Datum: 18.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
2 Zuschauer

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Es ergehen keine Wortmeldungen

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 21.10.2021 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet "nordwestlich der Straße "Amselring", nordöstlich der Siedlung "Immenhagen"" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)
5 Bebauungsplan Nr.54 für das Gebiet „nördlich des „Bahnhofes Flintbek“, östlich der Straße „Freeweid“, westlich der Bahnlinie Kiel-Neumünster-Hamburg und südlich der Seniorenwohnanlage „Mühlenhof“ („Schatzkammer-Grundstück“ – Freeweid 16a)" hier: Antrag der CDU-Fraktion (SV)
6 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)
7 Bauanträge/Bauvoranfrage und allgemeine Anfragen (SV)
8 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Bauausschuss 18.11.2021.pdf
Download Einladung Bauausschuss 18.11.2020.pdf
Download Protokoll Bauausschuss 18.11.2021 öffentlicher Teil.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Änderungsanträge zur Tagesordnung ergehen nicht.

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2. Niederschrift vom 21.10.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Einwände gegen die Niederschrift vom 21.10.2021 (öffentlicher Teil).

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3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Der Protokollführer berichtet über den Stand des Verfahrens „Schulneubau“. Am 11.11.21 hat ein Gespräch zwischen der Verwaltung und der GMSH stattgefunden. Hier wurden die Unterlagen des Vergabeverfahren für das Projektmanagement durchgesprochen und entsprechend angepasst. Sobald diese Unterlagen komplett ausgearbeitet sind, wird Herr Mülller von der GMSH eine Präsentation im entsprechenden Gremium halten. Des Weiteren empfiehlt die GMSH die Ausschreibung des Planers / Architekten ebenfalls über ihr Haus durchführen zu lassen, da auch hier das entsprechende Fachwissen vorhanden ist. Hierzu erstellt die GMSH ein Honorarangebot, welches ebenfalls dem Gremium vorgelegt wird.

Zum Sachstand der Zurückstellung des Genehmigungsantrages der Windkraftanlagen berichtet Herr Brede, dass die Verwaltung am 06.07.21 die Zurückstellung nach § 15 BauGB schriftlich beim LLUR eingereicht hat. Nach Rückfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin wird die Bearbeitung des Antrages noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

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4. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet "nordwestlich der Straße "Amselring", nordöstlich der Siedlung "Immenhagen"" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 4

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen oder sind durch die Gemeinde zu tragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

A Sachverhalt

Aufgrund der kritischen Haushaltslage der Gemeinde Flintbek wurde die Verwaltung im Rahmen einer Arbeitskreissitzung beauftragt, Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Eine Möglichkeit einmalige Einnahmen zu generieren, liegt in der Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke. 

Da das Grundstück „Spielplatz Immenhagen; Grünfläche angrenzend an den Müllershörn“ im räumlichen Bezug zur Bebauung der Siedlung „Immenhagen“ steht und sich eine Erweiterung der Bebauung um die Fläche des Spielplatzes und der Grünfläche durchaus in das Siedlungsbild einfügen würde, besteht die Idee, diese Fläche zu überplanen und zu veräußern. 
Der Druck zur Ausweisung von Wohnbauflächen wird in der näheren Zukunft nicht nachlassen. Das Interesse, welches sowohl von den Flintbeker Bürger/innen als auch von Bürger/innen aus dem Umland, der Verwaltung entgegengebracht wird, ist immens. 
Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 3.500 qm und wird derzeit als Spielplatzfläche sowie als Grünfläche genutzt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsgültigen B-Planes Nr. 27 für das Gebiet „Immenhagen - zwischen den Straßen Müllershörn und Bergkoppel“ der Gemeinde Flintbek. Der B-Plan Nr. 27 wurde im Jahre 1989 bereits durch die 1. Änderung dahingehend überarbeitet, dass die Dächer im Plangebiet flach geneigt - Dachneigung bis 11° - mit begrünter Oberfläche herzustellen sind. 
Für eine Überplanung des Spielplatzes und der Grünfläche wäre folglich die 2. Änderung des B-Planes durchzuführen. 
Seitens der Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ausgeschlossen. Die zu überplanende Fläche befindet sich zwar im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen B-Planes, jedoch ist diese als Grünfläche und teilweise als Kinderspielplatz festgesetzt und befindet sich in Randlage mit unmittelbaren Übergang in den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Durch das Wiederinkrafttreten des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) kann allerdings doch ein beschleunigtes Verfahren gewählt werden. Diesbezügliche Rücksprache erfolgte in einem Planungsgespräch mit der Landes- sowie Regionalplanung am 26.08.2021.
Aus einer im Juni 2020 durchgeführten Verkehrsschau hat sich ergeben, dass eine verkehrliche Anbindung an die Straße „Müllershörn“ durchgeführt werden könnte. Eine fußläufige Anbindung könnte über die Siedlung „Immenhagen“ erfolgen. Die Schmutz- und Regenwasserentsorgung könnte durch Anschluss an die in der Siedlung „Immenhagen“ befindlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle erfolgen. 
Bei diesen Überlegungen ist jedoch zu beachten, dass sich der Fußweg im Privateigentum befindet.
Eine erste Begutachtung der Fläche in Hinblick auf die arten- und landschaftsschutzbezogenen Belange mit der Unteren Naturschutzbehörde soll am 22.11. stattfinden.
Der Bauausschuss berat und beschloss in der Sitzung vom 20.08.2020, dass die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss vorbereiten solle, um eine Bauleitplanung anzustoßen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Ein Aufstellungsbeschluss wurde bis dato im Ausschuss nicht beschlossen.
Zudem wurde seinerzeit von der Verwaltung empfohlen, den gesamten Geltungsbereich des B-Plans Nr.27 hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zu überplanen.
Da die Festsetzung „Kleinsiedlungsgebiet“ gem. § 2 Baunutzungsverordnung heute nicht mehr zeitgemäß ist, sollte zudem darüber nachgedacht werden, das gesamte Plangebiet zu überarbeiten. 
Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. Bei dem Kleinsiedlungsgebiet handelt es sich um ein Auslaufmodell. In Zeiten gestiegenen Wohlstands und gewandelter Lebensgewohnheiten tritt die sozialpolitische Bedeutung dieser Festsetzung, für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen durch eigenen Besitz von Haus und Garten und/oder landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung durch Bodenständigkeit eine gewisse Krisenfestigkeit zu erreichen, in den Hintergrund. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes ist funktionslos geworden, wenn im betroffenen Gebiet auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, die auf dem Grundstück gewonnen werden, zu rechnen ist und sich die Bewohner erkennbar auf diesen Zustand eingestellt haben. 
Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek sollte sich allerdings dieser Problematik, sowie ähnlichen bauplanungsrechtlichen Spannungen, angenommen werden, sodass die Berücksichtigung dieser Überplanung in der 2. Änderung des B-27 aus zeitlicher sowie fachlicher Sicht keine Berücksichtigung finden sollte.
Über die Veräußerung der Fläche vor der Schaffung des Baurechts, vor dem Beginn der Erschließung der Fläche oder nach der abgeschlossenen Erschließung als Bauland sollte in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen beraten werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „nordwestlich der Straße „Amselring“, nordöstlich der Siedlung „Immenhagen““ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet „Immenhagen“ der Gemeinde Flintbek als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.



Gez. K. Jürgensen 11.11.2021

Gez. H. Brede 11.11.2021

Diskussionsverlauf

Herr Herrmann fragt nach, ob durch die Änderung des Bebauungsplanes Nachteile für die bestehende Bebauung entsteht. Herr Brede führt hierzu aus, dass die Änderung des Bebauungsplanes lediglich den Bereich der Grünfläche betrifft. Die Festsetzungen der bisherigen Bebauung werden nicht geändert. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „nordwestlich der Straße „Amselring“, nordöstlich der Siedlung „Immenhagen““ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet „Immenhagen“ der Gemeinde Flintbek als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Geltungsbereich 2. Änderung B27.pdf

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5. Bebauungsplan Nr.54 für das Gebiet „nördlich des „Bahnhofes Flintbek“, östlich der Straße „Freeweid“, westlich der Bahnlinie Kiel-Neumünster-Hamburg und südlich der Seniorenwohnanlage „Mühlenhof“ („Schatzkammer-Grundstück“ – Freeweid 16a)" hier: Antrag der CDU-Fraktion (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung sind zunächst durch die Gemeinde Flintbek zu tragen. Ggf. werden diese durch potenzielle Vorhabenträger im weiteren Verlauf der Planung übernommen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Das Grundstück „Freeweid 16a“ befindet sich im Ortsteil Voorde und ist derzeit mit mehreren Lagerhallen bebaut. Auf dem Grundstück wird ein Antik- und Trödelhandel („Schatzkammer“) betrieben. Das „Schatzkammer-Gelände“ umfasst ca. 14.600 qm.
Der Betrieb des Antik- und Trödelhandels wird durch den Inhaber zukünftig eingestellt werden. Der Grundstückseigentümer bereitet aus diesem Grunde derzeit die Veräußerung seines Grundstückes vor. 
Da sich mehrere Grundstücksinteressenten*innen hinsichtlich der Abfrage der städtebaulichen Zielsetzungen und Planungen der Gemeinde Flintbek für das Grundstück an die Verwaltung gewandt haben, erfolgte in der Bauausschusssitzung vom 20.05.2021 eine Beratung über grundlegende Themen und Fragestellungen.
Aus der Beratung haben sich die folgenden Parameter ergeben:
  • Anzahl der Wohneinheiten ca. 50 - 60
  • 2 Stellplätze je Wohneinheit
  • Berücksichtigung von Stellplätzen in der Planung für die bestehende Bebauung

Durch die „Holstein Bau GmbH“ wurde ein Bebauungsvorschlag für die Errichtung von Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück erarbeitet, welches in der Bauausschusssitzung vom 12.08.2021 vorgestellt wurde.
Der Bebauungsvorschlag sieht die Realisierung eines Wohnquartiers mit 104 Wohnungen, wovon 25 barrierearm hergestellt werden, vor. Geplant sind vier viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit je 18 Wohneinheiten sowie drei dreigeschossige Wohnhäuser mit zweimal je 11 Wohneinheiten und einmal je 10 Wohneinheiten. Die detaillierten Angaben zum Bebauungsvorschlag können dem Bauausschussprotokoll vom 12.08.2021 entnommen werden.
Im Bauausschuss besteht der Konsens, dass das am 12.08.2021 vorgestellte Bebauungskonzept nicht den Zielsetzungen des Bauausschusses für die Fläche entspricht. Insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten und damit einhergehend die Anzahl der Wohnhäuser als auch die Geschossigkeit seien zu reduzieren.
Eine Neuordnung des Geländes sowie die Nutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken wird jedoch grundsätzlich positiv gesehen. Die Bauausschussmitglieder kamen daher überein, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung eines konkreten Planungsziels zu beraten.
Die diesbezügliche Beratung erfolgte in der Bauausschusssitzung vom 09.09.2021. Der Bauausschuss empfahl der Gemeindevertretung durch Beschluss, einen Bebauungsplan, mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbaufläche, für das Gelände der „Schatzkammer“ aufzustellen.
Die Gemeindevertretung fasste den Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 54 daraufhin in ihrer Sitzung vom 30.09.2021.
Die „GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG“ stellte sich in der Bauausschusssitzung des 21.10.2021 als Grundstücksinteressentin vor. Die diesbezügliche Präsentation sowie der Diskussionsverlauf kann dem Bauausschussprotokoll vom 21.10.2021 entnommen werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die CDU-Fraktion reicht einen Antrag zur Berücksichtigung folgender Vorgaben in einer Bauleitplanung ein:
- Max. Wohnfläche 4500 qm 
- Einpersonenhaushalt = 1 Parkplatz 
- Mehrpersonenhaushalt = 2 Parkplätze 
- Max. 3 geschossige Bebauung  
- Kindergarten 

C Beschlussvorschlag

Ein Beschluss ergeht aus dem Beratungsverlauf.


Gez. K. Jürgensen 11.11.2021
Gez. H. Brede 11.11.2021 

Diskussionsverlauf

Herr Herrmann erläutert hierzu den Antrag seiner Fraktion. Nach angeregter Diskussion erklärt der Protokollführer, dass im neuen Jahr ein Arbeitskreis zusammen mit dem Eigentümer stattfinden soll. Hier sollte ermittelt werden, ob die Vorgaben des Bauausschusses für den Vorhabenträger realisierbar sind oder ob gegebenenfalls von der Bebauungsplanaufstellung Abstand genommen wird.

Es ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag für die mögliche Bebauung Freeweid 16a „Trödelhalle“ folgende Punkte festzulegen:
  • Max. Wohnfläche 4500 qm
  • Einpersonenhaushalt = 1 Parkplatz
  • Mehrpersonenhaushalt = 2 Parkplätze
  • Max. 3 geschossige Bebauung
  • Kindergarten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Antrag-CDU-Fraktion-Freeweid.pdf

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6. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.

Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Das zu betrachtende Grundstück, auf welchem sich aktuell die Bebauung „Dorfstraße 37“ befindet, liegt innerhalb der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek. 
Der Grundstückseigentümer ist mit einer Bebauungsidee an die Verwaltung herangetreten, welche in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 vorgestellt wurde. Diese wurde allerdings als zu massiv bewertet, sodass der Investor am 20.05.2021 im Rahmen der Bauausschusssitzung eine geänderte Bebauungsidee vorstellte. Nun sieht die Planung auf dem Grundstück zwei neu zu errichtende Baukörper vor, welche jeweils vier Wohneinheiten beinhalten sollen. Da die zu errichtenden Wohneinheiten als Single-Wohnungen geplant werden, ist pro Wohneinheit jeweils ein Stellplatz vorgesehen. Die vorhandene Zufahrt des Grundstückes, welche sich aktuell gegenüber der Straßeneinfahrt „Schönhorster Weg“ befindet, soll in Richtung Norden verschoben werden, um einer Negativentwicklung der verkehrlichen Lage vor Ort entgegenzuwirken und eine sichere An- und Zufahrt des Grundstückes gewährleisten. 
Der Investor ist nunmehr mit dem Anliegen an die Verwaltung herangetreten von seiner bestehenden Planungsidee, aus welcher ein Planungserfordernis resultiert, zurückzutreten.
Der Neubau soll demnach gemäß im bauplanungsrechtlichen Rahmen der rechtskräftigen ersten Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek durchgeführt werden. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Sollte die Gemeinde Flintbek an der Änderung des Bebauungsplanes festhalten wollen, besteht die Möglichkeit eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu erlassen. Die Kosten des Bauleitplanverfahren wären in diesem Falle durch die Gemeinde zu tragen. Da das Ziel der Änderung des Bebauungsplanes die Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung sowie Ausweisung von Geschosswohnungsbau war und dieses Ziel durch den Vorhabenträger weiterhin erfüllt wird, empfiehlt die Verwaltung nicht an der Änderung des Bebauungsplanes festzuhalten.
Gemäß des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung soll der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden, sollte ein Planverfahren in irgendeinem Planungsstadium vor dem abschließenden Beschluss aufgegeben werden, um den Rechtsschein des nicht abgeschlossenen Verfahrens aufzuheben.
Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 16 ist daher aufzuheben.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)


Gez. K. Jürgensen 11.11.2021

Gez. H. Brede 11.11.2021

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Lageplan 2.Änderung B16.pdf

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7. Bauanträge/Bauvoranfrage und allgemeine Anfragen (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 7

A Sachverhalt

Der Antragsteller „Runenweg 25“ stellt den Bauantrag zur Errichtung und zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit zwei Windschutzelementen, welcher Befreiungsanträge beinhaltet.
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.17 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Zwischen Schönhorster Weg und Weg Himmelreich“.
Eine Terrassenüberdachung ist baurechtlich dem Hauptgebäude zuzuordnen.
Aus diesem Grunde beinhaltet der Bauantrag einen diesbezüglichen Befreiungsantrag von der o.g. Festsetzung hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, des Dachmaterials sowie des Fassadenmaterials. 

Der Antragsteller „Gartenstraße 51“ stellt den Befreiungsantrag für die Errichtung eines ,bauordnungsrechtlich als verfahrensfrei anzusehenden, Kinderspielhauses. 
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.9 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Butenschönsredder/Schönhorster Weg“.
Die textliche Festsetzung des § 2 gibt aus, dass Nebenanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung - § 14 (1), Abs. 2 - in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen als ausgeschlossen anzusehen sind.
Aus diesem Grunde wird eine diesbezügliche Befreiung beantragt.


Der Antragsteller „Konrad Zuse Ring“ 1 plant auf der dem Hauptgebäude angrenzenden Freifläche einen Neubau einer Logistikhalle sowie eines Büroanbaus.
Die zu betrachtende Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Westlich L318/ nördlich und südlich Batterieweg“.
Der Antragsteller reicht Befreiungs- sowie Abweichungsanträge zu folgenden Festsetzungen ein:
1.: Befreiung von drei festgesetzten Bäumen (siehe Planzeichnung B-Plan)
2.: Befreiung von der festgesetzten maximalen Zufahrtsbreite von 5 m (Textteil Punkt 7.2)
3.: Befreiung von der Gestaltung der Nebenanlage zur Müllentsorgung (Textteil Punkt 11.4)
4.: Abweichung der Bereitstellung von Pflanzflächen und Bäumen zwischen PKW- Stellplätzen (Textteil Punkt 11.2)
5.: Abweichung von der festgesetzten Gebäudehöhe (siehe Planzeichnung B-Plan)

Zu 1.:
Es sollen drei Zu- und Ausfahrten geplant werden. In diesen Bereichen befindet sich je ein festgesetzter bzw. anzupflanzender Baum. Als Ausgleichsmaßnahme sieht die Planung des Antragstellers eine Anpflanzung von drei gleichartigen Bäumen auf dem Grundstück vor.

Zu 2.:
Die einzuhaltende maximale Zufahrtsbreite resultiert aus der Grundstücksbreite eines Grundstückes von mehr als 75 m.
Diese Breite von 5 m reiche allerdings nicht aus, aufgrund der für den Lieferverkehr benötigten Schleppkurve.

Zu 3.:
Die Nebenanlage zur Müllentsorgung soll nur von drei Seiten durch Sichtschutz versehen werden, durch die Anordnung dieser sei allerdings die sichtschützende Wirkung hin zur Straßenfläche gegeben.

Zu 4.:
Die aus der Anzahl der Stellplätze resultierende Grünfläche soll an anderer Stelle auf dem Grundstück realisiert werden.

Zu 5.:
Die Planung des Gebäudes gliedert sich in die Logistikhalle sowie den Teil für Büroräumlichkeiten, welcher einen untergeordnete Rolle einnimmt.
Bei der Einhaltung der maximalen Gebäudehöhe, welche sich aus der Höhenfestsetzung ergibt, würde der Büroteil diese um 29 cm überschreiten, die Logistikhalle hält die maximale Gebäudehöhe ein.

C Beschlussvorschlag

Gez. K. Jürgensen 11.11.2021
Gez. H. Brede 11.11.2021

Diskussionsverlauf

Konrad Zuse Ring:

Zu 1.:
Frau Dr. Boysen stellt den Antrag die Ersatzpflanzungen von 4 Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen zu lassen. Der Befreiung wird unter der Voraussetzung der Durchführung einer Fertigstellungspflege mit zweijähriger Entwicklungspflege zugestimmt.

Beschluss 1

Der Befreiung hinsichtlich drei festgesetzten Bäumen im Zufahrtsbereich wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass vier Ersatzpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen sind. Für die Ersatzpflanzungen ist außerdem eine Fertigstellungspflege sowie eine zweijährige  Entwicklungspflege durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Zufahrtsbreite von 5 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Der Befreiung hinsichtlich der Gestaltung der Nebenanlagen zur Müllentsorgung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Frau Bläse stellt den Antrag für den Ersatz der drei zu pflanzenden Bäume sechs zu fordern.
Herr Herrmann stellt den Antrag an drei Ausgleichsbäumen festzuhalten.


Der Befreiung wird unter Bedingung von 6 Ersatzpflanzungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss 5

Der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudehöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 6

Runenweg 25:

Der Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachform, der Dachneigung, des Dachmaterials sowie des Fassadenmaterials wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 7

Gartenstraße 51:

Der Befreiung hinsichtlich der Errichtung einer Nebenanlage außerhalb der überbaubaren Fläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Boysen bittet die Verwaltung den Gewerbebetrieb im Konrad-Zuse-Ring 16 aufzufordern, ihr Tor im Batterieweg nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen zu lassen.

Datenstand vom 15.11.2022 14:40 Uhr