Datum: 24.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Feuerwehr "Fahrzeughalle"
Gremium: Wahlprüfungsausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheides zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehenden Standort (SV)
3 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Wahlprüfungsausschuss.pdf
Download Einladung Wahlprüfungsausschuss.pdf
Download Protokoll.pdf

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1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wahlprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Wahlprüfungssausschuss 24.09.2020 ö 1

Diskussionsverlauf

Die Ausschussvorsitzende, Gemeindevertreterin Dr. Gesa Boysen, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde und der Ausschuss aufgrund der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.

Frau Dr. Boysen berichtet über den Erhalt eines Schreibens von Karl-Albrecht Burow mit der Überschrift „Meine Anmerkungen anlässlich der Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheids „Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehenden Standort.““ Das Schreiben liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Diese nehmen das Schreiben zur Kenntnis, aufgrund der abgelaufenen Einspruchsfrist ist es jedoch nicht zu werten.

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2. Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheides zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehenden Standort (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wahlprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Wahlprüfungssausschuss 24.09.2020 ö 2

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

A Sachverhalt

Nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) gelten für die Durchführung des Bürgerentscheides die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung über die Gemeindewahl (GKWO) entsprechend.

Der bestehende Wahlprüfungsausschuss hat eine Vorprüfung der Einsprüche gegen die Abstimmung die die Gültigkeit der Abstimmung von Amts wegen zu prüfen (§39 GKWG, § 66 Abs. 2 GKWO)

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Ergebnis des Bürgerentscheides wurde am 25. Juni 2020 bekanntgemacht. Die Einspruchsfrist endete am 7. August 2020. Es sind keine Einsprüche eingegangen.

C Beschlussvorschlag

Da keiner der unter der Nr. 2 bis 3 des § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald an ihrem bisherigen Standort vom 21. Juni 2020 gemäß § 39 des GKWG zu beschließen.


gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 04.09.2020
gez. Olaf Plambeck (Bgm) am 04.09.2020

Beschluss

Da keiner der unter der Nr. 2 bis 3 des § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald an ihrem bisherigen Standort vom 21. Juni 2020 gemäß § 39 des GKWG zu beschließen.


gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 04.09.2020
gez. Olaf Plambeck (Bgm) am 04.09.2020

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Wahlprüfungsausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Wahlprüfungssausschuss 24.09.2020 ö 3

Diskussionsverlauf

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Datenstand vom 15.11.2022 16:53 Uhr