Datum: 10.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Eiderhalle Flintbek
Gremium: Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 06.05.2020
3 Bericht der Verwaltung
4 Errichtung eines Mountainbike- /BMX-Parcours (SV)
5 Gebührenausfälle Kindertagesstätten und Institionelle Tagespflegestellen
6 Gebühren der Offenen Ganztagsschule sowie Kosten für die Teilnahme am Mittagessen (Mensa)
7 Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder von 1 - 6 Jahren
8 Spielplätze (SV)
9 Freibadsaison 2020 (SV)
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung.pdf
Download Protokoll ö.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 1
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2. Niederschrift vom 06.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage  der Vorsitzenden gibt es keine Änderungsanträge zur Niederschrift. Die Niederschrift gilt daher gem. § 32 Abs. 4 GO als genehmigt.

Dokumente
Download Protokoll BJKS vom 06.05.2020.pdf

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3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 3

Diskussionsverlauf

Umzug VHS/Sozialstation/Archiv/Kleiderkammer/Flüchtlingsbetreuungsstelle/Tafel

BL’in Frau Baller berichtet über den Sachstand des geplanten Umzuges der Einrichtungen Archiv/Sozialstation/Kleiderkammer/VHS/Flüchtlingsbetreuungsstelle/Tafel. Es gab bis lang zwei Treffen mit allen Beteiligten und eine Besichtigung der Räumlichkeiten. Die Umzüge der gemeindlichen Einrichtungen sind leicht umzusetzen. Die VHS hat zwei Varianten vorgelegt, die zeitnah geprüft werden. Sobald die Kostenermittlung sowie die Beteiligung an den Kosten durch die VHS geklärt ist, werden weitere Informationen erfolgen.

Corona-Sachstand Kinderbetreuung

In der Schule werden alle Grundschüler seit 08.06.2020 betreut. Die Beschulung findet in den Klassenräumen ohne Abstandsreglung (aufgehoben durch Bildungsministerin) statt. Auf dem Schulhof erfolgt eine Aufteilung in Klassen um die Vermischung zu vermeiden. Hierfür wurde die Pausenaufsicht verstärkt und es wird auf Desinfektion geachtet. In der Sekundarstufe werden alle Klassen beschult, aber nicht gemeinsam. Es erfolgt nur die Beschulung einer gewissen Anzahl der Klassen (ca. 8 Klassen pro Tag). Das sind ca. 270 Grundschüler und 150 Sekundarschüler. Die Information der SchülerInnen und der Eltern erfolgt über die Homepage.

In der Kindertagesstätte „Ich und Du“ wurden im Rahmen der Notbetreuung im Mai 2020 bis zu 53 Kinder betreut. Der größte Teil davon wurde im Elementarbereich betreut. Seit dem 2. Juni bieten die Krippengruppen wieder alle Plätze an. Im Elementarbereich werden in den einzelnen Gruppen bis zu 18 Kinder (mit Genehmigung des Kreises)  betreut. In der Inst. Tagespflegestelle werden bereits seit 06.05.2020 alle Kinder wieder betreut. Trotz der steigenden Zahl der Kind wird auf eine bestmögliche Hygiene geachtet.

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4. Errichtung eines Mountainbike- /BMX-Parcours (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 4

Rechtliche Bedeutung

Nutzungsvereinbarung

Finanzielle Auswirkungen

keine

A Sachverhalt

An die Verwaltung wurde durch Herrn Stefan Maierhöfer die Idee herangetragen, einen sogenannten „Dirtpark“ zu errichten. Ein Verein (Dirtpark Flintbek e.V.) hat sich bereits gegründet. Durch die Aufschüttung mehrerer Erdhügel könnte eine derzeitige Freifläche als Parcours für Mountainbike und BMX-Fahrer genutzt werden.
Der BJKS hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die Verwaltung beauftragt, eine Nutzungsvereinbarung zur Errichtung eines solchen „Dirtparks“ auf der Fläche des „Heimstättenweges“ zu schließen.
Die anschließende baurechtliche Prüfung des Vorhabens ergab, dass ein „Dirtpark“ baurechtlich als Sportfläche zu bewerten ist. Der Spielplatz „Heimstättenweg“ ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen.  
Aus diesem Grund ist eine Realisierung auf der Spielplatzfläche im Heimstättenweg nur durch eine Ausweisung in einem Bebauungsplan möglich.
Auch der angedachte Alternativstandort „An der Bahn“ auf der Fläche neben dem Haus der Jugend setzt ein Planungserfordernis voraus, dies bestätigte die Untere Bauaufsichtsbehörde. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die Fläche liegt jedoch im Außenbereich gem. § 35 BauGB, daher müsste auch hier ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des BJKS am 30.10.2019 über einen Alternativstandort beraten. Als möglicher Standort kam die Fläche der abgängigen Tennishalle im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 18, 2. Änderung in Betracht, da die Fläche im B-Plan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festgesetzt ist. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, zu prüfen, wie eine Zuwegung zum „Dirtpark“ auf dieser Fläche sichergestellt wird. Gleichzeitig stimmte der BJKS der Nutzung auf der Fläche der abgängigen Tennishalle zur Errichtung des „Dirtparks“ grundsätzlich zu und bat die Verwaltung, die entsprechende Nutzungsvereinbarung mit Herrn Maierhöfer abzuschließen. Die Verwaltung führte am 22.11.2019 ein Gespräch mit dem Tennisclub Flintbek, um die offenen Fragen bezüglich der Erschließung zu klären. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2020 wurde der Bürgermeister beauftragt die Änderung des Erbpachtrechtsvertrages mit dem Tennisverein abzuschließen. Diese Änderung enthält unter anderem die Übergabe der Zuwegung zur Fläche der ehemaligen Tennishalle an die Gemeinde. Da die Fläche direkt an ein reines Wohngebiet (WR-Gebiet - § 3 Baunutzungsverordnung) angrenzt, waren außerdem die schallschutzrechtlichen Bestimmungen zu klären. Eine Rücksprache mit dem LLUR ergab, dass in jedem Fall eine schalltechnische Begutachtung erforderlich ist. Eine solche Begutachtung würde Kosten zwischen 5.000,- € und 10.000,- € nach sich ziehen Der Standort sei jedoch auf Grund der unmittelbaren Nähe zu dem WR-Gebiet als sehr kritisch einzustufen. Die Anlieger des „Schurkamps“ und des „Schlotfeldtsberg“ wandten sich zudem bereits an die Verwaltung und teilten ihre Bedenken hinsichtlich des Standortes in einem Gespräch mit. Zudem reichten sie im Zuge der Sitzung des BJKS vom 19.02.2020 eine Stellungnahme mit der Forderung, dass die weitere Nutzung des Hallengrundstückes so gestaltet wird, dass sich keine höhere Belastung als vor dem Abriss der Halle ergibt, ein. Das Vorhaben auf dieser Fläche wäre daher aus den oben genannten Gründen, wenn überhaupt, nur mit großen Einschränkungen realisierbar.
Als geeigneter Standort kommt aus diesem Grund lediglich die Fläche neben dem Beachvolleyballfeld auf der Freifläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus Großflintbek in Betracht. Die Fläche ist als öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung Sportplatz im B-Plan Nr. 30, 1. Änderung festgesetzt. Auch hier wäre mit Bauantragstellung eine schalltechnische Begutachtung erforderlich, allerdings sei dieser Standort nach erster Einschätzung des LLUR aus schallschutzrechtlicher Sicht geeignet.
Aus der vergangenen Ausschusssitzung vom 06.05.2020 ging der Beschluss hervor, dass ein Konzept bezüglich der Errichtung eines „Dirtparks“ auf der Fläche des Feuerwehrplatzes, hinter dem Feuerwehrgerätehaus Storchennest 1, mit einer Kosteneinschätzung erstellt werden soll.

B Stellungnahme der Verwaltung

In einem ersten Konzeptentwurf des Vereines „Dirtpark Flintbek e.V.“ werden die vorhandenen Geländegegebenheiten in die Planung einbezogen, so dass Teile des an der Grünfläche angrenzenden Erdwalls für die Fahrspuren des „Dirtparks“ genutzt werden.
Eine diesbezügliche umwelttechnische Begutachtung der Aufschüttung durch die Untere Naturschutzbehörde steht noch aus. Eine Voreinschätzung durch Herrn Dönicke, Umwelttechniker der Gemeinde Flintbek, wurde bereits erstellt. Diese ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung hat hinsichtlich der Idee zudem Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen gehalten. Im B-Plan Nr. 30, 1. Änderung ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Zudem ist der Bereich als Fläche für Aufschüttungen festgesetzt.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit, dass die Nutzung dieser Fläche für die Realisierung des „Dirtparks“ lediglich durch Änderung des B-Planes erfolgen könnte. Die Idee könnte folglich nur durch ein kosten- und zeitintensives Bauleitplanverfahren realisiert werden.
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz könnte dagegen für die Errichtung des „Dirtparks“ ohne Durchführung eines Änderungsverfahrens genutzt werden. Hierdurch würde sich diese Fläche, welche derzeit für andere Aktivitäten zur Verfügung steht, jedoch verringern.
Der Verein „Dirtpark Flintbek e.V.“ hat aus diesem Grund ein Alternativkonzept ohne Nutzung der Aufschüttungsfläche erstellt.
Beide Konzepte sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Vertreter des Vereines stehen für Rückfragen in der Sitzung zur Verfügung.
Hinsichtlich der schallschutzrechtlichen Prüfung wurde durch die Verwaltung eine Preisumfrage für die Erstellung einer schalltechnischen Begutachtung durchgeführt. Da es sich bei der zu betrachtenden Fläche und dessen Lage, um einen aus schallschutztechnischer Sicht vermutlich unbedenklichen Bereich handelt, könnte laut dem LLUR eine sogenannte detaillierte Prognose nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ausreichen.
Diese unterscheidet sich von einem Schallschutzgutachten im gewöhnlichen Sinne durch dessen Umfang im Rahmen der Vorprüfungen und späteren textlichen Ausarbeitung. Bei dieser Prognose müssten an den maßgeblichen Immissionsorten durch den „Dirtpark“ mindestens 10 dB(A) unter den jeweils geltenden Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV liegen. Für die Erstellung der Prognose würden Kosten i.H.v. 1.500,- € brutto entstehen.
Sollte diese Prognose allerdings negativ ausfallen, so müsste ein vollständiges Schallschutzgutachten erstellt werden. Hierfür würden zusätzliche Kosten i.H.v. ca. 3.400,- € entstehen. Dies scheint nach der fachlichen Voreinschätzung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen als recht unwahrscheinlich.

C Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des BJKS-Ausschusses beschließen, dass eine schalltechnische Voruntersuchung durchgeführt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind zunächst als außerplanmäßige Ausgabe einzusetzen. Weitere Beschlüsse ergeben sich nach Vorlage des Ergebnisses dieser Untersuchung.

gez. S. Dreier am 03.06.2020
gez. O. Plambeck am 03.06.2020

Diskussionsverlauf

Herr Stefan Maierhöfer verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.

Beschluss

Für das schalltechnische Gutachten Dirtpark werden 1.500,00 Euro als außerplanmäßige Ausgaben bereitgestellt.
Weitere Investitions- und Betriebskosten übernimmt die Gemeinde nicht.

Voraussetzung ist, dass zwischen der Gemeinde und dem Nutzer (Dirtpark Flintbek e.V.) vorab ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, in dem insbesondere der Nutzer die Verkehrssicherungspflicht und den pfleglichen Erhalt seiner Anlage übernimmt und in dem eine tragfähige Lösung für die Zuwegung gefunden wird, ohne dass hierfür Kosten auf die Gemeinde zu kommen.

Soweit in dem auszuhandelnden Nutzungsvertrag auf eine sichere Einfriedung z.Zt. verzichtet wird, bleibt dies auch Sache des Vereins, falls sich dies zukünftig doch als notwendig erweist.

Ferner ist im Nutzungsvertrag festzuhalten, dass bei Beendigung des Projekts der Nutzer das Grundstück freigeräumt zu übergeben hat. Das ist auch dann der Fall, wenn die Gemeinde das Grundstück für eigene Belange benötigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 0, Enthaltungen: 5

Dokumente
Download Konzept 1 - mit Nutzung der Aufschüttung.pdf
Download Konzept 2 - ohne Nutzung der Aufschüttung.pdf
Download Standortprüfung Umweltbelange.pdf

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5. Gebührenausfälle Kindertagesstätten und Institionelle Tagespflegestellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Städteverband Schleswig-Holstein, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag zum Kostenausgleichsverfahren gem. § 25c KitaG und Ziffer B des Letter of Intent vom 09.04.2020

Finanzielle Auswirkungen

Erstattung der Gebührenausfälle der Kindertagesstätten in Flintbek bis zur Rückerstattung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Gem. § 25c Abs. 1 und 2 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein hat ein Träger einer Kindertagesstätte für drei Kalendermonate im Zeitraum von März bis Juli 2020 Anspruch auf Ausgleich seiner Einnahmeausfälle gegen die Standortgemeinde. Der Ausgleich besteht nur in Höhe der Betreuungsgebühren, die vor dem 01.03.2020 gebucht sind.
Die Ausgleichszahlungen haben gem. § 25c Abs. 3 auf formlosen Antrag des Trägers bis spätestens im September 2020 zu erfolgen. Wenn sie Liquiditätsengpässe glaubhaft machen erhalten diese auf Antrag eine Abschlagszahlung.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Flintbek haben bislang Ausfälle der Betreuungskosten in Höhe von ca  85.508,53 Euro  eingereicht. Die Juni-Einnahmeausfälle liegen noch nicht für alle Einrichtungen vor. Für die Einrichtung der Gemeinde Flintbek ergeben sich Ausfälle von ca 74.245,37 Euro.
Die Auszahlung an die Träger hat im September 2020 seitens der Standortgemeinde zu erfolgen. Mit einer Erstattung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist nicht vor November 2020 zu rechnen.
Die Gemeinde Flintbek hat somit Haushaltsmittel für die Erstattung in Höhe von 85.508,53 Euro zur Verfügung zu stellen, mit Einnahmen ist in der Höhe von 159.753,90 Euro zu rechnen.
 Die Verwaltung wird sich noch mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde auseinandersetzen, da diese Mittel nicht ohne Finanzierung für den Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung stehen.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 86.000,00 Euro, gedeckt durch die Einnahme zu tätigen.

Gez. K. Plambeck 28.05.2020
Gez. O. Plambeck 29.05.2020

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 86.000,00 Euro, gedeckt durch die Einnahme, zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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6. Gebühren der Offenen Ganztagsschule sowie Kosten für die Teilnahme am Mittagessen (Mensa)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Erhebung der Gebühren für die Offenen Ganztagsschule, Festsetzung der Mittagsessenpreise der Mensa

Finanzielle Auswirkungen

Gebühreneinnahmen für die OGS/Mensa der Schule am Eiderwald

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

A Sachverhalt

1) Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagssschule für Schüler/innen der Klassenstufe 1-6 „Flintbeker Schulmäuse“ der Schule am Eiderwald
- Betreuungsgebühren
Im Rahmen der offenen Ganztagsschule der Schule am Eiderwald werden für
a) SchülerInnen der Klassenstufe 1-4 verlässliche Betreuung während der Schulzeit,

für die

b) SchülerInnen der Klassenstufe 1-6 Ferienbetreuung

sowie für alle SchülerInnen der Schule am Eiderwald

c) AG’s und die
d) Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Für die Angebote a) und b) werden nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule Benutzungsgebühren erhoben. Für die Hausaufgabenbetreuung und die Teilnahme an den AG’s werden keine Gebühren erhoben.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule sieht keine soziale Ermäßigung vor. Für Geschwisterkinder wird ein Geschwisterrabatt für Kinder in der Offenen Ganztagsschule gewährt. Dieser beträgt nach der jetzigen Satzung 30% für das 2. Kind einer Familie und für jedes weitere Kind 50 % in der Einrichtung. Für die Ferienbetreuungsgebühr wird keine Geschwisterermäßigung gewährt.
Nach der jetzigen Satzung ist die Gebühr für 12 Monate festzusetzen, das ergibt zur Folge, dass für Kinder, die zum Beispiel zum 26. eines Monats angemeldet werden, die gesamte Monatsgebühr festzusetzen ist.
2) Mittagsessen Schulmensa
Die Mittagsversorgung steht im Rahmen der Mensa der Schule am Eiderwald gem. den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Die Kosten hierfür werden über ein gesondertes Mensasystem erhoben. Für die Mittagsgebühren können die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes beantragt und abgerechnet werden.

3) Gebühren Juli

Aufgrund der Beschränkungen in Bezug auf die Corona-Pandemie konnte das Angebot der OGS im üblichen Rahmen nicht angeboten werden. Das Land Schleswig-Holstein erstattet die Gebühren für die Betreuungsangebote an Schulen für den Zeitraum vom 16.03. bis zum 15.06.2020 nach den zurzeit geltenden Regelungen. Die Gemeinde wird zur Vereinfachung für die Monate April bis Juni die Betreuungsgebühren nicht einziehen. Gem. Satzung ist für die Betreuung im Monat Juli die Gebühr einzuziehen, da diese Gebühr über 12 Monate erhoben wird.

B Stellungnahme der Verwaltung

1) Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagssschule für Schüler/innen der Klassenstufe 1-6 „Flintbeker Schulmäuse“ der Schule am Eiderwald

Die Gemeindeverwaltung hat aufgrund der Veränderungen in der Offenen Ganztagsschule die Gebühren nach den jetzigen Zuschüssen sowie weiteren Kosten die festzusetzenden Gebühren für die Nutzung der verbindlichen Betreuung gem. folgender Berechnung überprüft. Es werden für die Berechnung der Gebühren nur die tatsächlich gebuchten Betreuungszeiten zugrunde gelegt.
Die Kosten für die AG’s sowie der Hausaufgabenbetreuung wurden ganz oder teilweise aus den Kosten rausgerechnet, da für diese Angebote keine Gebühren erhoben werden und somit auch nicht in die Kalkulation mit einfließen dürfen.
Somit ergibt sich zurzeit folgende Kalkulation
Berechnung der Betreuungskosten OGS
Grundlage 2019





ANHAND DER IST-BELEGUNG





Betriebskosten lt. Berechnungsgrundlage
Jährlich
114.057,28 €



monatlich 12 Monat
9504,773333















Std/wöchentl.
Kosten je Stunden


1088
2,184001225







Die Geschwisterermäßigung wird in der jetzt gültigen Satzung in Höhe von 30 % für das zweite Kind in der Einrichtung und in Höhe von 50 % für weitere Kinder einer Familie in der Einrichtung gewährt. Im Rahmen der Kita-Reform 2020 wurden im Kindertagesstättenrecht die Geschwisterermäßigungen angehoben. Daher schlägt die Verwaltung eine Ausweitung der Geschwisterermäßigungen für Kinder, die in der verbindlichen Betreuung der Offenen Ganztagsschule der Schule am Eiderwald betreut werden in gleicher Höhe vor.  In Anlehnung an das Kindertagesstättenrecht würden die Ermäßigungen 50 % für das zweite betreute Kind einer Familie in der Offenen Ganztagsschule betragen, für weitere Kinder der Familie würden keine Beiträge mehr anfallen. Für die Ferienbetreuung wird keine Geschwisterermäßigung gewährt.
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen mit Eltern über die Erhebung von Gebühren kam, wenn die Kinder zum Ende eines Monats angemeldet wurden, wird ebenfalls eine Anmeldung zum 01. sowie zum 15. eines Monats seitens der Gemeinde vorgeschlagen.
Da die Kalkulation eine geringere Gebühr ergibt, wäre die Erhöhung der Geschwisterermäßigung sowie die Einführung einer Anmeldung zum 01. sowie 15. eines Monats finanzierbar.

2) Mittagessen Schulmensa

Bislang wurde für die Kalkulation der Kosten für das Mittagessen lediglich der Bezugspreis sowie anteilig die Lieferkosten herangezogen. Die weiteren Kosten, wie zum Beispiel für das Personal, die EDV-Kosten wurden nicht berücksichtigt. Bei der Überprüfung der Einnahmen der Gemeinde Flintbek im Rahmen der Haushaltskonsolidierung muss festgestellt werden, dass diese Kosten mit in die Kalkulation einfließen müssten. Dadurch ergibt sich folgende Berechnung:

Kalkulation Mittagessen




Ausgaben
 
Sachkosten(Essen/Lieferkosten/Selter/EDV)
67.526,30 €
Personalkosten
21.559,82 €
Müllentsorgung
434,50 €
 
 
Einnahmen
 
Zuschuss
6.622,00 €
Erst. Lieferung
1.000,00 €
 
 
 
81.898,62 €


Anzahl Essen 20342



je Essen
4,03 €


ohne Personalkosten
60.338,80 €
je Essen
2,97 €


Mittelwert
3,50 €

Da die Erhöhung um 90 Cent je Mahlzeit sehr hoch ist, schlägt die Verwaltung die Erhöhung zum Schuljahr 2020/2021 auf den Mittelwert von 3,50 Euro vor. Dies entspricht eine Erhöhung vom 40 Cent je Mahlzeit.

3) Gebühren Juli 2020

Das Land Schleswig-Holstein erstattet die Beitragsgebühren für den Zeitraum vom 16.03. bis zum 15.06.2020. Die Gemeinde Flintbek hat zur Vereinfachung die Gebühren für die Monate April bis Juni ausgesetzt. Für den Monat Juli müssten nach Satzung die Gebühren allerdings erhoben werden, es sei denn, das Land würde eine weitere Übernahme beschließen. Hiervon ist zurzeit nicht auszugehen. Die Gebühren für Juli 2020 betragen 8.525,00 Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage ist der Rahmen der Ferienbetreuung nicht absehbar. Da aber im Juli keine reguläre Betreuung der Schüler/innen erfolgt, schlägt die Verwaltung eine Gebührenbefreiung für diesen Zeitraum vor. Die eventuelle Gebühr der Ferienbetreuung soll dann aufgrund der für den Juni 2020 veranlagten Gebühr erfolgen.

 

C Beschlussvorschlag

1) Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung die anliegende Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule für Schüler/innen der Klassenstufe 1 – 6 „Flintbeker Schulmäuse“ der Schule am Eiderwald.
2) Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Erhöhung der Mittagsverpflegung der Mensa der Schule am Eiderwald auf 3,50 Euro zu.
3) Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Befreiung von der regulären Betreuungsgebühr der OGS für den Monat Juli 2020 zu, die Gebühr für eine eventuelle Ferienbetreuung ist hiervon nicht betroffen.


Gez. K.Plambeck 29.05.2020
Gez. O.Plambeck (BGM) 29.05.2020

Beschluss

1) Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung die anliegende Benutzungs- und Gebührensatzung für das Betreuungsangebot der offenen Ganztagsschule für Schüler/innen der Klassenstufe 1 – 6 „Flintbeker Schulmäuse“ der Schule am Eiderwald.
2) Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Erhöhung der Mittagsverpflegung der Mensa der Schule am Eiderwald auf 3,50 Euro zu.
3) Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Befreiung von der regulären Betreuungsgebühr der OGS für den Monat Juli 2020 zu, die Gebühr für eine eventuelle Ferienbetreuung ist hiervon nicht betroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Benutzungs- und Gebührensatzung Offene Ganztagsschule2020.pdf

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7. Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder von 1 - 6 Jahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 7

Rechtliche Bedeutung

Erfüllung des Rechtsanspruches auf Förderung in einer Tageseinrichtung

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten/Betriebskosten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)

Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Ihre Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Der Investor des Baugebietes 51 nordöstlich Saalbeek beteiligt sich gem. Erschließungsvertrag mit einem zweckgebundenen Folgekostenzuschuss für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen  an den Kosten für die Erweiterung des Betreuungsangebotes . Für dieses Baugebiet wird mit folgenden zusätzlichen Bedarf gem. der Prognose der Fa. Boelplan wie folgt gerechnet.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Zahlung des zweckgebundenen Folgekostenzuschusses für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen durch den Investor des Baugebietes sollte zeitnah zum Bezug der Häuser in diesem Baugebiet auch zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eingesetzt werden. Eine kurzfristige Einrichtung von 2 altersgerechten Gruppen ist nur durch Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen von Bundes- oder Landesmitteln stehen zurzeit nicht zur Verfügung.
1) Umbau des Feuerwehrgerätehauses Voorde
2) Anbau an bestehenden Einrichtungen
erreichbar.
Die erste Möglichkeit wurde seitens der Verwaltung gem. den neuen Voraussetzungen des neuen Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) nach den Raumvorgaben für 2 Altersgemischte Gruppen überprüft. Für diesen Umbau reichen die Grundflächen nicht aus. Fraglich ist auch die Zuwegung ins Dachgeschoss aus brandschutzrechtlicher Sicht. Da die räumliche Struktur nicht gegeben ist, wurde die finanzielle Umsetzbarkeit nicht mehr geprüft.
Zur Prüfung der zweiten Möglichkeiten wurde bereits Kontakt zu den Trägern aufgenommen.
Für eine „Große Lösung“ für das weitere Baugebiet sieht die Verwaltung zurzeit folgende Gebiete zur Überprüfung vor:
1.) Gebiet der Bauhofhalle im Heitmannskamp
2.) Baugebiet B 50
3.) Industriegebiet Hamburger Chaussee
4.) Heimstättenweg
5) Tennishalle

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek stimmt einer Verhandlung mit den Trägern der Kindertagesstätten über die Schaffung von 2 Altersgemischten Gruppen zu.


Gez. K. Plambeck 29.05.2020
Gez. O. Plambeck 29.05.2020

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek stimmt einer Verhandlung mit den Trägern der Kindertagesstätten über die Schaffung von 2 Altersgemischten Gruppen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Spielplätze (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

9.900,00€

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Ziel: Die Spielplätze in der Gemeinde Flintbek bieten Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und werden zielgruppenorientiert weiterentwickelt und ausgestattet.
Grundsatz: Es werden positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschaffen.

A Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.11.2019 wurde für den Ersatz von Sandkisten und Spielgeräten ein Sperrvermerk bei dem Produktkonto 55102.0820000 eingerichtet. Aufgrund der aktuellen Kontakt- und Hygienevorgaben sollten die Mitglieder anstatt einer gemeinsamen Befahrung, in „ihrem Bereich“ eine Begutachtung der Spielplätze vornehmen, um in der Sitzung entsprechend beraten zu können. Die genauen Standorte können aus der Anlage entnommen werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Sollten Spielgeräte oder Sandkisten, etc. Mängel aufweisen, die zu Verletzungen bei spielenden Kindern führen könnten, sind diese zu beheben, Spielgeräte zu ersetzen oder aber aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen zu sperren bzw. abzubauen. Um Kosten zu sparen und der Verkehrssicherungspflicht ausreichend zu genügen, sollte der Ausschuss ein grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielen ob und ggf. welche Spielplätze nicht mehr weiter betrieben werden sollten und evtl. aufzulösen sind. Letztmalig wurde z.B. der Spielplatz hinter Schurkamp 9-15 aufgelöst, da dieser nicht mehr frequentiert wurde.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hebt den Sperrvermerk beim Produktkonto 55102.0820000 auf.

Gez. A. Wieck am 28.05.2020
Gez. O. Plambeck am 28.05.2020

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hebt den Sperrvermerk beim Produktkonto 55102.0820000 auf.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales zum Haushaltsende Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ab.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Spielpl.-Standort.pdf

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9. Freibadsaison 2020 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 9

Finanzielle Auswirkungen

Einnahmeverzicht von ca. 10.000 € lt. Haushaltsplan 2020 (tatsächlicher Ausfall durch Besucherbegrenzung und verkürzter Öffnung wäre wohl geringer)

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Vielfältige Kultur – und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde.
Das Freibad soll weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Zur Sanierung und Gestaltung – auch im Rahmen der Ortsentwicklung -  können externe Mittel eingesetzt werden. Das ehrenamtliche Engagement ist zu unterstützen.

A Sachverhalt

Das Freibad der Gemeinde Flintbek konnte bis jetzt aufgrund der Corona Pandemie noch nicht geöffnet werden. Am 02.06.2020 hat das Land Schleswig-Holstein die Öffnung von Freibädern ab dem 08.06.2020 wieder erlaubt. Die Verwaltung erarbeitet aktuell ein Hygienekonzept, um die Öffnung des Freibades in diesem Sommer zu ermöglichen. Es wird ein Hygienekonzept erstellt werden müssen, welches vor allem die Gewährleistung der Abstandsregelungen im Wasser sowie auf den Wiesen regelt. Auch wird die maximale Besucheranzahl deutlich begrenzt werden müssen, damit es  beispielsweise im Eingangsbereich oder am Kiosk keine Warteschlangen  gibt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Badebetrieb im Freibad Flintbek wird deutliche Einschränkungen haben. Schwimmkurse und das Frühbaden werden in diesem Jahr nicht angeboten werden können.  Die Besucheranzahl wird deutlich reduziert werden müssen und auch die Öffnungszeiten werden verkürzter angeboten.
Oberste Priorität in der jetzigen Zeit ist weiterhin die Gesundheit aller zu beschützen. Vermeidbare Risiken und vermeidbarer Aufwand, wie z.B. der Kontakt mit Bürgern durch den Verkauf von Saisonkarten im Rathaus oder durch den Verkauf von Tageskarten vor Ort sollten verhindert werden.
Da die Gebühreneinnahmen durch Saisontickets sowie Tagestickets im Vergleich zum Haushaltsansatz deutlich geringer ausfallen würden und der Besuch des Freibades in diesem Jahr mit einigen Einschränkungen deutlich an Attraktivität verliert, schlägt die Verwaltung vor, auf  die Erhebung von Eintrittsgeldern in diesem Jahr zu verzichten.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung durch Beschluss auf eine Erhebung einer Nutzungsgebühr für das Freibad Flintbek in der Badesaison 2020 zu verzichten.

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung die Gebührensatzung Freibad für 2020 auszusetzen und für die Saison 2020 einen reduzierten Eintrittspreis von 2,00 Euro je Erwachsenen und 1,00 Euro je Kind zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 10.06.2020 ö 10

Diskussionsverlauf

Ingo Hartwig fragt an, ob der Bauantrag für das Bürger- und Sportzentrum bereits gestellt wurde. BGM Plambeck bejaht die Frage.

Ferner stellt Herr Ingo Hartwig die Frage,  warum die Kleinfeldspielfelder noch nicht freigegeben wurden. BGM Plambeck erläutert die Verzögerung.

Datenstand vom 24.09.2020 09:42 Uhr