Datum: 04.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:35 Uhr
Anwesende Besucher*innen:
20 Zuschauer
Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Frau Schmidt eröffnet die Einwohnerfragestunde mit einer Frage zum Tagesordnungspunkt 5. Sie erkundigt sich, ob der Bauausschuss für dieses Baugebiet ein energetisches Quatierskonzept geplant hat. Herr Holsten erklärt, dass so ein Konzept nicht geplant ist und somit auch kein gemeindlicher Beschluss darüber vorliegt. Herr Lorenzen befürwortet die Aufstellung eines solchen Quartierskonzeptes. Herr Muhs entgegnet, dass diese Thematik bereits mehrfach politisch diskutiert wurde und für den Bebauungsplan Nr. 50 darauf gesetzt wird, dass jeder Hauseigentümer sein Gebäude mit erneuerbaren Energien selbst versorgt. Herr Erfurth stimmt dem ebenfalls zu und gibt zusätzlich zu bedenken, dass der Ausschuss schon Erfahrungen im Baugebiet Vogelstange bezüglich eines Blockheizkraftwerkes sammeln konnte.
Folgend stellt Herr Bengtsson drei weitere Fragen. Zunächst informiert er darüber, dass vom Kreis Rendsburg-Eckernförde für Vertreter der Kommunalverwaltungen und Gemeindevertreter ein sogenanntes "Dialogforum Wohnen" angeboten wird. Im September soll die zweite Sitzung des Dialogforums stattfinden. Seines Wissens nach, hat die Gemeinde nicht an der ersten Sitzung teilgenommen. Seine erste Frage lautet, ob die Gemeinde Flintbek gedenkt an der zweiten Sitzung teilzunehmen. Herr Brede korrigiert, dass die Gemeinde an der ersten Sitzung des Dialogforums teilgenommen hat und ebenfalls an der zweiten teilnehmen wird. Herr Bengtssons zweite Frage widmet sich dem Bauausschuss, was dieser von der Idee hält, unter dem Gesichtspunkt Klimawandel, Energieeinsparung und Ukrainekrieg sowohl die Größe des Baugebietes 50 zu überdenken, als auch die Anzahl der Einfamilienhäuser zugunsten anderer Wohnformen zu reduzieren. Herr Holsten erklärt, dass der Planungsstand schon weit fortgeschritten ist und der Bauausschuss sich im Vorwege viele Gedanken über die Aufteilung der Wohnformen gemacht hat. Zwei Drittel der Wohnformen wird als Geschosswohnungsbau realisiert. Hieran wird der Bauausschuss festhalten. Die letzte Frage bezieht sich auf die letzte Bauausschusssitzung, in der die Energieargentur des IB.SH der Gemeinde Flintbek vorgeschlagen hat, das Klima-Schutz-Konzept zu aktualisieren. Somit lautet die Frage, ob der Bauausschuss gedenkt die vorgeschlagene Vorgehensweise der Gemeindevertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Herr Brede erklärt, dass innerhalb der Verwaltung derzeit kein Personal vorhanden ist, welches sich um die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes kümmert. Dies wird sich jedoch sicherlich spätestens im Rahmen der Ämterfusion ändern.
Herr Klose stellt die Frage, ob man im Vorwege darüber nachgedacht hat, das neue Baugebiet autofrei zu gestalten. Herr Holsten äußert sich daraufhin und sagt, dass darüber ausführlich nachgedacht wurde, aber ein komplett autofreies Wohngebiet nicht durchsetzbar ist. Dazu äußert sich Herr Lorenzen, dass dieser Gedanke schon besprochen wurde, jedoch ist die Gemeinde noch nicht bereit für ein komplettes autofreies Gebiet. Angedacht sind aber autofreie Quartiere innerhalb des Baugebietes. Herr Muhs unterstreicht die Aussage von Herrn Lorenzen, dass man für autofrei noch nicht bereit ist. Nach weiterer Diskussion äußert sich Herr Kühle und sagt, dass die Gewichtung auf der Bebauung auf den Mehrfamilienhäusern liegt und es nicht machbar ist diese Baugebiet autofrei zu realisieren. Seiner Meinung nach sind es zu schlechte Grundvoraussetzungen hinsichtlich der Anbindung an den ÖPNV etc.. Herr Erfurth betont, dass zunehmend alte Menschen, an welche auch gedacht wird, Bewohner der Gemeinde sind und deren Mobilität ebenfalls gesichert werden muss.
Abschließend stellt Herr Raig die Frage, ob die Unterschriftenliste des letzten Bauausschusses bezüglich des Verkehrs durch die Dorfstraße nochmal aufgefasst wird. Herr Holsten erklärt, dass das Anliegen der Unterschriftenliste in den Fraktionen diskutiert wurde und in der heutigen Bauausschusssitzung beraten wird.
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Bauausschuss 04.08.2022.pdf
Download Einladung Bauausschusssitzung 04.08.2022.pdf
Download Protokoll BauA 04.08.2022.pdf
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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
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Bauausschuss
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04.08.2022
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ö
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1 |
Diskussionsverlauf
Die Verwaltung stellt den Antrag die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zu tauschen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2
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2. Niederschrift vom 15.06.2022 (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
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Bauausschuss
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04.08.2022
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Diskussionsverlauf
Es ergehen keine Einwände gegen die Niederschrift vom 15.06.2022 (öffentlicher Teil).
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3. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
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Bauausschuss
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04.08.2022
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3 |
Diskussionsverlauf
Herr Brede erläutert, dass Herr Holsten als Bauausschussvorsitzender Mitglied der Jury im Rahmen der Städtebauförderung ist. Leider sind sowohl er, als auch seine Vertreterin Frau Bläse an diesem Tag verhindert. Aus diesem Grund wird darum gebeten, dass der Bauausschuss ein neues Mitglied bestimmt. Aus der Diskussion mit anschließender Abstimmung ergibt sich Herr Erfuth als neues Mitglied. Im Verhinderungsfall wird er durch Herrn Lorenzen oder Frau Dr. Boysen vertreten.
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4. Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn" - Aufhebung des Teilbereiches 10
hier: Beratung über eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und über weiteren Verfahrensablauf (SV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
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Bauausschuss
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04.08.2022
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ö
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4 |
Rechtliche Bedeutung
Vorbereitende Bauleitplanung
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Zu beachtende Ziele und Grundsätze
Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) –
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
A Sachverhalt
Bereits vor längerer Zeit ging die Anfrage eines in der Straße „Heitmannskamp“ ortsansässigen freiberuflich Tätigen hinsichtlich der Erweiterung seiner Betriebsfläche innerhalb des bestehenden Wohn- und Betriebsgebäudes bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein.
Derzeit ist der Bereich im B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind im allgemeinen Wohngebiet lediglich Räume zulässig. Eine Erweiterung der Betriebsfläche hin zur Nutzung der gesamten Gebäudefläche ist derzeit daher nicht zulässig.
Im Bauausschuss bestand der Konsens, dass die Erweiterung der Betriebsfläche des Freiberuflers grundsätzlich positiv gesehen wird. Durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ sowie durch die Verwaltung wurde als Alternative zur Durchführung eines Änderungsverfahrens die Variante einer Teilaufhebung des B-Planes Nr. 19 herausgearbeitet.
Nach entsprechender Beratung am 29.08.2019 sowie am 17.09.2019 im Bauausschuss hatte der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfohlen, den Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens zu fassen. Die Gemeindevertretung folgte der Empfehlung daraufhin in ihrer Sitzung vom 26.09.2019.
Der Geltungsbereich der Aufhebung wurde im weiteren Verlauf der Planung nochmals dahingehend konkretisiert, als dass dieser den gesamten Teilbereich 10 umfasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang vom 22.01.2021 bis einschließlich zum 22.02.2021 erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durch Mitteilung vom 20.01.2021 erfolgt.
Im Zuge der weiteren Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird das zu betrachtende Gebiet nach Aufhebung des Teilbereiches faktisch weiter als allgemeines Wohngebiet bewertet, sodass eine Umnutzung des Wohn- und Betriebsgebäudes hin zu einer ausschließlichen Nutzung der Gebäudefläche für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nach § 13 BauNVO baurechtlich weiterhin nicht zu realisieren ist.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sind private Stellungnahmen eingegangen, in welchen u.a. Bedenken zu den nachbarschützenden Belangen, dargelegt werden.
B Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Bauausschusses am 04.08.2022 werden durch das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgestellt sowie in Hinblick auf die dargelegte Thematik des Gebietscharakters der weitere Verfahrensablauf beschrieben.
C Beschlussvorschlag
Ein Beschluss ergibt sich aus der Beratung.
Gez. S. Dreier am 25.07.2022
Gez. O. Plambeck am 26.07.2022
Diskussionsverlauf
Herr Kühle erläutert, dass das bisherige Aufhebungsverfahren im Regelverfahren wie damals bei der Aufstellung durchgeführt werden muss. Aufgrund dessen wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Seitens der Behörden sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich jedoch mehrfache Stellungnahmen ergeben. Es wird das Risiko gesehen, dass sich bei Aufhebung des Bebauungsplanes und somit bei Bewertung der Örtlichkeit nach § 34 BauGB eine Mischnutzung ergibt, die den Anwohnern des allgemeinen Wohngebietes widerstrebt. Da seitens der Bauaufsicht signalisiert wurde, dass das Gebiet weiterhin als allgemeine Wohngebiet eingestuft wird, wäre die Aufhebung des Bebauungsplanes ohnehin nicht zielführend. Eine Änderung der Art der baulichen Nutzung nur für das Grundstück des Antragstellers würde einer Gefälligkeitsplanung gleichkommen und wäre somit ebenfalls nicht zulässig.
Herr Kühle empfiehlt dem Bauausschuss das Planverfahren aufzuheben und das Gebiet im Rahmen der Städtebauförderung als gesamten Ortskern zu überplanen. Hier wäre beispielsweise die Ausweisung eines urbanen Gebietes denkbar.
Herr Lorenzen stellt den Antrag den Aufstellungsbeschluss zur Teilaufhebung aufzuheben.
Es ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilbereiches 10 des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn“ aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg""
hier: Beratung über Festsetzungen sowie Freigabe des auf Grundlage der beiden Arbeitskreise und der durchgeführten Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB entwickelten Gestaltungsplanes für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes (SV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
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Bauausschuss
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04.08.2022
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5 |
Rechtliche Bedeutung
Vorbereitende Bauleitplanung
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Zu beachtende Ziele und Grundsätze
Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
A Sachverhalt
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst.
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnraum.
Nach jetzigem Planungsstand werden in dem Gebiet um die 300 Wohneinheiten, u.a. als Geschosswohnungsbau, als Reihen- und Doppelhäuser sowie als Einfamilienhäuser, geschaffen. Darüber hinaus sind im Gebiet Flächen für eine Kindertagesstätte sowie für ein alternatives Wohnprojekt vorgesehen.
Die Entwässerung des Baugebietes soll über ein naturnahes Konzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle erfolgen. Diese ersten Ideen wurden erstmals in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, waren diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, wurde der Geltungsbereich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 um diese Fläche erweitert.
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung vom 25.01.2021 beschlossen.
In einem Arbeitskreis am 16.02.2022 wurde hierauf aufbauend eine Planungsskizze vorgestellt, welche am 17.02.2022 durch den Bauausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freigegeben wurde.
Diese Skizze beinhalt eine der Topographie entsprechenden Straßenplanung. Dadurch rückt die in der Skizze vorgesehene südliche Grenze der Bebauung weiter in Richtung Süden. Im besonderen Maße im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches, welcher für die Nutzung einer Kindertagesstätte vorgesehen ist. Des Weiteren resultiert diese südliche Erweiterung der Wohnbaufläche aus dem naturnahen Entwässerungskonzept aber auch durch die in der Skizze berücksichtigten Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches.
Aus diesem Grunde wurde die erweiterte Fläche des Geltungsbereiches der 26. Flächennutzungsplanänderung nochmals in der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 vorgestellt und durch den Ausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange freigegeben.
In gleicher Sitzung wurde darüber hinaus seitens des Bauausschusses durch Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die vertragliche Absprache zwischen der „WIRO Grundbesitz GmbH“ und der „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“, in Form eines Anhandgabevertrages, für die im westlichen Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 50 gelegene Fläche zur Realisierung eines „alternativen“ Wohnprojektes befürwortet wird.
Am 07.06.2022 fand anschließend ein Arbeitskreis statt, in welchem die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen besprochen wurden. Zudem wurden anhand eines Geländemodells Ideen für ein Grundkonzept erarbeitet.
In einem weiteren Arbeitskreis vom 18.07.2022 wurden hierauf aufbauend mögliche textliche Festsetzungen sowie Straßenquerschnitte durch die Fachplaner vorgestellt und erste Überlegungen hierzu angestellt, sodass innerhalb der Fraktionen derzeit weiter hierüber beraten werden kann.
In der Bauausschusssitzung am 04.08.2022 sollen diese Themen nunmehr weiter aufgegriffen werden und durch Beschlüsse grobe Eckpunkte für das Planungsbüro festgelegt werden, sodass auf dieser Grundlage ein erster Planentwurf erarbeitet werden kann.
B Stellungnahme der Verwaltung
Um einen ersten Planentwurf erarbeiten zu können, sind seitens des Bauausschusses zu einzelnen Eckpunkten verbindliche Aussagen zu treffen. Diese sollten durch entsprechende Beschlüsse festgehalten werden.
Die einzelnen Themen und Fragestellungen werden durch das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in der Bauausschusssitzung am 04.08.2022 vorgestellt.
C Beschlussvorschlag
- Verkehr:
1.1 Wird an dem Beschluss aus der Bauausschusssitzung vom 17.03.2021, einen absenkbaren Poller zu installieren, weiter festgehalten?
- An welchem Standort soll ein absenkbarer Poller installiert werden?
- Wie sollen die Straßenflächen im Baugebiet gestaltet werden?
- Sollen im öffentlichen Verkehrsraum eine „Tempo-30-Zone“ für die Haupterschließungsstraße und für die Nebenstraßen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden?
- Textliche Festsetzungen:
- Art der baulichen Nutzung:
- WA-Gebiet
- allgemein zulässig sind: Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke
- ausnahmsweise zulässig sind: nicht störende Handwerksbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- ausgeschlossen sind: Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Ferienwohnungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für sportliche Zwecke
- Fassadengestaltung:
- Materialien: Sichtmauerwerk, Putz, Holz, vgl. anmutende Materialien, Holzblockbohlenhäuser ausgeschlossen
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau, Anthrazit, Weiß, Gelb; Bei Holz: auch naturbelassene Farben
- Eingrünung der Fassade: zulassen, aber nicht vorschreiben
- Dacheindeckung:
- Materialien: Dachziegel, Dachsteine, vgl. anmutende Materialien, Gründächer (lebende Pflanzen)
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau und Anthrazit
- Glänzende und hochglänzende Materialien ausschließen (Erläuterung in Begründung einarbeiten)
- Gründächer bei Nebenanlagen zwingend (Differenzierung der Nebenanlagen Carports, Garagen, Schuppen)
- Gründächer beim Geschosswohnungsbau zwingend (?)
- Solar- und Photovoltaikanlagen:
- nur auf den Dächern und in Verbindung mit Dächern
- bei Flachdächern sind aufgeständerte Anlagen zulässig (?)
- bei Nebenanlagen zulässig (?)
- an Fassaden / Balkonen zulässig (?)
- PV-Pflicht auf Dächern (?)
Wenn ja: Wie groß soll der Anteil der Dachfläche sein, der mindestens mit PV-Anlagen ausgestattet werden soll? (= prozentualer Anteil der Dachfläche)
- Bei Flachdächern: ggf. Kombination mit Gründächern (?)
- Überbaubare Grundstücksfläche:
- Nebenanlagen:
- GRZ II / Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen um 50 % gem. der BauNVO oder Festlegung einer maximalen Grundfläche für Nebenanlagen
- Hauptanlagen:
- GRZ I oder Festlegung einer maximalen Grundfläche (z.B. bei Reihenhäusern)
- Grundstücksgrößen:
- Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen (?)
- Anzahl der Wohneinheiten:
- Höchstzulässige Zahl der Wohnungen: 2 je Einzelhaus und 1 je Doppelhaushälfte oder Reihenhausscheibe
- Stellplätze:
- Anzahl der Stellplätze je Wohnung (auf dem Grundstück): 2 Stellplätze je Wohneinheit / 1 Stellplatz je Wohneinheit, wenn Wohnfläche < 60 m²
- Anzahl öffentlicher Stellplätze (30 % der WE): ca. 80 - 90 derzeit geplant; hiervon sind ca. 10 Stellplätze der Kindertagesstätte zuzuordnen
- Um dem Abstellen von Wohnmobilen und -anhängern entgegen zu wirken, könnte eine entsprechende Beschilderung mit Verbotszonen etc. eingerichtet werden (Verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit muss geprüft werden; im Bebauungsplan kann dies nicht geregelt werden.)
- Festlegung von Sammelstellplätzen im Bereich von Reihenhäusern
- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)
- Nebenanlagen:
- Abstand zur erschließenden Verkehrsfläche von mind. 5,00 m (ggf. nur bei Einzel-/Doppel-/Reihenhäusern)
- Festlegung der Gestaltung/ der Standorte von Abfallbehältern (z.B. für Mehrfamilienhäuser Unterfluranlagen; für Reihenhausanlagen Sammelplätze)
- Gestaltung der Gartenbereiche:
- Die nicht überbauten Grundstücksflächen der privaten Wohngrundstücke sind zu begrünen (ausgenommen sind Wege, Zufahrten, Stellplätze und Terrassen)
- Schotter-und Kiesflächen sowie mit Folie oder Vlies abgedeckte Gartenbereiche sind nicht zulässig
- Festsetzung, dass Sicker- oder Ökopflaster zu verwenden ist oder dass Unterbau versickerungsfähig sein muss, ggf. Ausschluss der Herstellung des Unterbaus durch Beton
- Erhalt des Geländereliefs, Begrenzung der zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen auf den privaten Grundstücken Im Anschluss an die Straßenplanung kann eingeschätzt werden, welche Grundstücke abgraben oder aufschütten müssen
- Für die Abgrenzung zu den Knicks oder Grünflächen könnten auf den privaten Grundstücken Hecken aus heimischen Gehölzen festgesetzt werden sowie die Herstellung von Böschungen (keine L-Steine etc.) Dies könnte im Kaufvertrag gesichert werden
- Die Abgrenzung zwischen den öffentlichen Gehwegen und den privaten Grundstücken könnte durch eine Heckenpflanzung i.V.m. der Herstellung von Zäunen erfolgen
- Zum Ausgleich der Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Grundstücken könnten Böschungen, welche mit Gehölzen zu bepflanzen sind, festgesetzt werden
- Vermeidung und Minderung von Eingriffen:
- Erhalt des gesetzlich geschützten Knicks und Einrichtung von Knickschutzstreifen
- Versetzen von gesetzlich geschützten Knickabschnitten (Wiederverwenden von Knickbewuchs bei Knickdurchbrüchen)
- Erhalt des gehölzbestandenen Steilhangs am nordwestlichen Plangebietsrand
- Erhalt einzelner Bäume und Überhälter
- Erhalt der Waldfläche
- Maßnahmen zur Ein- und Durchgrünung:
- Anlage neuer Knicks
- Baumpflanzungen an den Straßen und Wegen
- Gestaltung der Grünzonen und Grünzäsuren: Rasen und Wiesenflächen mit eingestreuten Laubbäumen, Blühwiesen
- Naturnahe Begrünung der neuen Böschungsflächen
- Naturnahe Ausbildung der offenen Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Mulden)
Gez. S. Dreier am 27.07.2022
Gez. O. Plambeck am 27.07.2022
Diskussionsverlauf
Herr Kühle stellt den aktuellen Planungsstand vor. Dieser sieht circa 380 Wohneinheiten vor. 65 % hiervon wird als Geschosswohnungsbau realisiert, 15-17 % circa als Einfamilienhäuser und 12-15 % als Doppel- und Reihenhäuser. Die derzeitige „Weißfläche“ wird als Wohnhofprojekt der Firma Conplan realisiert. Hier sollen circa 40-60 Wohneinheiten entstehen. Im Rahmen der Planungsphase wurde ein Modell gebaut, welches die topographischen Unterschiede innerhalb des Planungsgebietes darstellt. Diese Modell soll innerhalb der nächsten Wochen öffentlich ausgestellt werden.
Beschluss 1
- Verkehr:
- Wird an dem Beschluss aus der Bauausschusssitzung vom 17.03.2021, einen absenkbaren Poller zu installieren, weiter festgehalten?
Herr Lorenzen erläutert, dass seine Fraktion sich anfangs für die Errichtung eines Pollers in der Mitte des Plangebietes ausgesprochen hat. Da hierdurch, aufgrund wegfallender Verkehrsströme, die Begründung für den Kreisverkehr am Schönhorster Weg wegfallen würde, beantragt er die Durchfahrbarkeit des Gebietes sicherzustellen und auf einen Poller zu verzichten.
Der Bauausschuss beschließt die Sicherstellung der Durchfahrbarkeit des Gebietes und verzichtet auf die Realisierung eines Pollers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
angenommen
Beschluss 2
- Verkehr:
- Wie sollen die Straßenflächen im Baugebiet gestaltet werden?
Der Bauausschuss beschließt die Haupterschließungsstraße, welche das Gebiet quert, als Straße mit getrenntem Gehweg herzustellen. Die Breite der Erschließungsstraße inklusive Gehweg soll 13 Meter betragen. Alle anderen Straßen sollen als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 7 Metern hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 3
- Verkehr:
1.4 Sollen im öffentlichen Verkehrsraum eine „Tempo-30-Zone“ für die Haupterschließungsstraße und für die Nebenstraßen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden?
Der Bauausschuss beschließt die Ausführung der Haupterschließungsstraße als „Tempo-30-Zone“ sowie die Nebenstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 4
- Textliche Festsetzungen:
- Art der baulichen Nutzung:
- WA-Gebiet
- allgemein zulässig sind: Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke
- ausnahmsweise zulässig sind: nicht störende Handwerksbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- ausgeschlossen sind: Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Ferienwohnungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für sportliche Zwecke
Der Bauausschuss beschließt die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 5
- Textliche Festsetzungen:
- Fassadengestaltung:
- Materialien: Sichtmauerwerk, Putz, Holz, vgl. anmutende Materialien, Holzblockbohlenhäuser ausgeschlossen
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau, Anthrazit, Weiß, Gelb; Bei Holz: auch naturbelassene Farben
- Eingrünung der Fassade: zulassen, aber nicht vorschreiben
Herr Herrmann beantragt die Farbe Gelb auszuschließen.
Der Bauausschuss beschließt die Festsetzungen zur Fassadengestaltung wie vorgeschlagen, ohne die Farbe Gelb.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
angenommen
Beschluss 6
2. Textliche Festsetzungen:
- Dacheindeckung:
- Materialien: Dachziegel, Dachsteine, vgl. anmutende Materialien, Gründächer (lebende Pflanzen)
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau und Anthrazit
- Glänzende und hochglänzende Materialien ausschließen (Erläuterung in Begründung einarbeiten)
- Gründächer bei Nebenanlagen zwingend (Differenzierung der Nebenanlagen Carports, Garagen, Schuppen)
- Gründächer beim Geschosswohnungsbau zwingend (?)
Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagenen Festsetzungen zur Dacheindeckung inklusive der Gründächer beim Geschosswohnungsbau.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 7
- Textliche Festsetzungen:
- Solar- und Photovoltaikanlagen:
Der Bauausschuss beschließt die Photovoltaikpflicht auf Hauptgebäuden. Die genaue Definition hinsichtlich der mindestens zu nutzenden Dachfläche wird Herr Kühle erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1
Abstimmungsbemerkung
angenommen
Beschluss 8
- Textliche Festsetzungen:
- Solar- und Photovoltaikanlagen:
Der Bauausschuss beschließt, dass Solar- und Photovoltaikanlagen nur auf und in Verbindung mit Dächern zulässig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 9
2. Textliche Festsetzungen:
2.4 Solar- und Photovoltaikanlagen:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Flachdächern aufgeständerte Anlagen zulässig sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 10
2. Textliche Festsetzungen:
2.4 Solar- und Photovoltaikanlagen:
Der Bauausschuss beschließt, dass Solar- und Photovoltaikanlagen auf Nebenanlagen zulässig sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 11
2. Textliche Festsetzungen:
2.4 Solar- und Photovoltaikanlagen:
Der Bauausschuss beschließt, dass Solar- und Photovoltaikanlagen an Fassaden und Balkonen zulässig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3, Enthaltungen: 2
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 12
2. Textliche Festsetzungen:
2.5 Überbaubare Grundstücksfläche:
2.5.1 Nebenanlagen:
- GRZ II / Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen um 50 % gem. der BauNVO oder Festlegung einer maximalen Grundfläche für Nebenanlagen
Der Bauausschuss spricht sich für die Festlegung einer maximalen Grundfläche aus.
- Festlegung der Gestaltung/ der Standorte von Abfallbehältern (z.B. für Mehrfamilienhäuser Unterfluranlagen; für Reihenhausanlagen Sammelplätze)
Herr Lorenzen stellt den Antrag für die Mehrfamilienhäuser sowie Reihenhäuser eine unterirdische Abfallsammelanlage vorzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 13
2. Textliche Festsetzungen:
2.5 Überbaubare Grundstücksfläche:
2.5.2 Hauptanlagen:
- GRZ I oder Festlegung einer maximalen Grundfläche (z.B. bei Reihenhäusern)
Die Festsetzungen werden separat beraten. Hierzu erhalten die Fraktionen eine Übersicht der vorgeschlagenen Grundflächenzahlen.
2.6 Grundstücksgrößen:
- Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen (?)
Der Bauausschuss beschließt die Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 14
2. Textliche Festsetzungen:
2.7 Anzahl der Wohneinheiten:
- Höchstzulässige Zahl der Wohnungen: 2 je Einzelhaus und 1 je Doppelhaushälfte oder Reihenhausscheibe
Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagene Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 15
2. Textliche Festsetzungen:
2.8 Stellplätze:
- Anzahl der Stellplätze je Wohnung (auf dem Grundstück): 2 Stellplätze je Wohneinheit / 1 Stellplatz je Wohneinheit, wenn Wohnfläche < 60 m²
Herr Lorenzen stellt den Antrag 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3, Enthaltungen: 2
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 16
Herr Erfurth stellt den Antrag über den Vorschlag der Verwaltung, jedoch mit der Änderung, dass unter 70 m² Wohnfläche 1 Stellplatz zulässig ist abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
angenommen
Beschluss 17
2. Textliche Festsetzungen:
2.8 Stellplätze:
- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)
Der Bauauschuss beschließt je 8 Stellplätze einen Baum zu pflanzen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3, Enthaltungen: 2
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 18
2. Textliche Festsetzungen:
2.8 Stellplätze:
- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)
Der Bauauschuss beschließt je 4 Stellplätze einen Baum zu pflanzen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 2, Enthaltungen: 4
Abstimmungsbemerkung
abgelehnt
Beschluss 19
2. Textliche Festsetzungen:
2.8 Stellplätze:
- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)
Der Bauauschuss beschließt je 6 Stellplätze einen Baum zu pflanzen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 1, Enthaltungen: 3
Abstimmungsbemerkung
angenommen
Beschluss 20
3. Gestaltung der Gartenbereiche:
- Die nicht überbauten Grundstücksflächen der privaten Wohngrundstücke sind zu begrünen (ausgenommen sind Wege, Zufahrten, Stellplätze und Terrassen)
- Schotter-und Kiesflächen sowie mit Folie oder Vlies abgedeckte Gartenbereiche sind nicht zulässig
Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagenen Festsetzungen
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
|
Bauausschuss
|
04.08.2022
|
ö
|
|
6 |
A Sachverhalt
Befreiungsantrag „Immenhagen 19“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Immenhagen 19“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Carports eingereicht.
Im B-Plan Nr. 27, Textteil B, Ziff. 4.2, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist zur Dachgestaltung der Carports festgelegt, dass die Dächer flach geneigt (Dachneigung bis 11°) und mit begrünter Oberfläche herzustellen sind.
Die Eigentümer planen, hiervon abweichend, ein Carport ohne Dachbegrünung zu errichten.
Befreiungsantrag „Colbergskamp 8“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Colbergskamp 8“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Genehmigungsfreistellungsantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus eingereicht.
Im B-Plan Nr. 42, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist im Textteil B, Ziff. 7.4, für die Dachneigung der Hauptanlagen eine Dachneigung von 30 - 45 Grad (Gründächer: 15 Grad) festgelegt.
Bei der Einhaltung der festgesetzten Dachneigung würde dem Charakter des Haupthauses einschließlich der Erweiterung konstruktiv widersprochen werden. Seitens der Antragsteller wird daher analog zu Nebenanlagen und Stellplatzüberdachungen ein Dachaufbau mit 5 Grad als Gründach vorgesehen.
Befreiungsantrag „Moorkoppel 11“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Moorkoppel 11“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Bauantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung eingereicht.
Da die Terrassenüberdachung am Wohnhaus befestigt werden soll, sind die Festsetzungen für die Gestaltung der Dächer der Hauptgebäude ebenfalls für die Terrassenüberdachung maßgeblich.
Die Antragsteller beabsichtigen, die Terrassenüberdachung aus Glas mit einer Dachneigung von 4,6 Grad zu errichten.
Im B-Plan Nr. 51, Textteil B, Ziff. 8.2 und 8.4, sind eine Dachgestaltung durch Dachziegel, Dachsteine oder als Gründach sowie eine Dachneigung zwischen 20 bis 45 Grad festgelegt.
Für Abweichungen von im B-Plan festgelegten Dachneigungen für Terrassenüberdachungen, die an das Wohnhaus befestigt werden, wurde seitens des Bauausschusses bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst. Über die Abweichung von der festgesetzten Dacheindeckung ist hingegen zu beraten und ggf. zu beschließen.
Befreiungsantrag „Gartenstraße 47“:
Für das Grundstück „Gartenstraße 47“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Gartengeräteschuppens der Maße 1,75 m x 1,60 m x 1,95 m außerhalb der Baugrenzen eingereicht.
Im B-Plan Nr. 9, Textteil B, § 2, ist festgelegt, dass Nebenanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung - § 14 (1), Abs. 2 - in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen sind. Die Baugrenzen umfassen die Baukörper der Wohngebäude. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung des Geräteschuppens im Gartenbereich des Grundstückes.
Befreiungsantrag „An der Bahn 4a“:
Durch den Eigentümer des Grundstückes „An der Bahn 4a“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Verkleidung eines bestehenden Carports mit Holz, des Einbaus eines Rolltores sowie für das Aufstellen von Solarpaneelen auf dem Carportdach eingereicht.
Im B-Plan Nr. 28, Textteil B, Ziff. 8, der Gemeinde Flintbek ist festgesetzt, dass Stellplätze, Garagen sowie sonstige Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind. Das Carport wurde im Ursprungszustand bereits vor vielen Jahren außerhalb der Baugrenzen genehmigt und errichtet und soll nunmehr baulich verändert werden. Eine Befreiung ist bisher nicht erteilt worden, daher ist über den Antrag zu beraten und ggf. zu beschließen.
C Beschlussvorschlag
Beschlüsse ergeben sich aus der Beratung.
gez. S. Dreier am 27.07.2022
gez. O. Plambeck am 27.07.2022
Beschluss 1
Befreiungsantrag Am Krähenholz 5:
Durch den Eigentümer des Grundstückes „Am Krähenholz 5“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Saunagebäudes eingereicht.
Im B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Flintbek ist die Dachneigung von Gebäuden auf 35-45 Grad sowie die Dacheindeckung nur mit Dachpfannen in den Farben Braun, Rot und Anthrazit festgesetzt. Der Antragssteller möchte das Saunagebäude als Flachdach ohne Dachpfannen errichten.
Der Bauausschuss stimmt der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung sowie der Dacheindeckung zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Befreiungsantrag „Colbergskamp 8“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Colbergskamp 8“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Genehmigungsfreistellungsantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus eingereicht.
Im B-Plan Nr. 42, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist im Textteil B, Ziff. 7.4, für die Dachneigung der Hauptanlagen eine Dachneigung von 30 - 45 Grad (Gründächer: 15 Grad) festgelegt.
Bei der Einhaltung der festgesetzten Dachneigung würde dem Charakter des Haupthauses einschließlich der Erweiterung konstruktiv widersprochen werden. Seitens der Antragsteller wird daher analog zu Nebenanlagen und Stellplatzüberdachungen ein Dachaufbau mit 5 Grad als Gründach vorgesehen.
Der Bauausschuss stimmt der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1, Enthaltungen: 1
Beschluss 3
Befreiungsantrag Eidertal 2:
Durch den Eigentümer des Grundstückes „Eidertal 2“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung ein Antrag zum Anbau an das Wohnhaus gestellt.
Der Anbau überschreitet sowohl die Baugrenzen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 als auch die Abstandsflächen zum gemeindeeigenen Nachbargrundstück. Des Weiteren ergibt sich durch die Bebauung eine Abweichung von der offenen Bauweise.
Der Bauausschuss stimmt der Überschreitung der Baugrenze, der Abweichung der offenen Bauweise sowie der Unterschreitung der Abstandsflächen zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 4
Befreiungsantrag „Gartenstraße 47“:
Für das Grundstück „Gartenstraße 47“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Gartengeräteschuppens der Maße 1,75 m x 1,60 m x 1,95 m außerhalb der Baugrenzen eingereicht.
Im B-Plan Nr. 9, Textteil B, § 2, ist festgelegt, dass Nebenanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung - § 14 (1), Abs. 2 - in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen sind. Die Baugrenzen umfassen die Baukörper der Wohngebäude. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung des Geräteschuppens im Gartenbereich des Grundstückes.
Der Bauausschuss stimmt der Befreiung hinsichtlich der Errichtung eines Gartengeräteschuppens außerhalb der Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 5
Befreiungsantrag „Immenhagen 19“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Immenhagen 19“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Carports eingereicht.
Im B-Plan Nr. 27, Textteil B, Ziff. 4.2, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist zur Dachgestaltung der Carports festgelegt, dass die Dächer flach geneigt (Dachneigung bis 11°) und mit begrünter Oberfläche herzustellen sind.
Die Eigentümer planen, hiervon abweichend, ein Carport ohne Dachbegrünung zu errichten.
Es ergeht der Antrag der beantragten Befreiung nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 6
Befreiungsantrag „Moorkoppel 11“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Moorkoppel 11“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Bauantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung eingereicht.
Da die Terrassenüberdachung am Wohnhaus befestigt werden soll, sind die Festsetzungen für die Gestaltung der Dächer der Hauptgebäude ebenfalls für die Terrassenüberdachung maßgeblich.
Die Antragsteller beabsichtigen, die Terrassenüberdachung aus Glas mit einer Dachneigung von 4,6 Grad zu errichten.
Im B-Plan Nr. 51, Textteil B, Ziff. 8.2 und 8.4, sind eine Dachgestaltung durch Dachziegel, Dachsteine oder als Gründach sowie eine Dachneigung zwischen 20 bis 45 Grad festgelegt.
Für Abweichungen von im B-Plan festgelegten Dachneigungen für Terrassenüberdachungen, die an das Wohnhaus befestigt werden, wurde seitens des Bauausschusses bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst. Über die Abweichung von der festgesetzten Dacheindeckung ist hingegen zu beraten und ggf. zu beschließen.
Der Bauausschuss fasst den Grundsatzbeschluss zur Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachgestaltung bei Terrassenüberdachungen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 7
Befreiungsantrag Mühlenberg 8:
Durch den Eigentümer des Grundstückes „Mühlenberg 8“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Natursteinmauer und eines Sichtschutzzaunes eingereicht.
Da das Grundstück topographisch wesentlich höher als das Straßenniveau liegt es seitens des Eigentümers geplant, die bereits zum Teil entlang des Grundstückes bestehende Natursteinmauer 0,80 m Höhe= zu erweitern, sodass das Grundstück vollständig durch diese umschlossen ist und auf der Natursteinmauer einen Sichtschutzzaun in einer Höhe von 1,20 m zu errichten.
Der Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Flintbek lässt entlang der öffentlichen Verkehrswege Einfriedungen bis 80 cm Höhe zu.
Es ergeht der Antrag der beantragten Befreiung nicht zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek)
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Bauausschuss
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04.08.2022
|
ö
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7 |
Datenstand vom 15.11.2022 10:33 Uhr