Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Eiderhalle Flintbek
Gremium: Einwohnerversammlung Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:05 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
122 BesucherInnen, davon 105 EinwohnerInnen

Öffentliche Sitzung
Hinweise zur öffentlichen Niederschrift vor TOPs:
Die Bürgervorsteherin Frau Stöllger begrüßt mit einleitenden Worten das Publikum und stellt die anwesenden Fachplaner vor. Anschließend stellt Herr Kühle den Unterschied zu vergangenen Einwohnerversammlungen, welche als frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wurden, dar, da sich heute noch auf kei-ner Grundlage eines ausgefertigten Vorkonzeptes in Form eines ausgefertigten Plans ausge-tauscht werde. Hintergrund dessen sei es, Ideen und Anmerkungen aus der Einwohnerversammlung bei einer ersten Ausfertigung eines Vorkonzeptes direkt berücksichtigen zu können. Ein Teil der Einwohnerversammlung solle deshalb als interaktiver Workshop durchgeführt wer-den, wozu das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure“ als unterstützende Kraft Herrn Prof. Laleik, als Moderator, hinzugezogen hat. Herr Prof. Laleik gibt den geplanten Ablauf der Veranstaltung bekannt, dieser gliedere sich in zwei maßgebliche Teile. Im ersten Teil soll ein Sachstandsbericht erfolgen, in welchem der aktuelle Planungsstand aufgezeigt werde und ein Bezug auf die im Vorwege durchgeführte Onlineumfrage hergestellt werde, sodass dann im zweiten Teil Fragen, Ideen und Anregungen über die Mikrofone oder das mit dem Smartphone nutzbare Programm „Mentimeter“ gestellt und anschließend durch die Fachplaner beantwortet werden können. Frau Rech erklärt, dass das Programm „Mentimeter“, welches mit dem Smartphone durch das Scannen eines QR-Codes oder das Eingeben eines Zahlencodes auf der Internetseite des Programms genutzt werden kann. Neben der Option, dass während der Veranstaltung anonymisierte Fragen übersendet werden können, welche im Laufe des Abends durch Herrn Prof. Laleik und Herrn Kühle aufgegriffen und durch den entsprechenden Fachplaner beantwortet werden, kann über dieses an Mei-nungsbildabfragen sowie Umfragen teilgenommen werden. Diese werden im Laufe der Veran-staltung freigeschaltet und das Teilnahmeergebnis „live“ auf die, in der Eiderhalle aufgestell-ten, Leinwände projektiert. Die Abstimmungsergebnisse der Veranstaltung sowie die am Veranstaltungsabend dargestell-te Präsentation, welche die folgend beschrieben Wortbeiträge der Planer unterstützend beglei-tete, sind dem Protokoll beigefügt. Die beigefügte Präsentation beinhaltet zudem die Abstim-mungsergebnisse der vorangegangen Onlineumfrage. Im Anschluss erfolgt der Sachstandsbericht des Planungsbüros „B2K und dn Ingenieure“, wel-cher durch Herrn Kühle vorgetragen wird.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Teilbereich 1: südöstlich der "Gartenstraße" und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr.50" und "Teilbereich 2: südlich der Straße "Himmelreich", östlich der Bebauung am "Runenweg" und nördlich des "Schönhorster Weges"" hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB
2 Bebauungsplan Nr.50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB
3 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung der Einwohnerversammlung 21.09.2021.pdf
Download Bürger-Stellungnahme zum B-Plan Nr. 50 (Anlage zum Protokoll der Einwohnerversammlung vom 21.09.2021).pdf
Download Ergebnisse_Mentimeter_Fragen und Anmerkungen.pdf
Download Ergebnisse_Mentimeter_Impressionen.pdf
Download Präsentation Einwohnerversammlung 21.09.2021.pdf
Download Protkoll EW-Versammlung 21092021.pdf

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1. 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Teilbereich 1: südöstlich der "Gartenstraße" und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr.50" und "Teilbereich 2: südlich der Straße "Himmelreich", östlich der Bebauung am "Runenweg" und nördlich des "Schönhorster Weges"" hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Einwohnerversammlung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Einwohnerversammlung 21.09.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Eingangs geht Herr Kühle auf die 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Flintbek ein. Hintergrund dessen sei das angedachte naturnahe Entwässerungskonzept des B-Planes Nr. 50, auf welches im späteren Verlauf des Vortrages nähergehend eingegangen werde.
Des Weiteren resultiere die Flächennutzungsplanänderung perspektivisch gesehen aus der Ausweisung von Wohnbaufläche als „Lückenschluss“ zwischen dem Bebauungsplan Nr. 51 und Nr. 50.

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2. Bebauungsplan Nr.50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Einwohnerversammlung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Einwohnerversammlung 21.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Anhand einer Darstellung des Ablaufes einer Bauleitplanung zeigt Herr Kühle auf, dass sich das B-Planverfahren Nr. 50 in der Planungsphase der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung befinde, welche am heutigen Abend durch die Einwohnerversammlung durchgeführt werde.
Er nimmt Bezug auf die politischen Beschlüsse für die weitere Planung, welche in der Sitzung des Bauausschusses am 17.03. beschlossen wurden. 
Veranschaulichend präsentiert er eine Darstellung, welche den Plangeltungsbereich des B-Planes Nr. 50 umfasst, welcher mit verschieden farbigen Blasen versehen wurde, die das Gebiet in verschiedene Formen des Wohnens (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhäuser und Wohnhöfe) gliedert. Diese Darstellung gehöre als veranschaulichendes Beispiel zu den Beschlüssen des Bauausschusses und stelle somit den Planungsgrundgedanken dar. 
Herr Kühle bezieht sich folgend auf den in der Darstellung eingezeichneten Wanderweg südlich der Straße „Ecksaal“. Dieser sei für die weitere Planung als nicht verbindlich anzusehen.
Anschließend nimmt er Bezug auf das geplante Entwässerungskonzept. Dieses soll das anfallende Oberflächenwasser im Gebiet nicht ausschließlich über die herkömmliche Entwässerungsart der Kanalisation ableiten und in Regenrückhaltebecken sammeln.
Das Oberflächenwasser soll durch eine Vielzahl an offenen Gräben, welche sich durch das Gebiet erstrecken abgeleitet werden. Unterstützend seien allerdings auch kleinere Kanäle sowie ein Regenrückhaltebecken angedacht.
Das Wasser soll frei in den Gräben in den Süden des Gebietes geleitet werden, wo es dann zentralisiert in eine Retentionsfläche fließen kann. Auf dieser kann das Regenwasser anschließend versickern oder verdunsten. Das Entwässerungskonzept wurde in einem Planungsgespräch durch die Wasserbehörde und die Unteren Naturschutzbehörde positiv bewertet. 
Die Untere Naturschutzbehörde brachte sich seinerzeit durch die Idee ein, dass ein natürlicher Überlauf von der Retentionsfläche hin zu den Moorparzellen des Kirchenmoores für eine Vernässung und der damit verbundenen Renaturierung sorgen könne. Herr Kühle führt aus, dass dies allerdings nur mit einer Zustimmung aller Parzelleneigentümer als realistische Möglichkeit durchgeführt werden könne, sodass dieser Gedanke zurzeit nicht weiterverfolgt werde. 
Herr Prof. Laleik verweist auf die natürlichen topographischen Gegebenheiten der Fläche des Plangeltungsbereiches. Diese wirken sich ausschlaggebend auf den angedachten Verlauf der Haupterschließungsstraße aus. Des Weiteren sollen die bestehenden Grünstrukturen, in Form der bestehenden Knicks, weitestgehend erhalten bleiben.
Die Anordnung der Baukörper innerhalb des Gebietes sollen des Weiteren ein Zusammenspiel mit den bestehenden Grünstrukturen bilden.
Demnach sollen aus Blickrichtung der Straßen „Gartenstraße“ und „Birkenring“, welche sich topographisch über dem Plangebiet befinden, die Sichtachsen auf das bestehende Grün zwischen der neu entstehenden Bebauung erhalten bleiben.
Herr Kühle verweist auf die Anzahl der Wohneinheiten, welche im Gebiet des B-Plans Nr. 50 entstehen können und benennt diese mit einer Zahl zwischen 230 und 260, je nach prozentualer Verteilung der unterschiedlichen Bauformen.
Herr Kühle fährt fort, dass es aktueller Planungswille des Bauausschusses sei, keine ständig durchfahrbare Haupterschließungsstraße herzustellen. Des Weiteren sei es ebenfalls aktueller Planungswille, dass das Plangebiet durch eine, im Gebiet neu entstehende, Haltestelle an den ÖPNV angeschlossen werden solle. Um eine Durchfahrbarkeit für den ÖPNV, aber auch für Rettungsfahrzeuge etc., zu ermöglichen, solle ein optional senkbarer Poller installiert werden.
Als optimalsten Standort benennt Herr Kühle hier den Endbereich der Haupterschließungsstraße in Richtung „Gartenstraße“.
Zum Thema Verkehr und Mobilität benennt er des Weiteren die Möglichkeit von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, die durch Anpflanzung von straßenbegleitendem Grün entstehen könnten.
Im Gebiet könnten Kommunikations- und Spielflächen entstehen, welche durch ein Wanderwegnetz verbunden werden. Ebenfalls könnte die Ansiedlung einer Mobilitätsstation realisiert werden, welche z.B. Carsharing, Bikesharing oder eine Paketablagestation beinhalten könnte.
Herr Kühle beschreibt den durch den Bauausschuss gewünschten Standort der Kindertagesstätte im Südwesten des Plangebietes. Die Kindertagesstätte habe hier die Möglichkeit zur südlichen Richtung des Standortes eine Freifläche hin zur Natur zu nutzen.
Wie bereits eingangs durch Herrn Prof. Laleik benannt, bezieht sich Herr Kühle erneut auf die natürlichen Gegebenheiten der Fläche, sodass die Planung der baulichen Anlagen sich in die Topographie einzufügen habe. Dies hätte zur Folge, dass je mehr das Gebiet abflacht eine niedriger werdende Höhe der Baukörper anzustreben sei. Die Dächer sollten sich in die Himmelsrichtung Süd/West ausrichten.
Die Wohnform eines „Wohnhofes“ beschreibt er beispielhaft als gemeinschaftliches Wohnkonzeptes, welches zumeist einen oder ggf. mehrere zentrale Plätze zur Gemeinschaftsnutzung beinhaltet. Stellplätze könnten an der Randlage des Grundstückes positioniert werden, sodass diese nicht an oder zwischen den Baukörpern integriert werden müssen. 
Herr Kühle bezieht sich auf die Thematik der Wärmversorgung und gibt an, dass für konkrete Gespräche mit Energieversorgungsbetriebe das zu erstellende Vorkonzept als Gesprächsgrundlage dienen werde. 

Im weiteren Teil der Veranstaltung werden folgende Fragen, Anregungen und Ideen, die über das Programm „Mentimeter“ oder die durch Wortmeldungen thematisiert:
Sollen die bestehenden Knickstrukturen erhalten bleiben?
Herr Matthiesen antwortet, dass die zwei von Norden nach Süden verlaufenden Knicks erhalten bleiben sollen. Dies könne sichergestellt werden, da die Knicks, als auch die jeweiligen Schutzstreifen, in die kommunale Hand übergehen werden.

Wurden Starkregenereignisse im Entwässerungskonzept berücksichtigt?
Herr Wurst antwortet, dass bei der Erstellung des Entwässerungskonzeptes ein hundertjähriges Regenereignis berücksichtigt werde. 

Wieso ist es angedacht, dass Wanderwege durch das Plangebiet führen sollen?
Herr Kühle verweist darauf, dass Wanderwege als Verbindungswege von verschiedenen öffentlich genutzten Plätzen dienen können. 
Des Weiteren werde dadurch eine vielseitige Infrastruktur geschaffen, welche zur Erhöhung der Qualität des Gebietes beitrage.
Herr Matthiesen ergänzt, dass diese Wege entlang der Knicks ebenfalls als Unterhaltungswege für den Knick genutzt werden können.

Wie soll eine solch massive Bebauung mit der Thematik des „Klimaschutzes“ vereinbar sein?
Herr Kühle antwortet, dass das Thema des Klimaschutzes grundsätzlich mit der Ausweisung von neuem Bauland in Konkurrenz stehe.
Im Plangebiet kann mit dem Schutz von erhaltenswerten Grünstrukturen, einer naturnahen Entwässerung sowie der Ausweisung von Grün- und Freiflächen zu Teilen im Sinne des Klimaschutzes gehandelt werden.

Welche der vorgestellten Realisierungsmöglichkeiten zur Gestaltung des Baugebietes werden eingespart müssen, um möglichst viel Wohnraum auszuweisen?
Herr Kühle entgegnet, dass ein Baugebiet an sich eine bestimmte Wirtschaftlichkeit wahren sollte, um entwickelt werden zu können. Darüber hinaus erlasse die Gemeinde durch ihre Planungshoheit einen Bebauungsplan, welcher geltendes Ortsrecht darstelle. Des Weiteren können Themen wie „geförderter Wohnraum“ in einem städtebaulichen Vertrag mit den Investoren festgeschrieben werden. 

Mit welchem Zuwachs an Bewohnern und Autos wird gerechnet?
Herr Kühle beschreibt, dass sich die 230 bis 260 Wohneinheiten in 50-55 Einfamilienhäusern, 20-30 Doppelhausscheiben, 30-40 Reihenhausscheiben und 12-14 Mehrfamilienhäuser (mit jeweils 6-8 Wohneinheiten) gliedern könnten. Pro Wohneinheit werde grundsätzlich mit 6 bis 7 Fahrzeugbewegungen gerechnet, sodass 1.400 bis 1.800 Fahrten neu anfallen.

Wie soll dieser zusätzliche Verkehr, in Hinblick auf die bereits angespannte verkehrliche Lage auf den Straßen „Rosenberg“ und „Dorfstraße“, durch Flintbek geleitet werden?
Herr Kühle gibt an, dass der entstehende Verkehr aus dem Gebiet durch den angedachten Poller nicht unmittelbar in die „Gartenstraße“ fließen könne. An der Ein- und Ausfahrt des Gebietes hin zum „Schönhorster Weg“ wäre es maßgeblich, wie viele Fahrten folgend links Richtung Flintbek oder rechts Richtung Schönhorst führen werden.
Die Gemeinde hat ein Verkehrsplanungsbüro damit beauftragt ein neues Verkehrskonzept auszuarbeiten, welches sich unter anderem mit den Auswirkungen der Neubebauung des B-50 für die bestehende Verkehrssituation innerhalb Flintbeks auswirken wird. Eine generelle Aussage zu dieser Thematik könne somit am heutigen Abend nicht getroffen werden.

Wieso beruht die Planung auf einer Begünstigung der PKW-Nutzung und lenkt nicht durch gezielte Maßnahmen, wie die Ausweisung von Sammelstellplätze außerhalb des Gebietes, Angebot von Carsharing oder Regulierung der Stellplätze auf den privaten Grundstücken, die Eindämmung der PKW-Nutzung?
Herr Kühle verweist darauf, dass dies durch einen anderen Planansatz eines Neubaugebietes realisiert werden müsste und das Bestehen von bestimmten Bauherrengemeinschaften erfordere, sodass dies für eine Planung solcher Größenordnung der aktuellen Nachfrage nicht entsprechen würde. Um diesen Ansatz weiter zu verfolgen, muss zusätzlich der politische Wille vorhanden sein.

Soll die Straße „Vierwenden“ als Erschließungsstraße genutzt werden?
Herr Kühle antwortet, dass die Straße „Vierwenden“ für die verkehrliche Erschließung eines Teilbereiches genutzt werden soll. Allerdings ist eine Durchfahrbarkeit zur Haupterschließungsstraße des B-Plans Nr. 50, durch die Planung als Sackgasse, nicht angedacht.

Wo soll der ruhende Verkehr der Gartenstraße im Wendehammer hin zum Plangeltungsbereich bei einer Durchfahrt des ÖPNV Platz finden? Es muss ein Ausgleich geschaffen werden!
Herr Kühle entgegnet, dass als Ausgleich ein Plateau mit Parkflächen im westlichen Bereich des Plangebietes geschaffen werden könnte. 
Die Durchfahrt des ÖPNV durch das Plangebiet ist zum aktuellen Planungsstand noch nicht abschließend bestätigt und könnte ggf. nicht realisiert werden, sollte der politische Wille dies nicht weiterhin unterstützen oder die technische oder räumliche Umsetzung dies nicht zulassen.

Wie ist es technisch umsetzbar den Poller nur optional zu senken?
Herr Kühle antwortet, dass ferngesteuerte, hydraulisch absenkbare Poller umsetzbar seien. Die genaue Umsetzung sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ermittelt. Der Poller solle allerdings auf keinen Fall lediglich händisch betätigt werden. 

Warum wird keine Ökosiedlung ausgewiesen?
Herr Kühle verweist darauf, dass eine Bauherrengemeinschaft eine Umsetzung dessen ermöglichen könnte. Im Rahmen eines Wohnhofes könnte solch einzelne Siedlungsstrukturen entstehen, die Gemeinde müsse sich in einem städtebaulichen Vertrag dahingehend positionieren, dass bestimmte Flächen für solche Projekte vorbehalten werden. Denkbar wäre beispielsweise die nördliche Fläche, welche über die Straße „Vierwenden“ angeschlossen werden soll.

Wieviel Sozialer Wohnungsbau soll entstehen?
Herr Kühle führt an, dass dies innerhalb der Planungshoheit der Gemeinde läge und somit mit den Investoren erörtert werden müsse. 
In der grundsätzlichen Planung eines Neubaugebietes sei je ein Drittel der Wohnformen der Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser vorgesehen, sodass generell ca. 85 Wohneinheiten in Form des Geschosswohnungsbaus entstehen werden.

Ist es angedacht, dass die Wohnform des „Mehrgenerationenwohnens“ im B-Plan Nr.50 entstehen soll?
Herr Kühle antwortet, dass dafür ein bestehender Bedarf vorliegen müsse.
Dieser könne beispielsweise durch eine Umfrage ermittelt werden.

Könnten die Mehrfamilienhäuser im südlichen Bereich des Plangebietes errichtet werden, sodass diese nicht am höchsten Punkt (Gartenstraße) des Gebietes errichtet werden würden?
Herr Laleik gibt an, dass die Topographie es begünstigen würde, wenn die Mehrfamilienhäuser in den Hang gebaut werden würden. Dementsprechend entsteht eine abflachende Wirkung der Bebauung des Gesamtgebietes. Ebenso soll sich die Bebauung der Mehrfamilienhäuser mit 6-8 Wohneinheiten und 2 Vollgeschossen (plus Staffelgeschoss) in die Umgebung einfügen.
Herr Kühle ergänzt, dass sich die Mehrfamilienhäuser am „Schönhorster Weg“ als schallschützendes Element darstellen.
Er gibt an, dass derzeit ein Modell des Plangebietes angefertigt werde, um diese Thematiken besser veranschaulichen zu können. Dies werde im Rahmen einer Bauausschusssitzung der Gemeinde Flintbek vorgestellt.

Welche Vorteile ergeben sich für die Gemeinde durch die Ausweisung eines Neubaugebietes?
Herr Laleik antwortet, dass sich die Gemeinde durch eine solche Bauleitplanung entwickele und Flintbeker BürgerInnen, aber auch Flintbeker NeubürgerInnen, ein neues Zuhause, in Form der viel nachgefragten Einfamilienhäuser als auch des Wohnungsbaus für das altersgerechte Wohnen und Single-Wohnen, biete.
Gemeindevertreter Herr Kernke-Robert merkt an, dass dies einer sorgfältigen Prüfung der Alters- und Infrastruktur unterläge. So begünstige dies die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Flintbeks.

Wird neben der Sichtachse ebenfalls die Sonnenachse, welche den Schattenwurf durch die Neubebauung angebe, in der Planung berücksichtigt?
Herr Kühle gibt an, dass eine Schattenstudie bei Bedarf über diese Frage Aufschlüsse liefern könnte. 

Wieso entwickelt sich die Gemeinde Flintbek im Bereich der Straßen „Ecksaal/Vierwenden“ und der „Gartenstraße“?
Herr Kühle verweist auf die Vorgaben der Landesplanung, welche die wohnbauliche Entwicklung Flintbeks lediglich im südöstlichen Bereich des Gemeindegebietes vorsieht. 

Die Moornähe spricht gegen die Ausweisung eines Baugebietes an dortiger Stelle!
Herr Kühle antwortet, dass durch eine Baugrunduntersuchung dies im Vorwege geprüft wurde, sodass keine bautechnischen Einschränkungen durch die Moornähe entstehen.
Herr Matthiesen gibt an, dass zwischen dem Plangebiet und der Moorfläche ein Höhenunterschied herrsche, welche sich dadurch äußere, dass Moor deutlich unterhalb des Plangebietes liegt.

Wieso soll die KiTa im südöstlichen Bereich des Plangebietes errichtet werden?
Herr Kühle sagt, dass dem Bauausschuss anfänglich drei verschiedene KiTa-Standorte vorgetragen wurde. Der aktuell angedachte Standort sei im Bauausschuss beschlossen worden. Es biete an diesem Standort die Nähe zur bestehenden Bebauung und die Einbindung in die Natur. Alternativstandorte könnten allerdings weiterhin politisch diskutiert werden.

Welche Bauform soll in der Nähe des Birkenrings entstehen und welche grünordnerischen Festsetzungen sollen zwischen dem „Birkenring“ und der Neubebauung getroffen werden?
Herr Kühle gibt an, dass es an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll sei, eine eingeschossige Bauweise im B-Plan festzusetzen. Die grünordnerischen Festsetzungen seien zum aktuellen Planungsstadium noch nicht im Detail zu benennen.  

Welcher zeitliche Rahmen ist für die Planung vorgesehen?
Herr Kühle verweist auf den durch den Bauausschuss angegebenen Zeitrahmen mit dem Beginn der Erschließungsmaßnahmen Mitte des Jahres 2022. Dieser sei allerdings durch die Pandemie sowie die Komplexität und Größe des Plangeltungsbereiches nicht als realisierbar anzusehen.So werde sich die Planung voraussichtlich über die Kalenderjahre 2021 sowie 2022 erstrecken.
Deswegen sei es sinnvoll, den zeitlichen Ablauf erneut in einer Bauausschusssitzung zu thematisieren.

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Einwohnerversammlung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Einwohnerversammlung 21.09.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Frau Stöllger erfragt, ob Wortmeldungen unter dem Tagesordnungspunt „Verschiedenes“ ergehen.

Es ergehen folgende Wortmeldungen der Anwesenden:

Es sei wünschenswert, im Plangebiet des B-Plans Nr.50 ökologische Ausgleichsflächen ohne menschliche Prägung und Zugang für die Öffentlichkeit auszuweisen.

Die Gemeinde solle bessere Infrastruktur für Fahrradfahrer herstellen, des Weiteren solle auch ein besserer Zugang zum ÖPNV gewährleistet werden.

Es wäre wünschenswert, einen Sammelparkplatz am Ortseingang auszuweisen und den Verkehr somit aus dem Ortsinneren fernzuhalten, um die Straße Rosenberg verkehrlich zu entlasten.

Frau Stöllger bedankt sich bei allen Beteiligten für Ihr Erscheinen und beendet die Einwohnerversammlung um fünf nach zehn.

Datenstand vom 15.11.2022 14:25 Uhr