Datum: 26.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:07 Uhr bis 22:05 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
1 Zuschauer

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Wortmeldungen ergehen nicht.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 29.10.2020 (öffentlicher Teil)
3 Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 29.10.2020 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung
4 Bericht der Verwaltung
5 Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Hörnskoppel (Schulstraße/Endmoräne)" hier: Beratung über weitere Planung (SV)
6 Haushalt 2021
7 Glasfaserausbau in der Gemeinde Flintbek
8 Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Niederschrift vom 29.10.2020 (nichtöffentlicher Teil)
10 Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung BauA 26.11.2020.pdf
Download Einladung BauA 26.11.2020.pdf
Download Protokoll BauA 26.11.2020 - öffentlicher Teil.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 1

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, teilt zunächst mit, dass zwei Anträge für die Erweiterung der Tagesordnung um die Themen „Schule“ und „Lenkungsausschuss Schulentwicklung“ durch die UWF-Fraktion eingereicht wurden. Herr Groß macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass er es bedaure, dass der Bauausschuss als zuständiger Ausschuss keine eigenen Gedanken und Ideen zur Schulentwicklung beitrage, er jedoch auf eine Abstimmung verzichte.
Zudem beantragt Herr Erfurth, den Tagesordnungspunkt Nr. 7 „Glasfaserausbau in der Gemeinde Flintbek“ von der Tagesordnung abzusetzen, da keine neuen Informationen vorliegen würden und in der letzten Bauausschusssitzung eingehend über die Thematik diskutiert sei. 
Auf Grund der Anmerkung aus dem Ausschuss, dass unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 7 neue Informationen bekannt gegeben werden könnten, entgegnet der Bürgermeister, dass seitens der Verwaltung keine neuen Informationen mitgeteilt werden. Der Tagesordnungspunkt sei seitens der Verwaltung auf die Tagesordnung aufgenommen worden, da in der letzten Sitzung nicht abschließend über die Thematik beraten worden sei. 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt Nr. 7 „Glasfaserausbau in der Gemeinde Flintbek“ wird von der Tagesordnung abgesetzt.

- Antrag angenommen -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

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2. Niederschrift vom 29.10.2020 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, verliest die Einwände des Herrn Groß zum Tagesordnungspunkt Nr. 5 der Niederschrift vom 29.10.2020. 
Herr Groß bittet um Korrektur dahingehend, dass der Antrag der UWF-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt in das Protokoll aufgenommen wird. 
Zudem bittet er um Ergänzung, dass Herr Lorenzen es ablehnte, dass Herr Loß vortragen durfte. Herr Lorenzen entgegnet hierzu, dass er den Vortrag in der Sitzung nicht ablehnte, sondern diesen für überflüssig halte und dies auch in der Sitzung mitgeteilt hätte. Herr Groß ist mit der Änderung einverstanden.
Ferner bittet Herr Groß die folgenden Wortbeiträge aufzunehmen: „Herr Groß begrüßte es, dass Herr Loß umfassend die Verfügbarkeit der Heizungsanlage und die gesicherte Ersatzteilversorgung den Ausschussmitgliedern/innen erläutern darf. Herr Groß stellt fest, dass die in der Vergangenheit behaupteten altersbedingten Ausfallgefahren der Heizungsanlage und die unsichere Ersatzteilversorgung nicht zutreffend waren.“

Dokumente
Download Protokoll Bauausschusssitzung 29.10.2020 - öffentlicher Teil.pdf

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3. Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 29.10.2020 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 3

Diskussionsverlauf

Die Protokollführerin berichtet, dass im nichtöffentlichen Teil der letzten Bauausschusssitzung einer Befreiung von der Festsetzung, dass Nebenanlagen unzulässig sind (Textteil B, Ziff. 5.1), für die Errichtung eines Gewächshauses im Gebiet des B-Planes Nr. 27 zugestimmt wurde.

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4. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 4

Diskussionsverlauf

Die Protokollführerin berichtet über die nachfolgenden Themen und Termine: 
- Die Ausschreibung der städtebaulichen Leistungen für den B-Plan Nr. 52 und die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windvorranggebiet) ist erfolgt; es sind zwei Angebote eingegangen, die derzeit ausgewertet werden
- Am 17.11.2020 fand ein Gespräch mit der Landesplanung, der Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckenförde und den Gemeinden Molfsee und Böhnhusen zur Neuaufstellung des Regionalplanes statt
-  Mit Ablauf des 25.11.2020 sind alle Einrichtungen in dem Gebäude der Bordesholmer Sparkasse untergebracht. 
  - Alle Arbeiten zur Herrichtung der Mietfläche für die Nutzung sind durchgeführt, lediglich die Installation eines Doppelwaschbeckens im Dachgeschoss erfolgt noch in Kürze noch durch eine Fachfirma

B-Plan Nr. 50 (Neubaugebiet am „Schönhorster Weg“)

- Am 05.11.2020 fand ein Abstimmungstermin mit den Fachplanern zum Thema „Kreisverkehr“ statt 
- Derzeit wird die Anfrage zur Errichtung eines Kreisverkehrs nochmals unter Betrachtung der neuen Gegebenheiten geprüft
- Am 09.12.2020 findet ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr, der Verwaltung und dem Verkehrsplaner statt
- Die Archäologische Hauptuntersuchung ist für Anfang April (für 70 Arbeitstage) geplant – Kosten max. 175.000,- €
Die Protokollführerin stellt den Ausschussmitgliedern die Idee vor, die geplante Sitzung des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ im Dezember durch einen im Januar stattfindenden öffentlichen Workshop (Arbeitskreis mit Beteiligung der Öffentlichkeit) zu ersetzen

- Im Ausschuss besteht der Konsens, dass der für den Dezember vorgesehene „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ durchgeführt werden solle und am 07.01.2020 zudem eine öffentliche Veranstaltung zum B-Plan Nr. 50 stattfinden solle

B-Plan Nr. 52 (Erweiterung des Gewerbegebietes „Konrad-Zuse-Ring“)

- Am 16.11.2020 wurde das Entwässerungskonzept mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde zum B-Plan Nr. 52 weiter abgestimmt 
- Am 14.12.2020 findet ein Workshop für die Realisierung eines Gewerbegebietes in der Gemeinde Flintbek (B-Plan Nr. 52) mit dem Hauptausschuss, der Förde Sparkasse, Gewerbebetrieben, der Verwaltung und Fachplanern statt 
Der Bürgermeister betont ergänzend hierzu, dass bisher keine Beschlussfassung über eine Zusammenarbeit mit der Förde Sparkasse vorliegt. Der Workshop diene lediglich zur Sondierung der Interessen beider Seiten. Ziel des Workshops solle es sein, von den Gewerbebetrieben und auch von anderen Institutionen, wie z.B. der Wirtschaftsförderung, Wünsche, Bedürfnisse und Anregungen hinsichtlich der Realisierung eines Gewerbegebietes einzuholen.
- In der Januarsitzung des Bauausschusses soll unter Berücksichtigung aller erhaltenen Informationen weiter beraten werden
- Die Archäologische Hauptuntersuchung auf der Fläche wird max. 80 Arbeitstage durchgeführt; ein Termin wird mit den Pächtern der Fläche abgestimmt - Kosten max. 196.000,- €

Aufhebung B-Plan Nr. 19, Teilbereich 10: 

- Die Protokollführerin teilt mit, dass bis Mitte Dezember durch das Planungsbüro ein Vorentwurf erstellt wird
- Die Prüfung und Sichtung der Unterlagen könnte ohne Beschlussfassung durch den Bauausschuss durch die Verwaltung erfolgen
- Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung könnte sodann Mitte Januar – Mitte Februar (§ 3 Abs. 1 durch Aushang) erfolgen
- Die Beratung über die Beschlussfassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses könnte in einer Bauausschusssitzung Mitte April erfolgen
Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Vorgehensweise zu. 

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5. Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Hörnskoppel (Schulstraße/Endmoräne)" hier: Beratung über weitere Planung (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Für das Grundstück „Heidberg 6“ ging bei der Gemeinde Flintbek die Anfrage eines privaten Investors hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau ein. Das Grundstück ist derzeit mit einem baufälligen Einfamilienhaus bebaut und liegt im Bereich des B-Planes Nr. 10. Im B-Plan sind für das Grundstück zwei Baufelder ausgewiesen, die vertikal angeordnet sind. Um das Vorhaben realisieren zu können, müssten die Baufelder jedoch horizontal angeordnet sein. Aus diesem Grund muss der B-Plan Nr. 10 geändert werden. Da im Bauausschuss der Konsens bestand, dass die Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück „Heidberg 6“ positiv gesehen wird, wurde die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 21.11.2019 durch Beschluss empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Flintbek zu fassen, um Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 sodann den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit dem Bauleitplanverfahren erst begonnen wird, wenn eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors vorliegt. Die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors wurde im Februar bei der Verwaltung eingereicht. 
Die Gemeindevertretung beschloss darüber hinaus, dass mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden solle. Nach einer daraufhin durchgeführten Preisumfrage wurde mit dem Büro „Bauleitplan Czierlinski“ der Planungsvertrag über die städtebaulichen Leistungen geschlossen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 wurde für die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 im Regelverfahren zur Aufstellung eines angebotsorientierten Bebauungsplanes gefasst. Über eine Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich der Verfahrensart und der Geltungsbereichsgröße wurde bisher noch nicht beschlossen.
In der Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 erfolgte durch Herrn Czierlinski in Hinblick auf den Grünbestand, den derzeit bestehenden B-Plan sowie die Umgebungsbebauung, die Lage- und Höhensituation des Grundstückes sowie die verkehrliche Situation ein erster Sachstandsbericht. 
Im Ausschuss bestand der Konsens, dass die an dem Grundstück angrenzende Treppe nicht in den Geltungsbereich aufgenommen werden solle. Die Treppe ist nicht öffentlich gewidmet, sodass eine Erschließung nur durch das Eintragen einer Grunddienstbarkeit möglich wäre.
Eine mögliche Verbreiterung der südlichen Verkehrsfläche wurde seitens der Ausschussmitglieder positiv bewertet. Dier Verwaltung wurde aus diesem Grunde beauftragt, den Geltungsbereich dementsprechend zu erweitern.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Anliegern der Straße „Heidberg“ sowie mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu führen.
Am 03.08.2020 fand ein Gespräch zwischen den Anliegern der Straße „Heidberg“, der Verwaltung und dem beauftragten Städteplanerbüro statt. Über die Bedenken und Anregungen wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2020 berichtet. Es wurden die folgenden Bedenken und Ideen geäußert:
•Anzahl der vorgesehenen Stellplätze (derzeit 14 TG-Stellplätze für 12 WE geplant) kritisch
•Im Regelbetrieb herrscht auf Grund der angrenzenden Schule reger Verkehr - Kann die schmale Straße den zusätzlich entstehenden Verkehr aufnehmen?
•Ruhender Verkehr stellt aktuell bereits ein erhebliches Problem dar, da die Müllabfuhr wegen parkender Autos nicht durchkommt und dies auch bei Notfällen für die Feuerwehr und Rettungswagen zutrifft. 
•Der Standort der geplanten Tiefgarageneinfahrt ist sehr sensibel
•Von einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts in der Kurve sollte nicht der PKW-Verkehr profitieren, sodass die Autos den Abschnitt mit erhöhter Geschwindigkeit passieren. Die Verbreiterung sollte vielmehr dafür genutzt werden, dass neben der Fahrspur ein Gehweg errichtet wird, damit sich die Umstände für die zahlreichen Fußgänger verbessern. 
•Das Grundwasserniveau sollte noch einmal genau untersucht werden, da der Grundwasserspiegel der Geländeoberfläche folgt und dies bei dem geplanten Bodeneingriff im hinteren Bereich des Geländes für Probleme sorgen könnte.
•Im Verfahren sollte eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.
•Eine Überprüfung des Grundbuches des Grundstückes sollte dahingehend erfolgen, ob große Bodenbewegungen auf dem Grundstück evtl. ausgeschlossen wurden
•Das Vorhaben fügt sich nicht die in umliegende Bebauung ein
•Die Einmündung des „Heidbergs“ in den „Lassenweg“ wird für Autofahrer nicht als Straßen-, sondern viel mehr als Grundstücksausfahrt wahrgenommen. Wenn der Verkehr im Heidberg durch die verdichtete Bauweise zunimmt, sollte auch an eine Umgestaltung des Einfahrtsbereichs gedacht werden.
•Da bereits in der Vergangenheit der Parkplatz am Lassenweg zum Busbahnhof umgestaltet wurde und die Brückenstraße für den Schülerverkehr nicht zugänglich gemacht wurde, sollte der zunehmende Schülerverkehr nicht über den „Heidberg“ gelenkt werden. Dieser sei bereits jetzt überlastet.
•Der Schwerverkehr sollte während der Baumaßnahmen limitiert werden und es sollte sichergestellt werden, dass die Investoren für die Sanierung der Straße aufkommen, falls diese durch den Baustellenverkehr beschädigt wird
Seitens der Regionalplanung des Kreises Rendsburg-Eckenförde wird die Anwendbarkeit eines §13a-Verfahrens grundsätzlich für möglich gehalten. Trotz der Wahl des beschleunigten Verfahren solle aber bewusst darauf geachtet werden die Anwohner und die Öffentlichkeit ausreichend in einer frühzeitigen Beteiligung zu berücksichtigen.
Um den weiteren Verfahrensablauf abzustimmen und die Fraktionen auf die sich durch die Realisierung der Planung entstehenden Auswirkungen u.a. hinsichtlich der Verdichtung des Grundstückes und der Wirkung dessen sowie der Verkehrssituation zu sensibilisieren, fand am 20.10.2020 ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden statt.
Die Investoren wurden in einem Gespräch am 09.11.2020 über die sich aus dem Fraktionsgespräch ergebenden Fragestellungen informiert. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Um den weiteren Ablauf des Verfahrens, auch in Hinblick auf die Verfahrensart und die Geltungsbereichsgröße, zu bestimmen und den Investoren konkrete Vorgaben zu liefern, sollte über die nachfolgenden Themen und Fragestellungen beraten und ggf. beschlossen werden:

Baukörper/Bauweise:

Seitens des Vorhabenträgers ist die Bebauung des Grundstückes mit zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten geplant. Die Grundflächenzahl erhöht sich hierdurch von 0,2 auf mindestens 0,35. Die Bebauung in der Straße "Heidberg" ist derzeit von kleinteiligerer Bebauung geprägt.
a)        Der Bebauung mit 2 MFH je max. 6 WE wird zugestimmt.
b)        Der Bebauung mit 2 MFH je max. 6 WE wird nicht zugestimmt.


Verfahrensart:
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 wurde für die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 im Regelverfahren zur Aufstellung eines angebotsorientierten Bebauungsplanes gefasst. 
In diesem Fall könnten jedoch die Regelungen des § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Anwendung finden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB entsprechend. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 3 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden. Außerdem muss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt werden. 
Zudem könnte die Änderung des B-Planes als vorhabenbezogener B-Plan gem. § 12 BauGB durchgeführt werden. Der vorhabenbezogene B-Plan besteht aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Durchführungsvertrag und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens eines einzelnen Investors. Der angebotsorientierte Bebauungsplan gilt dagegen für jedermann.
a)        Es wird ein vorhabenbezogener B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
b)        Es wird ein Angebotsbebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.


Verkehrssituation/ Tiefgaragenzufahrt:

Die Straße "Heidberg" mündet in einer Sackgasse. Die verkehrliche Vorbelastung besteht durch die Anlieger der Straße "Heidberg" sowie durch regen fußläufigen Verkehr durch die Schüler/innen der Schule am Eiderwald. Direkt angrenzend an das Grundstück führt eine Treppe zur Schule, welche durch den Schülerverkehr rege genutzt wird. Durch den Vorhabenträger ist es angedacht, die Tiefgaragenzufahrt direkt angrenzend an die Treppe herzustellen. Der Standort wurde auf Grund der Höhenlage des Grundstückes und der Straßenführung gewählt. Der Standort könnte auf Grund der direkten Lage an der Treppe zudem zur Verkehrssicherheit beitragen, da die Fahrzeuge vorsichtig aus der Tiefgarage ein- und ausfahren.
Seitens des Vorhabenträgers wurde zudem angeregt, der Gemeinde einen Teil des Grundstückes im südlichen Bereich zur Verbreiterung der Straßenfläche zu überlassen und im Gegenzug ein Teil des Grundstückes der Schule am Eiderwald zu erhalten.
Da der gewählte Standort an der Treppe aus Sicht der Verkehrssicherheit gleichermaßen kritisch betrachtet werden kann, sollte ebenfalls über Alternativstandorte für die Zufahrt nachgedacht werden. Zudem ist durch die Planung zu beachten, dass das Sichtdreieck (berechnet nach Tempo 30 Zone) durch die Planung nicht eingehalten werden kann. 
Da die Auswirkungen auf die Verkehrssituation wesentliche und sensible Inhalte darstellen, sollte ein Verkehrsplaner ein Verkehrskonzept unter Betrachtung aller wesentlichen Merkmale der Straße "Heidberg" in Bezug auf die Umsetzung des Projektes ausarbeiten.
a)        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Kosten des Vorhabenträgers ein Verkehrsgutachten für die Beurteilung der verkehrlichen Situation in der Straße „Heidberg“ in Hinblick auf die vorgesehene Bebauung auf dem Grundstück „Heidberg 6“ in Auftrag zu geben.
b)        Der Vorhabenträger hat auf eigene Kosten ein Verkehrskonzept für die Beurteilung der verkehrlichen Situation in der Straße „Heidberg“ in Hinblick auf die vorgesehene Bebauung auf dem Grundstück „Heidberg 6“ vorzulegen.


Stellplätze:

Auf dem Grundstück entstehen 12 Wohneinheiten. Insgesamt sind hierfür gem. derzeitiger Planung durch die Investoren 14 Tiefgaragenstellplätze vorgesehen. Gem. § 50 Landesbauordnung Schleswig-Holstein dürfen bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden, wenn Stellplätze oder Garagen in ausreichender Größe und in geeigneter Beschaffenheit (notwendige Stellplätze oder Garagen) sowie Abstellanlagen für Fahrräder hergestellt werden. Die Gemeinde kann hierzu eine Stellplatzsatzung erlassen. Da die Gemeinde Flintbek über keine Stellplatzsatzung verfügt, ist hierüber einzelfallbezogen im Gremium zu beraten. Im B-Plan Nr. 51 wurden für die Mehrfamilienhausgrundstücke 2 Stellplätze je Wohnung festgesetzt. Zudem wurden öffentliche Stellplätze für Besucher eingeplant. Auf Grund der zentralen Lage des Grundstückes und der damit einhergehenden Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel könnte hier eine geringere Anzahl erforderlich werden.
a)        Pro Wohnung sind 2 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
b)        Pro Wohnung ist ein Stellplatz auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
c)        Pro Wohnung mit einer Größe bis maximal 60 m² Wohnfläche ist ein Stellplatz, pro Wohnung mit einer Größe von mehr als 60 m² Wohnfläche sind 2 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Abfallentsorgung:
Müll darf nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist.  
Da die Straße "Heidberg" in einen Wendehammer mündet, welcher nicht den erforderlichen Durchmesser von 22 m aufweist, muss eine Alternativlösung gefunden werden. Da bereits mehrere Anlieger der Straße "Heidberg" ihre Abfallbehälter an einem Sammelplatz auf der Grünfläche am "Eiderkamp" zur Abholung bereitstellen, wäre dies für das Grundstück "Heidberg 6" ebenfalls eine alternative Lösung. Der Sammelplatz sollte in der Änderung des B-Planes auch als solcher ausgewiesen werden, um Konflikten entgegen zu wirken. Alternativ könnte ein kostenpflichtiger Hol- und Bringservice für das Grundstück durch die Eigentümer in Anspruch genommen werden.
a)        Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg/ Eckernförde GmbH ein abgestimmtes Konzept für die Entsorgung des zusätzlich anfallenden Abfalls vorzulegen.
b)        Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg/ Eckernförde GmbH ein Konzept für die Entsorgung des zusätzlich anfallenden Abfalls abzustimmen.

Hangsicherung:
Das Grundstück ist sehr hängig und weist enorme Höhenunterschiede auf. Durch die Realisierung des Bauvorhabens werden erhebliche Erdbewegungen stattfinden. Die angrenzenden Grundstücke, u.a. die Schule am Eiderwald, dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Durch einen Bodengutachter sind daher die nachfolgenden Fragen eingehend zu klären: Wie sieht die Bodenbeschaffenheit des Baugrunds aus? Ist die Tragfähigkeit des Bodens ausreichend? Bietet der Boden genug Stabilität gegen Abrutschen? Sind wasserführende Schichten vorhanden? Ist mit Problemen durch Hangwasser zu rechnen?
Auf Grund dieser Erkenntnisse ergeben sich Vorgaben für die Gründung und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Hangsicherung. 
a)        Die Verwaltung wird beauftragt, vor Baubeginn für die Schule am Eiderwald ein Beweissicherungsverfahren auf Kosten des Vorhabenträgers durchführen zu lassen.
b)        Der Vorhabenträger hat auf eigene Kosten vor Baubeginn für die Schule am Eiderwald ein Beweissicherungsverfahren durch einen anerkannten Sachverständigen zu beauftragen.

Grünbestand:

Eine Begehung des Grundstückes mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ergab, dass der Baumbestand hinsichtlich zweier Bäume als ortsbildprägend einzuordnen ist. Darüber hinaus sorgt die Hainbuche als tiefwurzelnde, langsam wachsende Baumart zusammen mit den anderen Bäumen dafür, dass das Regenwasser aufgenommen und der Hang stabilisiert wird. Aus Sicht der UNB hat sich das Vorhaben in den Baumbestand einzufügen. Das für das Bauvorhaben nach jetzigen Planungsstand erforderliche und bei der UNB beantragte Fällen der Hainbuche im nördlichen Bereich des Grundstückes wird seitens der UNB daher nicht in Aussicht gestellt. Die Eiche auf dem Nachbargrundstück "Heidberg 7" sollte dagegen eine behutsame Kronenpflege erhalten, da diese Totholz im Kronenbereich aufweist. Diese Situation steht im Konflikt mit dem Bauvorhaben. Durch Drehen der Baukörper oder durch Neuausrichtung oder Verkleinerung des Staffelgeschosses des hinteren Gebäudes könnte erreicht werden, dass der hintere Baumbestand mit dem Gebäude harmonisiert. Seitens der UNB wird hinsichtlich der Bauausführung eine ökologische Baubegleitung empfohlen. Ebenfalls wird eine artenschutzrechtliche Begutachtung gefordert.
a)        Die Stellung der Gebäude hat so zu erfolgen, dass die Hainbuche in ihrem Kronentraufbereich zzgl. 1,50 m nicht beeinträchtigt wird. Einer behutsamen Kronenpflege der Eiche durch einen Baumsachverständigen wird zugestimmt. Es ist ein Fachbeitrag zum Artenschutz zu beauftragen. Während der Bauausführung hat eine ökologische Baubegleitung stattzufinden.
b)        Dem Vorhabenträger wird freigestellt, in Abstimmung mit der UNB den Umgang mit den ortsbildprägenden Bäumen zu regeln. Ein Fachbeitrag zum Artenschutz ist zu beauftragen. Eine ökologische Baubegleitung ist nur dann erforderlich, wenn diese beauflagt wird.

C Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorschläge sind zur besseren Übersichtlichkeit direkt an den jeweiligen Themenbereich angefügt. 
Weitere Beschlüsse ergeben sich aus der Diskussion.

Gez. K. Jürgensen am 19.11.2020
Gez. S. Baller am 19.11.2020

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, begrüßt Herrn Czierlinski vom Planungsbüro „Bauleitplan Bornhöved“ zu diesem Tagesordnungspunkt. Anschließend gibt Herr Czierlinski den Anwesenden einen Rückblick auf das geplante Bauvorhaben und die durch Realisierung dessen entstehenden bauplanungsrechtlichen Auswirkungen. Darüber hinaus berichtet er über die Beschaffenheit des Grundstückes in Hinblick auf den Grünbestand, die Höhenlage und der sich aus dem Gespräch mit den Anliegern ergebenden Informationen. 
Hiernach erfolgt eine rege Diskussion über die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Themen und Fragestellungen. 
Aus der Beratung ergehen die nachfolgenden Beschlüsse:
Hinsichtlich der Erstellung eines Verkehrsgutachtens bittet Herr Herrmann ergänzend zum Beschluss, dass dieses nicht während der Schulferien erstellt wird.

Beschluss 1

Der Bebauung mit 2 MFH je max. 6 WE wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Es wird ein vorhabenbezogener B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Kosten des Vorhabenträgers ein Verkehrsgutachten für die Beurteilung der verkehrlichen Situation in der Straße „Heidberg“ in Hinblick auf die vorgesehene Bebauung auf dem Grundstück „Heidberg 6“ in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Pro Wohnung sind 2 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg/Eckernförde GmbH ein Konzept für die Entsorgung des zusätzlich anfallenden Abfalls abzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss 6

Die Verwaltung wird beauftragt, vor Baubeginn für die Schule am Eiderwald ein Beweissicherungsverfahren auf Kosten des Vorhabenträgers durchführen zu lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss 7

Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der UNB den Umgang mit den ortsbildprägenden Bäumen zu regeln. Ein Fachbeitrag zum Artenschutz ist zu beauftragen. Eine ökologische Baubegleitung ist nur dann erforderlich, wenn diese beauflagt wird. Ein Baumsachverständiger ist hinzuzuziehen, um insbesondere Wurzelschäden an den Bäumen zu verhindern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 6

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, geht mit den Ausschussmitgliedern den Haushaltsentwurf durch. Folgende Anmerkungen werden vorgebracht:

42402.5211000 (Freibad):

- Herr Erfurth bittet die Verwaltung um Prüfung, ob für das Freibad Flintbek Fördermittel aus dem Finanzausgleichsgesetz in Anspruch genommen werden können
- Herr Lorenzen merkt an, dass 1.800,00 € für die Zaunpforte zur Eider (80 cm x 1,80 m x 1,80 m) vorgesehen sind und bittet die Verwaltung um Prüfung und Rückmeldung hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Maßnahme

42401.5221000 (Sportstätten und Bäder, Außensportplätze BSZ einschl. Schießanlage, Eiderkamp)

- Herr Lorenzen bittet die Verwaltung hinsichtlich der vorgesehenen Haushaltsmittel i.H.v. 6.000,00 € für die Beschaffung von Düngemittel auf Grund der negativen Auswirkungen auf die Gewässer um Prüfung nach Alternativen
-Herr Lorenzen beantragt die für die Erneuerung der U-Steine am Kunstrasenplatz vorgesehenen Mittel i.H.v. 20.000,00 € aus dem Haushaltsentwurf zu streichen (Abstimmung siehe „Beschluss 1“)

51101.5431000 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Flächennutzungs- u. Bebauungspläne usw.)

- In Hinblick auf die vorgesehenen Haushaltsmittel für den B-Plan Nr. 53 und die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windvorranggebiet) bittet Herr Lorenzen die Ausschussmitglieder von der Aufstellung der Bauleitpläne Abstand zu nehmen

11102.5211000 (Rathaus)

- Frau Dreier informiert, dass der Betrag i.H.v. 7.700,00 € für die Wartungen im Rathaus nicht in der Gesamtsumme in der Aufstellung über die bauliche Unterhaltung enthalten sind und sich die Gesamtkostensumme daher um 7.700,00 € auf 37.600,00 € erhöht
- Herr Lorenzen bittet die Verwaltung um Prüfung einer kostengünstigeren Lösung für die Erneuerung der Beleuchtung in zwei Büros des Rathauses

27201.5211000 (Bücherei)

- Herr Lorenzen merkt an, dass für die Erneuerung des Teppichbodens Alternativen geprüft werden sollten und die Position aus diesem Grunde in „Bodenbelag erneuern“ geändert werden sollte

57302.5211000 (Bauhof)

-  Herr Lorenzen merkt an, dass die in der Aufstellung über die bauliche Unterhaltung aufgeführte „Photovoltaikanlage“ in „Solarthermie“ zu ändern ist und dass der Hinweis dahingehend zu ändern ist, dass das nächste Feld erneuert wird

Weitere Anmerkungen und Anträge zur Änderung des Haushaltsentwurfes ergehen nicht.

Beschluss

Die für die Erneuerung der U-Steine am Kunstrasenplatz vorgesehenen Mittel i.H.v. 20.000,00 € werden aus dem Haushaltsentwurf gestrichen.
- Antrag abgelehnt -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 4, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download Aufstellung HH 2021 bauliche Unterhaltung.pdf
Download TeilfinanzplanBauA.pdf

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7. Glasfaserausbau in der Gemeinde Flintbek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 7

Diskussionsverlauf

- Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt -

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 ö 8

Diskussionsverlauf

Herr Erfurth macht darauf aufmerksam, dass für öffentliche Gebäude die Verpflichtung zum Vorliegen von Energieausweisen besteht und entsprechende Haushaltsmittel hierfür einzustellen sind. Der Bürgermeister sagt zu, den Sachverhalt zu klären.

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9. Niederschrift vom 29.10.2020 (nichtöffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 9
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10. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 26.11.2020 10
Datenstand vom 15.11.2022 16:05 Uhr