Datum: 05.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
7 Besucher*innen

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Herr Hädrich als Vertreter von BI Windvernunft bittet darum den TOP 10 weiter nach vorne zu schieben und gibt eine Erklärung zum Vorranggebiet Windkraft ab. Die Erklärung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung (§ 6 der Geschäftsordnung)
2 Niederschrift vom 18.08.2022 (öffentlicher Teil)
3 Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gem. § 11 Geschäftsordnung
4 Unterrichtung über die Arbeit der Ausschüsse und wichtige Verwaltungsangelegenheiten
5 Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)
6 Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek (SV)
7 Schulbau (SV)
8 Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich der gegenwärtigen Ämter Molfsee und Flintbek hier: Sachstandsbericht
9 Umbesetzung der Lenkungsgruppe für die Ämterfusion Molfsee und Flintbek gemeinsam mit Vertretern des Amtes Molfsee hier Antrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90-Die Grünen-
10 Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn" - Aufhebung des Teilbereiches 10 hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufhebung des Teilbereiches 10 (SV)
11 Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales (SV) hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen
12 3. Nachtragshaushalt 2022 (SV)
13 Verschiedenes
14 Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
15 Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Satz 3 Nr. 2 GO
16 Beratung über die vertraglichen Vereinbarungen zum Windenergievorhaben (SV)

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GV-221005-Bekanntmachung.pdf
Download GV-221005-Beschlussvorlagen Gesamt öffentlich.pdf
Download GV-221005-Einladung.pdf
Download GV-221005-Fragestunde - Erklärung Herr Hädrich zur Windkraft.pdf
Download GV-221005-Nur Tagesordnung.pdf
Download GV-221005-Protokoll öffentlich.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung (§ 6 der Geschäftsordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 1

Beschluss

Herr Groß stellt den Antrag, den TOP 10 „Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)"
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)“ nach vorne zum neuen TOP 5 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7, Enthaltungen: 3

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2. Niederschrift vom 18.08.2022 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 2

Diskussionsverlauf

Zur Niederschrift vom 18.08.2022 werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Dokumente
Download GV-220818-Protokoll öffentlich.pdf

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3. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gem. § 11 Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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4. Unterrichtung über die Arbeit der Ausschüsse und wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister Herr Plambeck gibt bekannt, dass die Jury der Städtebauförderung am 26.10.2022 tagen wird. Acht Arbeiten sind hier eingegangen.

Des Weiteren liegt die Baugenehmigung für die zwei Krippengruppen im Kätnerskamp 6 vor, sodass die beiden Gruppen zum 01.11.2022 eröffnet werden können. 

Außerdem teilt er mit, dass sich die Coronawelle sehr stark in den Reihen der Kolleginnen und Kollegen bemerkbar macht.

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5. Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung sind durch die Gemeinde Flintbek zu tragen.
Erforderliche Gutachten können ggf. vom Vorhabenträger zur Verfügung gestellt werden.

A Sachverhalt

Mit der Veröffentlichung des dritten Entwurfs der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, bestand vom 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 die Möglichkeit Stellungnahmen beim zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung abzugeben.
Für den ersten und zweiten Entwurf des LEP – und den darin enthaltenen Vorranggebieten PR2_RDE_074 – hat die Gemeinde Flintbek vom Anwaltsbüro BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Stellungnahmen erarbeiten lassen und diese im Juni 2017 (erster Entwurf) bzw. im Dezember 2018 (zweiter Entwurf) beim zuständigen Ministerium abgegeben.
Der seitens der Gemeinde Flintbek für den zweiten Entwurf des Regionalplanes eingereichten Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
Neben der Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Entwurf, wurde zugleich der dritte Entwurf zu den Regionalplänen I-III (Sachthema Windenergie) am 17.12.2019 von der Landesregierung beschlossen und veröffentlicht. Gegenüber dem zweiten Entwurf sind darin Anpassungen im Textteil, dem Umweltbericht und zahlreichen Datenblättern vorgenommen worden. Das Vorranggebiet PR2_RDE_074, nordöstlich von Großflintbek, blieb jedoch unverändert. Auf Grund des Beschlusses des Umwelt- und Wegeausschusses vom 13.02.2020 wurde zu dem 3. Entwurf eine weitere Stellungnahme durch die Gemeinde Flintbek eingereicht (siehe hierzu Sitzungsvorlage Umwelt- und Wegeausschuss vom 13.02.2020). 
Nach langanhaltender Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung im Sommer 2020 den dritten Durchlauf abgeschlossen. Aus der Synopse ergaben sich abermals keine Änderungen am Vorranggebiet PR2_RDE_074.Die Landesplanung hat daraufhin die vierten Entwürfe für die Teilregionalpläne Wind fertiggestellt. Gegenüber den vorhergehenden dritten Entwürfen gab es 22 große und rund 85 kleinere Änderungen. Mit den Entwürfen werden 2,03 % der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen. Insgesamt wird es 334 Vorranggebiete geben, davon 35 für Repowering.
Die vierte Anhörung erfolgte nach einem anderen Prinzip als in den vorhergehenden Anhörungen. Ausgelegt wurden nur noch diejenigen Gebiete, in denen sich gegenüber dem vorhergehenden Entwurf Änderungen ergeben hatten. Von knapp 970 Datenblättern der dritten Entwürfe blieben rund 90 % unverändert. Lediglich 107 Datenblätter sind in die vierte Anhörung gegangen.
Das Datenblatt für das Vorranggebiet PR2_RDE_074 war nicht Bestandteil dieser Anhörung. Somit konnten für dieses auch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. Am 31. Dezember 2020 lief das Windenergie-Moratorium aus. Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regionalpläne.
Das Eignungsgebiet der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes, mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, ist auch ohne kommunale Bauleitplanung mit Windenergieanlagen bebaubar.
Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 53 beabsichtigt die Gemeinde Flintbek jedoch im Rahmen ihrer Planungshoheit die Windenergienutzung städtebaulich zu steuern und eine Feinsteuerung der Ausweisung des Vorranggebietes vorzunehmen. 
Das Vorranggebiet liegt östlich des Siedlungsgebietes. Am östlichen Ortsrand entsteht derzeit ein neues Wohnbaugebiet (Bebauungsplan Nr. 51). Die Gemeinde erwägt, südöstlich dieses Baugebietes ein weiteres Wohngebiet auszuweisen (nordöstlich der Landesstraße L 307). Der geplante Windpark wird von den Bewohnern am östlichen Siedlungsrand als landschaftsbildprägendes Element wahrgenommen werden.
 Die Gemeinde sieht deshalb das Erfordernis, durch einen Bebauungsplan das Erscheinungsbild bzw. die optische Wirkung des Windparks zu steuern. Die Belange der Anwohner (Anforderungen an die Wohnqualität und an das Wohnumfeld) und die Belange der Energiegewinnung sollen im Bebauungsplan aufeinander abgestimmt werden. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Energiegewinnung zu ermöglichen. 
Die Empfehlungsbeschlüsse an die Gemeindevertretung, die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan Nr. 53 sowie für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, wurden durch den Bauausschuss am 20.08.2020 gefasst. Da die 24. Änderung bereits im Verfahren ist (ehem. Aldi-Grundstück), war die lfd. Nummer für die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Windvorranggebiet auf Nr. 25 zu ändern.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 wurden die Beschlüsse zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des B-Planes Nr. 53 gefasst. 
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden soll. 
Nach erfolgter Ausschreibung der städtebaulichen Leistungen stimmte der Bauausschuss der Beauftragung des Planungsbüros „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in seiner Sitzung vom 10.12.2020 zu.
Durch das Projektentwicklungsbüro „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“ wurde eine Planung für die Errichtung zweier Windkraftanlagen mit Gesamthöhen von ca. 200 m und 229 m im Windvorranggebiet der Gemeinde Flintbek entwickelt. Diese Planung wurde in der Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses vom 30.09.2020 vorgestellt. Der entsprechende Genehmigungsantrag nach dem BImSchG ist am 25.01.2021 beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eingegangen. Nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung des Antrages wurde die Gemeinde Flintbek am 26.05.2021 um Stellungnahme zum Vorhaben mit der Erteilung, bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gebeten. 
Nach diversen Beratungen im Bauausschuss sowie in der Gemeindevertretung über die Sicherungsinstrumente der Bauleitplanung fasste die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 15.06.2021, nach Empfehlung des Bauausschusses, den Beschluss, die Zurückstellung nach § 15 BauGB zu beantragen und die Verwaltung mit der Durchführung der hierfür erforderlichen Schritte zu beauftragen.
Der Zurückstellungsantrag wurde durch die Gemeinde Flintbek am 06.07.2021 beim LLUR eingereicht. Der Zurückstellungsbescheid ist daraufhin am 11.01.2022 bei der Amts- und Gemeindeverwaltung eingegangen.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nach dem BImSchG ist ab diesem Zeitpunkt nunmehr für 12 Monate ausgesetzt. 
Nach mehreren Gesprächen zwischen der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek sowie dem Vorhabenträger signalisierte die „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“ die Bereitschaft, von der ursprünglichen Planung dahingehend abzuweichen, als dass zwei Windkraftanlagen mit je 200 m Gesamthöhe errichtet werden.
Durch Herrn Blumberg von der Kanzlei „RPM Dres. Ruge Purrucker Makowski – Partnerschaft mbB – Rechtsanwälte“, welcher durch die Gemeinde Flintbek mit der rechtlichen Beratung in der Angelegenheit beauftragt wurde, ist ein Vertragsentwurf ausgearbeitet worden, welcher sich in der finalen Abstimmung mit dem durch den Vorhabenträger beauftragten Rechtsbeistand befindet. Der Vertragsentwurf wird dem Hauptausschuss in der Sitzung am 30.08.2022 zur Beratung vorgelegt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Um das Planungsziel, die Feinsteuerung und Mitgestaltung hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Windvorranggebiet (PR2_RDE_074) zu erreichen, wurde im Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 53 festgelegt, dass unter anderem folgende Regelungen getroffen werden sollen:
-        zu den Standorten der Windkraftanlagen,
-        zu der zulässigen Anzahl der Windkraftanlagen,
-        zu der zulässigen Höhe der Windkraftanlagen,
-        zur äußeren verkehrlichen Erschließung,
(Da die öffentliche Straße 'Zur Heide' durch das Vorranggebiet führt, sind besondere 
Schutzvorkehrungen zu treffen.)
-        zur Nachtkennzeichnung

In Vorbereitung auf die anstehenden weiteren Beratungen wird auf die Stellungnahme der Kanzlei „WEISSLEDER EWER“ zu den Voraussetzungen und Grenzen der Feinsteuerung verwiesen. 
Die Bauleitplanung darf nicht dazu führen, dass der der Windenergie vom Gesetzgeber anerkannte substantielle Raum beschnitten wird. Gemäß geltender Rechtsprechung ist die Gemeinde verpflichtet, der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers (Regionalplan) Rechnung zu tragen und der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum zu schaffen. 
Das verfolgte Planungsziel muss darüber hinaus städtebaulich begründbar sein.
Um vor der weiteren Beratung über die Aufstellung des B-Planes Nr. 53 sowie der 25. Änderung des F-Planes die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen einer Bauleitplanung für das Windvorranggebiet der Gemeinde Flintbek aufzuzeigen, waren Herr Blumberg sowie Herr Jeß vom Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ für eine diesbezügliche Erläuterung und Beratung der Sitzung des Bauausschusses am 17.02.2022 anwesend. 
Nach eingehender Beratung im Ausschuss folgte der Beschluss, dass ein Planungsgespräch mit der Landesplanungsbehörde, dem Referat für Städtebau und Ortsentwicklung und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt werden solle, um zu klären, ob eine Bauleitplanung Aussicht auf Erfolg hat.
Das Planungsgespräch mit der Landesplanungsbehörde und dem Referat für Städtebau und Ortsentwicklung hat am 20.05.2022 stattgefunden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde konnte kurzfristig nicht an dem Termin teilnehmen.
Im Nachgang zu dem Planungsgespräch wurde der Gemeinde Flintbek durch das Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht eine schriftliche Stellungnahme übersandt.
In dieser wird angeführt, dass eine Regelung, die ausschließlich über einen städtebaulichen Vertrag erfolgt, basierend auf einem Rechtsurteil des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2012, unwirksam ist und auf Grund der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit die Option des alleinigen Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages nicht empfohlen werde. „Ein städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die als erforderlich erachtete „Feinsteuerung“ der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, ist mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar und daher unwirksam.“ (Urteil vom 8. März 2012 – 12 LB 244/10)
Die Option, zuerst den städtebaulichen Vertrag zu schließen und nach erfolgter Genehmigung einen Bebauungsplan aufstellen, würde zu dem gleichen Ergebnis führen. Der vorzeitige städtebauliche Vertrag alleine wäre ohne den dazugehörigen Bebauungsplan zur Realisierung der Planung nicht rechtsicher, da die Genehmigung weiterhin nach § 35 BauGB erfolgen würde. Damit der Vertrag seine Rechtssicherheit entfalten könne, müsse parallel auch die Bauleitplanung erfolgen. Darüber hinaus müsste für die weitere Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zurückstellung nach §15 BauGB, eine Veränderungssperre nach §14 Baugesetzbuch beschlossen werden. Dafür ist allerdings das Vorliegen einer städtebaulichen Begründbarkeit von Nöten.
Nach Beratung über den Vertragsentwurf sowie über die vorliegende Rechts- und Sachlage ist im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses am 31.08.2022 der Beschluss gefasst worden, die Bauleitplanung aufzuheben. Ein diesbezüglicher Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung ist allerdings durch den Bauausschuss zu bestätigen.
Der Vertrag könnte nunmehr, um Rechtssicherheit der vertraglichen Regelungen zu erhalten, als (öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen werden. Dieser würde nach Vertragsschluss Rechtswirksamkeit erhalten und stünde in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Bauleitplanverfahren. 
Herr Blumberg und Herr Jeß waren in der Bauausschusssitzung am 14.09.2022 anwesend und führten die verschiedenen Varianten nähergehend aus.
Der Bauausschuss fasste nunmehr am o.g. Sitzungstermin den Empfehlungsbeschluss den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den nachfolgenden Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Zur Heide“, östlich der Straße „Röthsoll“, südlich der Straße „Christiansruh“ (Vorranggebiet Windenergienutzung) aufzuheben.

  1. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

Beschluss 1

Da ein neuer Antrag vom Investor vorliegt, stellt Frau Schlegelberger-Erfurth den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Die Gemeindevertretung beschließt den nachfolgenden Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Zur Heide“, östlich der Straße „Röthsoll“, südlich der Straße „Christiansruh“ (Vorranggebiet Windenergienutzung) aufzuheben.
  1. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4, Enthaltungen: 3

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6. Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Satzungsrecht

A Sachverhalt

Das Gemeindeprüfungsamt hat bei einigen erlassenen Satzungen der Gemeinde das Zitiergebot bemängelt. Das bedeutet, dass z.B. in der Präambel, der Verweis auf die erforderlichen Gesetzesgrundlagen zum Erlass einer Satzung genau beschrieben sein muss.

B Stellungnahme der Verwaltung

In der Abwassersatzung der Gemeinde ist in der Präambel lediglich der Paragraph des jeweiligen Gesetzes genannt worden, nicht aber der Absatz und oder Satz. Dieser Mangel wird mit der in der Anlage beigefügten Satzung korrigiert. Die Änderungen in der Anlage beziehen sich nur auf die Präambel sowie entsprechend auf den § 17 und das Ausfertigungsdatum.
Der Umwelt- und Wegeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 die entsprechende Empfehlung beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Abwassersatzung und ermächtigt den Bürgermeister diese, mit in Kraft treten zum 01.07.2022 auszufertigen.
Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 30.08.2022
Gez. O. Plambeck, Bürgermeister am 30.08.2022

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Abwassersatzung und ermächtigt den Bürgermeister diese, mit in Kraft treten zum 01.07.2022 auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download Abwassersatzung2022.pdf

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7. Schulbau (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 7

A Sachverhalt

Der Sachstandsbericht ist in der Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Dokumente
Download TOP Schulbau Sachstandsbericht o.A_23.09.2022.pdf

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8. Neuordnung der Verwaltungsstruktur im Bereich der gegenwärtigen Ämter Molfsee und Flintbek hier: Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass sich auf Verwaltungsebene im Amt Flintbek und Amt Molfsee 20 Arbeitsgruppen gebildet haben, die konstruktiv miteinander arbeiten um die nächsten Schritte einer Verwaltungsfusion zu koordinieren.

Wegen der gesamten IT-Betreuung und dem Einsatz der Software in den Abteilungen findet demnächst ein Gespräch mit dem IT-Zweckverband Kommunit statt. Der IT-Zweckverband betreut derzeit das Amt Molfsee.

Die Lenkungsgruppe auf politischer Ebene hat sich erstmals am 27.09.2022 getroffen und tagt Anfang Dezember wieder.

Außerdem wird für die Öffentlichkeitsarbeit eine gemeinsame „Fusionshomepage“ von unserem EDV-Administrator Herrn Bock errichtet.

Zusammen mit Vertretern der Kommunalaufsicht ist im November ein Gespräch beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport geplant.

Anschließend stellt Herr Lorenzen folgenden Antrag:

Beschluss

Vor jeder Sitzung der Lenkungsgruppe Verwaltungsfusion Flintbek/ Molfsee beruft der Bürgermeister verpflichtend eine Sitzung der Fraktionsvorsitzenden ein. Hier sollen Informationen ausgetauscht und die politischen Vorstellungen und Wünsche formuliert werden. Das Ergebnis dieser Gespräche wird von den politischen Vertretern in die Arbeitsgruppe getragen und dort vertreten. Der Bürgermeister informiert die Fraktionsvorsitzenden umgehend nach jeder Sitzung über Ergebnisse.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Herr Plambeck teilt mit, dass er vor der Sitzung mit dem Innenministerium diesen Beschluss auch umsetzen und eine Sitzung der Fraktionsvorsitzenden einberufen wird.

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9. Umbesetzung der Lenkungsgruppe für die Ämterfusion Molfsee und Flintbek gemeinsam mit Vertretern des Amtes Molfsee hier Antrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90-Die Grünen-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 9

A Sachverhalt

Der Antrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90 - Die Grünen - ist als Anlage beigefügt. 

Diskussionsverlauf

Herr Kummetz sieht diesen gemeinsamen Antrag von SPD, FDP und Bündnis90/ Die Grünen als Misstrauen gegen die Bürgervorsteherin Frau Stöllger.

Herr Holsten erklärt daraufhin vehement, dass der Antrag auf gar keinen Fall gegen Frau Stöllger gerichtet ist.
Auch das Bündnis90/ Die Grünen sowie die FDP wehren sich gegen diese Behauptung.

Beschluss 1

Herr Kummetz stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1, Enthaltungen: 9

Abstimmungsbemerkung
Für die Annahme des Antrags ist ein Viertel der gesetzlichen Vertreter nötig, sodass der Antrag angenommen ist.

Beschluss 2

Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Amtsausschuss, die nachfolgenden Personen bzw. Funktionen in die Lenkungsgruppe Verwaltungsfusion Flintbek/ Molfsee zu entsenden:
Amtsvorsteher, Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden, jeweils ein Mitglied der SPD- und der CDU-Fraktion.
Sollten diese Funktionsträger verhindert sein, treten an deren Stelle automatisch die jeweiligen Stellvertretungen ein. SPD und CDU benennen auch eine Stellvertretung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8, Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anja Bläse: dafür Dr. Gesa Boysen: dafür Wulf Briege: dafür Helmut Groß: dagegen Stefan Hansen: dagegen Hendrik Hermann: dagegen Rainer Holsten: dafür Bernd Kernke-Robert: dafür Rainer Kruse: dagegen Christian Kummetz: dagegen Arne Lass: dafür Achim Lorenzen: dafür Stefan Mathias: dagegen Walter Saal: dafür Regine Schlegelberger-Erfurth: dafür Carsten Stegelmann: dagegen Wiebke Stöllger: dagegen Michael Stötzler: dafür

Dokumente
Download TOP 8 Gemeinsamer Antrag.pdf

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10. Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn" - Aufhebung des Teilbereiches 10 hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufhebung des Teilbereiches 10 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 10

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor. 

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Bereits vor längerer Zeit ging die Anfrage eines in der Straße „Heitmannskamp“ ortsansässigen freiberuflich Tätigen hinsichtlich der Erweiterung seiner Betriebsfläche innerhalb des bestehenden Wohn- und Betriebsgebäudes bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein.
Derzeit ist der Bereich im B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind im allgemeinen Wohngebiet lediglich Räume zulässig. Eine Erweiterung der Betriebsfläche hin zur Nutzung der gesamten Gebäudefläche ist derzeit daher nicht zulässig. 
Im Bauausschuss bestand der Konsens, dass die Erweiterung der Betriebsfläche des Freiberuflers grundsätzlich positiv gesehen wird. Durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ sowie durch die Verwaltung wurde als Alternative zur Durchführung eines Änderungsverfahrens die Variante einer Teilaufhebung des B-Planes Nr. 19 herausgearbeitet.
Nach entsprechender Beratung am 29.08.2019 sowie am 17.09.2019 im Bauausschuss hatte der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfohlen, den Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens zu fassen. Die Gemeindevertretung folgte der Empfehlung daraufhin in ihrer Sitzung vom 26.09.2019. 
Der Geltungsbereich der Aufhebung wurde im weiteren Verlauf der Planung nochmals dahingehend konkretisiert, als dass dieser den gesamten Teilbereich 10 umfasst. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang vom 22.01.2021 bis einschließlich zum 22.02.2021 erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durch Mitteilung vom 20.01.2021 erfolgt.
Im Zuge der weiteren Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird das zu betrachtende Gebiet nach Aufhebung des Teilbereiches faktisch weiter als allgemeines Wohngebiet bewertet, sodass eine Umnutzung des Wohn- und Betriebsgebäudes hin zu einer ausschließlichen Nutzung der Gebäudefläche für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nach § 13 BauNVO baurechtlich weiterhin nicht zu realisieren ist.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sind private Stellungnahmen eingegangen, in welchen u.a. Bedenken zu den nachbarschützenden Belangen, dargelegt werden. 

B Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Bauausschusses am 04.08.2022 wurden durch das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgestellt sowie in Hinblick auf die dargelegte Thematik des Gebietscharakters der weitere Verfahrensablauf beschrieben.

Der Bauausschuss fasste am Tage der o.g. Sitzung einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilbereiches 10 des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn“ aufzuheben.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilbereiches 10 des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn“ aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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11. Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales (SV) hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 11

Rechtliche Bedeutung

Gesetzlicher Anspruch 

Finanzielle Auswirkungen

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Zu beachtende Ziele und Grundsätze

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Zukunftskonzept

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A Sachverhalt

Lt. beigefügtem Antrag der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen- vom 22.09.2022 soll anstelle des ausscheidenden Gemeindevertreters Achim Lorenzen als neues bürgerliches Mitglied Herr Lars Andresen als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales.    

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Vorschlagsrecht steht der Fraktion Bündnis 90-Doie Grünen- zu. 
Die dadurch entstehende Ausschussbesetzung entspricht den Vorschriften des § 46 Absatz 3 der Gemeindeordnung S-H. 

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen- als stellvertretendes neues bürgerliches Mitglied Herrn Lars Andresen in den Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales.  
Dafür scheidet Gemeindevertreter Achim Lorenzen als stellvertretendes Mitglied aus. 


gez. Sonja Baller –Büroleitung-                       28.09.2022 

Beschluss

Die Gemeindevertretung wählt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen als stellvertretendes neues bürgerliches Mitglied Herrn Lars Andresen in den Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales.  
Dafür scheidet Gemeindevertreter Achim Lorenzen als stellvertretendes Mitglied aus. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Antrag der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen-.pdf

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12. 3. Nachtragshaushalt 2022 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 12

Rechtliche Bedeutung

§§ 75 ff. GO i.V.m §§1ff. GemHVO-Doppik

Finanzielle Auswirkungen

Das geplante Jahresergebnis 2022 verbessert sich um 1.515.800 € auf nunmehr – 62.100 €. Der neue Höchstbetrag für Neukreditaufnahmen beträgt nunmehr 1.472.200 €.

A Sachverhalt

In der Anlage beigefügt erhalten Sie den Entwurf des 3. Nachtragshaushaltes 2022.

B Stellungnahme der Verwaltung

Der 3. Nachtragshaushalt 2022 enthält folgende Änderungen:
  • Anpassung der Bewirtschaftungs- und Energiekosten mehrerer Liegenschaften
  95.200 €
-        Anpassung der Kosten für Bankgebühren                                                             
      11103.5431000                                                                            5.000 €
  • Investitionskostenzuschuss für die KiTa Kleine Füße gem. Beschluss BJKS 22.09.2022        
36502.7818000                                                                               14.200 €


-        Kosten und Erstattung für Bürgerentscheid Imland-Klinik                
       12102.4482000 und 12102.5431000                                        jeweils            10.000 €
-        Erwerb von 2x Luftfilter für die Schule und die KiTa                                                 
       21820.7831070.211 und 36503.7831070                                                     6.800 €

  • Periodengerechte Abgrenzung von investiven Maßnahmen:
    • Sanierung Freeweid 1.030.000 € nach 2023        
53801.7852000.50110                                                          -1.030.000 €
    • Kosten Sanierung/Neubau Schule am Eiderwald 470.000 € nach 2023
21820.7851000.220                                                                 -470.000 €
    • Die Digitalisierung der Bauakten wird verschoben                 
11105.5431000 -36.000 €; 11105.7831010 – 30.000 €        Insgesamt       - 66.000 €
    • Herstellung Lagerraum Sportplatz Eiderkamp verschoben                
42401.7851034                                                                   - 15.000 €
  • Die Gesamtsumme der einzelnen Maßnahmen bei der Unterhaltung
der Grünflächen war um 20.000 € vermindert, sodass dieser Betrag nun für die Grünflächenpflege fehlt                                
55101.5221000                                                                            20.000 €
  
  • Mehreinnahme Gewerbesteuer                                                      
61101.4013000                                                                           1.600.000 €

  • Anpassung Kreditobergrenze                                                               
61201.6927310                                                                           1.472.200 €

Der Hauptausschuss berät in Ihrer Sitzung am 28.09.2022 über den 3. Nachtragshaushalt. Sofern dort Änderungen beschlossen werden, erhalten Sie umgehend eine Änderungsliste.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den 3. Nachtragshaushalt 2022 in der vorgelegten Form, ggf. mit folgenden Änderungen... .

gez. Kämmerer Blümke am 28.09.2022

gez. Bürgermeister Olaf Plambeck am 28.09.2022

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den 3. Nachtragshaushalt 2022 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 1.Änderungsliste 3.NachtragHH2022.pdf
Download 3.Nachtragshaushalt 2022.pdf
Download 3.Nachtragshaushaltssatzung 2022 1.Änderungsliste.pdf
Download Ergebnis-Finanzplan 1.Änderungsliste 3.NachtragHH2022.pdf

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 13

Diskussionsverlauf

Herr Groß regt an, die Umsetzung des Informationszugangsgesetzes zu verbessern.
Herr Plambeck erklärt darauf, dass alle Berechtigten, den ihnen zustehenden Auskünfte und Einsichtnahmen in die Akten erhalten. Allerdings müssen auch die Voraussetzungen hierzu erfüllt sein.

Herr Stötzler fragt an, ob es neue Kenntnisse zu dem verunreinigten Klärschlamm gibt.
Der Bürgermeister verneint diese Frage. 

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14. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 14

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Satz 3 Nr. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 15
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16. Beratung über die vertraglichen Vereinbarungen zum Windenergievorhaben (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 16
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 01.11.2022 7
Datenstand vom 15.11.2022 08:42 Uhr