eines Bebauungskonzeptes für das Gelände der „Schatzkammer“ an. 
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.10.2021 werden Herr Jonscher und Herr Liebscher (Vorstand der „Gewoba Nord Baugenossenschaft eG“) die Genossenschaft sowie in Zusammenarbeit mit Herrn Exner vom „Immobilienteam-Nord GmbH“ erste Vorstellungen hinsichtlich einer Überplanung des „Schatzkammer-Grundstückes“ aufzeigen.

C Beschlussvorschlag

gez. S. Dreier am 14.10.2021
gez. H. Brede am 14.10.2021

Diskussionsverlauf

Herr Jonscher, Vorstand der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“, begrüßt die Anwesenden und stellt anschließend das Konzept, die Historie sowie die Kennzahlen und Referenzen der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. 
Herr Jonscher teilt in diesem Zusammenhang mit, dass Herr Exner von der „Immobilienteam-Nord GmbH“ hinsichtlich des „Schatzkammer-Grundstückes“ auf ihn zugekommen sei und dieser daher ebenfalls an der heutigen Sitzung teilnimmt. Darüber hinaus stellt er Herrn Stiebe vom Architekturbüro „s2n-architekten Part. mbH“ vor, welcher mit der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ bereits bei mehreren Projekten zusammenarbeitet und an der heutigen Bauausschusssitzung ebenfalls begleitend teilnimmt.
Im Verlauf der Vorstellung macht Herr Jonscher deutlich, dass die Durchführung von Bauleitplanungen in Zusammenarbeit mit Kommunen zu dem täglichen Arbeitsfeld der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ gehöre und diese daher über große Erfahrung in diesem Bereich verfüge. 
Darüber hinaus stellt Herr Jonscher deutlich heraus, dass für die Realisierung von „bezahlbarem“ Mietwohnungsbau durch die Gemeinde Flintbek Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
Herr Jonscher macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Brutto-Baukosten für Neubauten derzeit etwa 4.000,- € / qm betragen. Eine Bebauung des „Schatzkammer-Grundstückes“ könnte aus diesem Grunde ggf. ohnehin nur etappenweise erfolgen. 
Herr Jonscher sowie Herr Stiebe machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass ihnen die durch eine Überplanung des „Schatzkammer-Grundstückes“ ergebenden Problemstellungen durchaus bekannt sind. Weitergehende Untersuchungen jedoch erst angestellt werden, sofern eine Einigkeit zwischen der Gemeinde und der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ über das grundsätzliche Konzept besteht. 
Um lediglich eine erste Größenordnung aufzuzeigen, zeigen Herr Stiebe und Herr Jonscher den Anwesenden einen Lageplan. Dieser ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Herr Stiebe merkt hierzu an, dass es sich bei dem Lageplan keineswegs um ein Bebauungskonzept handelt. Um den sozialen Aspekt und das Ziel der Genossenschaft, bezahlbaren Wohnungsbau zu schaffen, umzusetzen, sei die Realisierung von 100 Wohneinheiten bei derzeitiger Kaufpreisvorstellung des Grundstückseigentümers wünschenswert. Ob diese auch tatsächlich umsetzbar sind, würde sich jedoch ohnehin erst in der weiteren Planung zeigen.
Herr Exner führt ergänzend hierzu an, dass in der Gemeinde Flintbek über die Schaffung einer Kindertagesstätte im Ortsteil Voorde beraten wird und macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass die Neuerrichtung einer Kindertagesstätte auf dem „Schatzkammer-Grundstück“ denkbar sei. 
Anschließend folgt eine eingehende Diskussion im Ausschuss. 
Herr Muhs und Herr Groß sprechen sich im weiteren Verlauf gegen die Planung einer Kindertagesstätte auf der Fläche aus. 
Im Bauausschuss besteht darüber hinaus der Konsens, an der festgelegten Anzahl der Wohneinheiten von 50 - 60 festzuhalten. 
Auf Nachfrage von Herrn Lorenzen, ob die „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ grundsätzliches Interesse an der Realisierung von Wohnungsbau in der Gemeinde Flintbek hat, teilt Herr Jonscher mit, dass der Mietwohnungsbau die Genossenschaft antreibt und dieser nicht standortspezifisch ist.
Auf Nachfrage durch Herrn Groß, ob seitens der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ eine Planung in den Bestand des „Schatzkammer-Grundstückes“ sowie die Realisierung von „Coworking-Spaces“ denkbar sei, entgegnet Herr Jonscher, dass dies keine Planungsalternative sei. 
Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, bedankt sich bei Herrn Jonscher, Herrn Exner sowie Herrn Stiebe anschließend für die Vorstellung.
Herr Jonscher bittet abschließend um eine Rückmeldung seitens des Bauausschusses, ob eine Zusammenarbeit mit der „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ seitens der Gemeinde Flintbek weiterverfolgt wird oder nicht. 

Dokumente
Download Lageplan "Schatzkammer-Grundstück".pdf
Download Präsentation Vorstellung GEWOBA.pdf

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan Nr. 51, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" hier: Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten werden durch die Haftpflichtversicherung des Vermessungsbüros übernommen.

Eine Kostenübernahmeerklärung der Erschließungsträgerin für die Erstattung der Kosten für die Durchführung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 liegt darüber hinaus vor.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 51 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordöstlich der Bebauung der Straße „Saalbeek“ und südöstlich angrenzend an die Straße „Bokseer Weg“ ist mithin am 14.05.2020 in Kraft getreten. 
Seither laufen die Erschließungsarbeiten auf der Fläche. Im Zuge der Ersterschließungsarbeiten musste festgestellt werden, dass der im B-Plan Nr. 51 festgesetzte Knickschutzstreifen mit einer Breite von 3,00 m am östlichen Plangebietsrand entlang des Redders diese Breite nicht einhalten kann. 
Die Breite des Knickschutzstreifens von 3,00 m ist aus verschiedenen Gründen festgelegt worden. Der Knickschutzstreifen sichert den Erhalt der Funktionalität des besonders schützenswerten Redders. Artenschutzrechtlich trägt der Knickschutzstreifen dazu bei, dass der am Knick befindliche Dunkelkorridor, welcher für verschiedene Fledermausarten genutzt wird, nicht zu stark beeinträchtigt wird. Zudem kann die Unterhaltung des Knicks durch die Gemeinde über den Knickschutzstreifen erfolgen. 
Grund für die Verschmälerung des Knickschutzstreifens ist ein Fehler in der vermessungstechnischen Aufnahme des Wallfusses des zu einem Redder gehörenden Knicks. Der Wallfuss des Knicks wurde durch den Vermesser nicht korrekt aufgenommen, sodass der Knickwall in der Planzeichnung des B-Planes zu schmal ausgewiesen ist. 

Durch eine am 27.11.2020 durchgeführte Vermessung wurden Abstände von fast durchgängig weniger als 3,00 m zwischen den Wohngrundstücken und dem korrekt eingemessenen Knickwallfuss festgestellt. Die schmalste Stelle misst 1,69 m. 

In der Bauausschusssitzung am 26.11.2020 erfolgte durch die Verwaltung ein Sachstandsbericht zu dieser Thematik im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. 

In der Sitzung des Bauausschusses am 10.12.2020 wurde die Problematik hinsichtlich des Knickschutzstreifens durch die Verwaltung sowie durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ und das Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel“ zudem eingehend vorgestellt. 
In dieser Sitzung wurden darüber hinaus die eingegangenen Anfragen der Grundstückseigentümer der Grundstücke 24 – 27, welche sich ebenfalls am östlichen Plangebietsrand befinden, hinsichtlich einer alternativen Festlegung der Höhenbezugspunkte u. A. anhand von Geländeschnitten erläutert.
Nach eingehender Beratung im Bauausschuss folgte die Gemeindevertretung dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses und fasste in ihrer Sitzung vom 25.01.2021 sodann den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 mit dem Ziel der Reduzierung der Breite des am östlichen Plangebietsrand befindlichen Knickschutzstreifens auf Grund eines Vermessungsfehlers und der Überprüfung der Höhenbezugspunkte oder der Höhenlage der Oberkante des Fertigfußbodens der Grundstücke 23-30, um aufgrund der geänderten Knicksituation den Knick zu schützen.
In der Bauausschusssitzung vom 10.06.2021 wurde sodann durch das beauftragte Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ ein Entwurf für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 vorgestellt. 

Der Entwurf wurde seitens des Bauausschusses mit den folgenden Ergänzungen gebilligt und zur Auslegung bestimmt:

  • Satz 1 des Punktes 6.2 der textlichen Festsetzungen ist durch den Satz „Der Knickschutzstreifen zwischen Knick und Privatgrundstücken ist zur Vermeidung von Gehölzaufwuchs extensiv zu pflegen.“ zu ersetzen 

  • Ergänzung als Satz zwei "Die Eigentümer der Baugrundstücke, die an den Knickschutzstreifen angrenzen, haben für den Fall, dass sie an der westlichen Seite des Knickschutzstreifens Abgrabungen durchführen, die hierbei entstehende Geländekante dauerhaft zu sichern."

Der überarbeitete Planentwurf lag in der Zeit vom 29.07.2021 bis einschließlich zum 30.08.2021 gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus. 
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 09.07.2021 bis zum 30.08.2021 durchgeführt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nunmehr durch das beauftragte Planungsbüro ausgewertet und Abwägungsvorschläge hierzu wurden formuliert. 
Die Abwägungstabelle sowie die aktuellen Planunterlagen werden mit dieser Sitzungsvorlage versandt. 
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.10.2021 werden die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge hierzu vorgestellt, sodass im Anschluss eine Beratung über die Abwägung durch den Ausschuss erfolgen kann. 
Zudem sollte die Empfehlung an die Gemeindevertretung, die Begründung zu billigen sowie den Satzungsbeschluss zu fassen, beschlossen werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet: "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)        Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

b)        Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

c)        Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 


  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Der Beschluss der Änderung des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.flintbek.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

gez. S. Dreier am 14.10.2021
gez. H. Brede am 14.10.2021

Diskussionsverlauf

Herr Jeß vom Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ gibt eingangs einen Rückblick auf den derzeitigen Planungsstand und stellt anschließend die eingegangenen Anregungen zum Planentwurf anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. 
Herr Jeß erläutert in diesem Zusammenhang, dass lediglich der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Stellungnahme abgegeben habe. 
Durch die Untere Naturschutzbehörde sei angeregt worden, die im Textteil B, Ziff. 6.2, l.S., formulierte textliche Festsetzung zur Sicherung der Geländekante zu konkretisieren. 
Herr Jeß schlägt diesbezüglich vor, dieser Anregung durch die Ergänzung, dass die Geländekante durch die Grundstückseigentümer*innen durch Stützwände, Gabionen, (Steinkörbe) oder bepflanzte Böschungen dauerhaft zu sichern ist, zu folgen.
Im Verlauf der Beratung merkt Herr Lorenzen an, dass der Planentwurf dahingehend zu überarbeiten sei, als dass Personenbezeichnungen, wie beispielsweise unter Ziff. 6.2 des Textteiles B, gegendert werden. 
Durch die „Bündnis 90/ Die Grünen“ wird darüber hinaus der nachfolgende Antrag gestellt:

Antrag „Bündnis 90/Die Grünen“:
Ergänzung der textlichen Festsetzung Ziff. 6.2, l.S., wie folgt: 
„Die Eigentümer*innen der Baugrundstücke, die an den Knickschutzstreifen angrenzen, haben für den Fall, dass sie an der westlichen Seite des Knickschutzstreifens Abgrabungen durchführen, die hierbei entstehende Geländekante dauerhaft so zu sichern, dass auch bei Pflegemaßnahmen kein Geländeabbruch entstehen kann.“
- Eine Abstimmung erfolgt nicht -

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, als klarstellende textliche Ergänzung der Festsetzung Textteil B, Ziff. 6.2, l.S.:, die Formulierung „Die Eigentümer der Baugrundstücke, die an den Knickschutzstreifen angrenzen, haben für den Fall, dass sie an der westlichen Seite des Knickschutzstreifens Abgrabungen durchführen, die hierbei entstehende Geländekante durch Stützwände, Gabionen (Steinkörbe) oder bepflanzte Böschungen dauerhaft zu sichern.“ in den Entwurf aufzunehmen und empfiehlt der Gemeindevertretung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet: "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)        Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

b)        Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

c)        Nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Stellungnahmen siehe Anlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 


  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 51 für das Gebiet "südöstlich der Straße "Bokseer Weg" und nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor"", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Der Beschluss der Änderung des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.flintbek.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Abwägungsvorschläge.pdf
Download B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Begründung.pdf
Download B-Plan Nr. 51, 1. Änderung - Einzeldokumente.pdf
Download Präsentation Abwägung B-Plan Nr. 51, 1. Änderung.pdf

zum Seitenanfang

6. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 6

A Sachverhalt

Der Antragsteller „Konrad-Zuse-Ring 6“ stellt den Bauantrag zur Errichtung eines Folientunnels.
Die damit beantragte baulichen Anlage ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits erbaut. Dies resultierte aus der baurechtlichen Auffassung des Antragstellers, dass diese bauliche Anlage nach §63 Landesbauordnung als verfahrensfrei anzusehen sei.
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.38 der Gemeinde Flintbek.
In diesem befindet sich die textliche Festsetzung Nr. 4.2., dass Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Flächen (Baugrenzen) zulässig sind.
Die bauliche Anlage überschreitet die Baugrenze um 5 m.
Aus diesem Grunde beinhaltet der Bauantrag einen diesbezüglichen Befreiungsantrag von der o.g. Festsetzung. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Es wurden bereits Befreiungsanträge von der o.g. Festsetzung für den B-Plan Nr.38 erteilt.

C Beschlussvorschlag

Ein Beschluss ergeht aus dem Beratungsverlauf.

gez. K. Jürgensen am 14.10.2021
gez. H. Brede am  14.10.2021

Diskussionsverlauf

Zu Beschluss 1:

Frau Dreier stellt zunächst einen Befreiungsantrag des Grundstückseigentümers „Meisenbogen 19“ von der textlichen Festsetzung aus dem Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung, dass die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO, mit Ausnahme der nach Landesrecht genehmigungsfreien Vorhaben und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, außerhalb der Baugrenzen ausgeschlossen ist, vor. 
Der Antragsteller beabsichtige, im hinteren Bereich seines Grundstückes eine, durch einen Holzofen betriebene, Sauna aufzustellen. 
Frau Dreier erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Sauna lediglich auf Grund des Holzofens genehmigungspflichtig ist. Sofern diese elektrisch betrieben würde, sei diese verfahrensfrei, sodass keine Befreiung erforderlich sei. 
Die Protokollführerin ergänzt anschließend, dass der Antragsteller die schriftlichen Zustimmungen der angrenzenden Eigentümer*innen der Nachbargrundstücke vorgelegt hat und der Schornsteinfegermeister den angedachten Standort darüber hinaus nach einer Ortsbesichtigung freigegeben hätte.


Zu Beschluss 2:

Frau Dreier berichtet weiter, dass durch die Grundstückseigentümerin des Grundstückes „Konrad-Zuse-Ring 6“ ein Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung eines Folientunnels eingereicht wurde. Der beantragte Folientunnel beinhalte Anpflanzungsflächen für Pflanzen, welche u.a. für die Weiterverarbeitung in Medikamenten, verwendet werden.
Der Folientunnel sei zum jetzigen Zeitpunkt bereits erbaut. Herr Brede ergänzt hierzu, dass seitens der Antragstellerin davon ausgegangen worden sei, dass der Folientunnel nach § 63 Landesbauordnung Schleswig-Holstein verfahrensfrei zu errichten sei.
Da der Folientunnel die im Bebauungsplan Nr. 38 festgesetzten Baugrenzen um ca. 3,44 m im hinteren Bereich des Grundstückes überschreite, sei seitens der Antragstellerin gleichzeitig eine Befreiung für die Überschreitung dieser beantragt worden.

Beschluss 1

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung vom B-Plan Nr. 30, 3. Änderung, von der textlichen Festsetzung, dass die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO, mit Ausnahme der nach Landesrecht genehmigungsfreien Vorhaben und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, außerhalb der Baugrenzen ausgeschlossen ist, hinsichtlich der Errichtung einer, durch einen Holzkohleofen betriebenen, Sauna auf dem Grundstück „Meisenbogen 19“ zu. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Befreiung lediglich zugestimmt wird, da die elektrisch betriebene Sauna mit gleichem Baukörper, verfahrensfrei zu errichten wäre.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Bauausschuss stimmt der Überschreitung der im B-Plan Nr. 38 festgesetzten Baugrenzen um 3,44 m im hinteren Bereich des Grundstückes „Konrad-Zuse-Ring 6“ für die nachträgliche Genehmigung eines Folientunnels zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Herr Brede berichtet, dass ihm eine Eingabe eines Einwohners, welche sich inhaltlich auf das Bauleitplanverfahren Nr. 50 beziehe und mehrere Fragestellungen beinhalte, vorliege. Die Eingabe ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Nach der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek (§ 10) müsse die Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung im Dezember 2021 über die Behandlung der Anregungen und Beschwerden entscheiden. Für eine fachliche Beratung über die Eingabe im Bauausschuss müsse die Gemeindevertretung diesen zunächst legitimieren. Da die Legimitation jedoch erst im Dezember 2021 und eine Beratung im Bauausschuss sodann Anfang 2022 erfolgen könnte, schlägt Herr Brede vor, in diesem Fall von der vorgeschriebenen Vorgehensweise abzusehen, um dem Einwohner zeitnah eine Rückmeldung geben zu können. 
Die Anwesenden gehen die Fragestellungen anschließend der Reihenfolge nach durch:
Nr. 1 a:
Herr Brede teilt mit, dass insgesamt 155 Personen an der Stimmungsbildabfrage „Wohnen in Flintbek“ teilgenommen haben. Hiervon hätten 63 mit „Ja“ und 92 Personen mit „Nein“ abgestimmt. Herr Brede merkt daher an, dass die Umfrage im Verhältnis zur Einwohnerzahl Flintbeks, nicht sehr aussagekräftig sei. Darüber hinaus sei diese Grundsatzfrage eine politische Frage.
Herr Lorenzen teilt mit, dass die Fragestellung aus seiner Sicht zu ungenau definiert worden sei. Es sei nicht eindeutig, ob die Ausweisung der Wohnbaufläche durch den B-Plan Nr. 50 mit angesprochen wird oder lediglich darüberhinausgehende Gebiete gemeint sind.
Nr. 1b:
Herr Brede merkt an, dass man vor der Durchführung der Stimmungsbildabfrage nicht wissen könne, wie viele Personen an der Abfrage auch tatsächlich teilnehmen werden.
Nr. 2 a und b:
Herr Brede gibt bekannt, dass bereits ein Ingenieurbüro mit den verkehrstechnischen Untersuchungen sowie mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes beauftragt worden ist. In dem Gutachten würden die Auswirkungen auf Radfahrer und Fußgänger betrachtet werden und diesbezügliche Mobilitätsansätze erarbeitet werden. Das Gutachten sehe keine Beurteilung der Lärmimmissionen vor. Diese Thematik werde im Zuge der Lärmaktionsplanung bearbeitet.
Nr. 3 a und b:
Herr Brede gibt zu bedenken, dass in diesem Bereich eine Landestraße besteht. Die Gemeinde habe in der Vergangenheit bereits mehrere Anträge für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gestellt, welche abgelehnt worden seien. 
Herr Lorenzen ergänzt hierzu, dass auch für den Bereich der „Dorfstraße“ ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung gestellt wurde. In diesem Zuge sei die Ampelanlage in der Dorfstraße im Bereich des Seniorenheimes installiert worden. Herr Lorenzen betont ausdrücklich, dass die Gemeinde Flintbek in der Vergangenheit, unter anderem auch in vielen persönlich geführten Gesprächen mit dem Landrat, sowie nach wie vor bemüht ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung herbeizuführen. Man habe der Gemeinde Flintbek in der Vergangenheit jedoch bereits deutlich gemacht, dass theoretisch auch ein Tempo von 70 km/h festgelegt werden könnte.
Nr. 4:
Herr Brede gibt hierzu bekannt, dass zu jetzigem Planungsstand eine Entscheidung noch nicht getroffen wurde und dass durch das in Arbeit befindliche Verkehrsgutachten diesbezügliche Erkenntnisse geliefert werden würden.
Herr Brede teilt abschließend mit, dass durch die Verwaltung für die Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember ein Entwurf für eine Beantwortung der Eingabe erarbeitet wird.
Hinsichtlich der Durchführung der Verkehrsuntersuchungen macht Herr Wenderoth darauf aufmerksam, dass auf Grund von Straßensperrungen derzeit hoher Durchgangsverkehr besteht. Herr Brede sagt zu, diese Thematik mit dem beauftragten Ingenieurbüro zu besprechen. 
Herr Muhs berichtet, dass der „TSV Flintbek“ bereits Kontakt zu den Fraktionen hinsichtlich der Installation einer Beleuchtungsanlage auf dem Sportplatz am „Eiderkamp“ für die Leichtathleten*innen aufgenommen hat und regt an, dass diese Thematik durch die Verwaltung für eine kommende Bauausschusssitzung für eine Beratung aufbereitet wird. 
Abschließend teilt Herr Herrmann mit, dass er es begrüßt, dass die Verwaltung die Informationen zu den heute vorliegenden Befreiungsanträgen bereits im Vorwege an die Bauausschussmitglieder versandt hat.

Dokumente
Download Einwohner*innen-Eingabe zum B-Plan Nr. 50.pdf

Datenstand vom 15.11.2022 14:33 Uhr