Datum: 02.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:47 Uhr


Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Gemeindevertreter Helmut Groß meldet sich zu Wort: Er hat auf seinem Fussweg zur Sitzung festgestellt, dass aufgrund der am nächsten Tag stattfindenden Müllabfuhr die Grundstückseigentümer Ihre Mülltonnen auf dem Fussweg an die Straße gestellt haben. Da der Fussweg sehr schmal ist und es sich um einen stark frequentierten Schulweg handelt, bittet der darum, zu prüfen, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 21.10.2020 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 Freibad Flintbek hier: Investition Schwimmbadsolarheizung und Austausch der Pumpen
5 Personalbedarfsrechnung nach neuem Kita-Gesetz
6 Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte "Ich&Du" sowie der Institionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek
7 Schaffung von Kindertagesstättenplätzen (SV)
8 Interessenbekundungsverfahren zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern (SV)
9 Zuschuss an den TSV Flintbek e.V. (SV)
10 Zuschuss an den Schützenverein Kleinflintbek von 1967 e.V. (SV)
11 Haushalt 2021 (SV)
12 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 02.12.2020.pdf
Download Protokoll ö 02.12.2020.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 1

Diskussionsverlauf

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

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2. Niederschrift vom 21.10.2020 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage der Vorsitzenden gibt es keine Änderungsanträge zur Niederschrift. Die Niederschrift gilt daher gem. § 32 Abs. 4 GO als genehmigt.
Gemeindevertreter Mathias erkundigt sich warum der unter TOP 13 der letzten Sitzung angekündigte Tagesordnungspunkt zur Planung der Kita der ev. Kirche nicht auf dieser Tagesordnung steht. Hierzu führt die Vorsitzende aus, dass sich die Kirche bisher nicht wieder gemeldet hat.

Dokumente
Download Niederschrift vom 21.10.2020.pdf

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3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 3

Diskussionsverlauf

Dirk Hagenah berichtet, dass der Antrag für die Errichtung des Dirtparks beim Kreis zur weiteren Bearbeitung liegt.
Zum Prüfauftrag aus der letzten Sitzung, ob im neuen Gewerbegebiet an der L318 der Bau einer Kindertagesstätte möglich ist, wird berichtet, dass die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagestätte im Gewerbegebiet nicht per se ausgeschlossen ist. Es ist vielmehr eine politische Entscheidung, welche Zielsetzungen die Gemeinde verfolgt. Sofern sich die Gemeinde für einen Standort im Gewerbegebietes entscheidet, müsste eine eingehende Prüfung hinsichtlich eines geeigneten Standortes, der Lärmkontingente etc. erfolgen, welche durch die Fachbehörden beurteilt werden kann.
Aufgrund der anherrschenden Pandemie wurde, zunächst bis Ablauf des Schuljahres für morgens ein zweiter zusätzlicher Schulbus eingerichtet. Die Kosten trägt zu 2/3 der Kreis. Der verbleibende Anteil wird von der Gemeinde aus dem laufenden Etat bestritten.
Mit der AWO und der Kirche haben erste Gespräche zu den Trägerverträgen stattgefunden. Die Beratung hierüber im Ausschuss wird Anfang des Jahres erfolgen.
Frau Baller berichtet, dass die Schule aufgrund des Ausfalls des Tages der offenen Tür einen Imagefilm und einen Wegweiser für die Erstklässler erstellt hat.
In der offenen Ganztagsschule ist der Mensabetrieb eingestellt, da es nicht möglich ist, die Schülerinnen und Schüler in zeitlichen Abständen oder nach den Vorschriften räumlich getrennt essen zu lassen. Derzeit wird geprüft, ob es möglich ist, Lunchpakete liefern und ausgeben zu lassen. Betroffen sind 140 Kinder, die zum Mensa-System angemeldet sind.
Im offenen Ganztag sind aktuell 98 Kinder für die Hausaufgabenbetreuung und in der verbindlichen Betreuung sind insgesamt 129 Kinder angemeldet.
Frau Annette Krüger als Nachfolgerin von Frau Sprenger, die am 11. Dezember ihren letzten Arbeitstag hat, hat am 1. Dezember ihren Dienst angetreten.
Weiterhin berichtet Frau Baller, dass Frau Ewers die Kita „ich&du“ zum Ende des Jahres verlässt und einen neuen Arbeitsplatz beim Land antritt. Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und als Nachfolgerin wurde Frau Wolf eingestellt. Diese beginnt Ihren Dienst am 4. Januar 2020.
Der Mitarbeiter des Hauses der Jugend, Guy Freese, hat aufgrund der Schließung des Hauses wegen der Corona-Pandemie mit dem Rad aufsuchende Jugendarbeit betrieben und an verschiedenen Punkten im Ort am Freitagabend Jugendliche angetroffen. Der von ihm verfasste Bericht wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt. In Absprache mit der Vorsitzenden wird dies als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung vorgesehen. 

Dokumente
Download Bericht "aufsuchende Jugendarbeit".pdf

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4. Freibad Flintbek hier: Investition Schwimmbadsolarheizung und Austausch der Pumpen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 4

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

14.000,00€ abzgl. 5.600,00€        =        8.400,00€

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Vorbildhafte Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden weiter voranbringen; z.B. Energiesparmaßnahmen.
Umweltfreundliche Bewirtschaftungsformen sind ein wesentlicher Grundsatz der Gemeinde. Daher sollen die Aktivitäten zur Ressourceneinsparung sinnvoll fortgesetzt werden.

A Sachverhalt

Der Vorsitzende des Kultur- und Verschönerungsvereins ist an die Verwaltung herangetreten mit dem Vorschlag, eine Erwärmung des Wassers im Freibad um 3-4 Grad, für eine technische Einrichtung, finanziell mit 50 % zu unterstützen. Die finanziellen Mittel würden aus dem Vermögen des Kultur- und Verschönerungsvereins aufgebracht werden. Die Gesamtmaßnahme wird kostenmäßig einen Betrag von ca. 35.000,00 Euro inkl. Installation betragen.
Die Umsetzung ist über die AktivRegion Mittelholstein förderfähig. Die Förderfähigkeit ist nicht nur dem Grunde nach, sondern auch speziell in diesem Fall bereits geprüft worden.
Bei einem positiven Förderbescheid, der wie bereits ausgeführt, zu erwarten ist, würde eine Fördersumme von 55 % erfolgen. Die Förderung erfolgt im Ersattungsprinzip, dieses hat zur Folge, dass die Gemeinde oder gegebenenfalls jemand anderes in Vorleistung, zumindest für den nicht gedeckten Teil der Kosten, treten muss. Es erscheint daher sinnvoll, dass die Gemeinde Flintbek die Gesamtmaßnahme in Höhe von 35.000,00 Euro zunächst in Einnahme und Ausgabe in den Haushalt 2021 aufnimmt.
Bereits im Ursprungshaushalt 2020 war die Erneuerung der alten Pumpen im Freibad eingestellt. Aufgrund des hohen Stromverbrauchs von durchschnittlich 51.300 kWh/a entstehen Verbrauchskosten i.H.v. ca. 13.000,00€ jährlich. Aber auch wegen hoher CO2 –Emissionen wurde bereits in 2019 über eine Pumpenerneuerung diskutiert.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeinde Flintbek ist und bleibt Eigentümerin des Freibades, daher erscheint es sinnvoll, wenn die Gemeinde Flintbek die Umsetzung der Maßnahme Wassererwärmung beaufsichtigt, begleitet und beauftragt. 
Eine schriftliche Erklärung des Kultur- und Verschönerungsvereins zur Übernahme der Kosten wird eingeholt. Eine Umsetzung der Maßnahme wird ebenfalls erst nach Vorliegen eines positiven Förderbescheides erfolgen.
Grundsätzlich ist es seit vielen Jahren Wunsch alle Freibadnutzer, die Wassertemperatur um ein paar Grad zu erhöhen, um das Badevergnügen noch etwas angenehmer zu gestalten. Die Erwärmung des Wassers soll technisch über Solarenergie erfolgen. Die Unterlagen können bei Bedarf in der Verwaltung eingesehen werden.
Bei der heutigen Beschlussfassung geht es um die grundsätzliche Zustimmung der Maßnahme, wobei anfallende Folgekosten für Wartung und Reparatur der Erwärmungsanlage nicht beziffert werden können.
Für die Anschaffung der neuen Pumpen wurden Kosten i.H.v ca. 14.000,00€ ermittelt, Fördermöglichkeiten geprüft und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt.
Fördermöglichkeit:
Der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser in Schwimmbädern ist nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, kurz Kommunalrichtlinie, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) förderfähig.
Die in der Kommunalrichtlinie unter 2.16.2 aufgeführte investive Maßnahme für den Klimaschutz wird mit einer Förderquote von 40 % und einer Mindestzuwendung von 5.000 € angegeben.
Die Antragsfristen laufen dabei vom 01. Januar bis 31. März bzw. 01. Juli bis 30. September und sind beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtunq:
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll hier vorerst nur eine Schätzung darstellen. Zu gegebener Zeit erfolgt hierfür eine genauere Berechnung. Es wird von einer Energieeinsparung von ¼ des bisherigen Stromverbrauchs ausgegangen.
Die ermittelten Werte werden zur besseren Übersicht in einer Tabelle mit gerundeten Angaben dargestellt:




Anschaffung von zwei neuen Hocheffizienz-Pumpen
Förderung durch BMU (40 %)
Eigenanteil
Einsparung durch Wirkungsgrad und Nachtabsenkung
14.000
5.600 €
8.400€
3.000€
(bei 12.500 kWh/a)        
Nach dieser vereinfachten Darstellung würde sich über den Eigenanteil und der Einsparungen eine Amortisationszeit von weniger als drei Jahren (2,8 a) ergeben.
Infolge der Effizienzsteigerung und der kurzen Amortisationszeit ist das Aufwand/Wirkungsverhältnis als besonders vorteilhaft einzustufen, wonach die Empfehlung einer Erneuerung der Pumpen naheliegt und verwaltungsseitig empfohlen wird.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales begrüßt das Vorhaben und bittet die zuständigen Ausschüsse die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 25.11.2020
gez. O. Plambeck (Bgm) am 25.11.2020

Diskussionsverlauf

Frau Schlegelberger-Erfurth bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Bezuschussung von 55 % auf die Gesamtsumme auch erfolgt, wenn ein Dritter einen Teil der Kosten übernimmt oder ob sich dieser Zuschuss dann nur noch auf den verbleibenden nach Abzug der Mittel des Dritten bezieht.

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales begrüßt das Vorhaben und bittet die zuständigen Ausschüsse die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Es muss sichergestellt sein, dass der Gemeinde keine weiteren Kosten entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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5. Personalbedarfsrechnung nach neuem Kita-Gesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

A Sachverhalt

Frau Ewers wird zu diesem Thema eine Präsentation halten.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales bittet die Gemeindevertretung die erforderlichen Stellen im Stellplan vorzusehen.

gez.  Hagenah (Amtsleiter) am 19.11.2020
gez. Baller (Büroleiterin) am 19.11.2020

Diskussionsverlauf

Die Präsentation von Frau Ewers ist dem Protokoll an Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales bittet die Gemeindevertretung die erforderlichen Stellen im Stellenplan vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Präsentation_BJKS_Ewers.pdf

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6. Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte "Ich&Du" sowie der Institionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 6
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Erhebung der Elternbeiträge, Beträge zur Mittagsverpflegung sowie notwendige Änderungen durch die Kita-Reform

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendlichen und ihren Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Aufgrund der Kita-Reform 2020 sind bereits Änderungen in der Höhe der Gebühren durch die Einführung einer Gebührendeckelung zum 01.08.2020 in Kraft getreten. Die weiteren Bestandteile des Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa- Reform-Gesetz) wurden aufgrund der Corona-Pandemie auf den 01.01.2021 verschoben. Für den Bereich der Gemeinde Flintbek erfordert dies eine Neustrukturierung des Satzungsrechts für die Kindertagesstätte „Ich&Du" sowie der Institutionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek aufgrund der nunmehr noch zu erfolgenden Änderungen.
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat in einer Arbeitsgruppe mit verschiedenen Kommunen ein Muster erarbeitet, wie eine künftige Satzung gestaltet werden könnte. Das Muster sieht vor, dass die Benutzungs- und Gebührensatzung in einer gemeindlichen Satzung vereint werden.
Hieraus ergibt sich die Neufassung der Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich&Du" der Gemeinde Flintbek (Anlage 1). Für den Bereich der Institutionellen Tagespflegestellen tritt ab 01.01.2021 der Örtliche Träger der Jugendhilfe in die rechtlichen Belange ein. Somit sind in diesem Bereich die Satzungen mit einer Aufhebungssatzung (Anlage 2) aufzuheben. Die Gemeinde Flintbek wird ab den 01.01.2021 lediglich die Kosten für das Mittagessen mit den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten abrechnen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Kindertagesstätte „Ich&Du"
Die anliegende Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich & Du" wurde in Anlehnung an die vom Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung gestellte Mustersatzung überarbeitet und ersetzt die Benutzungssatzung der „Kindertagesstätte Ich&Du" in der Fassung vom 26.07.2017 sowie die Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Ich&Du" in der Fassung vom 02.04.2019.
Insbesondere wurden folgende Änderungen des neuen Kindertagesstättenrechts eingepflegt bzw. überarbeitet:
  • Schließzeiten reduzieren sich auf 20 Tage im Kalenderjahr, davon höchsten drei Tage außerhalb der Schulferien in Schleswig-Holstein.
  • Regelungen zur Vergabe von freien Plätzen, Aufnahme von Vergabekriterien.
  • Aufnahme von Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere Masernimpfungen.
  • Verschiebung des Zeitpunktes für die Neufestsetzung der Gebühr für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollenden. Bisher wurde die Gebühr rückwirkend zum ersten des Monats in dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet herabgesetzt, jetzt erst mit Ablauf des Monats in dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Also werden die höheren Gebühren für Kinder unter drei Jahren einen Monat länger erhoben.
  • Neue Regelungen der Ermäßigungen. Diese bestehen bereits seit 01.08.2020
  • Wegfall der Möglichkeit zweimal in der Woche an der Mittagsverpflegung teilzunehmen. Dies wird seit längeren nicht in Anspruch genommen und würde eine personelle und organisatorische Mehrbelastung, die nicht verhältnismäßig wäre, erzeugen. Das Kind müsste in dieser Zeit außerhalb der Gruppe betreut werden.
  • Bei den Ummeldungen zum 01.02. sowie zum 01.08. wurde eine einmonatige Frist eingefügt. Diese war bisher nicht vorgesehen.

Institutionelle Tagespflegestellen
Da die Gemeinde Flintbek ab den 01.01.2021 nicht mehr die Betreuungsgebühren für die Institutionellen Tagespflegestellen erheben wird, ist die Gebührensatzung der Institutionellen Tagespflegestellen aufzuheben. Die Eltern/Personensorgeberechtigten haben Vereinbarungen mit den bei der Gemeinde Flintbek angestellten Tagespflegepersonen geschlossen, auf dessen Basis der Kreis Rendsburg-Eckernförde die Betreuungsgebühr ab den 01.01.2021 erheben wird. Ferner haben die angestellten Tagespflegepersonen eine Abtretungserklärung abgegeben, so dass die Gemeinde Flintbek als Betreiber der Institutionellen Tagespflegestellen die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen nach §§ 44 ff. KiTa-Reform-Gesetz zukünftig erhalten wird. Die von den Eltern/Personensorgeberechtigten weiterhin zu übernehmenden Verpflegungskosten werden ab den 01.01.2021 vertraglich geregelt.
Der Elternbeirat hat dem Satzungsentwurf am 20. November 2020 zugestimmt.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, die anliegende Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich&Du" der Gemeinde Flintbek sowie die Aufhebungssatzung für die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung der Institutionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek zu beschließen.
gez. Hagenah (Amtsleiter) 25.11.2020
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) 25.11.2020

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, die anliegende Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich&Du" der Gemeinde Flintbek sowie die Aufhebungssatzung für die Benutzungssatzung sowie die Gebührensatzung der Institutionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Aufhebungssatzung ITP (Anlage 2).pdf
Download Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsggebühren für die Kindertagesstätte "Ich & Du" der Gemeinde Flintbek.pdf

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7. Schaffung von Kindertagesstättenplätzen (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 7
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 03.03.2021 ö 7

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Planungskosten/Baukosten/Betriebskosten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben.
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien

A Sachverhalt

Zur Prüfung, ob im ehemaligen Feuerwehrhaus Voorde und dem angrenzenden „Krähenholz“ die Einrichtung eines Wald- oder Naturkindergartens möglich ist, hat die Verwaltung entsprechende Prüfungen durch ein Architekturbüro vornehmen lassen und zuletzt am 20. November einen Termin vor Ort mit der Unfallkasse wahrgenommen.
Die Pläne des Architekten sind als Anlage der Vorlage beigefügt. 
Der Ortstermin mit dem Vertreter der Unfallkasse Nord hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Waldfläche im „Krähenholz“ aufgrund der Topographie eher nicht zum Betrieb einer Waldkindertagesstätte geeignet ist. Betrachtet werden muss hierbei die Fläche im Wald, auf der die hauptsächliche Aktivität der Gruppe stattfindet. Der Wald ist am Ende im Eigentum der Stiftung Naturschutz, die diese Fläche extensiv pflegt und eine Nutzung als Standort ausscheidet. Der übrige Bereich des Waldes ist eher von einer Hanglage geprägt. Hier müsste u.a. entweder ein Zaun errichtet werden oder zusätzlichen Personal eingestellt werden. Die Errichtung eines Zaunes widerspricht den Grundzügen eines Waldkindergartens und der freien Natur. Zusätzliches Personal wäre außerhalb des notwendigen Personalschlüssels zu beschäftigen und würde nicht finanziert werden.
Weiterhin wurden mit der Unfallkasse die Flächen am Ende der Straße „Am Wald“ und die Fläche vor dem Haus der Jugend besichtigt. Beide Flächen hat die Unfallkasse ebenfalls abschlägig beschieden. Die Fläche „Am Wald“ liegt direkt an der Eider und außer grüner Wiese ist dort nichts vorhanden, was die Nutzbarkeit als Naturkindertagesstätte möglich macht. Die Fläche am Haus der Jugend ist durchzogen vom Wasserlauf der Flintbek und im hinteren Bereich moorig. Dies schließt eine diesbezügliche Nutzung ebenfalls aus.
Im Zuge der Fertigstellung des Gebietes zum B-Plan 51 sind nach den vorliegenden Berechnungen unter Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten zwei zusätzliche altersgemischte Gruppen notwendig.
Mit Fertigstellung des B-Planes Nr. 50 sind weitere Plätze notwendig. Hier wird auf die Vorlage zur Sitzung vom 10. Juni 2020 verwiesen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Nach Prüfung der Möglichkeiten bleiben nach Auffassung der Verwaltung nur folgende Optionen:
  1. Variante 2 (Abriss und Neubau) Hier würden zwei zeitgemäße altersgemischte Gruppen eingerichtet werden können. 
  2. Anbau an die Kindertagesstätte Storchennest. Der Bau und Betrieb der Kindertagesstätte könnte und würde durch die Arbeiterwohlfahrt erfolgen.
Es bleibt festzuhalten, dass die Schaffung von entsprechenden Plätzen keinen zeitlichen Verzug duldet. Für die Umsetzung der Variante 2 ist schnellstmöglich eine Bauvoranfrage zu stellen, da erst mit dieser offiziellen Anfrage seitens des Kreisbauamtes eine verbindliche Aussage getroffen wird, ob für die Festsetzungen des B-Planes (öffentliche Fläche, Zweckbindung Feuerwehr), in dem das Grundstück Langstücken 2a liegt, eine Befreiung erfolgen kann oder ob der B-Plan geändert werden muss. Im Weiteren wären für den Haushalt 2021 Planungs- und Abriss- und Baukosten sowie Kosten für die Inneneinrichtung vorzusehen. Ein Interessenbekundungsverfahren zur Findung eines externen Trägers ist durchzuführen.
Die aus den letzten Sitzungen mitgenommen eher abschlägige Meinungen zur Realisierung eines Anbaus an der Kindertagesstätte Storchennest zum Standort wurde aufgenommen, jedoch ist dies nach Auffassung der Verwaltung weiterhin der schnellste Weg zum Kindergartenjahr 2021/2022 zwei altersgemischte Gruppen einzurichten. 

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beauftragt die Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Bau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Langstücken 2a entsprechend der Variante 2 beim Kreisbauamt zu stellen. Gleichzeitig ist ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg zu bringen, um einen Träger für diese Kindertageseinrichtung zu finden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, für die Realisierung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Langstücken 2a Haushaltsmittel in Höhe von 996.000 (Schätzung zzgl. 20% Kostensteigerung) für das Jahr 2021 bereitzustellen.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 24.11.2020
gez. Baller (Büroleiterin) am 24.11.2020
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 24.11.2020

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Boysen hat nach einem Telefonat mit der Stiftung Naturschutz die Auskunft erhalten, dass es sehr wohl möglich ist, auf der betreffenden Waldfläche einen Waldkindergarten einzurichten. Insofern ist die Sitzungsvorlage falsch. Frau Dr. Boysen wird die Realisierung der Variante 4 beantragen. Die Einplanung einer Kostensteigerung ist nach Ihrer Aussage nicht erforderlich. Bei den 520.000 EUR bestehen noch Einsparmöglichkeiten. 

Beschluss 1

Herr Mathias beantragt für die CDU-Fraktion zur kurzfristigen Deckung des Bedarfes an Kindertagesstättenplätzen einen Anbau an die Kindertagesstätte Storchennest vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Frau Dr. Boysen beantragt für die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN an der Errichtung des Waldkindergartens festzuhalten und die Variante 4 der Planungen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beauftragt die Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Bau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Langstücken 2a entsprechend der Variante 4 beim Kreisbauamt zu stellen. Gleichzeitig ist ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg zu bringen, um einen Träger für diese Kindertageseinrichtung zu finden. Die Gemeindevertretung wird gebeten, für die Realisierung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Langstücken 2a Haushaltsmittel in Höhe von 520.000 EUR für das Jahr 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Anschreiben.pdf
Download Variante 1.pdf
Download Variante 2.pdf
Download Variante 3.pdf
Download Varainte 4.pdf

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8. Interessenbekundungsverfahren zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 8
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 03.03.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlungen in Höhe von 21.000 EUR

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Die Gemeinde setzt sich für die Teilhabe und gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen ein. (u.a. durch dezentrale Unterbringung und Förderung von besonderen Sprachkursen) und unterstützt das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge in Flintbek
Eine gleichwertige soziale Versorgung aller Flintbeker Einwohnerinnen und Einwohner ist oberstes Ziel der Gemeinde.

A Sachverhalt

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 einstimmig für eine Fortführung der Flüchtlingsbetreuung, wie sie im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung zwischen dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverband Flintbek, und der Gemeinde Flintbek seit dem 01.03.2015 wahrgenommen wurde ausgesprochen. Seit dem 16. November 2020 werden die bisherigen Sprechstunden des DRK durch einen Flintbeker Bürger ehrenamtlich wahrgenommen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der zeitliche Aufwand, der für die Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber notwendig ist, ehrenamtlich nicht leistbar ist. Zwar werden dem Amt Flintbek derzeit jährlich nur noch sechs bis zehn neue Personen zugewiesen aber dennoch gibt es viele weiterhin Fragestellungen im Alltag, bei denen eine Begleitung notwendig ist. Sei es die Wohnungssuche, Angelegenheiten der Sozialversicherung, insbesondere der Krankenkasse, Begleitung zu Terminen im Jobcenters und tatsächlich des alltäglichen Lebens.
Für die Gemeinde Flintbek ist festzustellen, dass die ruhige Situation um und mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass bisher dauerhaft eine hervorragende Begleitung insbesondere durch Frau Bergner erfolgte.
Von der Beschäftigung einer eigenen Kraft mit diesen Aufgaben sollte Abstand genommen werden, da hier eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung berücksichtigt werden müsste, ebenso wie die Aufnahme der Stelle in den Stellenplan. Weiterhin wären die Problematiken des Arbeits- und Tarifrechtes der für die Gemeinde Flintbek geltenden Vorschriften zu berücksichtigen, welches im Alltag zu Problemen führen könnte.
In Abstimmung mit der Mitarbeiterin der Diakonie Altholstein wurden die Notwendigkeiten und Bedarfe an die fortzuführende Flüchtlingsarbeit in der als Anlage beigefügten Vorlage für eine Interessenbekundungsverfahren erarbeitet.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens in der vorgelegten Form zu.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 23.11.2020
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 24.11.2020

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Flintbek für die Betreuung, Integration und Unterstützung von Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.pdf

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9. Zuschuss an den TSV Flintbek e.V. (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 9

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlung in Höhe von 12.300 EUR

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Die Vereine und Verbände als wichtige Kulturträger der Gemeinden sollen gefördert werden. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und kirchlichen Einrichtungen haben einen hohen Stellenwert und werden unterstützt. Kulturelle Veranstaltungen können gefördert werden.
Vielfältige Kultur und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde.
Um ehrenamtliche Tätigkeit ist zu werben, regelmäßig wird Ehrenamt besonders geehrt.

A Sachverhalt

Für das Jahr 2021 liegen zwei Anträge des TSV Flintbek e.V. auf Bezuschussung für das Jahr 2021 vor. 
Antrag 1:        a) Zuschuss zur Jugendarbeit        8.500 EUR
       b) Zuschuss für Desinfektionsmittel        800 EUR
Antrag 2:        Zuschuss für Schützen und Kegler aufgrund
des Brandschadens        3.000 EUR
Für das Jahr 2020 wurden dem TSV Flintbek e.V. ein Zuschuss zum folgende Zuschüsse gewährt:
a) Zuschuss zur Jugendarbeit        7.000 EUR
b) Zuschuss zum 75-jährigen Jubiläum        2.000 EUR

B Stellungnahme der Verwaltung

Bei allen Zuschüssen an Vereine und Verbände handelt es sich um freiwillige Leistungen. 

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung der Zuschüsse in der sich aus der Beratung ergebenden Höhe.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 19.11.2020
gez. Baller (Büroleiterin) am 19.11.2020

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss bemängelt die verspätete Abgabe der Zuschussanträge. Mit dem TSV sind Gespräche zu führen, dass künftig eine rechtzeitige Abgabe der Anträge bis zum 01.09. eines Jahres erfolgt.
Frau Schlegelberger-Erfurth bittet die Verwaltung, die Anträge dem Ausschuss künftig mit einem klaren Eingangsdatum versehen, zuzuleiten.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung eines Zuschusses zur Jugendarbeit im TSV Flintbek für das Jahr 2021 in Höhe von 7.000 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung eines Zuschusses für Desinfektionsmittel für den TSV Flintbek für das Jahr 2021 in Höhe von 800 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung eines Zuschusses für die Schützen und Kegler aufgrund des Brandschadens für das Jahr 2021 in Höhe von 3.000 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download TSV Antrag 2021 Jugendarbeit und Desinfektionsmittel.pdf
Download TSV Antrag 2021 Schützen und Kegler.pdf

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10. Zuschuss an den Schützenverein Kleinflintbek von 1967 e.V. (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 10

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlung in Höhe von 700 EUR

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Die Vereine und Verbände als wichtige Kulturträger der Gemeinden sollen gefördert werden. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und kirchlichen Einrichtungen haben einen hohen Stellenwert und werden unterstützt. Kulturelle Veranstaltungen können gefördert werden.
Vielfältige Kultur und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde.
Um ehrenamtliche Tätigkeit ist zu werben, regelmäßig wird Ehrenamt besonders geehrt.

A Sachverhalt

Für das Jahr 2021 liegt ein Antrag des SV Kleinflintbek von 1967 e.V. auf Bezuschussung der Jugendarbeit in Höhe von 700 EUR vor. 
Für das Jahr 2020 hat der Verein keinen Zuschuss erhalten, da der Antrag erst am 5. Januar 2020 eingegangen war. In den Vorjahren hat der SV Kleinflintbek von 1967 e.V. jährlich einen Zuschuss von 700 EUR erhalten.

B Stellungnahme der Verwaltung

Bei allen Zuschüssen an Vereine und Verbände handelt es sich um freiwillige Leistungen.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung des Zuschusses in der sich aus der Beratung ergebenden Höhe.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 19.11.2020
gez. Baller (Büroleiterin) am 19.11.2020

Diskussionsverlauf

Dieser Zuschussantrag ist wiederholt verspätet eingegangen. Künftig ist die Abgabefrist entsprechend der Richtlinie zu beachten.

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung eines Zuschusses für den SV Kleinflintbek von 1967 e.V. für das Jahr in Höhe von 700 EUR. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download SV Kleinflintbek Antrag 2021.pdf

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11. Haushalt 2021 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 11

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit        

A Sachverhalt

Für das Jahr 2021 ist ein Haushalt aufzustellen. Die den Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales betreffenden Produktsachkonten sind als Anlage beigefügt.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung die Mittel entsprechend des Verwaltungsentwurfes mit den unter TOP 7, 9 und 10 vorgenommenen Änderungen im Haushalt 2021 bereitzustellen.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 23.11.2020
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 24.11.2020

Beschluss 1

Frau Dr. Boysen beantragt die Beschaffung von Spielgeräten bis zur Vorlage eines Spielplatzkonzeptes durch die Verwaltung mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung die Mittel entsprechend des Verwaltungsentwurfes mit den unter TOP 7, 9 und 10 vorgenommenen Änderungen im Haushalt 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download TeilfinanzplanBJKS 2021.pdf

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 12

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 15.11.2022 16:25 Uhr