Datum: 25.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Eiderhalle Flintbek
Gremium: Gemeindevertretung Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung (§ 6 der Geschäftsordnung)
2 Niederschrift vom 24.09.2020 (öffentlicher Teil)
3 Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gem. § 11 Geschäftsordnung
4 Unterrichtung über die Arbeit der Ausschüsse und wichtige Verwaltungsangelegenheiten
5 Neubesetzung des Lenkungsausschusses Schulentwicklung (SV) hier: Antrag der CDU-Fraktion
6 Änderung der Hauptsatzung (SV) hier: Antrag der FDP
7 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) der Gemeinde Flintbek (SV)
8 Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte "Ich&Du" sowie der Institionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek (SV)
9 Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses (SV)
10 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)
11 Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "rechts und links des "Borngangs" (straßenbegleitende Grundstücke Dorfstraße 9 bis 15 an der L 307)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)
12 Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Erweiterung des Geltungsbereiches (SV)
13 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Teilbereich 1: "südöstlich der "Gartenstraße" und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50" und Teilbereich 2: "südlich der Straße "Himmelreich", östlich der Bebauung am "Runenweg" und nördlich des "Schönhorster Weges"" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)
14 Bebauungsplan Nr. 51, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor", südöstlich angrenzend an die Straße "Bokseer Weg" und nordwestlich der "Flintbek"" (Grundstücke 15-31) hier: Aufstellungsbeschluss (SV)
15 Stellenplan 2021 (SV)
16 Haushalt 2021 (SV)
17 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GV-210125 Protokoll öffentlich.pdf
Download GV-210125-Bekanntmachung.pdf
Download GV-210125-Beschlussvorlagen Gesamt öffentlich - Stand 25.01.2021.pdf
Download GV-210125-Einladung.pdf
Download GV-210125-Nur Tagesordnung.pdf
Download GV-210125-Protokoll öffentlich Anlage zu TOP 16 Haushaltssatzung 2021.pdf
Download GV-210125-Protokoll öffentlich Anlage zu TOP 4 Baugrunduntersuchung 1.pdf
Download GV-210125-Protokoll öffentlich Anlage zu TOP 4 Baugrunduntersuchung 2 Bodenprofile Vorabzug UNVOLLSTÄNDIG.pdf
Download GV-210125-Protokoll öffentlich Anlage zu TOP 4 RRB B-51 Antwort Herr Wieck.pdf
Download GV-210125-Protokoll öffentlich Anlage zu TOP 4 RRB B-51 Auflagen.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung (§ 6 der Geschäftsordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister bittet um die Absetzung der Tagesordnungspunkte „Schaffung von Kindertagesstättenplätzen“ und „Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Hörnskoppel (Schulstraße/Endmoräne)“.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Niederschrift vom 24.09.2020 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Zur Niederschrift vom 24.09.2020 (öffentlicher Teil) werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Dokumente
Download GV-200924-Protokoll öffentlich.pdf

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3. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gem. § 11 Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Anfragen vor.

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4. Unterrichtung über die Arbeit der Ausschüsse und wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 4

Rechtliche Bedeutung

, ob die Baugrundunter

A Sachverhalt

Siehe anliegenden Bericht des Bürgermeisters

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister hat seinen Bericht über wichtige Verwaltungsangelegenheiten diesmal im Vorwege schriftlich an alle Gemeindevertreter*innen übersandt. Bei Fragen besteht somit die Möglichkeit diese vor der Sitzung mit der Verwaltung zu klären. Hiermit soll erreicht werden, dass die Sitzung wegen der Corona-Pandemie möglichst zügig abgehalten werden kann und Diskussionen während der Sitzung entfallen, bzw. minimiert werden.

Frau Schlegelberger-Erfurth fragt an, ob die Baugrunduntersuchung für die Schule stattgefunden hat.
Der Bürgermeister, Herr Plambeck erläutert, dass die Baugrunduntersuchung am 16.12.2020 stattgefunden hat. Das Ergebnis liegt der Verwaltung aber trotz mehrfacher Nachfragen noch nicht vor.

Herr Lorenzen fragt an, warum im Bebauungsplangebiet Nr. 51 die Abnahme des Regenrückhaltebeckens schon stattgefunden hat. Da die Bebauung und die Fertigstellung der Straßen längst noch nicht abgeschlossen sind, ist davon auszugehen, dass noch viel Dreck in das Regenrückhaltebecken fließt und es womöglich beschädigt wird, bzw. nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Herr Plambeck führt aus, dass die Abnahme aus rechtlichen Gründen erfolgen musste.
Da diese Anfrage heute bereits auch von Frau Dr. Boysen an die Verwaltung gestellt wurde, hat sie von Herrn Wieck bereits eine detaillierte Antwort darauf erhalten. Diese detaillierte Antwort liegt dem Bürgermeister jetzt nicht vor, wird aber diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Frau Dr. Boysen erklärt, dass Her r Wieck mitgeteilt hat, dass hier evtl. nachgebessert werden soll.
Sie möchte im Protokoll festgehalten haben, ob es schriftlich vereinbart wurde, weil sich sonst evtl. später keiner mehr an diese Nachbesserung erinnert.

Dokumente
Download Bericht für die Sitzung der GV am 25.1.21 Stand 15.01.2021.pdf

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5. Neubesetzung des Lenkungsausschusses Schulentwicklung (SV) hier: Antrag der CDU-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

gesetzlicher Anspruch

Finanzielle Auswirkungen

keine

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

--------------------------------------------------

Zukunftskonzept

-----------------------------------------

A Sachverhalt

Lt. beigefügtem Antrag der CDU-Fraktion vom 25.11.2020 soll anstelle des ausscheidenden Mitglieds, Herrn D. Herrmann, zukünftig Herr C. Stegelmann in den Lenkungsausschuss Schulentwicklung. Stellvertretendes Mitglied soll Herr D. Hermann werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Vorschlagerecht für die Neubesetzung des Ausschusses steht der CDU-Fraktion zu.
Dem Vorschlag ist zu folgen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Lenkungsausschuss Schulentwicklung als neues Mitglied Herrn Carsten Stegelmann. Dafür scheidet als bisheriges Mitglied Herr Dieter Herrmann aus dem Lenkungsausschuss Schulentwicklung aus. Stellvertretendes Mitglied wird Herr Dieter Hermann.  

gez. Sonja Baller -Büroleitung-         27.11.2020
gez. Olaf Plambeck -Bürgermeister- 30.11.2020  

Beschluss

Die Gemeindevertretung wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion für den Lenkungsausschuss Schulentwicklung als neues Mitglied Herrn Carsten Stegelmann. Dafür scheidet als bisheriges Mitglied Herr Dieter Herrmann aus dem Lenkungsausschuss Schulentwicklung aus. Stellvertretendes Mitglied wird Herr Dieter Herr mann. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Antrag der CDU Fraktion.pdf

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6. Änderung der Hauptsatzung (SV) hier: Antrag der FDP

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 6

Finanzielle Auswirkungen

Zurzeit keine, erst bei Umsetzung. Hier können die genauen Kosten zurzeit nicht beziffert werden.

Freiwillige Leistung
Umsetzung einer Handlungsmöglichkeit aus § 35 a) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

A Sachverhalt

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 die Durchführung von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht. Von diesem Instrument kann aus Gründen des Infektionsschutzes Gebrauch gemacht werden, wenn der Zugang zu der Sitzung erschwert ist. Dies kann im Falle einer Pandemie zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einer Risikogruppe angehören, sich einen hygienerechtlichen Vorgaben entsprechender Sitzungssaal nicht finden lässt und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sich in Quarantäne befinden oder sie sich möglicherweise bei der Anreise zur Sitzung Infektionsrisiken aussetzen könnten. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss von der jeweiligen kommunalen Körperschaft in Eigenverantwortung entschieden werden. Aufgrund des zurzeit vorliegenden Infektionsgeschehens dürften die Hürden für die Begründung der Durchführung von Videokonferenzen aktuell aber nicht besonders hoch sein.

Notwendig für die Durchführung derartiger Sitzungen ist eine Änderung der Hauptsatzung.

Eine Hauptsatzung kann mit einem einfachen Mehrfachbeschluss gem. § 39 (1) Gemeindeordnung i. V. m. § 4 Gemeindeordnung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Voraussetzungen für die Durchführungen der wie o. genannten Sitzungen in rechtlicher Form zu schaffen. Der Hauptausschuss hatte in seiner vorletzten Sitzung die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.

Dass die technischen Voraussetzungen, insbesondere die Einbindung der Öffentlichkeit in diese Sitzungen zurzeit nicht gegeben sind, wurde vom Unterzeichner in der letzten Sitzung des Hauptausschusses ausführlich dargelegt mit dem Hinweis, dass eine Änderung der Hauptsatzung unabhängig hiervon vorgenommen werden kann.

Aus diesem Grunde kann unabhängig von der derzeitigen Prüfung der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde und des Zweckverbandes Kommunit, die an einer Lösung der zurzeit noch bestehenden Problematiken arbeiten, bereits vorsorglich eine Änderung der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden, um dann zukünftig in die technische Umsetzung zu gehen, da die rechtlichen Voraussetzungen durch die Hauptsatzungsänderung gegeben sind.

Die hier vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung entspricht inhaltlich 1:1 den Vorgaben des Landes Schleswig-Holsteins.

B Stellungnahme der Verwaltung

Eine Änderung der Hauptsatzung zum jetzigen Zeitpunkt ist zum einen unschädlich für die Gemeinde Flintbek, zum anderen sorgt sie dafür, dass eine Umsetzung technischer Möglichkeiten und Nutzung von Videokonferenzen, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, sofort erfolgen kann.

Soweit wird nicht zuletzt auch im Hinblick auf ständig steigenden Infektionszahlen verwaltungsseitig empfohlen, die Änderung der Hauptsatzung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

C Beschlussvorschlag

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom …. folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek erlassen:

Artikel 1

§15

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.

(2)        Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne des Abs. 1 durchgeführt werden.

(3)        Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Abs. 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4)        Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Abs. 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Abs. 1 bekanntgemacht.

(5)        Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

Artikel 2

§ 16

Inkrafttreten

(1)        Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

(2)        Die vorstehende Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.



Flintbek, den

                                                               Gemeinde Flintbek
                                                               Der Bürgermeister




gez. Olaf Plambeck - Bürgermeister am 11.12.2020

Beschluss

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom …. folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek erlassen:

Artikel 1

§15

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.

(2)        Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne des Abs. 1 durchgeführt werden.

(3)        Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Abs. 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4)        Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Abs. 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Abs. 1 bekanntgemacht.

(5)        Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

Artikel 2

§ 16

Inkrafttreten

(1)        Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

(2)        Die vorstehende Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.



Flintbek, den

                                                               Gemeinde Flintbek
                                                               Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Antrag FDP Änderung Hauptsatzung.pdf

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7. 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 7

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

siehe Sitzungsvorlage und Satzungsentwurf

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Erheben von kostengerechten Gebühren, ausschöpfen der gemeindeeigenen Einnahmequellen.

Zukunftskonzept

--

A Sachverhalt

Für das Jahr 2021 ist die Neukalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren erfolgt.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2020 wurde entschieden für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr von 50 m² je Berechnungseinheit auf volle m² zu gehen. Zum Grund der Änderung wird auf die Sitzungsvorlage zur Sitzung am 25.11.2020 verwiesen.
Nach der Neukalkulation ändern sich die Gebühren wie folgt:

Schmutzwasserbeseitigung:

2,98 €/m³ Schmutzwasser, bisher 3,17 €/m³

Niederschlagswasserbeseitigung

0,57 €/m² bisher 20,81 €/50m²/BE
Der Wert für die Niederschlagswasserbeseitigung 2020 von 20,81 €/50m²/BE wäre umgerechnet
0,45 €/m².  Die neu kalkulierte Gebühr in Höhe von 0,57 €/m² liegt umgerechnet bei
26,39 €/50m²/BE
Die Gebührenvorschau 2021 wird als Anlage mitgesendet, jedoch aufgrund der vielen Seiten nicht per Post. Besteht der Wunsch ein ausgedrucktes Exemplar zu erhalten, kann diese jederzeit bei der Verwaltung angefordert werden. Der Satzungsentwurf ist ebenfalls beigefügt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Da die Abwasserbeseitigung kostendeckend zu betreiben ist, schlägt die Verwaltung vor, die neuen Gebührensätze ab 01.01.2021 zu erheben.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 der Gemeindevertretung den unter C genannten Beschluss empfohlen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die als Anlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Flintbek (Beitrags- und Gebührensatzung).

gez. Marvin Blümke, 10.12.2020
gez. Olaf Plambeck, Bürgermeister, 10.12.2020

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die als Anlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Flintbek (Beitrags- und Gebührensatzung).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 10.Änderung Beitrags- und Gebührensatzung.pdf
Download Gebührenvorschau SW und NW 2021.pdf

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8. Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte "Ich&Du" sowie der Institionellen Tagespflegestellen der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek (Gemeinde Flintbek) Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales 02.12.2020 ö 6
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Erhebung der Elternbeiträge, Beträge zur Mittagsverpflegung sowie notwendige Änderungen durch die Kita-Reform

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendlichen und ihren Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember abgesagt.
Der Bürgermeister hat für die Gemeindevertretung eine Eilentscheidung getroffen. Die Satzung wurde zuvor einstimmig im zuständigen Ausschuss der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Alle Gemeindevertreter wurden unverzüglich über die Eilentscheidung informiert.
 
Die Entscheidung ist als Anlage beigefügt.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
gez. Hagenah (Amtsleiter) am 13.01.2021
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 13.01.2021

Diskussionsverlauf

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Dokumente
Download Ausfertigung von Aufhebungssatzung ITP.pdf
Download Ausfertigung von Satzung für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsggebühren für die Kindertagesstätte "Ich & Du" der Gemeinde Flintbek.pdf
Download Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO).pdf

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9. Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 9

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleiplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 21.12.2016 be­schlossen, die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Bahn" aufzustellen. Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 war die Umsiedlung von Einzelhandel an den Standort „Blumenwiese" (B-Plan Nr. 47) und die Aus­weisung des freiwerdenden Areals zum Gewerbegebiet. Durch die von der Landesplanung vorgegebene Obergrenze für Verkaufsflächen in Flintbek, musste das im B-Plan Nr. 28 fest­gesetzte ”sonstige Sondergebiet, Handel" und die damit verbundene Verkaufsfläche aus dem B-Plan Nr. 28 herausgenommen werden, damit die Verkaufsfläche am neuen Standort wieder festgesetzt werden konnte. Das freiwerdende Areal im Gebiet des B-Planes Nr. 28 sollte daher als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 06.06.2018 durchge­führt. Die Vermessungsarbeiten, die landschaftsplanerischen Leistungen sowie die städte­baulichen Leistungen wurden bereits beauftragt. Weitere Verfahrensschritte wurden bis dato nicht durchgeführt.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Flintbek hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2019 grundsätzlich für einen Schulneubau ein einem neuen Standort im Gemeindegebiet ausge­sprochen. in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.08.2019 erfolgte darauf der Be­schluss, eine neue Schule am Altstandort „Aldi" zu errichten. Gleichzeitig wurde der Bürger­meister beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.
Um den Bau einer Schule auf der Fläche des Altstandortes „Aldi" im Gebiet des B-Planes realisieren zu können, war für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 ein erneuter Aufstel­lungsbeschluss zu fassen, da sich das Planungsziel verändert hatte. Das derzeit in der Ur­schrift des B-Planes Nr. 28 festgesetzte „sonstige Sondergebiet, Handel" sollte in „Grund­stück für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung „Schule“ gewandelt werden. Die Gemeindevertretung fasste aus diesem Grund den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss mit dem veränderten Planungsziel in ihrer Sitzung vom 14.11.2019 erneut.
Auf Grund eines eingereichten Bürgerbegehrens gern. § 16 g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) für den „Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehen­den Standort" ruhte das Verfahren bis zu einer Entscheidung hierüber. Das Bürgerbegehren wurde mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 16. Dezember 2019 für zulässig erklärt.
Der sodann am 21.06.2020 durchgeführte Bürgerentscheid brachte das Ergebnis hervor, dass die Schule am Eiderwald am bestehenden Standort erhalten bleiben soll.
Das Aldigelände steht auch für die Aufstellung von Container für den vorübergehenden Schulbetrieb der Schule am Eiderwald nicht mehr zur Verfügung.

B Stellungnahme der Verwaltung

Aus diesem Grund ist der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek erneut zu fassen, da das Planungsziel „Festsetzung von Gewerbegebiet" weiterzuverfolgen ist.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek ist das Grundstück bereits als „Gewerbege­biet" (21. Änderung des F-Planes) ausgewiesen.
Der Empfehlungsbeschluss für die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28  wurde am 01.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst.
 

C Beschlussvorschlag

1. Der B-Plan Nr.28 für das Gebiet „an der „Lise-Meitner-Straße“, östlich der „Max-Planck-Straße“, südlich und westlich der Straße „An der Bahn“ (Geltungsbereich siehe Anlage) soll wie folgt geändert werden: Ziel ist es, das durch die Umsiedlung des Einzelhandelsbetriebes freiwerdende Areal als Gewerbegebiet auszuweisen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ beauftragt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits schriftlich erfolgt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Aushang erfolgen.

Gez. S. Dreier am 09.12.2020
Gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Beschluss

1. Der B-Plan Nr.28 für das Gebiet „an der „Lise-Meitner-Straße“, östlich der „Max-Planck-Straße“, südlich und westlich der Straße „An der Bahn“ (Geltungsbereich siehe Anlage) soll wie folgt geändert werden: Ziel ist es, das durch die Umsiedlung des Einzelhandelsbetriebes freiwerdende Areal als Gewerbegebiet auszuweisen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ beauftragt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits schriftlich erfolgt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Aushang erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download B-Plan Nr. 28, 1 Änderung - Geltungsbereich Stand 10.10.2019.pdf

zum Seitenanfang

10. 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 10

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 21.12.2016 beschlossen, die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Bahn" aufzustellen. Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 war die Umsiedlung von Einzelhandel an den Standort „Blumenwiese" (B-Plan Nr. 47) und die Ausweisung des freiwerdenden Areals zum Gewerbegebiet. Durch die von der Landesplanung vorgegebene Obergrenze für Verkaufsflächen in Flintbek, musste das im B-Plan Nr. 28 festgesetzte ”sonstige Sondergebiet, Handel" und die damit verbundene Verkaufsfläche aus dem B-Plan Nr. 28 herausgenommen werden, damit die Verkaufsfläche am neuen Standort wieder festgesetzt werden konnte. Das freiwerdende Areal im Gebiet des B-Planes Nr. 28 sollte daher als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 06.06.2018 durchgeführt. Die Vermessungsarbeiten, die landschaftsplanerischen Leistungen sowie die städtebaulichen Leistungen wurden bereits beauftragt. Weitere Verfahrensschritte wurden bis dato nicht durchgeführt.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Flintbek hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2019 grundsätzlich für einen Schulneubau ein einem neuen Standort im Gemeindegebiet ausgesprochen. in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.08.2019 erfolgte darauf der Beschluss, eine neue Schule am Altstandort „Aldi" zu errichten. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.
Um den Bau einer Schule auf der Fläche des Altstandortes „Aldi" im Gebiet des B-Planes realisieren zu können, war für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 ein erneuter Aufstellungsbeschluss zu fassen, da sich das Planungsziel verändert hatte. Das derzeit in der Urschrift des B-Planes Nr. 28 festgesetzte „sonstige Sondergebiet, Handel" sollte in „Grundstück für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung „Schule“ gewandelt werden. Die Gemeindevertretung fasste aus diesem Grund den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss mit dem veränderten Planungsziel in ihrer Sitzung vom 14.11.2019 erneut.
Auf Grund eines eingereichten Bürgerbegehrens gern. § 16 g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) für den „Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehenden Standort" ruhte das Verfahren bis zu einer Entscheidung hierüber. Das Bürgerbegehren wurde mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 16. Dezember 2019 für zulässig erklärt.
Der sodann am 21.06.2020 durchgeführte Bürgerentscheid brachte das Ergebnis hervor, dass die Schule am Eiderwald am bestehenden Standort erhalten bleiben soll.
Das Aldigelände steht auch für die Aufstellung von Container für den vorübergehenden Schulbetrieb der Schule am Eiderwald nicht mehr zur Verfügung.

B Stellungnahme der Verwaltung

Aus diesem Grund ist der Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek wieder aufzuheben, da das Planungsziel „Festsetzung von Gewerbegebiet" weiterzuverfolgen ist.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek ist das Grundstück bereits als „Gewerbege­biet" (21. Änderung des F-Planes) ausgewiesen.
Der Empfehlungsbeschluss für die Aufhebung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek wurde am 01.10.2020 durch den Bauausschuss beschlossen.
 

C Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs.1 S.2 BauGB)

Gez. O. Plambeck 09.12.2020
Gez. S. Dreier 09.12.2020

Beschluss

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs.1 S.2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download 24. Änderung F-Plan - Geltungsbereich Stand 10.10.2019.pdf

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11. Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "rechts und links des "Borngangs" (straßenbegleitende Grundstücke Dorfstraße 9 bis 15 an der L 307)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 11

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) –
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.07.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „rechts und links des Borngangs (straßenbegleitende Grundstücke Dorfstraße 9 bis 15 an der L 307)“ gefasst.

Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch – Bebauungsplan der Innenentwicklung- Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch entsprechend.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.

In den Sitzungen des Bauausschusses am 27.11.2018 sowie am 24.01.2019 wurden durch das Planungsbüro B2K Kiel bereits Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 48 vorgestellt, welche auf die Ansiedlung eines Drogeriemarktes abgestimmt waren. Nach Vorstellung der Entwürfe sollte die Freigabe der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durch den Bauausschuss erfolgen.
Im Bauausschuss bestand jedoch der Konsens, dass zunächst eine Abstimmung zwischen den Architekten, den Städteplanern und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein sowie dem Investor erfolgen muss.
In einem daraufhin durchgeführten Abstimmungsgespräch hat sich der Investor dafür entschieden, dass die Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf der Fläche, auf Grund der geringen Verkaufsfläche, nicht durchgeführt werden soll.
In der Sitzung des Bauausschusses am 23.05.2019 erfolgte ein Sachstandsbericht durch das beauftragte Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“.
Der Bauausschuss beschloss anschließend, das weitere Verfahren des B-Planes Nr. 48 ruhen zu lassen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für das zu überplanende Grundstück wurde ein Bauantrag unter Heranziehung des § 34 BauGB gestellt. Die diesbezügliche Baugenehmigung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde für das Vorhaben ist nunmehr bei der Gemeinde Flintbek eingegangen. Einer weiteren Überplanung des Grundstückes steht dies entgegen.
Gem. des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung soll der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden, wenn ein Planverfahren in irgendeinem Planungsstadium vor dem abschließenden Beschluss aufgegeben wird, um den Rechtsschein des nicht abgeschlossenen Verfahrens aufzuheben.
Der Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 48 ist daher aufzuheben.
Der Empfehlungsbeschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes Nr. 48 wurde am 29.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst.

C Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB).

gez. S. Dreier am 09.12.2020
gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Beschluss

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Geltungsbereich B-Plan Nr. 48.pdf

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12. Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Erweiterung des Geltungsbereiches (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 12

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. Außerdem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Am 08.06.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Da sich die Untere Naturschutzbehörde dafür ausgesprochen hat, Teile des anfallenden Wassers in das „Kirchenmoor“ zu leiten, um das Moor durch die Versorgung mit zusätzlichem Wasser zu revitalisieren und hierdurch zudem die „Spöck“ weiter zu entlasten, wurden die Eigentümer der Moorflächen ebenfalls zu dem Termin eingeladen.
Am 07.10.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in dem die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Flächeneigentümern und das Entwässerungskonzept thematisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Abgrenzung des Geltungsbereiches angesprochen.
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche bisher nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 liegt, ist der Geltungsbereich um diese Fläche zu erweitern (siehe Anlage).

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 sollte um die geplante Retentions- und Ausgleichsfläche erweitert werden.
Der Empfehlungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde am 29.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst.

C Beschlussvorschlag

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstück: 54/63 (Teilstück); Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 138 u. 36/6 (Teilstücke)) wird um die Retentions- und Ausgleichsfläche (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/63 (Teilstück) u. 50/1) erweitert.

Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

gez. S. Dreier am 09.12.2020
gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Beschluss

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstück: 54/63 (Teilstück); Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 138 u. 36/6 (Teilstücke)) wird um die Retentions- und Ausgleichsfläche (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/63 (Teilstück) u. 50/1) erweitert.

Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download B-Plan Nr. 50 Erweiterung Geltungsbereich.pdf

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13. 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Teilbereich 1: "südöstlich der "Gartenstraße" und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50" und Teilbereich 2: "südlich der Straße "Himmelreich", östlich der Bebauung am "Runenweg" und nördlich des "Schönhorster Weges"" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 13

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. Außerdem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Am 08.06.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Da sich die Untere Naturschutzbehörde dafür ausgesprochen hat, Teile des anfallenden Wassers in das „Kirchenmoor“ zu leiten, um das Moor durch die Versorgung mit zusätzlichem Wasser zu revitalisieren und hierdurch zudem die „Spöck“ weiter zu entlasten, wurden die Eigentümer der Moorflächen ebenfalls zu dem Termin eingeladen.
Am 07.10.2020 fand zudem ein weiterer Arbeitskreis statt, in dem die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Flächeneigentümern und das Entwässerungskonzept thematisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Abgrenzung des Geltungsbereiches angesprochen.
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche bisher nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 liegt, ist der Geltungsbereich um diese Fläche zu erweitern (siehe TOP 14).
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Eine Abstimmung mit der Landesplanung sowie mit der Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde hinsichtlich des Erfordernisses der Darstellung der Ausgleichs- und Retentionsfläche im Flächennutzungsplan und damit einhergehend einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek hat ergeben, dass eine Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan auf Grund der Bedeutung des Vorhabens für die Entwässerungskonzeption der Gemeinde und der Größe der Anlage erforderlich ist. Ohne eine vorherige und entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes werde zudem gegen das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB verstoßen.
Aus diesem Grund ist für die Retentions- und Ausgleichsfläche die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufzustellen.
Da die Gemeinde Flintbek zukünftig im östlichen Bereich eine Siedlungserweiterung anstrebt, sollte die Fläche östlich des „Schönhorster Weges“ zukunftsweisend mit in den Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.
Der Geltungsbereich ist in dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Verfahren für die Ausweisung der geplanten Retentions- und Ausgleichsfläche sowie der zukünftig geplanten Wohnbaufläche östlich des „Schönhorster Weges“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek (26. Änderung) sollte durch Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.
Der Empfehlungsbeschluss zur Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 29.10.2020 durch den Bauausschuss beschlossen.

C Beschlussvorschlag

  1. Für das Gemeindegebiet wird ein F-Plan aufgestellt. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet: Teilbereich 1: „südöstlich der „Gartenstraße“ und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/ 63 (Teilstück) u. 50/1) und Teilbereich 2: „nördlich und südlich der Straße „Himmelreich“, östlich der Bebauung am „Runenweg“ und nördlich des „Schönhorster Weges“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 30/2, 9/1, 9/2, 57/8 (Teilstück) (Geltungsbereich siehe Anlage) die 26. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Retentions- und Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 50 (Teilbereich 1)

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung im östlichen Bereich der Gemeinde Flintbek (Teilbereich 2)

  1.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure“ in 24106 Kiel beauftragt werden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

gez. S. Dreier am 09.12.2020
gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Beschluss

  1. Für das Gemeindegebiet wird ein F-Plan aufgestellt. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet: Teilbereich 1: „südöstlich der „Gartenstraße“ und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/ 63 (Teilstück) u. 50/1) und Teilbereich 2: „nördlich und südlich der Straße „Himmelreich“, östlich der Bebauung am „Runenweg“ und nördlich des „Schönhorster Weges“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 30/2, 9/1, 9/2, 57/8 (Teilstück) (Geltungsbereich siehe Anlage) die 26. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Retentions- und Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 50 (Teilbereich 1)

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung im östlichen Bereich der Gemeinde Flintbek (Teilbereich 2)

  1.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure“ in 24106 Kiel beauftragt werden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 26. Änderung Flächennutzungsplan Geltungsbereich.pdf

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14. Bebauungsplan Nr. 51, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordöstlich der Straße "Am Fehltmoor", südöstlich angrenzend an die Straße "Bokseer Weg" und nordwestlich der "Flintbek"" (Grundstücke 15-31) hier: Aufstellungsbeschluss (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 14

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind durch den Erschließungsträger zu erstatten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) –
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 51 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordöstlich der Bebauung der Straße „Saalbeek“ und südöstlich angrenzend an die Straße „Bokseer Weg“ ist mithin am 14.05.2020 in Kraft getreten. Seither laufen die Erschließungsarbeiten auf der Fläche.
Im Zuge der Erschließungsarbeiten musste nunmehr festgestellt werden, dass der im B-Plan Nr. 51 festgesetzte Knickschutzstreifen mit einer Breite von 3,00 m am östlichen Plangebietsrand entlang des Redders diese Breite nicht einhalten kann.
Die Breite des Knickschutzstreifens von 3,00 m ist aus verschiedenen Gründen festgelegt worden. Der Knickschutzstreifen sichert den Erhalt der Funktionalität des besonders schützenswerten Redders. Artenschutzrechtlich trägt der Knickschutzstreifen dazu bei, dass der am Knick befindliche Dunkelkorridor, welcher für verschiedene Fledermausarten genutzt wird, nicht zu stark beeinträchtigt wird. Zudem kann die Unterhaltung des Knicks durch die Gemeinde über den Knickschutzstreifen erfolgen.
Grund für die Verschmälerung des Knickschutzstreifens ist ein Fehler in der vermessungstechnischen Aufnahme des Wallfusses des zu einem Redder gehörenden Knicks. Der Wallfuss des Knicks wurde durch den Vermesser nicht korrekt aufgenommen, so dass der Knickwall in der Planzeichnung des B-Planes zu schmal ausgewiesen ist.

Durch eine am 27.11.2020 durchgeführte Vermessung wurden Abstände von fast durchgängig weniger als 3,00 m zwischen den Wohngrundstücken und dem korrekt eingemessenen Knickwallfuss festgestellt. Die schmalste Stelle misst 1,69 m (siehe beigefügtem Vermesserplan).

In der Bauausschusssitzung am 26.11.2020 erfolgte durch die Verwaltung ein Sachstandsbericht zu dieser Thematik im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

In diesem Zuge wurden zwei Konstellationen zum Umgang mit dieser Problematik dargestellt:

  • Die Beibehaltung des 3,00 m – Knickschutzstreifens
  • die Angleichung des Knickschutzstreifens an die tatsächlichen Verhältnisse

Hinsichtlich der Herstellung des Knickschutzstreifens in einer Breite von 3,00 m ist festzustellen, dass sich der Knickschutzstreifen im Eigentum der Gemeinde befinden muss und sich somit nicht auf die privaten Grundstücke erstrecken darf. Eine einvernehmliche Lösung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich der Veräußerung der Flächen, die bei einem Knickschutzstreifen mit einer Breite von 3,00 m auf ihren Grundstücken liegen würden, ist nicht sehr wahrscheinlich, da zum Teil bereits Baugenehmigungen vorliegen. Die geringeren Grundstücksgrößen würden auf die Berechnungen der Grundflächenzahlen Einfluss nehmen.
Durch die Beibehaltung des 3,00 m Abstandes würden erhebliche Rechtsfolgen entstehen. Etwaige Rechtsstreitigkeiten könnten sich über mehrere Jahre erstrecken. Inwiefern eine Rückabwicklung der Kaufverträge in diesem Fall überhaupt rechtlich durchsetzbar ist, ist fraglich.
Der Knickschutzstreifen könnte an die tatsächlich vorliegenden Verhältnisse angeglichen werden.
Dies würde bedeuten, dass der Knickschutzstreifen fast vollständig nicht die festgesetzte Breite von 3,00 m einhalten kann. Der Knickschutzstreifen würde den tatsächlichen Grenzverlauf annehmen und somit zwischen Breiten von 3,00 m bis 1,69 m variieren (siehe beigefügtem Vermesserplan).
Die Untere Naturschutzbehörde hat schriftlich bestätigt, dass sie in diesem speziellen Fall einem schmaleren Knickschutzstreifen zustimmen könnte, wenn der Knickschutzstreifen einschließlich angrenzendem Knick in das Gemeindeeigentum übergeht und weiterhin dem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt. Die daraus resultierende Verschmälerung des Schutzstreifens und der gleichzeitigen Beeinträchtigung des Knicks als Bestandteil des Redders an der wichtigen Nahtstelle zwischen Siedlung und freier Landschaft müsste entsprechend der betroffenen Länge des schaleren Schutzstreifens im Verhältnis von 1 : 1 durch Anlegung eines neuen Knicks an geeigneter Stelle gesondert ausgeglichen werden.
Da der Knick als Flugstraße durch verschiedene Fledermausarten genutzt wird, ist eine artenschutzrechtliche Beurteilung dieser Umsetzung erforderlich. Nach erster Einschätzung ist die Umsetzung in der Form jedoch möglich.
Für die Wohngrundstücke würden sich hierdurch keine Änderungen ergeben.
Für die Angleichung des Knickschutzstreifens ist eine Änderung des B-Planes Nr. 51 erforderlich.
Zudem wurde sich der Pflegeaufwand für den Knick durch die Verschmälerung des Knickschutzstreifens erhöhen. Die durch den Mehraufwand entstehenden Kosten sind genau zu beziffern.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen ebenfalls Kosten.
Sämtliche entstehende Kosten sind durch die Gemeinde von dem Erschließungsträger einzuholen. Hierfür ist eine Kostenübernahmeerklärung durch den Erschließungsträger abzugeben.
Durch die Eigentümer der Grundstücke 24-27, welche sich ebenfalls am östlichen Plangebietsrand befinden, sind Anfragen hinsichtlich Änderungen von den festgelegten Höhenbezugspunkten eingegangen. Die Grundstücke weisen im östlichen Bereich Höhenunterschiede zum Gelände zwischen 1,25 m und 1,80 m auf. Da die Grundstückserwerber die Baukörper der Wohnhäuser im östlichen Bereich der Grundstücke planen, ist durch diese vorgesehen, das Gelände durch Stützwände abzufangen. Auf Grund des Höhenversatzes müssen diese eine entsprechende Höhe aufweisen. Durch eine Änderung der Höhenbezugspunkte, bzw. Erhöhung der max. zulässigen Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens (max. 30 cm +/- HBP), könnte die Planung der Bauherren umgesetzt werden, die Höhen der Stützmauern würden sich verringern.

B Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Bauausschusses am 10.12.2020 wird die Problematik hinsichtlich des Knickschutzstreifens durch die Verwaltung sowie durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ und das Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel“ eingehend vorgestellt.
Ebenfalls werden die Anfragen der Grundstückseigentümer hinsichtlich einer alternativen Festlegung der Höhenbezugspunkte u. A. anhand von Geländeschnitten erläutert.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage die Beratung in der Bauausschusssitzung am 10.12.2020 noch aussteht, ist der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Bauausschuss.
Unter dem TOP Nr. 16 erfolgt aus diesem Grunde zu Beginn ein kurzer Sachstandsbericht über die Beratungs- und Beschlusslage aus dem Bauausschuss.

C Beschlussvorschlag

  1. Der B-Plan Nr. 51 für das Gebiet „nordöstlich der Bebauung der Straße „Saalbeek“ und südöstlich angrenzend an die Straße „Bokseer Weg““ soll für den Bereich „südöstlich der Straße „Bokseer Weg“ und nordöstlich der Straße „Am Fehltmoor““ (Geltungsbereich siehe Anlage) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch wie folgt geändert werden:

Ziel ist die Reduzierung der Breite des am östlichen Plangebietsrand befindlichen Knickschutzstreifens auf Grund eines Vermessungsfehlers

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in 24106 Kiel beauftragt werden.


  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  2. Eine Umweltprüfung sowie ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind auszuführen.

gez. S. Dreier am 09.12.2020
gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Diskussionsverlauf

Am 20.01.2021 hat Frau Dreier eine E-Mail an alle Gemeindevertreter*innen versandt, die eine Erläuterung und einen geänderten Beschlussvorschlag enthält.

Beschluss

  1. Der B-Plan Nr. 51 für das Gebiet „nordöstlich der Bebauung der Straße „Saalbeek“ und südöstlich angrenzend an die Straße „Bokseer Weg““ soll für den Bereich „südöstlich der Straße „Bokseer Weg“ und nordöstlich der Straße „Am Fehltmoor““ (Geltungsbereich siehe Anlage) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch wie folgt geändert werden:

Ziel ist die Reduzierung der Breite des am östlichen Plangebietsrand befindlichen Knickschutzstreifens auf Grund eines Vermessungsfehlers und die Überprüfung der Höhenbezugspunkte oder der Höhenlage der Oberkante des Fertigfußbodens der Grundstücke 23-30, um aufgrund der geänderten Knicksituation den Knick zu schützen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in 24106 Kiel beauftragt werden.


Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download Geltungsbereich B-Plan Nr. 51, 1. Änderung.pdf

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15. Stellenplan 2021 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 15

Finanzielle Auswirkungen

Personalkosten 2021 ca. 5.150.000, -- €

A Sachverhalt

Die voraussichtlichen Personalkosten 2021 (ca. 5.150.000-- €) erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2020 (ca.4.970.000, -- €) um ca. 180.000-- €.

Hierfür verantwortlich sind die tarifliche vereinbarte Gehaltssteigerung um 1,5 % ab März 2021, gesetzlich vorgeschriebenen Stufenlaufzeiterhöhungen sowie erforderliche Neueinstellungen.
Im Stellenplan 2021 wurden verwaltungsinterne Umstrukturierungen berücksichtigt. Die wesentlichen Änderungen des Stellenplanes 2021 werden wie folgt beschrieben: Bei jeder Neubesetzung werden wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Amt für Zentrale Dienste und Finanzen - Amt 2:
Die kostenneutrale Stelle Nr. 12 wurde aus mehreren vorhandenen Stellen zu einer neuen haushaltsrechtlich neutralen Stelle eingefügt. Es erfolgt hier eine Aufgabenbündelung. Die Stelle wird hinsichtlich der Aufgaben verteilt. Zum einen werden hier Aufgaben aus dem Bereich der Kasse wahrgenommen, zum anderen werden Aufgaben aus dem Bereich des geplanten Bürgerbüros im Amt für Bürgerdienste erledigt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht, da aus dem Stellenplan 2020 die Stellen Nr.20 und Nr.21gestrichen werden. Die Aufgabenerledigungen dieser Stellen erfolgen durch Umorganisationen.
Die im Stellenplan 2020 zusätzlich vorgesehene Stelle Nr. 5, welche eines Freigabevermerkes durch den Hauptausschuss bedarf wurde gestrichen. Die Aufgaben wurden durch Umstrukturierungen im Amt für Zentrale Dienste und Finanzen verteilt.

Amt für Bürgerdienste - Amt 3:
Im Amt für Bürgerdienste wurde die Stelle Nr. 19 neu eingefügt. Hierbei handelt es sich nicht um eine neu geschaffene Stelle, sondern um die bisher im Amt für zentrale Dienste und Finanzen angesiedelte Stelle Nr.13 aus dem Stellenplan 2020. Diese Stelle wird die Aufgaben der gestrichenen Stelle Nr. 20 aus dem Stellenplan 2020 wahrnehmen.

Bauamt - Amt 6:
Bei der Stelle Nr. 19 ist es zu einer Änderung der Bewertung gekommen. Hierbei handelt es sich nur um eine redaktionelle Änderung da diese bereits im Stellenplan 2020 fehlerhaft dargestellt war.

Technisches Bauamt - Amt 7:
Hier wurde eine befristete Stelle Nr. 30 für ein Jahr eingefügt. Hierbei handelt es sich um die Besetzung mit einem Auszubildenden, der seine Ausbildung im Sommer beenden wird. Es besteht ein tariflicher Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach § 16 a Tarifvertrag für Auszubildende- Besonderer Teil-. Es entstehen für 2021 zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 24.300, -- €

Reinigungsdienst in gemeindeeigenen Liegenschaften:
Durch Renteneintritt sind hier aufgrund der bestehenden KW-Vermerke zwei Stellen gestrichen.

Bücherei:
Hier wurde unter Nr.51 eine neue 10 Stunden Stelle eingefügt. Die Stelle wird mit 0,08 Stellen teilweise durch den Büchereiverein Schleswig-Holstein gefördert. Der zusätzliche Bedarf wurde durch die Leiterin der Bücherei im Ausschuss für Bildung, Soziales und Kultur bereits begründet und der Verwaltung wie folgt nochmals beschrieben:
Zurzeit gibt es für die Bücherei 3 Stellen:
Leitung: 30 Stunden/Woche (zurzeit 44 Überstunden)
Stellvertretung: 22 Stunden/Woche (zurzeit 19 Überstunden)
Unterstützung: 10 Stunden/Woche (zurzeit 2 Überstunden)
Wie bereits in einer Sitzung des BJKS erläutert, wird für die zukünftige Zertifizierung von Büchereien die Teilnahme an Aktionen der Büchereizentrale ein maßgebliches Kriterium sein. Von dieser Zertifizierung hängt die weitere Förderung ab.
Für die Gemeindebücherei Flintbek sind diese Aktionen wichtig. Nur so werden wir auch in der zunehmend digitalisierten Welt unseren Aufgaben gerecht. Dazu gehören im besonderen Maße die Leseförderung (Lesen bleibt eine Schlüsselqualifikation), Informationskompetenz und Begegnungen im sogenannten Dritten Ort (siehe Jahresbericht der Bücherei). Für die Erfüllung dieser Aufgaben gibt es im Moment überhaupt gar keinen zeitlichen Spielraum. Die jetzige Personalsituation stellt einzig und allein die Öffnungszeiten sicher. Selbst das funktioniert nur unter optimalen Bedingungen (kein Krankenstand und viel Flexibilität in Urlaubszeiten). Eine zusätzliche Stelle mit 10 Wochenstunden würde allen Mitarbeiterinnen Handlungsspielraum für die Arbeitszeitgestaltung und Beteiligung an Aktionen der Bücherei sowie der Leiterin zusätzlich die Möglichkeit zum konzeptionellen Arbeiten ermöglichen.
Zusätzlich möchte ich auf das Gefährdungsgutachten psychischer Belastungen hinweisen. Dort wurde ermittelt, dass die Mitarbeiterinnen es als belastend ansehen, allein in der Bücherei tätig zu sein (das ist regelmäßig freitags und samstags sowie in Vertretungszeiten der Fall). Der Maßnahmenkatalog sieht eine Umgestaltung der Aufgaben und eine verbesserte Personalausstattung vor.
Eine Vermeidung von Schichten, die eine Person allein bestreitet, würde nur mit der Einschränkung von Öffnungszeiten möglich sein. Diese würden dazu führen, dass die Büchereizentrale die Fördermittel kürzen würde. (Vertraglich sind 26 Wochenöffnungsstunden vereinbart.)

Kindertagesstätte „Ich und Du“:
Aufgrund der Neuordnung des Kindertagesstättengesetzes (Kita-Reform) ist eine Aufstockung des pädagogischen Personal erforderlich. Hier werden die zusätzlichen Stellen Nr. 65, 75, 78 eingefügt.
Es entstehen zusätzliche jährliche Personalkosen in Höhe von ca. 87.000, -- €. Des Weiteren besteht das gesetzliche Erfordernis, eine ständige stellvertretende Leitung der Kindertagesstätte mit entsprechenden Leitungsstunden vorzuhalten. Die Stelle Nr.53 wurde dementsprechend den tariflichen Vorschriften aufgewertet. Der zusätzliche Stellenbedarf wurde dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur und Soziales in seiner Sitzung am 02.12.2020 durch die Leiterin der Kindertagesstätte in Form einer Präsentation bereits erläutert und dem Hauptausschuss empfohlen, die erforderlichen Stellen zu schaffen.

Bauhof
Im Bereich des Bauhofes wurde die Stelle Nr. 99 neu eingefügt. Ursprünglich war die Stelle im Bereich der Abwasserbeseitigung angegliedert, jedoch wurde durch Beschluss des Hauptausschusses am 09.12.2020 eine Zuordnung zum Bauhof gewünscht, da die Stelle ggf. zusätzliche Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege übernehmen kann und dadurch ggf. auch Kosten der Fremdvergabe „Grünflächenpflege“ eingespart werden können.
Die Notwendigkeit der neuen Stelle wurde durch den Leiter des Abwasserzweckverbandes Bordesholm und dem Leiter des Technischen Bauamtes wie folgt beschrieben:
Aufgrund der hohen Kosten für das „Mähen“ und „Freischneiden“ der Regenbecken hat die Politik signalisiert, (2. Nachtrag 45.000- Euro) dass hierfür eigenes Personal beschäftigt werden sollte. Der Aufgabenbereich Niederschlagswasser ist grundsätzlich unabhängig von den Aufgaben im Bereich Schmutzwasser zu sehen. Die Mitarbeiter/innen des Klärwerks sind für die Vorhaltung der Niederschlagswassereinrichtungen nicht zuständig.  
Es können zusätzliche Aufgaben neben der Pflege der Regenrückhaltebecken übernommen werden. Hierbei geht es um Probeentnahmen des Sandschlamms vor dem Ausbaggern, Firmeneinweisung und Begleitung der Baggerarbeiten, der Rodungs- bzw. Gehölzarbeiten vor Ort sowie Freischneidearbeiten um die Pumpwerke und Überwachung der Entschlammung von Sandfängen aus dem Niederschlagswasserbereich. Wöchentliche Begehung der Becken zur Sichtkontrolle an Zäunen (Verkehrssicherungspflicht) und Müll einsammeln, Kontrolle der techn. Einrichtungen und Wartung von z.B. Drosseleinrichtungen und Sperrvorrichtungen auf Funktion. Begehung der offenen Fließgewässer und frei räumen. Zusammenarbeit mit den jeweiligen Wasser- und Bodenverbänden. Diese Arbeiten müssen auch in den amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt werden.
Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 51.300, -- € jährlich, wobei die ansonsten entstehenden Pfleggekosten anfallen würden und rechnerisch in Abzug zu bringen sind.  

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Stellenplan 2021.

gez. Olaf Plambeck am 10.12.2020

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Stellenplan 2021.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Stellenplan 2021.pdf

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16. Haushalt 2021 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 16

Rechtliche Bedeutung

§§ 95 GO ff. i.V.m   §§1 ff GemHVO-Doppik

Finanzielle Auswirkungen

Minderung des Eigenkapitals durch ein geplantes Jahresdefizit i.H.v. 1.320.800 €, sowie die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen auf ca.14.275.300 € zum 31.12.2021.

A Sachverhalt

Der Verwaltungsentwurf wurde bereits übermittelt. In der Anlage befinden sich nun die 1.Änderungsliste sowie die Haushaltssatzung 2021 und der Ergebnis- und Finanzplan mit Stand der 1.Änderungsliste.

Alle Fachausschüsse haben sich mit dem Haushaltsplan beschäftigt und darüber beschlossen. Alle Änderungen wurden in der 1.Änderungsliste festgehalten.

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Verwaltungsentwurf einschl. der 1. Änderungsliste weist ein Jahresdefizit in Höhe von                  - 1.320.800 € auf.
Zusätzlich müssen voraussichtlich zur Finanzierung geplanter Investitionen neue Kredite in Höhe von bis zu 2.456.700 € aufgenommen werden.
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 dem Haushalt 2021 mit der 1.Änderungsliste zugestimmt.


Es wurden zusätzlich nun noch folgende Änderungen in die Änderungsliste aufgenommen:

  • Kosten für die Sanierung „An der Bahn 28“; eine Erläuterung erfolgte bereits durch gesondertes Schreiben
  • Die Einstellung der Kosten/Zuschuss für die Erneuerung der Pumpen im Freibad gem. Beschluss BJKS vom 02.12.2020; Versehentlich wurde die Erneuerung der Pumpen mit der Erneuerung der Warmwasseraufbereitung verwechselt, welche durch den Kultur- und Verschönerungsverein finanziert wird. Daher sind die Kosten/Zuschuss für die Pumpen gem. Beschluss BJKS vom 02.12.2020 wieder mitaufzunehmen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt,
  1. die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021,
  2. den Haushaltsplan 2021 mit den dazu gefertigten Änderungslisten, ggf. mit folgenden weiteren Änderungen.



gez. Olaf Plambeck am 15.01.2021
gez. Herr Pries am 15.01.2021

Beschluss 1

Herr Lorenzen stellt den Antrag beim Produktkonto 51101.5431000 den Ansatz für den B-Plan Nr. 53 um 150.000 € zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Die FDP stellt zusammen mit der CDU den Antrag 14.000 € für eine Mikrofonanlage bereitzustellen. Der Ansatz ist mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9, Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt. Frau Schlegelberger-Erfurth stellt für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP folgenden gemeinsamen Antrag:

Beschluss 3

Die Gemeindevertretung beschließt, 35.000 € für die Anschaffung von HEPA-Filtern in den Haushalt einzustellen, um diese in den 8 Klassenräumen der Abschlussklassen und im Lehrerzimmer einzusetzen. Die HEPA-Filter müssen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Das Gerät muss in der Lage sein, mindestens das sechsfache Volumen des Raumes in einer Stunde zu filtern.
2. Der HEPA-Filter erfüllt die Klasse H 14
3. Es ist ein möglichst großer Luftfilter mit geringer Drehzahl zu wählen, um die Lärmimissionen in den Räumen zu reduzieren (unter 52 Dezibel).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung der Geräte und ihre Aufstellung unter Einbeziehung einschlägig fachkundigen Rates vorzunehmen und die Wartungskosten zu ermitteln und die freihändige Vergabe einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, flankierend Zuschussoptionen auszuloten und zusätzlich beim Kreis zu eruieren, ob bei einer eventuellen Sammelbestellung Preisnachlässe zu erzielen sind.
Die Prüfung der Zuschussoptionen hat für die sofortige Beschaffung keine aufschiebende Wirkung, sondern versteht sich im Rahmen des dringlichen Bedarfs als zeitgleich laufendes Verfahren. Dabei sind mögliche Nachteile durch eine nachträgliche Antragsstellung der sofortigen Beschaffung nachrangig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Die Gemeindevertretung beschließt,
  1. die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021,
  2. den Haushaltsplan 2021 mit den dazu gefertigten Änderungslisten und den  oben beschlossenen 35.000 € für die HEPA-Filter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 1.ÄnderungslisteHH2021 Stand:25.01.2021.pdf
Download Ergebnis- und Finanzplan 2021 Stand:25.01.2021.pdf
Download Haushaltssatzung 2021 Stand: 25.01.2021.pdf

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17. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 17

Diskussionsverlauf

Herr Groß fragt an, ob der Bürgermeister etwas zu der geplanten Zusammenarbeit der Ämter sagen kann.
Herr P lambeck erklärt, dass er dazu übermorgen etwas sagen kann, da morgen Abend Gespräche stattfinden.

Datenstand vom 26.03.2021 12:39 Uhr