Datum: 22.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:44 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
5 Besucher/innen

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Herr Hillebrand spricht sich gegen den unter Tagesordnungspunkt 8 gefassten Beschluss der Bauausschusssitzung vom 17.03., bezüglich der nicht durchgängigen Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.50, aus. Er verweist auf die verkehrliche Mehrbelastung der Dorfstraße zwischen dem Böhnhusener Weg und der Dorfstraße. Die Verschriftlichung des mündlichen Beitrages ist dem Protokoll beigefügt. Herr Schönwetter fragt nach dem Verfahrensstand des Bauleitplanverfahrens des Bebauungsplans Nr.50. Des Weiteren erkundigt er sich in, ob und in welcher Form die Möglichkeit bestehe sich als Bürger innerhalb des Verfahrens zu äußern. Herr Brede erklärt, dass sich das Bauleitplanverfahren in der Phase der Erstellung eines städtebaulichen Vorentwurfes durch das dafür beauftragte Planungsbüro befindet. Im Verfahren können sich Bürger innerhalb der frühzeitigen Bürgerbeteiligung einbringen. Diese soll im Verfahren des B-Plans Nr.50 als Einwohnerversammlung durchgeführt werden, sobald es die aktuelle Lage, unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften, zulässt. Im weiteren Verfahren können sich Bürger ebenfalls schriftlich im Zuge der öffentlichen Auslegung beteiligen.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 17.03.2021 (öffentlicher Teil)
3 Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung
4 Bericht der Verwaltung
5 Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Flintbek hier: Grundsatzbeschluss über Planungsziele (SV)
6 Lärmaktionsplan der Gemeinde Flintbek hier: vorbereitende Schritte zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung (SV)
7 Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Niederschrift vom 17.03.2021 (nichtöffentlicher Teil)
9 Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zur Einwohnerfragestunde.pdf
Download Bekanntmachung Bauausschuss 22.04.2021.pdf
Download Einladung Bauausschusssitzung 22.04.2021.pdf
Download Protokoll Bauausschuss 22.04.2021 - öffentlicher Teil.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Änderungsanträge werden nicht hervorgebracht.

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2. Niederschrift vom 17.03.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Herr Herrmann merkt an, dass die Reihenfolge der Abstimmungen unter Tagesordnungspunkt 11, auf Seite 11 des Protokolls, in verkehrter Reihenfolge dargestellt ist.

Dokumente
Download Anlage zum Bauausschussprotokoll vom 17.03.2021 - öffentlicher Teil (1. Nachtrag).pdf
Download Anlage zum Bauausschussprotokoll vom 17.03.2021 - öffentlicher Teil (Antrag CDU-Fraktion TOP 10).pdf
Download Anlage zum Bauausschussprotokoll vom 17.03.2021 - öffentlicher Teil (Aufstellung 1. Nachtrag).pdf
Download Anlage zum Bauausschussprotokoll vom 17.03.2021 - öffentlicher Teil (Präsentation zum B-Plan Nr. 50).pdf
Download Protokoll Bauausschuss 17.03.21 öffentlicher Teil.pdf

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3. Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Herr Brede berichtet über folgende beschlossenen Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans der Gemeinde Flintbek im nichtöffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 17.03.2021:
Befreiung von der Festsetzung „Gemeinschaftsstellplätze“ für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.2 für das Gebiet „Rahmenkamp“ von der Festsetzung „Gemeinschaftsstellplätze“,
Befreiung von der Festsetzung, dass die Dächer der Nebenanlagen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr.17 für das Gebiet „Zwischen Schönhorster Weg und Weg Himmelreich“ als Flachdach auszuführen sind,
Befreiung von der Festsetzung der festgesetzten Dachform des Hauptgebäudes, als Flachdach, für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.10 für das Gebiet „Hörnskoppel (Schulstraße/Endmoräne),
Befreiung von der Festsetzung, dass Nebenanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.38 für das Gebiet „Westlich L318, nördlich und südlich Batterieweg“ nur innerhalb der Baugrenzen zulässig sind
sowie ein Grundsatzbeschluss für alle Bebauungspläne der Gemeinde Flintbek, dass die Dachneigung einer Terrassenüberdachung innerhalb eines Bebauungsplangebietes von der festgesetzten Hauptdachneigung abweichen darf.

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4. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Wortbeiträge durch die Verwaltung.

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5. Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Flintbek hier: Grundsatzbeschluss über Planungsziele (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Solarenergie-Freiflächen-Anlagen sind bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan.

Finanzielle Auswirkungen

Ein gesamträumliches Rahmenkonzept würde für die Gemeinde Flintbek Kosten verursachen. Die späteren Kosten für die Bauleitplanung (B- und F-Pläne) würden durch mögliche Investoren getragen.

A Sachverhalt

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins verfolgt das Ziel, die Solarenergienutzung verstärkt auszubauen. Bei der Solarenergienutzung handelt es sich um die Bereitstellung regenerativer Energien mittels Photovoltaikanlagen (Strom) und Solarthermieanlagen (Wärme). Dabei sollen die Potenziale auf Gebäuden und Freiflächen weiterentwickelt und genutzt werden. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Solarenergie-Freiflächen-Projekte bereits deutlich zugenommen. Im November 2020 existierten in Schleswig-Holstein Baurechte für rund 1.700 ha Solarenergie-Freiflächen-Projekte. Davon wurden bisher rund 750 ha umgesetzt. Der Landesplanung liegen formelle Planungsanzeigen für weitere Projekte mit einem Gesamtumfang von rund 500 ha vor.
Der weitere Ausbau soll möglichst raumverträglich und dabei auf geeignete Räume gelenkt und die Planung standortgerecht und unter Abwägung aller schutzwürdigen Belange erfolgen. Dabei sind vorrangig die Kommunen gefordert. Der Landesentwicklungsplan (LEP) gibt unter 4.5.2 Solarenergie zwar einen allgemeinen Rahmen vor, ist hierzu jedoch nicht so tiefgreifend wie es beispielsweise bei der Windenergie erfolgt ist. Solarenergie-Freiflächen-Anlagen ab einer Größenordnung von vier ha sind zudem grundsätzlich als raumbedeutsam nach § 3 Abs. 1 Nummer 6 Raumordnungsgesetz (ROG) einzustufen und unterliegen somit der raumordnerischen Prüfung durch die Landesplanungsbehörde.
Solarenergie-Freiflächen-Anlagen (Photovoltaik und Solarthermie) sind bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan. Ausgangspunkt für die Planung auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in der Regel die Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes. Sinnvoll ist es, den Planungsansatz zunächst mit einem informellen Rahmenkonzept (Alternativprüfung) auf Basis der Identifikation der geeigneten Potenzialflächen einzuleiten, die Flächen mit den betroffenen Behörden vorabzustimmen und dann mit einem konzeptionellen Gesamtbild die mögliche Entwicklung für die öffentlich zu führende Diskussion zu veranschaulichen. Im weiteren Verlauf ist es der Gemeinde im Rahmen ihrer Vorplanung freigestellt, in welchem Umfang und Größe sie den Anlagen Raum geben will und kann. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht kein Anspruch Dritter auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Ausbau der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen soll laut Landesplanung jedoch auf geeignete Räume gelenkt werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Nutzung vorbelasteter Flächen bzw. die Wiedernutzbarmachung von Industrie- und Gewerbebrachen. In diesen Bereichen sollen Gemeinden und Planungsträger bevorzugt Potenzialflächen ermitteln. Als geeignete Suchräume kommen dabei in Betracht:
  • bereits versiegelte Flächen,
  • Konversionsflächen aus gewerblich-industrieller, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung und Deponien,
  • Flächen entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung oder
  • vorbelastete Flächen oder Gebiete, die aufgrund vorhandener Infrastrukturen ein eingeschränktes Freiraumpotenzial aufweisen.
Dem gegenüber stehen jedoch die Belange des Umwelt- und Naturschutzrechts. Für die Standortplanung sind somit auch die Einflüsse und Wechselwirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Klima zu berücksichtigen. Folgende einschlägige umwelt- und naturschutzrechtliche Regelungen sind dabei zu beachten:
  • Aussagen der Landschaftsplanung (Landschaftsrahmenplan, kommunale Landschaftsplanung),
  • Biotopverbund und Schutzgebiete,
  • gesetzlich geschützte Biotope,
  • Artenschutzrecht,
  • Natura 2000 (FFH-Gebiete),
  • Bodenschutz,
  • Wasserhaushalts- und Hochwasserschutz.
Die genannten Punkte sind gemäß den jeweiligen Gesetzestexten zu berücksichtigen (BNatSchG, LNatSchG, WHG, LWaldG, etc.).
Die Landesregierung erarbeitet momentan einen Erlass zum Thema, der den beteiligten Behörden und Gemeinden Hilfestellung leisten soll. Er soll die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen (landesplanerische, bauplanungs- und fachrechtliche Erfordernisse) und die berührten Fachbelange identifizieren und Planungsempfehlungen zu einer freiflächen- und ressourcenschonenden Ausgestaltung der Freiflächen-Anlagen geben. Der gemeinsame Erlass des MILIG und MELUND befindet sich noch in der Entwurfsphase und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr von der Landesregierung verabschiedet.

B Stellungnahme der Verwaltung

Nicht nur der bevorstehende Erlass, sondern auch bereits an die Amts- und Gemeindeverwaltung gerichtete Anfragen zu Solarenergie-Freiflächen-Anlagen, lassen den Schluss zu, dass sich die Gemeinde Flintbek der Grundsatzfrage stellen muss, ob im Gemeindegebiet solche Anlagen politisch gewollt und umsetzbar sind. In Umlandgemeinden wie beispielsweise Bredenbek, Felde, Mühbrook oder Schönbek (alle Kreis Rendsburg-Eckernförde) sind bereits große Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen projektiert worden oder befinden sich noch in Planung.
In den letzten Jahren hat gerade im Bereich der Photovoltaik eine starke Weiterentwicklung der Technik stattgefunden, sodass die Anlagen immer wirtschaftlicher arbeiten und durch Großprojekte für Investoren interessanter werden, da sie mittlerweile selbst ohne stattliche Förderung ertragreich sind.
Dies sorgt wiederum dafür, dass die Kommunen (so auch in Flintbek) Anfragen von Flächeneigentümern oder Investoren erhalten, ob solche PV-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet umsetzbar wären. Da nicht nur die Gemeinde Flintbek, sondern auch andere Gemeinden, mit solche Anfragen zum ersten Mal konfrontiert werden und es bis zur Verabschiedung des oben genannten Erlasses noch keinen verbindlich existierenden Handlungsleitfaden gibt, sehen sich die Kommunen zahlreichen Fragen gegenübergestellt wie mit diesem Thema umzugehen ist. Der Landes-Erlass wird hierfür zumindest den bauplanungsrechtlichen und fachlichen Rahmen liefern. Die Entscheidung, ob und wo solche Flächen ausgewiesen werden trifft zu Beginn des Verfahrens jedoch die jeweilige Gemeinde (bzw. interkommunal).
Diese Sitzungsvorlage soll somit einen Anstoß geben, in welche Richtung die Gemeinde Flintbek beim Thema Solarenergie-Freiflächen-Anlagen in absehbarer Zeit gehen möchte. Das Für und Wider ist abzuwägen und eine zukunftweisende Entscheidung zu treffen. Da die persönlichen Einstellungen und Meinungen gerade bei solchen Themen (ähnlich wie bei der Windenergie) weit auseinandergehen, soll an dieser Stelle nicht weiter auf Vor- und Nachteile solcher Anlagen eingegangen werden. Vielmehr soll abgeschätzt werden, ob solche Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet generell umsetzbar wären.
Sicherlich lassen sich auf Grundlage der im Sachverhalt genannten Suchkriterien einzelne Flächen finden, die für eine solche Nutzung infrage kommen könnten. In Flintbek, mit seinem ausgeprägten Relief bestehend aus der Moränenlandschaft und der Eiderniederung, ist die Suche nach Potenzialflächen jedoch bereits stark eingeschränkt. Darüber hinaus sind die durch die Suchkriterien infrage kommenden Flächen entlang von Bahnlinien oder an Industrie- und Gewerbegebieten in Flintbek durch teilweise sich überlagernde Schutzgebiete (FFH-Gebiet der oberen Eider inklusive Seen und LSG der oberen Eider) fast von der Nutzung ausgeschlossen. Zudem reduzieren die zahlreichen Biotope und Biotopachsen, die ökologisch und für die Naherholung von unschätzbaren Wert sind, die Flächenakquise obendrein. Hier sind beispielsweise die drei großen Moore zu nennen.
Unter Ausschluss der eben genannten Bereiche, blieben für Flintbek als eingeschränkten Suchradius nur Flächen, die sich östlich der Bahnlinie befinden. Diese, meist im Randbereich des Gemeindegebiet befindlichen Potenzialflächen, stehen wiederum in Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Anhand dieses kurzen Exkurses zeigt sich, wie komplex und anspruchsvoll eine solche Flächensuche für potenzielle Standorte von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen ist. Ein Bauantrag allein reicht in einem solchen Fall zurecht nicht aus, gerade weil zahlreiche Aspekte abgewogen werden müssen. Die Gesetzeslage und die Vorgaben der Landesplanung, hier entsprechende Bebauungspläne und Flächennutzungsplan-Anpassungen aufzustellen, sind demnach richtig und wichtig um nachhaltig und transparent zu handeln.
Um bereits im Vorfeld geeignete Flächen zu identifizieren, schlägt die Landesplanung eine Alternativprüfung in Form eines informellen Rahmenkonzeptes vor, welches das gesamte Gemeindegebiet betrachtet. Für diese Bewertung sei jedoch zunächst zu beraten und zu verdeutlichen, in welchem Umfang und auf Basis welcher Kriterien die Gemeinde Flintbek Bauleitplanung für Solarenergie-Freiflächen-Anlagen anstrebt. Sinnvoll und von der Landesplanung ausdrücklich gewünscht, sind hier auch interkommunale Betrachtungen vorzunehmen, sei es auf Amtsebene oder darüber hinaus. Auf Grundlage dieser Grundsatzposition sei dann zu prüfen, inwiefern gegebenenfalls eine amtsweite Potenzialflächenuntersuchung und Konzeptentwicklung erforderlich erscheint.
Unabhängig von dieser Entscheidung sollte jedoch bei einer zukünftigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, aber auch des Landschaftsplanes, ohnehin darauf geachtet werden, dass sogenannte „Sonderbauflächen“ oder „Sondergebiete Photovoltaik bzw. Solarthermie“ darin Berücksichtigung finden.

Aus dem Sachverhalt und der Stellungnahme der Verwaltung ergeben sich die zwei nachfolgenden Beschlussvarianten, über die zu diskutieren und zu entscheiden ist.

C Beschlussvorschlag

  1. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, ein gesamträumliches Rahmenkonzept zur Nutzung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen zu erarbeiten, aus dem dann potenzielle Flächen hervorgehen können. Dies kann auch auf interkommunaler Ebene erfolgen (Amt).
  2. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass die Gemeinde Flintbek die mögliche Nutzung der Solarenergie-Freiflächen-Anlagen mangels geeigneter Flächen nicht präzisiert und somit vorerst nicht weiterverfolgt. Bei eingehenden Bauanfragen ist entsprechend ablehnend zu handeln.

Diskussionsverlauf

Herr Brede erklärt, dass die Verwaltung im Vorwege Anfragen zur Aufstellung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen erhalten hat.
Die Landesplanung verwies auf Nachfrage hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten innerhalb des Gemeindegebietes durch die Verwaltung, dass sich die Gemeinde Flintbek grundsätzlich zur Aufstellung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen zu positionieren habe.
Er berichtet im Weiteren, dass die Voruntersuchungen durch ein Planungsbüro sich kostentechnisch für die Ermittlung von Potenzialflächen auf ca. 3.000 €, bei einer detaillierten Prüfung mit der Erstellung eines Rahmenkonzeptes auf ca. 10.000 € belaufen würden.
Die Errichtung der Anlagen sei allerdings immer mit einem Bauleitplanverfahren sowie der Änderung des Flächennutzungsplans verbunden, was zudem Kosten erzeugt. Die daraus resultierenden Planungs- und Erschließungskosten könnten durch eine Kostenübernahmeerklärung durch einen möglichen Investor getragen werden.
Herr Hermann betont, dass er offen gegenüber der Aufstellung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen stehe, die Verwaltung allerdings noch nicht für ein weiteres Handeln beauftragt werden sollte. Er halte es für sinnvoll, den Erlass des Landes zur diesbezüglichen Thematik abzuwarten und anschließend weitergehende Beschlüsse zu fassen.
Herr Kernke-Robert schließt sich Herrn Hermann an und verweist zudem darauf, dass kein Zeitdruck bestehe.
Herr Muhs ergänzt zudem, dass sich bis zur Veröffentlichung des Landeserlasses innerhalb der Fraktionen abgestimmt werden könne.
Herr Holsten formuliert folgenden Antrag:

Beschluss

Weitere Beratungen und Beschlüsse sowie die daraus resultierende Verwaltungsarbeit zur Thematik des Aufstellens von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet Flintbeks wird bis zum Vorliegen des Landeserlasses zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Lärmaktionsplan der Gemeinde Flintbek hier: vorbereitende Schritte zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Pflichtaufgabe der Gemeinden nach §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Finanzielle Auswirkungen

Für die Ausarbeitung des Berichtes zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Flintbek würden Honorarkosten des zu beauftragenden Ingenieurbüros entstehen. Für die dritte Runde im Jahr 2018/2019 waren dies rund 5.800 €.
Zudem würde ein mittlerer dreistelliger Betrag für die Erfassung der Lärmbelastung der L 307 in die Lärmkarten des Landes anfallen.

A Sachverhalt

Die wesentlichen Aufgaben, die sich aus der Umgebungslärmrichtlinie ergeben, sind die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.
Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden. Für die Haupteisenbahnstrecken werden die Lärmkarten vom Eisenbahnbundesamt ausgearbeitet. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die zuständigen Gemeinden mit der kostenfreien Erstellung der Lärmkarten bezüglich der Hauptverkehrsstraßen für Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern. Hierfür wurde vom MELUND eine Projektgruppe eingesetzt, um die Ausarbeitung der Lärmkarten bis Mitte 2022 zu koordinieren. Die Lärmaktionspläne der Kommunen sind auf dessen Grundlage bis spätestens 2024 zu erstellen.
Für die jetzt vorzubereitende vierte Runde der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gibt es seitens des LLUR die Überlegung, weitere Straßen bei der Lärmkartierung aufzunehmen, die über die bereits erfassten Hauptverkehrswege hinausgehen. Dies erfolgt jedoch nur, wenn die betreffenden Gemeinden frühzeitig ihr Interesse bekunden und die dafür notwendigen Daten übermitteln. Zudem sind die Kosten der Kartierung für diese Straßenabschnitte von den Gemeinden zu tragen.
Die Lärmaktionsplanung der vorangegangenen Berichtszeiträume 2013 und 2018 wurde bereits in den folgenden Sitzungen thematisiert: Bauausschuss am 26.04.2018, Bauausschuss am 28.05.2018, Bauausschuss am 25.10.2018, Bauausschuss am 21.03.2019 und in der Gemeindevertretung am 28.03.2019.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für die Fortschreibung der Lärmaktionspläne hat die Gemeinde Flintbek erneut einen Bericht an die zuständige Behörde zu übermitteln. Demnach sind Vorbereitungen zu treffen, um fristgerecht für das Berichtsjahr 2023/2024 einen Lärmaktionsplan zu fertigen und die Meldung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie an das LLUR zu senden.
Bereits bei der letzten Runde der Lärmaktionsplanung wurde in den politischen Gremien vorgeschlagen, neben den bereits erfassten Lärmquellen der Bahnlinie und der Hamburger Chaussee (L 318) zudem die Hauptverkehrsstraße im Ort (L 307/Eiderkamp) mit in die Lärmkarten und dem daraus abgeleiteten Bericht aufzunehmen. Das im Jahr 2017 verfasste Verkehrsgutachten für das Untersuchungsgebiet Ortszentrum Flintbek ergab eine Verkehrsbelastung des Eiderkamps in Höhe der Bahnunterführung von 10.200 Kfz/Tag, was einer Belastung von > 3 Mio. Kfz/Jahr entspricht und somit für die Aufnahme in die Lärmkarten und dem Bericht spricht. Da die Gemeinde Flintbek jedoch bereits in Verzug mit der Abgabe des Berichtes stand, wurde von der Betrachtung des Eiderkamps abgesehen. Dies soll in der nun anstehenden vierten Runde der Lärmaktionsplanung berücksichtigt und umgesetzt werden.
Wie bereits im Sachverhalt erwähnt, erwägt die Projektgruppe auf Landesebene unter Führung des LLUR den Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitere Hauptverkehrsstraßen in die landesweite Lärmkartierung aufzunehmen. Da die Lärmkartierung des Landes im Vorfeld der Ausarbeitung der Aktionspläne durch die Kommunen erfolgt und somit bis 2022 abgeschlossen sein sollte, müssen die Gemeinden dementsprechend frühzeitig ihr Interesse über die Aufnahme von Straßenabschnitten bekunden. Dabei sind von den Gemeinden folgende Angaben zu erbringen:
  1. Abschnitt der betreffenden Straße,
  2. Daten über die Verkehrszahlen,
  3. Auskunft über die Fahrbahnoberfläche und zugelassene Geschwindigkeiten.
Der betreffende Abschnitt der L 307 ist in der beigefügten Karte dargestellt. Dieser sollte sich von der Hamburger Chaussee bis zum Schönhorster Weg, ungefähr auf Höhe des geplanten Kreisverkehres für das Bebauungsplangebietes Nr. 50, erstrecken. Die Länge der Strecke beträgt somit rund 3,4 km.
Die Verkehrszahlen können auf Grundlage des genannten Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2017 angebracht werden.
Da es sich um eine Landesstraße handelt, können die Angaben über die Fahrbahnoberfläche und der Geschwindigkeitsbereiche vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr angefragt werden. Sind hierfür keine belastbaren Angaben abrufbar, werden Standardoberflächen für weitere Berechnungen angesetzt.
Die anfallenden Kosten für die Einarbeitung der Daten in die numerischen Simulationsmodelle und die Erstellung der Lärmkarten durch das LLUR sollen anteilig von den Gemeinden getragen werden, da diese Leistung über die ohnehin kostenfreie Bereitstellung der Lärmkarten für die erfassten Hauptverkehrswege (L 318) hinausgeht. Die entstehenden Kosten sollen laut ersten Informationen des LLUR bei ca. 100 €/km liegen. Für den genannten Abschnitt der L 307 wären dies 340 €. Der finanzielle Aufwand, den die Gemeinde Flintbek durch die Erarbeitung eigener Lärmkarten durch ein Ingenieurbüro hätte wäre weitaus größer. Demnach wäre es sehr ratsam, die Ausarbeitung der Lärmkarten für die L 307 durch das LLUR vornehmen zu lassen.
Nachdem die Lärmkarten fertiggestellt und veröffentlicht sind, können die Gemeinden mit der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne beginnen. Da vom Entwurf des Aktionsplans, über die Auslegungs- und Beteiligungsphase, bis zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der Bekanntgabe bis zu einem Jahr vergehen kann, sollte möglichst schon im Jahr 2022 damit begonnen werden. Die Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros sind frühzeitig zu ermitteln und im Haushaltsplan für 2022 aufzunehmen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bittet die Gemeindeverwaltung, der zuständigen Behörde (LLUR) alle nötigen Unterlagen zu übermitteln, damit die Erfassung der L 307 – von der Hamburger Chaussee bis zum geplanten Kreisverkehr Höhe Ecksaal (siehe Karte) – in den Lärmkarten des Landes erfolgen kann.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, frühzeitig mit dem Planungs- und Beteiligungsverfahren zum Aufstellen des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Flintbek zu beginnen und die nötigen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Herr Brede fügt dem aus der Sitzungsvorlage hervorgehenden Beschlussvorschlag hinzu, dass dieser um die Erfassung der K15 (Ortseingang aus Richtung Böhnhusen bis Ortsausgang Kleinflintbek) erweitert werden könnte. Hintergrund dessen ist die vermehrte Anzahl an Bürgeranfragen bezüglich des Lärmschutzes.
Allerdings müsse geklärt werden, ob hier eine Verkehrsbelastung gegeben ist, die für die Aufnahme in die Lärmkartierung des LLUR ausreiche.
Herr Kernke-Robert spricht sich für den Beschluss sowie den Vorschlag der Verwaltung aus, den Untersuchungsraum für die Erstellung der Lärmkarten zu erweitern. Des Weiteren beantragt er, dass ebenfalls die Straßen Langstücken und Freeweid untersucht werden sollte.
Frau Bläse verweist darauf, dass es bereits 2018 der politische Wille gewesen sei die L307 in der Lärmkartierung zu berücksichtigen und spricht sich daher dafür aus.
Herr Herrmann äußert sich skeptisch gegenüber der Erstellung eines Lärmaktionsplans, da sich dieser nur auf Berechnungen stützt und auf keinen Messergebnissen basiere.
Herr Muhs erachte das Thema des Lärmschutzes als ein wichtiges und hält es für sinnvoll neue Verkehrszählungen durchzuführen, nachdem die Neubaugebiete bewohnt worden sind.

Beschluss 1

Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bittet die Gemeindeverwaltung, der zuständigen Behörde (LLUR) alle nötigen Unterlagen zu übermitteln, damit die Erfassung der L 307 – von der Hamburger Chaussee bis zum geplanten Kreisverkehr Höhe Ecksaal (siehe Karte) – in den Lärmkarten des Landes erfolgen kann.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, frühzeitig mit dem Planungs- und Beteiligungsverfahren zum Aufstellen des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Flintbek zu beginnen und die nötigen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Der Bauausschuss beschließt des Weiteren den Untersuchungsraum zur Erstellung der Lärmkartierung durch das LLUR um die Straßen K15, Langstücken sowie Freeweid zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Dokumente
Download Lärmaktionsplan_Flintbek_L 307.pdf

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Herr Wenderoth erfragt den aktuellen Stand der Reparatur des Daches der kleinen Turnhalle.
Herr Brede erklärt, dass sich die Reparaturmaßnahmen aufgrund der vorherrschenden Holzknappheit verzögern wird. Eine den Sachstand zusammenfassende E-Mail werde den Fraktionen zugesandt.  

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8. Niederschrift vom 17.03.2021 (nichtöffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 8
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9. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 9
Datenstand vom 25.05.2021 14:59 Uhr