Datum: 03.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Herr Praefcke erkundigt sich nach dem Sachstand, betreffend des alten Familageländes. Die Verwaltung teilt herzu mit, dass das Grundstück noch nicht an die Gemeinde übergeben wurde und deshalb auch noch keine weiteren Maßnahmen diesbezügl. erfolgt sind. Herr Witczak aus dem Immenhagen erläutert die neue Situation / Umstellung vom ehemals kombinierten Geh- Radweg auf nur noch Gehweg im Müllershörn, entlang der Grundstücke Immenhagen und damit verbunden die Umlegung, besonders des Winterdienstes für diesen Bereich auf die dortigen Anlieger. Nach einiger Diskussion und Erläuterungen durch die Verwaltung, erklärt Herr Hinz vom WVK-NMS die Historie und Rechtsprechungen zu dieser Thematik und dass evtl. eine Änderung, durch Darlegung sicherheitsrelevanter Gesichtspunkte bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg herbeigführt werden könnte. Herr GV Kernke-Robert regt hierzu an, einen Bericht im Gemeindeboten zu erstellen, der die neue Situation für alle Flintbeker deutlich macht. Die betroffenen Anlieger des Immenhagen werden einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung bei der Gmeindeverwaltung einreichen, der dann zuständigkeitshalber an die Verkehrsaufsicht weitergeleitet werden soll.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 29.04.2021 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 Harmonisierung Ampelanlage (SV)
5 Carsharing in der Gemeinde Flintbek (SV)
6 2. Nachtragshaushalt (SV)
7 Antrag BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: Klimaschutz (SV)
8 Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Flintbek (SV)
9 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Einladung.pdf
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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Durch die Verwaltung wird beantragt , den zusätzlichen TOP “Carsharing in der Gemeinde Flintbek“  auf die Tagesordnung zu setzen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Niederschrift vom 29.04.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Zur Niederschrift vom 29.04.2021 (öffentlicher Teil) werden keine Einwände erhoben.
Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift v 29.04.2021.pdf

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3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

-Freeweid
Die Filmungen für die Kanalsanierung im Bereich Freeweid sind abgeschlossen, sodass nun mit der Auswertung begonnen werden kann. Für die nächste Ausschusssitzung ist dann  eine Vorstellung des Sanierungskonzeptes mit Kosten durch das Ingenieurbüro geplant.
-Rahmenkamp
Nach Auswertung der Filmungen ist die Kanalsanierung aktuell in der Vergabevorbereitung.
-Knickökokonto
In 2015 wurde für die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtende, eine Zufahrt im Bereich Hörn 16 geschaffen. Da es sich hier um einen Knickdurchbruch handelte, ist dieser Bereich auszugleichen. Da dies bisher versäumt wurde soll dies nun Form eines Knickökokontos im Bereich „Scheidegraben“ / Batterieweg nachgeholt werden. Zur Umsetzung wurden bereits Termine mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Klimek wahrgenommen; 23 Meter Knick sind auszugleichen. Hergestellt werden 80 Meter, um für zukünftig erforderliche Knickausgleichsmaßnahmen der Gemeinde Flintbek vorzusorgen. Alternativ gehen andere Kommunen dazu über, aus ihrem bestehendem Ökokonto Knickmeter an Fremdkommunen zu verkaufen.
Für die Asphaltsanierungsmaßnahmen teil die Verwaltung mit, dass die geschätzten Kosten für den Kätnerskamp (90.000,00€) aufgrund der Pechbelastung im Asphalt nicht ausreichen und diese sich nun auf Kosten i.H.v. 130.000,00€ beziffern. Die Maßnahme Brückenstraße hingegen liegt im Kostenrahmen. Hier wird noch ein Kanalschaden behoben, sodass in den Sommerferien asphaltiert werden soll. Aufgrund der Kostenerhöhung im Kätnerskamp, sollen die Straßen Burkamp und Plambeckskamp geschoben und dortigen Schadstellen vorerst geflickt werden.

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4. Harmonisierung Ampelanlage (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 4

A Sachverhalt

Mit Beschluss des Ausschusses vom 07.05.2020 sollten die Lichtsignalanlagen (LSA) Markant/Aldi und Schlotfeldtsberg harmonisiert werden und der Betrieb auf die Ladenöffnungszeiten begrenzt werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Zu diesem TOP wird ein Vertreter des Planungsbüros WVK aus Neumünster anwesend sein und die in der Anlage beigefügte Dokumentation erläutern und Fragen beantworten. Die Anpassung der LSA an die Ladenöffnungszeiten ist bereits umgesetzt. Es soll sich jetzt auf eine der vorgestellten, alternativen Phasenschaltungen der beiden Ampelanlagen geeinigt werden, die dann zur Umsetzung kommen kann.

C Beschlussvorschlag

Ein Beschluss ergeht aus dem Beratungsverlauf.
Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 18.05.2021
Gez. O. Plambeck, Bürgermeister am 18.05.2021

Diskussionsverlauf

Herr Hinz vom beauftragten Ingenieurbüro stellt anhand seiner Dokumentation die Schaltzeiten der Ampelanlagen sowie Verkehrsströme dar und beantwortet Fragen aus dem Ausschuss.

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt das Ingenieurbüro WVK aus Neumünster zu beauftragen, die Harmonisierung der Ampelanlagen, wie in der Dokumentation dargestellt beim LBV S.-H. zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download LsaDokuFlintbek008099.pdf

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5. Carsharing in der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Herr Kolberg stellt sich und das Unternehmen “Flow Carsharing“ dem Ausschuss vor. Ein grober Überblick kann aus der Anlage entnommen werden. Diese Vorstellung soll als ein 1. Aufschlag zu dieser Thematik gesehen werden und wird durch die Ausschussmitglieder sehr begrüßt. Hierzu bittet der Ausschuss die vorgestellte Präsentation des Unternehmens zu erhalten. Dies wird durch Herrn Kolberg zugesagt.

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen weitere Gespräche mit Herrn Kolberg von Flow Carsharing, bezogen auf die Umsetzung dieser Maßnahme zu führen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Carsharing.pdf

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6. 2. Nachtragshaushalt (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Abwasserbeseitigung; Plichtaufgabe

Finanzielle Auswirkungen

322.000,00€ Klärwerk + 150.000,00€ HPW-1

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das Klärwerk soll bei technischen Instandsetzung bzw. Erneuerungen so ausgestattet werden, dass es die Anforderungen an eine zeitgenmäße Abwasserreinigung erfüllt.

A Sachverhalt

Erste Maßnahmen zur Sanierung des Klärwerkes sind bereits nach durchgeführter Ausschreibung und Auftragserteilung erfolgt. Bei Begehungen aller Beteiligten, wurden nun einige Positionen im Leistungsverzeichnis angepasst, ergänzt oder gestrichen. Auch Kostenerhöhungen bei einigen wenigen Materialien wurden besprochen sowie Massenmehrungen abgestimmt. In diesem Zuge soll auch die EMSR-Technik (Elektrische Mess- Steuer- und Regelungstechnik), durch die beauftragte Firma für das große HPW-1 erneuert werden.
Für das HPW-1 musste bereits eine Ausschreibung, die mehrere Gewerke beinhaltete aufgrund von Kostensteigerungen aufgehoben werden. Diese ist dann auf 3 Gewerke (Beton- / Kunststoff- / Schlosserarbeiten) aufgeteilt und erneut ausgeschrieben worden. Trotzdem kam es aufgrund der aktuellen Materialknappheit und Kostensteigerungen nur in einem Gewerk zum passenden Ergebnis. Um hier nun keine Zeit mehr zu verlieren sollten, nach erfolgter fachtechnischer Prüfung der Gewerke durch das Ingenieurbüro, die Aufträge erteilt werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Im Haushalt 2021 sind knapp 1 Mio Euro für die entsprechenden Investitionen im Klärwerk sowie 450.000,00€ im HPW-1 bereitgestellt. Für die Beauftragung des 1. Nachtrages zum Grundauftrag der Klärwerkssanierung ist die Bereitstellung der Mehrkosten i.H.v. 322.000,00€, auf der Habenseite im Haushalt notwendig, auch wenn die Kosten anderweitig, z.B. durch Beteiligung der Dörfer (Einnahmen ca. 330.000,00€) oder Einsparungen an anderer Stelle oder nachträgliche Kürzungen im LV, gedeckt sind.
Für die Umstellung der EMSR im HPW-1 fallen ca. 60.000€ sowie für Kostensteigerung in den Ausschreibungen der Gewerke ca. 90.000,00€ an, sodass für das HPW-1 150.000,00€ bereitzustellen sind.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die erforderlichen Haushaltsmittel für das Klärwerk i.H.v. 322.000,00€ und für das HPW-1 i.H.v. 150.000,00€ im 2. Nachtrag 2021 bereitzustellen.
Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 18.05.2021
Gez. O. Plambeck, Bürgermeister am 18.05.2021

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Einführung in die Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Klärwerk und Beantwortung eines Fragenkataloges anhand einer Präsentation (Anlage) zur aktuellen Situation und Entwicklung der Umbaumaßnahmen, werden diese und der diesbezügliche Nachtrag vom Ausschuss einvernehmlich als notwendig erachtet.
Für das HPW-1 ist die Ausschreibungsdifferenz auf rund 115.000,00€ (Anlage) korrigiert worden, sodass sich der in der Vorlage genannte Betrag von 90.000,00€ auf 115.000,00€ erhöht und sich zuzüglich der 60.000,00€ (EMSR) nunmehr ein Betrag i.H.v. 175.000,00€ ergibt, anstatt der ursprünglichen 150.000,00€.

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die erforderlichen Haushaltsmittel für das Klärwerk i.H.v. 322.000,00€ und für das HPW-1 i.H.v. 175.000,00€ im 2. Nachtrag 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Eisendosieranlage neu.pdf
Download Eisendosierung alt.pdf
Download Fragenkatalog-Kosten.pdf
Download Gebäudeumbau.pdf
Download Kostenentwicklung HPW-1.pdf
Download Übersicht Kabellängen.pdf
Download WTW - Rührwerk.pdf

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7. Antrag BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: Klimaschutz (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 7

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Bei der Planung und Weiterentwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten sind Umweltbelange ausreichend zu berücksichtigen.

A Sachverhalt

Zu diesem TOP wird auf die Anlagen verwiesen.

C Beschlussvorschlag

Ein Beschluss ergibt sich aus dem Beratungsverlauf.
Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 20.05.2021
Gez. O. Plambeck, Bürgermeister am 20.05.2021

Diskussionsverlauf

GV B. Kernke-Robert erläutert ausführlich die anliegenden Anträge der energetischen Quartierskonzeption, Energieversorgungskonzepte zur Bauleitplanung als Beitrag zum Klimaschutz, Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und die Umsetzung des Paris-Klima-Abkommens.
GV M. Stötzler fordert mit Nachdruck, die bereits seit Jahren angedachten Energieausweise für die gemeindlichen Liegenschaften, insbesondere für die Schule endlich zu erstellen, um hieraus entsprechende Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.
Nach intensiver Diskussion ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Umwelt- und Wegeausschuss bittet den Bürgermeister, zunächst für den Bereich des B-Plans Nr. 50 mit den Investoren Verhandlungen über die Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzeptes zu führen und dazu die Erfahrungen von Kommunen, die bereits energetische Quartierskonzepte haben, zu nutzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Flintbek verwendet die finanziellen Mittel, die sie in Zukunft aus der Stromproduktion der Flintbeker Windenergieanlagen erhalten kann, für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6, Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten, indem das 2013 beschlossene Klimaschutzkonzept überprüft und fortgeschrieben sowie die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur CO2-Reduzierung personell und finanziell unterstützt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download energet. Quartierskonzepte 03.06.21.pdf
Download Finanzierung Klimaschutz 03.06.21.pdf
Download PKS Umsetzung 03.06.21.pdf

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8. Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

ca. 50.000,- € - 100.000,- €
Da die Kosten für die besonderen Leistungen von den Zielsetzungen und Vorgaben der Gemeinde abhängen, z.B. ob eine Kartierung des gesamten Gemeindegebietes oder nur einzelner Bereiche erforderlich wird, können diese Kosten noch nicht detailliert dargestellt werden.
Die dargestellten Kosten sind daher eine Schätzung, das heißt, die tatsächlichen Kosten werden sich erst im Rahmen der konkreten Beauftragung ergeben.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

- Berücksichtigung der Belange der Nachhaltigkeit in allen Entscheidungen und Gremien
- Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Planungen und Konzeptionen
- Bereitstellung ausreichender und attraktiver Informationen für die Bürgerinnen und Bürger
Bei allen Entscheidungen der Gemeinde sollen ökologische, ökonomische und soziale Belange im Sinne der Agenda 21 berücksichtigt werden.
- Einbindung von ökologisch sinnvollen Elementen in die Bauleitplanung, auch zur Schaffung eines angenehmen Wohnumfeldes
- Fortsetzung der Bemühungen zur Schaffung eines Öko-Kontos für die Gemeinde zur Verbesserung der Möglichkeiten für einen Ausgleich außerhalb eines Plangebietes
- Schutz ökologisch besonders bedeutsamer Flächen vor Eingriffen durch Bebauung oder Intensivierung der Nutzung
- Nutzung weiterer Möglichkeiten zur Entsiegelung von bebauten Flächen und zum Flächenrecycling
Bei der Planung und Weiterentwicklung von Wohn- oder Gewerbegebieten sind Umweltbelange ausreichend zu berücksichtigen.
- Unterstützung der Bemühungen zur Ausweisung des Eidertales als Naturschutzgebiet
- Unterstützung des landesweiten Modellversuches zur halboffenen Weidelandschaft im Eidertal
In das Eidertal als einzigartigen Naturraum darf über die derzeit vorhandene Planung hinaus in begründeten Fällen eingegriffen werden.
- Weitere Umsetzung des Landschaftsplanes durch Renaturierung oder Schaffung von Feuchtgebieten oder anderen Kleinstrukturen in der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Bodenverbänden und den Flächeneignern
- Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für besonders bedeutsame Biotope und Lebensräume
- Schaffung von verbindenden Elementen zwischen isolierten Biotopen
Der Landschaftsplan ist umzusetzen und fortzuschreiben. 
- Schaffung von Wandermöglichkeiten, insbesondere in landschaftlich reizvollen Gebieten bei Vermeidung von Störung der Natur und Landschaft
- Schließung von Lücken im Wegenetz, um die Attraktivität der Wandermöglichkeiten zu steigern
- Fehlende Wanderwegeverbindungen sind zu ergänzen
Die Möglichkeiten für Naturerfahrungen und zur Erholung sollen verbessert werden.

A Sachverhalt

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.
Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt. Die Ziele der Raumordnung sind hierbei zu beachten.
Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des Baugesetzbuches in die Bauleitpläne aufgenommen werden.
Landschaftspläne und Grünordnungspläne bestehen aus einem Grundlagen- und einem Planungsteil. Um Naturräumen gerecht zu werden und gemeindeübergreifende Planungen zu erleichtern, können mehrere Gemeinden einen gemeinsamen Landschaftsplan aufstellen.
Abweichend von § 11 Abs. 3 BNatSchG sind die geeigneten Inhalte der Landschaftspläne und Grünordnungspläne nach Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches als Darstellungen oder Festsetzungen in die Bauleitpläne zu übernehmen.
Landschaftspläne und Grünordnungspläne werden von den aufstellenden Gemeinden beschlossen. Die Pläne sind mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Die Gemeinden beteiligen bei der Aufstellung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzbehörden, die vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, die auf örtlicher Ebene tätigen Naturschutzvereine und die Öffentlichkeit. Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind bekannt zu machen.
Der Landschaftsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und bildet die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell die Flächennutzungsplanung. Der Landschaftsplan überspannt dabei i.d.R. einen Zeitraum von 15 Jahren und wird der jeweiligen aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. 
Der Landschaftsplan der Gemeinde Flintbek wurde in den Jahren 1988 – 1990 aufgestellt. Die Aufstellung des Landschaftsplanes wurde durch das Büro „TTG Teja Trüper, Christoph Gondesen - Landschafts- und Freiraumplanung“ aus Lübeck begleitet. In den Jahren 2001 - 2003 wurde der Landschaftsplan gesamt fortgeschrieben. Die Gesamtfortschreibung wurde durch das Büro „TGP Trüper Gondesen Partner - Landschaftsarchitekten BDLA“ aus Lübeck begleitet. 
Durch die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek wurde der Landschaftsplan zuletzt für das 1. Teilgebiet dieser Änderung ("Eiderkamp (L307), östlich der Bahnlinie, nördlich vom Ostland und westlich angrenzend an das Regenrückhaltebecken (B-Plan Nr. 47)") fortgeschrieben.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 20.05.2021 wurde über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek beraten. 
Die Urschrift des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek hat im Jahre 1969 Rechtskraft erlangt und besteht somit seit nunmehr 52 Jahren. Im Jahre 1973 folgte die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Über die Jahre wurde der Flächennutzungsplan für einzelne Teilbereiche weiter über separate Verfahren, teilweise im Parallelverfahren zur Aufstellung der jeweiligen B-Pläne, geändert. Bis dato wurden insgesamt 23 Änderungsverfahren abgeschlossen, wovon insgesamt 17 Änderungen derzeit rechtskräftig sind. Zudem wurden 3 Berichtigungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen. 
Da der Flächennutzungsplan, bei bauplanungsrechtlicher Erfordernis, mit einer Flächennutzungsplanänderung somit dem jeweiligen Bebauungsplan angepasst wurde, ist die zukunftsweisende Funktion des aktuell geltenden Flächennutzungsplans hinfällig. Darüber hinaus ergaben sich im Gemeindegebiet über die Jahre städtebauliche Entwicklungen, die nicht im Einklang mit dem wirksamen Flächennutzungsplan stehen. 
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek hat seine zukunftsweisende Funktion verloren und ist daher als funktionsunfähig zu betrachten, sodass nur eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans als adäquates Mittel die Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit gewährleisten kann.
Der Bauausschuss fasste in seiner Sitzung vom 20.05.2021 aus diesem Grunde den Beschluss, die Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek in einer Höhe von bis zu 300.000 € für die Haushaltsplanung des zweiten Nachtragshaushaltes des Jahres 2021 vorzusehen sowie die Bauleitplanverfahren, welche sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln, mit Ausnahme der B-Pläne Nr. 50, 52 und 53, bis zur Neuaufstellung des neuen Flächennutzungsplanes ruhen zu lassen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Gesamtfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Flintbek liegt bereits 18 Jahre zurück. Seither haben sich wesentliche tatsächliche wie auch rechtliche Gegebenheiten verändert. 
So wurden beispielsweise mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 in Schleswig-Holstein die Landschaftsrahmenpläne wiedereingeführt. In der Folge befanden sich die Landschaftsrahmenpläne bis Anfang 2020 in der Neuaufstellung. 
Durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als obere Naturschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein wurde zudem im Zeitraum 2014 bis 2019 eine landesweite Biotopkartierung durchgeführt. 
Des Weiteren befindet sich derzeit ein Erlass über "Grundsätze zur Planung von großflächigen Solarenergie-Freiflächenanlagen im Außenbereich" in der Aufstellung. 
Zudem wurden für die Fließgewässer und Küstengebiete in Schleswig-Holstein Hochwasserrisikomanagementpläne mit Hochwassergefahren- und –risikokarten durch das Land Schleswig-Holstein erstellt. 
Darüber hinaus haben sich in der Zwischenzeit tatsächliche Gegebenheiten entwickelt (Ausweisung von Baugebieten, Herstellung von Ausgleichsflächen, z.B. am „Scheidegraben“) sowie Änderungen von Zielsetzungen ergeben, welche im Landschaftsplan der Gemeinde Flintbek derzeit keine Berücksichtigung finden. 
Durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde u.a. in den Verfahren zur 22. und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek im Zuge der Behördenbeteiligung angemerkt, dass eine Änderung des Landschaftsplanes als kommunaler Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege geboten sei, da sich die Inhalte des Landschaftsplanes nicht mit den Planungen decken würden. Der Landschaftsplan sei nicht nur reaktiv aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, sondern hat für einen Planungszeitraum von ca. 15 – 20 Jahren planerische Vorgaben zu entwickeln (Leitbild), die möglichst durch geeignete Maßnahmen umzusetzen sind. 
Die Gemeinde Flintbek hat die Stellungnahmen mit der Begründung abgewogen, dass eine Fortschreibung des Landschaftsplanes für Teilbereiche des Gemeindegebietes fachlich keinen Sinn mache, da die bauliche Entwicklung in den nächsten Jahren voranschreiten werde. Eine Fortschreibung des Landschaftsplanes müsse sich an der geplanten baulichen Entwicklung orientieren. Aus diesem Grunde vertrete die Gemeinde den Standpunkt, dass zuerst der Flächennutzungsplan in den nächsten Jahren neu aufgestellt wird und der Landschaftsplan neu aufgestellt wird, wenn Klarheit über die angestrebte bauliche Entwicklung besteht.
Um die aktuellen landschaftsplanerischen Belange der Gemeinde Flintbek in die Bauleitplanung miteinbeziehen zu können sollte der Landschaftsplan der Gemeinde Flintbek daher im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gesamtfortgeschrieben werden. 
Das Erfordernis der Aktualisierung des Landschaftsplanes ergibt sich darüber hinaus aus dem § 11 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz –(BNatSchG). Landschaftspläne sind aufzustellen, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen im Sinne des § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt die Kosten für die Gesamtfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Flintbek in einer Höhe von 50.000 € - 100.000 € für die Haushaltsplanung des zweiten Nachtragshaushaltes des Jahres 2021 vorzusehen. 
gez. S. Dreier am 25.05.2021
gez. O. Plambeck am 25.05.2021

Diskussionsverlauf

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wird die Darstellung der Kosten, abweichend von der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Bereitstellung im 2. Nachtragshaushalt anderweitig geregelt.
Die Kosten sind nicht im Nachtrag bereitzustellen, da die Kosten erst in den Folgejahren anfallen werden. Für das Ausschreibungsverfahren ist jedoch vorab die Finanzierung sicherzustellen.
Für die Neuaufstellung des F-Planes sowie auch für den L-Plan bedarf es also eines Beschlusses der Gemeindevertretung, dass die jeweiligen Pläne neu aufgestellt werden sollen und dass die jeweiligen Kosten in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis erfolgt nachrichtlich als Erläuterungstext bei dem Produktkonto 51101.5431000.
Durch den Beschluss verpflichtet sich die Gemeinde Flintbek also die entsprechenden Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Der Landschaftsplan der Gemeinde Flintbek wird gesamtfortgeschrieben. 

  1. Der Beschluss über die Gesamtfortschreibung des Landschaftsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzbehörden, der nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 753), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 52 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, der auf örtlicher Ebene tätigen Naturschutzvereine und der Öffentlichkeit soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Die Kosten für die Gesamtfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Flintbek in einer Höhe von 50.000 € - 100.000 € sind in der mittelfristigen Finanzplanung für die Folgejahre zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 03.06.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

GV R. Kruse erkundigt sich über die Parkplätze der Bordesholmer Sparkasse auf dem Park&Ride- Parkplatz und ob es hier irgendeiner Regelung bedarf, da diese Flächen eig. nur noch reduziert zur Verfügung stehen müssten. Dies wird nach Ansicht der Verwaltung verneint, wird dies aber noch einmal abklären.

Datenstand vom 10.11.2021 11:27 Uhr