Datum: 07.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Hauptausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Es ergehen keine Wortmeldungen.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 18.03.2021
3 Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GO
4 Verkauf Grundstück und Gebäude Langstücken 2a, Flintbek hier: Antrag der CDU Fraktion
5 Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes "Konrad-Zuse-Ring" (SV)
6 Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek (SV)
7 Zustimmung zur Wahl der Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek (SV)
8 Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek (SV)
9 Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen (SV)
10 2.Nachtragshaushalt 2021 (SV)
11 Verschiedenes
12 Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
13 Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GO
14 Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Beratung über Veräußerung der Straßenverkehrsfläche "Lise-Meitner-Straße" (SV)

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Einladung zur Sitzung.pdf
Download Niederschrift vom 07.06.2021 öffentlich.pdf
Download Protokoll vom 18.03.2021,.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 1
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2. Niederschrift vom 18.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Einwendungen gegen die Niederschrift vom 18.03.2021 liegen nicht vor.


Die Niederschrift vom 18.03.2021 ist genehmigt.   

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3. Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Plambeck berichtet über folgende Themen:

  •        Die Gemeinde hat bisher rund 219.000 € im Zusammenhang mit der Coronapandemie ausgegeben. Der größte Anteil entfällt auf die Filteranlagen.

  • Der Spatenstich für das neue BSZ findet am 15.06.2021 statt

  • Leider kommt es auch weiterhin zu Randalen und Schmiererein an gemeindeeigenen Liegenschaften u.a beim Sportplatz, aber auch bei den Kindertagesstätten. Die Polizei wird dort vermehrt Präsenz zeigen.

  • Auch dieses Jahr gibt es Probleme mit dem „Mähen“ von Seitenstreifen an den Kreisstraßen. Herr Plambeck bittet die Mitglieder vielleicht auch mal den Weg über die Kreispolitik zugehen, um auf die Gefahrensituation hinzuweisen. 

  • Es gab wieder ein Gespräch mit den Ämtern Bordesholm und Molfsee/Achterwehr (Standesamt) zwecks Verwaltungskooperationen und dort wird es nun zu verschiedenen Themen Arbeitsgruppen geben, die mögliche Kooperationen ausarbeiten sollen.

  • Die Verwaltung stellt nun den Förderantrag für eine/n Klimaschutzmanager*in. Mit einem Förderbescheid ist erst in ein paar Monaten zu rechnen, sodass dieses Thema erst im Rahmen des Stellenplanes 2022 besprochen werden kann.

Zum Thema der Schülerbeförderung findet noch ein Gespräch mit dem Schulrektor Herr Friemann statt.

Dokumente
Download Verwaltungsbericht I Halbjahr 2021.pdf

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4. Verkauf Grundstück und Gebäude Langstücken 2a, Flintbek hier: Antrag der CDU Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Böhnhusen) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 4

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Antrag der CDU Fraktion.pdf

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5. Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes "Konrad-Zuse-Ring" (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 5

Finanzielle Auswirkungen

Zurzeit werden die Planungskosten für die Aufstellung der Bauleitpläne durch die Gemeinde Flintbek getragen. Die finanziellen Auswirkungen der Erschließung und der Vermarktung des Gewerbegebietes können noch nicht benannt werden und hängen von der weiteren Beschlussfassung ab.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek plant die Erweiterung des Gewerbegebietes an der L 318. Mit den Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des B-Planes Nr. 52 für das Gebiet „nordwestlich der Hamburger Chaussee (L318), südwestlich des „Meilensteinweges“ und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes“ wurde bereits begonnen.
In mehreren Sitzungen und Arbeitsgesprächen wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Erschließung des neuen Gewerbegebietes geprüft.

Vier verschiedene Möglichkeiten der Erschließung wurden durch eine Projektgruppe herausgearbeitet:

-        Eigenerschließung durch die Gemeinde
-        Partner-Erschließung mit einem Finanzunternehmen
-        Partner-Erschließung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit
-        Partner-Erschließung mit Investor




In der Anlage ist ein Variantenvergleich mit Vor- und Nachteilen beigefügt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Ziel der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes sollte eine möglichst schnelle und nachhaltige Erschließung sein. Zusätzlich zur zügigen Bebauung des Gewerbegebietes mit der Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben muss das Ziel der Gemeinde Flintbek sein, eine möglichst hohe und nachhaltige Gewerbesteuer zu erreichen, um die finanzielle Situation der Gemeinde Flintbek dauerhaft zu verbessern und künftige Aufgaben sicherzustellen.
Im Hinblick auf die weiteren Aufgaben und Investitionen innerhalb der Gemeinde sollten die Kosten für die Gemeinde möglichst gering gehalten werden.

Im Hinblick auf die verschiedenen Varianten bedarf es noch einer intensiven rechtlichen Prüfung bevor die abschließende Entscheidung getroffen werden kann.

Grundsätzlich sieht die Verwaltung aber im Hinblick auf die o.g. Ziele bei der Variante 4 die bestmöglichste Erschließungsform und bittet um den entsprechenden Beschluss, um die rechtliche Prüfung dahingehend vornehmen zu können.

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss spricht sich grundsätzlich für die Variante 4 im Hinblick auf die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes „Konrad-Zuse-Ring“ (B-Plan Nr. 52 für das Gebiet nordwestlich der Hamburger Chaussee (L318), südwestlich des Meilensteinweges und nordöstlich des bestehendes Gewerbegebietes)  aus und beauftragt den Bürgermeister alle rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Gez. AL Sönke Pries am 31.05.2021
Gez. BGM Olaf Plambeck am 31.05.2021
Gez. Marvin Blümke am 31.05.2021

Beschluss

Der Hauptausschuss spricht sich grundsätzlich für die Variante 4 im Hinblick auf die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes „Konrad-Zuse-Ring“ (B-Plan Nr. 52 für das Gebiet nordwestlich der Hamburger Chaussee (L318), südwestlich des Meilensteinweges und nordöstlich des bestehendes Gewerbegebietes)  aus und beauftragt den Bürgermeister alle rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Gewerbegebiet_Erschließung_VorteileNachteile_2021-03.pdf

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6. Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 6
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 15.06.2021 ö 9

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Brandschutz sicherstellen
Organisation, Struktur und Ausrüstung muss unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen genügen.

A Sachverhalt

Das Vermögen der Kameradschaftskasse ist als öffentlich-rechtliches Sondervermögen einzustufen. Nach § 2 a Abs. 2 des Brandschutzgesetzes ist durch den Wehrvorstand ein Einnahme- und Ausgabeplan zu erstellen, der alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben abbildet und von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist. Der Einnahme- und Ausgabeplan bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Freiwillige Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek hat auf der Mitgliederversammlung am 07.02.2020 die Einnahme- und Ausgaberechnung für das Jahr 2019 (Anlage 1) und den Haushaltsplan für das Jahr 2021 (Anlage 2) einstimmig beschlossen.
In der Mitgliederversammlung am 28.05.2021 wurde die Einnahme- und Ausgaberechnung für das Jahr 2020 (Anlage 3) und der Haushaltsplan für das Jahr 2022 (Anlage 4) einstimmig beschlossen.
Die Haushaltspläne bedürfen der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Einnahme- und Ausgaberechnungen sind der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsplänen der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek für die Jahre 2021 und 2022 zuzustimmen.

gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 31.05.2021
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 31.05.2021

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushaltsplänen der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek für die Jahre 2021 und 2022 zuzustimmen.

gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 31.05.2021
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 31.05.2021

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Rechnung2019.pdf
Download Plan2021.pdf
Download Rechnung2020.pdf
Download Plan2022.pdf

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7. Zustimmung zur Wahl der Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 7
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 15.06.2021 ö 7

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Gewährung von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Brandschutz sicherstellen
Organisation, Struktur und Ausrüstung muss unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen genügen.

A Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek haben am 28. Mai 2021 Herrn Jürgen Greiwing zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gewählt. 
Die Wahl Bedarf gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

B Stellungnahme der Verwaltung

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter. 

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der der Gemeindevertretung der am 28. Mai 2021 erfolgten Wahl von Jürgen Greiwing zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes sowie der damit verbundenen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zuzustimmen.

gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 31.05.2021
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 31.05.2021

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der der Gemeindevertretung der am 28. Mai 2021 erfolgten Wahl von Jürgen Greiwing zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes sowie der damit verbundenen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Zustimmung zur Wahl der stellvertretenden Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 8
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 15.06.2021 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Gewährung von Aufwandsentschädigungen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Brandschutz sicherstellen
Organisation, Struktur und Ausrüstung muss unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen genügen.

A Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek haben am 28. Mai 2021 Herrn Kai Trachsel zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gewählt. 
Die Wahl Bedarf gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

B Stellungnahme der Verwaltung

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter. 

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der der Gemeindevertretung der am 28. Mai 2021 erfolgten Wahl von Kai Trachsel zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes sowie der damit verbundenen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zuzustimmen.

gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 31.05.2021
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 31.05.2021

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der der Gemeindevertretung der am 28. Mai 2021 erfolgten Wahl von Kai Trachsel zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Flintbek der Gemeinde Flintbek gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes sowie der damit verbundenen Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 9

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

ca. 15.100,00 €

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

-

Zukunftskonzept

-

A Sachverhalt

Die Verwaltung wurde gebeten, die Kosten und Voraussetzungen für die Einführung eines Live-Streams bei Sitzungen zu ermitteln.

B Stellungnahme der Verwaltung

Allgemeines:

Die Einführung eines Live-Streams bei Sitzungen könnte dazu führen, dass mehr Bürger*innen die Sitzungen verfolgen als bisher, weil die Hürde wegfällt, zu den Sitzungen ins Rathaus zu kommen.
Hieraus könnte auch ein vermehrtes Interesse an der Flintbeker Politik und im besten Fall eine Mitwirkung bei einer Partei entstehen.
Auf der anderen Seite sind die einzelnen Politiker*innen dann gefragt, ihre Worte während der Sitzung gut zu überlegen, da diese bei einem größeren Publikum nicht nur im Positiven, sondern auch im Negativen lange hängenbleiben. Denn es ist nicht auszuschließen, dass Personen den Live-Stream aufzeichnen und zu gegebener Zeit „hervorholen“.
Daraus entsteht auch gerade in der heutigen Zeit die Möglichkeit, aber auch die Gefahr, dass Aussagen (oder aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen) in den sozialen Medien im Positiven, wie auch im Negativen grassieren.
Es ist sicherlich auch damit zu rechnen, dass die Sitzungen dann länger dauern werden, weil davon auszugehen ist, dass es zu mehr Wortmeldungen kommen wird.
Viele möchten dann publikumswirksam ihre Meinung kundtun und die Meinung der Partei aufzeigen.

Grundsätzliche Voraussetzungen:

Nach § 8 (1) der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek sind Live-Streams (Tonband- und Filmaufnahmen) unzulässig. Hier müsste die Gemeindevertretung/Ausschuss jeweils einzeln die Erlaubnis erteilen oder die Geschäftsordnung müsste dahingehend grundsätzlich geändert werden. 

Außerdem greift hier das Persönlichkeitsrecht an Bild und Ton von jedem Einzelnen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Live-Stream weltweit verfolgt werden kann.
Es muss vorher eine Zustimmung zur Videoübertragung/ Internetverbreitung von jedem Teilnehmer (Gemeindevertreter/Ausschussmitglieder und Mitarbeiter) eingeholt werden oder technisch so eingerichtet sein, dass die Personen, die dem nicht zustimmen, auch nicht übertragen werden. 
Vor einer konkreten Einführung dieser Videoübertragungen wäre im Vorfeld der Datenschutzbeauftragte Herr Dr. Buss detaillierter mit einzubinden.
Ansonsten ist noch ein Hinweis auf Videoübertragung vor und in dem Sitzungsraum nötig.
Um die Besucher nicht mit zu übertragen, sind evtl. die Ein- und Ausgänge für die Besucher so zu gestalten, dass sie auch beim Rein- und Rausgehen nicht mit aufgenommen werden.

Technische Voraussetzungen:

Bei den Überlegungen hierzu, wurde davon ausgegangen, eine kostengünstige, einfache und somit eine mit „Bord-Mitteln“ mögliche Lösung zu finden. 
Alternativ müsste sonst eine Fachfirma die Planung und Ausstattung übernehmen. 
Dies hätte dann natürlich den Vorteil, dass es dann mit einer besseren Ausstattung auch zu einer besseren Qualität in Bild, Ton und Handhabung kommen würde, aber auch erheblich teurer wäre.

Bei der „einfachen“ Lösung wird von einer Kamera ausgegangen, die entweder auf einem Stativ oder auch z.B. an der Decke des Bürgersaals (mit der Möglichkeit zum Abmontieren) angebracht ist. Damit hätte der Zuschauer eine Bildübertragung vom Saal mit allen Anwesenden ohne jedoch gezielt auf den gerade „Sprechenden“ im Großformat zu schwenken. Dies hätte den Vorteil, dass die Kamera so aufgestellt/angebracht werden könnte, dass die anwesenden Zuschauer nicht mit im Bild wären und somit nicht übertragen würden.
(Alternativ wäre es denkbar, dass an jedem Tisch eine Kamera installiert wird, der den „Sprechenden“ in dem Moment direkt einblendet. Dafür wären dann jedoch mind. 20 Kameras (mind. 300,00 €/Kamera) und eine erhöhte technische Ausstattung, in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma nötig).

Für eine vernünftige Tonübertragung muss ein Konferenzsystem beschafft werden, da bei der Übertragung einer Sitzung der Ton mit das Wichtigste ist. Bei einem Konferenzsystem hätte jeder Politiker ein Mikrofon auf seinem Tisch, dass er entweder selbst durch Knopfdruck freischaltet oder durch den Vorsitzenden von vorne gesteuert wird.
Die Ausstattung des Saales mit nur einem Mikrofon in der Mitte des Saals würde zu viele Umgebungsgeräusche mit übertragen, sodass die Worte des „Sprechenden“ unverständlich übertragen werden.
Hierbei sollte bei der Beschaffung auf jeden Fall eine Fachfirma befragt werden, was die sinnvollste Lösung ist.

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass der Live-Stream nicht für Protokollzwecke oder ähnlichem gespeichert oder weiterverarbeitet wird. Dies würde sonst bedeuten, dass hierfür u.a. ein eigener Server im Hause angeschafft werden müsste.
Der Live-Stream stünde so nur „Live“ während der Sitzung (z.B. über YouTube - eingebunden in unsere Homepage) zur Verfügung (was jedoch nicht ausschließt, dass irgendwelche Personen auf der Welt diesen Live-Stream speichern, weiterverwenden oder sogar im Anschluss verändern).

Zunächst außer Betracht gelassen wurden besondere Ereignisse, wie z.B. die Einwohnerfragestunde oder auch vortragende Gäste. Auch Präsentationen über den Beamer wären aus technischer Sicht heutzutage möglich, diese gezielt in den Live-Stream einzubinden und nicht nur im Hintergrund in einem nicht mehr erkennbaren Format zu übertragen. Hierfür würden weitere technische Mittel benötigt, die zu erheblich höheren Kosten führen würde.

Da der Bürger- und Sitzungssaal auch für andere Zwecke genutzt wird und auch Sitzungen an anderen Orten stattfinden, ist das gesamte Equipment zu jeder Sitzung auf- und hinterher wieder abzubauen. Dies zieht einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand nach sich. 
Neben diesem Aufwand muss die Technik auch während des Live-Streams personell betreut werden und somit ein „Streaming-Betreuer“ bei jeder Sitzung anwesend sein.

Bei dieser angedachten Lösung würden folgende Kosten entstehen:

Konferenzsystem für den Ton         ca. 12.000,00 €
eine Kamera                                ca.      600,00 €
PC zur Übertragung/Steuerung        ca.   1.000,00 €
Sonstiges                                ca.   1.500,00 €
Gesamt                                ca. 15.100,00 €

Sollte eine weitergehende und somit professionellere Lösung gewünscht sein, müsste auf eine Fachfirma für die Planung und Ausstattung zurückgegriffen werden, da dies dann zu speziell wird.
Ohne konkrete Daten einer Fachfirma vorliegen zu haben, ist jedoch je nach Anforderung und Ausstattung mit mindestens 25.000,00 € zu rechnen.   

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen. Die personelle Mehrbelastung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die „einfache Lösung“ zu ermitteln und umzusetzen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.100,00 € sollen im 2. Nachtragshaushalt hierfür bereitgestellt werden. Außerdem ist die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung dafür anzupassen.



gez. S. Pries (Amtsleiter) am 31.05.2021

gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 31.05.2021

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen. Die personelle Mehrbelastung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die „einfache Lösung“ zu ermitteln und umzusetzen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.100,00 € sollen im 2. Nachtragshaushalt hierfür bereitgestellt werden. Außerdem ist die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung dafür anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

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10. 2.Nachtragshaushalt 2021 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 10

Rechtliche Bedeutung

§§95 GO ff. i.V.m §§1 ff.  GemHVO-Doppik

Finanzielle Auswirkungen

Das geplante Jahresergebnis 2021 verbessert sich um 1.354.000 € auf nunmehr + 1.937.200 €.
Die Kreditobergrenze sinkt um 417.000 € auf nunmehr 1.726.900 €

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Finanzielle Leistungsfähigkeit sichern / Ausgeglichener Haushalt

A Sachverhalt

In der Anlage erhalten Sie den Entwurf des 2.Nachtragshaushaltes 2021.
In dem Entwurf sind bereits die Beschlussvorschläge aus den noch folgenden Ausschusssitzungen enthalten. Sofern in den Sitzungen veränderte Beschlüsse gefasst werden, werden diese durch eine Änderungsliste korrigiert.        

B Stellungnahme der Verwaltung

Der 2.Nachtragshaushalt 2021 enthält folgende Änderungen:

  • Kosten für die Errichtung einer KiTa-Gruppe in Voorde

  • Wegfall der Kosten für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses Voorde

  • Zuschuss Antrag TSV Flintbek für die Schießanlage
  • Mehrkosten Klärwerk/HPW 1
  • Umbau/Aufstockung Haus der Jugend „Pfütze“
  • „Verfügungsmittel“ Anschaffungen für die „Pfütze“
  • Mehrkosten Neubau BSZ
  • Einnahme d. Versicherungssumme Neubau BSZ
  • Kosten f. Beregnungsanlage BSZ
  • Planungskosten/Ausschreibungskosten Schule am Eiderwald
  • Verpflichtungsermächtigung Neubau/Sanierung Schule am Eiderwald
  • Anpassung Kreditaufnahme

Die Versicherungssumme für das BSZ dient der Finanzierung des Neubaus. Diese muss ertragswirksam in diesem Jahr einmalig eingeplant werden, sodass die Kosten im Finanzplan stehen und die Einnahme im Ergebnisplan. Dieses führt somit zu einem erheblich besseren Jahresabschluss 2021 im Ergebnisplan. Das neue BSZ wird nach Fertigstellung jährlich aufwandswirksam abgeschrieben, sodass die Kosten hingegen über mehrere Jahre ergebniswirksam dargestellt werden. 

Der Lenkungsausschuss hat in der Sitzung am 11.05.2021 den Beschluss für die Variante 3a gefasst und die Verwaltung gebeten, die Haushaltsmittel für diese Umsetzung zu ermitteln.
Für die Maßnahme sind wie folgt Haushaltsmittel vorzusehen:
Im Jahr 2021 fallen Kosten in Höhe von ca. 14.100 € für das Ausschreibungsverfahren an.
Die Kosten für das Projektmanagement werden auf 500.000 € geschätzt. Um die Ausschreibung durchführen zu können, müssen die Kosten als Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre bereitgestellt werden. 
Des Weiteren müssen auch die weiteren Kosten für die Planung (Architektenkosten: 500.000 €) und den Bau (Baukosten: 20.800.000 €) bereits zum jetzigen Zeitpunkt als Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre eingeplant werden, sodass frühzeitig eine Genehmigung einer evtl. Kreditaufnahme durch die Kommunalaufsicht erfolgen kann. 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlossen, dass die Kosten für die Erneuerung des Flächennutzungsplanes in Höhe von 300.000 € im 2. Nachtrag bereitzustellen sind. 
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wird die Darstellung der Kosten anderweitig geregelt.
Die Kosten sind nicht im Nachtrag bereitzustellen, da die Kosten erst in den Folgejahren anfallen werden. Für das Ausschreibungsverfahren ist jedoch vorab die Finanzierung sicherzustellen.
Für die Neuaufstellung des F-Planes sowie auch für den L-Plan bedarf es also ein Beschluss der Gemeindevertretung, dass die jeweiligen Pläne neu aufgestellt werden sollen und dass die jeweiligen Kosten in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre zu berücksichtigen sind. Ein entsprechender Hinweis erfolgt nachrichtlich als Erläuterungstext bei dem Produktkonto 51101.5431000.
Durch den Beschluss verpflichtet sich die Gemeinde Flintbek also die entsprechenden Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den 2. Nachtragshaushalt 2021 in der vorgelegten Form, mit der Aufnahme der Kosten aus TOP 9 „Live-Stream“ in Höhe von 15.100 €, zu beschließen.


Gez. AL Sönke Pries am 31.05.2021
Gez. BGM Olaf Plambeck am 31.05.2021
Gez. Marvin Blümke am 31.05.2021

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den 2. Nachtragshaushalt 2021 in der vorgelegten Form, mit der Aufnahme der Kosten aus TOP 9 „Live-Stream“ in Höhe von 15.100 €, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download 1.ÄnderungslisteHH20212.Nachtrag.pdf
Download 2.Nachtragshaushalt 2021.pdf
Download 2.Nachtragshaushaltssatzung 2021 Stand. 1.aenderungsliste.pdf
Download Ergebnis- und Finanzplan Stand. 1.Aenderungsliste.pdf

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 11
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12. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 ö 12

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Bericht des Bürgermeisters gem. § 45 c Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 13
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14. Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Beratung über Veräußerung der Straßenverkehrsfläche "Lise-Meitner-Straße" (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 07.06.2021 14
Datenstand vom 15.11.2022 11:54 Uhr