Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:30 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
3 Zuschauer

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Herr Rohwer erkundigt sich nach dem aktuellen Planungsstand hinsichtlich der Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek. Herr Brede teilt mit, dass noch vor Durchführung einer Einwohnerversammlung eine Onlinebeteiligung durchgeführt wird. Der Termin sowie der Zugang für die Onlinebeteiligung werden auf der Homepage der Gemeinde Flintbek veröffentlicht. Auf Nachfrage von Herrn Rohwer, wie die Eingrünung zur bestehenden Bebauung im "Birkenring" erfolgt, entgegnet Herr Brede, dass die Eingrünung noch nicht thematisiert wurde. Herr Brede berichtet darüber hinaus, dass in der vorletzten Sitzung des Bauausschusses grundlegende Beschlüsse, unter anderem zu Wohnformen und zur verkehrlichen Erschließung des Gebietes, gefasst wurden und das beauftragte Städteplanerbüro auf dieser Grundlage derzeit Planentwürfe erarbeitet, welche voraussichtlich nach den Sommerferien vorgestellt werden können.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 22.04.2021 (öffentlicher Teil)
3 Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 22.04.2021 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung
4 Bericht der Verwaltung
5 Umbaumaßnahmen im "Haus der Jugend" An der Bahn (SV)
6 Neubau des Bürger- und Sportzentrums in der Gemeinde Flintbek
7 Beregnungsanlage Bürger- und Sportzentrum (SV)
8 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Flintbek (SV)
9 Verschiedenes
10 Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
11 Niederschrift vom 22.04.2021 (nichtöffentlicher Teil)
12 Überplanung des Grundstückes "Dorfstraße 37"
13 Überplanung des Grundstückes "Freeweid 16a"
14 Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Bauausschuss 20.05.2021.pdf
Download Einladung Bauausschuss 20.05.2021.pdf
Download Protokoll Bauausschuss 20.05.2021 - öffentlicher Teil.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Auf Grund der durch die Verwaltung erstellten Tischvorlage zum Neubau des Bürger- und Sportzentrums in der Gemeinde Flintbek bittet der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, um Abstimmung über die diesbezügliche Erweiterung der Tagesordnung.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt „Neubau des Bürger- und Sportzentrums in der Gemeinde Flintbek“ wird als zusätzlicher Tagesordnungspunkt Nr. 6 auf die Tagesordnung des Bauausschusses genommen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Niederschrift vom 22.04.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Einwände gegen die Niederschrift vom 22.04.2021 (öffentlicher Teil) ergehen nicht.

Dokumente
Download Protokoll Bauausschuss 22.04.2021 - öffentlicher Teil.pdf

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3. Mitteilung über die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses vom 22.04.2021 gem. § 8 Ziffer 3 der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Herr Brede berichtet über die folgenden im nichtöffentlichen Teil der Bauausschusssitzung vom 22.04.2021 gefassten Beschlüsse:
- Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 26 von der Festsetzung, dass nach Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes das äußere Erscheinungsbild der vorhandenen Gebäude erhalten werden muss, für die Errichtung eines Wohnhauses
- Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 7 von der festgesetzten Dachneigung für die Errichtung eines Wohnhausanbaus
- Befreiungen von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 von der Festsetzung, dass Nebenanlagen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen sind, für die Errichtung einer Terrassenüberdachung sowie für die Neuerrichtung eines Carports
- Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 33 von der Festsetzung, dass Nebenanlagen in demselben Material wie die Hauptkörper zu errichten sind, für die Errichtung eines Gewächshauses
- Befreiung von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 bezüglich der Entfernung eines festgesetzten Baums zwecks Realisierung der Erschließungsmaßnahmen für die Baumaßnahme des Bürger- und Sportzentrums

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4. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Ergänzend zu dem Wortbeitrag aus der Einwohnerfragestunde berichtet Herr Brede, dass noch vor Durchführung einer Einwohnerversammlung eine Online-Beteiligung der Bürger für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 geplant ist. Er informiert, dass der Termin sowie der Link zur Beteiligung über die Homepage der Gemeinde Flintbek bekanntgegeben werden.
Zur geplanten Erneuerung der Fassade des Gebäudes „An der Bahn 28“ teilt Herr Brede mit, dass die Verwaltung auf Grund der aktuell sehr angespannten Marktlage für Baustoffe empfiehlt, diese Maßnahme auf Grund der Knappheit des erforderlichen Dämmmaterials und des Holzes zu verschieben.

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5. Umbaumaßnahmen im "Haus der Jugend" An der Bahn (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

340.000,00€

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das Angebot zur Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Offenen Ganztags ist bedarfsgerecht zu erhalten und zu fördern.
Die Gemeinde fördert Angebote der offenen Kinder-und Jugendarbeit. Das Haus der Jugend als zentraler Treffpunkt ist zielgruppenorientiert weiterzuentwickeln und zu fördern. Die Zusammenarbeit aller in der Jugendarbeit tätigen Einrichtungen ist anzustreben.
Vielfältige Kultur-und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde.

A Sachverhalt

Am 12.07.2019 wurde das Obergeschoss des „Haus der Jugend“ während der Sommerferienbetreuung durch den Brandschutzbeauftragten des Kreises gesperrt. Diese Sperrung gilt bis heute, da die Brandschutzmaßnahmen nicht umgesetzt wurden.
Diese Sperrung trifft besonders die Jugendlichen am Freitagabend, da in diesen Räumlichkeiten u.a. der Billardtisch steht.
Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen wurden bisher nicht umgesetzt, da bis heute keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, welche Nutzung für die Räumlichkeiten „Haus der Jugend“ zukünftig in Betracht kommt.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Politik, Verwaltung und Schule, sowie Vertretern aus Vereinen/Verbänden und Mitarbeitern hat sich bis heute intensiv mit neuen Nutzungsmöglichkeiten beschäftigt.
Am 19.02.2020 fand die erste Vorstellung der Ergebnisse durch die Arbeitsgruppe im BJKS statt (Belegungsplan und Interesse zukünftiger Nutzer).
Ergebnis im Ausschuss war, dass das „Haus der Jugend“ doch mehr genutzt wird, als angenommen und, dass der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales die Arbeit weiterhin unterstützen wird.
Am 21.10.2020 wurde das Nutzungskonzept im BJKS vorgestellt und folgender Beschluss gefasst:  
„Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt den weiteren Arbeitsschritten einschließlich der Beauftragung eines Architekten /einer Architektin zur Erreichung eines Nutzungs-und Raumkonzeptes zu“.
Die Beauftragung einer Architektin für die Leistungsphase I und II erfolgte im November 2020.
Die entsprechenden Planungen und die damit verbundenen Kosten einschließlich der Brandschutzmaßnahmen liegen vor.
Die vorliegenden Pläne schaffen eine Erweiterung der Räumlichkeiten im Dachgeschoss und dadurch die Möglichkeit, die Angebote des Offenen Ganztag, für die keine besonderen Räumlichkeiten wie Schulküche oder Kunst-/ Nähraum erforderlich sind, in den Räumlichkeiten des „Hauses der Jugend“ stattfinden zu lassen
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales stimmt der Umnutzung, mit Beschluss vom 28.04.2021 für die Liegenschaft „An der Bahn“ (Haus der Jugend) zu und bittet den Bauausschuss, sich mit den dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen zu beschäftigen.
Des Weiteren wird der Bauausschuss gebeten, sich im Zuge der Umbaumaßnahmen auch mit der Feuchtigkeit im Keller zu beschäftigen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Brandschutzgutachten war erforderlich, da im Vorwege eine Begehung mit dem Brandschutzgutachter des Kreises RD stattgefunden hat.
Das Brandschutzgutachten sieht einen 2. Rettungsweg für das Dachgeschoss vor, damit dieses genutzt werden kann.
Im Dachbereich hat sich aufgrund von Durchfeuchtungen bereits auf den Pappdocken Schimmel gebildet.
Im Januar dieses Jahres wurden von einer Fachfirma Reparaturarbeiten am Dach des „Haus der Jugend“, aufgrund von Wassereinbruch durchgeführt. Bei der Überprüfung des Spitzbodens wurde Tauwasserbildung und defekte Stanzdocken festgestellt. Es gelangt Feuchtigkeit (Kondenswasser) auf die Sparren und Lattung. Dies ist durch Rückstau von Schmelzwasser auf vereisten Dachsteinen (Außenseite) bei nur 6-7 cm Höhenüberdeckung zurückzuführen. Die Tauwasserbildung auf der Innenseite entsteht durch das nicht gedämmte Dach.
Aus diesem Grunde muss das Dach neu gedeckt werden und unbedingt eine neue Dämmung, die den heutigen Standards entspricht installiert werden.
Für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wurden alternative Fluchtwegemöglichkeiten (z.B. Außentreppenanlage über Fenster/Tür, Innentreppenanlage, Balkon, etc.) und die damit verbundenen Kosten sowie unter Einbeziehung des „Dachschadens“ geprüft. Es wurden beide Aufgaben erst einzeln und danach zusammen betrachtet. In der beigefügten Anlage 1 sind die versch. Alternativen mit aktuellen und detaillierten Kosten beziffert. Des Weiteren sind in Anlage 2 die Ansichten, Grund- und Planzeichnungen beigefügt, welche rötlich markiert die durchzuführenden Änderungen, insbesondere des Brandschutzes darstellen.
Für die vor genannte Problematik der Kellerfeuchtigkeit sowie eines Akustikproblems durch den Probenraum im Keller, wird die Verwaltung mit Bordmitteln und Unterstützung des Bauhofes für Abhilfe sorgen.

Feuchtigkeit in den Außenwänden des Probenraumes:
Diesbezüglich wurden bereits 2015 im Außenbereich des Gebäudes Haus der Jugend am Kellermauerwerk, Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit – Südwesten (Außensitz) und Südosten (Eingang) durchgeführt.
Die Außenwände wurden an den inneren Außenwänden auf sicht- und fühlbare Feuchtigkeit hin begutachtet.
Es wurden die inneren Außenwände im Süd- Westen (Außensitz), Süd- Osten (Eingangsbereich) und Nord Osten (Kellerlichtschächte- Sportplatz) begutachtet.
Bei den vertäfelten Wänden wurden die Steckdosen entfernt oder am Fenster leicht zurückgenommen, sodass die Wand dahinter auf Feuchtigkeit abgetastet werden konnte. Es wurde keine Feuchtigkeit an den Außenwänden festgestellt.
Festzustellen ist, dass an sämtlichen inneren Außenwänden, in den Kellerbereichen nur atmungsaktive Farben verwendet werden dürfen, da hier sonst ein Schimmelproblem durch die Versiegelung von Wänden entstehen kann.
An den gegenüberliegenden Kellerfenstern (mit Lichtschacht) haben sich an den Fensterlaibungen Feuchtigkeits- und Stockflecken, durch falsches oder gar kein Lüften gebildet.
Dieses Problem wird durch ein geändertes Lüftungsverhalten gelöst.
Da die Akustik in den darüber liegenden Räumen des Proberaums sehr schlecht ist und die Ursache darin vermutet wird, dass die Abwasserrohre im Probenraum teilweise nicht gedämmt sind, sollte vorerst mit einfachen Bordmitteln unter Zuhilfenahme einer anzubringenden gedämmten Verkleidung der Abwasserrohre Abhilfe geschaffen werden.
Des Weiteren sollten die Stahlbetonstützen (welche mit der Decke verbunden sind und somit den Schall in das darüber liegende Erdgeschoss tragen) mit Akustikplatten (Pyramidenschaumstoff- Platten), die im Baumarkt erhältlich sind verklebt werden. 2,00*1,00 kosten rd. 45 €/ Stück. Dies kann durch den Bauhof erledigt werden.
Ansonsten wird die Akustik in dem Probenraum als ausreichend angesehen.
Unter den Gesichtspunkten der zukünftigen Nutzung und der unumgänglichen Sanierung des Daches, ist nach Ansicht des Architekturbüros und der Verwaltung die wirtschaftlichste und zukunftsorientierteste Lösung, die Dachsanierung mit Aufstockung.
Bei der AktivRegion gibt es versch. Fördertöpfe, die eine Förderung dieser Kosten von bis zu 55% ermöglichen. Allerdings ist Voraussetzung für eine Antragstellung, dass die für die Umbaumaßnahmen erforderlichen Eigenmittel vorhanden sind. Unter diesem Gesichtspunkt und zur schnellstmöglichen Abstellung des Wassereintritts durch das Dach in die darunterliegende Bausubstanz, sollten die Kosten nach Ansicht der Verwaltung bereits für den 2. Nachtrag vorgesehen werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt für das Haus der Jugend, die Dachsanierung mit Aufstockung und Brandschutzmaßnahmen und empfiehlt der Gemeindevertretung die erforderlichen Kosten i.H.v. 340.000,00€ im 2. Nachtrag 2021 bereitzustellen. Die notwendigen Förderanträge sind zu stellen.

Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 11.05.2021
Gez. O. Plambeck, Bürgermeister am 11.05.2021

Diskussionsverlauf

Herr Brede erläutert eingangs, dass sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Politik, der Verwaltung, der Schule sowie der Vereine und Verbände mit neuen Nutzungsmöglichkeiten für das „Haus der Jugend“ beschäftigt hat.
Nach anschließenden Beratungen im Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales habe der Fachausschuss der durch das beauftragte Architekturbüro „Architekten Bischof + Partner“ ausgearbeiteten Umnutzung am 28.04.2021 zugestimmt und den Bauausschuss gleichzeitig beauftragt, sich mit den dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie mit der Feuchtigkeit im Keller zu beschäftigen.
Herr Brede informiert weiter, dass die Brandschutzmaßnahmen und die Dachsanierung für die zukünftige Nutzung des „Hauses der Jugend“ unumgänglich sind und in diesem Zuge eine zusätzliche Dachaufstockung vorgenommen werden könnte.
Er teilt hierzu mit, dass für die Ausführung der drei Maßnahmen Kosten in Höhe von 340.000,- € entstehen würden, welche im 2. Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssten.
Durch die Verwaltung und das beauftragte Architekturbüro werde auf Grund der zukünftigen Nutzung sowie der ohnehin erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und der erforderlichen Dachsanierung die Ausführung der Dachaufstockung empfohlen.
Nach eingehender Diskussion im Ausschuss ergeht der nachfolgende Beschluss:

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt für das Haus der Jugend, die Dachsanierung mit Aufstockung und Brandschutzmaßnahmen und empfiehlt der Gemeindevertretung die erforderlichen Kosten i.H.v. 340.000,00€ im 2. Nachtrag 2021 bereitzustellen. Die notwendigen Förderanträge sind zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

Dokumente
Download Ansichten.pdf
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6. Neubau des Bürger- und Sportzentrums in der Gemeinde Flintbek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, begrüßt Herrn Mumm vom Architekturbüro „MUMM Architekten + Ingenieure“ für einen Bericht zur aktuellen Situation in Hinblick auf den Neubau des „Bürger- und Sportzentrums“ zu diesem Tagesordnungspunkt.
Nach kurzer Begrüßung der Anwesenden verweist Herr Mumm auf die durch die Verwaltung erstellte und die darin dargestellten Problematiken hinsichtlich der Entstehung von Mehrkosten und Terminverzögerungen.
Herr Mumm berichtet, dass die Verfügbarkeit der Baustoffe auf Grund der prekären Marktlage nicht mehr gesichert ist. Holz sei momentan fast nicht mehr verfügbar und weise Preisaufschläge von über 100 % auf. Herr Mumm macht in diesem Zuge darüber hinaus deutlich, dass das Preisniveau nach seiner Einschätzung nie wieder den bisher üblichen Stand erreichen werde.
Neben der durch die Knappheit der Baustoffe entstehenden höheren Preise komme es zu erheblichen Lieferverzögerungen. Da die Liefertermine der Baustoffe unsicher seien, sei eine Koordination der Arbeiten, welche größtenteils Hand in Hand laufen, nur noch eingeschränkt möglich.
Herr Mumm informiert diesbezüglich, dass die Bauverzögerung zum heutigen Tage bereits 7 Wochen beträgt.
Die Gewerke seien derzeit zwar zu 85 % bereits beauftragt, allerdings seien die beauftragten Firmen gleichermaßen von der aktuellen Situation betroffen und hätten bereits zum Teil angekündigt, dass die Preise nicht gehalten werden können. Herr Mumm sichert sein Engagement hinsichtlich der Realisierung der Angebote zu, macht jedoch darauf aufmerksam, dass nach einer sorgfältigen Prüfung der Sachlage gegebenenfalls das Gespräch mit den beauftragten Betrieben gesucht werden sollte, da eine Durchsetzung der Weiterführung der Arbeiten im Zweifel zur Insolvenz der Betriebe führen könnte. Eine Anfrage beim Innenministerium zum Umgang mit dieser Problematik habe leider keine praktikable Vorgehensweise hervorgebracht. Das Innenministerium habe bestätigt, dass die Aufträge anhand der Angebote zu vergeben sind und bei Nichterscheinen der Betriebe Schadensersatz gefordert werden könne.
Herr Mumm berichtet im weiteren Verlauf eingehend über die Dämmung des Bürger- und Sportzentrums. Die vorgesehene EPS-Dämmung sei auf dem Markt nicht mehr verfügbar, sodass in diesem Fall bereits Alternativen gesucht werden mussten. Als Alternativen würden Foam-Glas und Glasgranulat in Betracht kommen. Das Foam-Glas sei ein sehr hochwertiger Baustoff, welcher auf Grund dessen mehr als das doppelte als die EPS-Dämmung koste und eine schlechte Wärmedämmung aufweise. Von dem Glasgranulat müsse eine breitere Schicht eingebaut werden. Der Einbau des Glasgranulates würde Mehrkosten in Höhe von 16.000,- € netto verursachen. Die Lieferzeit liege derzeit bei mindestens 10 Wochen.
Auf Anmerkung von Herrn Kernke-Robert, dass die Qualität der Baustoffe nicht außer Acht gelassen werden dürfe, da sich die mangelnde Qualität längerfristig unter anderem auf die Betriebskosten niederschlagen würde, erläutert Herr Mumm, dass das Architekturbüro „MUMM Architekten + Ingenieure“ darauf achte, dass die Qualität erhalten bleibe. So müsse der Wärmenachweis beispielsweise bei abweichenden Baumaterialien geprüft und neu berechnet werden.
In diesem Zuge macht Herr Mumm ebenfalls auf den zeitlichen Mehraufwand für die Architektenleistungen aufmerksam. Für den technischen Aufwand für die Auswahl eines alternativen Dämmmaterials seien beispielsweise ca. 20 Stunden zu veranschlagen. Ebenfalls koste der Austausch mit den beauftragten Betrieben ebenfalls Zeit.
Anschließend erläutert Herr Mumm, dass durch die Bereitstellung von 300.000,- € im zweiten Nachtragshaushalt 2021 ein Puffer geschafft werden solle, um bei Bedarf kurzfristig reagieren zu können, um auf alternative Baustoffe zurückgreifen zu können.
Herr Muhs erfragt im weiteren Verlauf der Beratungen, ob es haushaltsrechtlich zwingend erforderlich sei, 300.000,- € in den Haushalt aufzunehmen. Da diese Summe derzeit nicht begründbar sei, stellt Herr Muhs den Antrag, die anfallenden Mehrkosten für das Dämmmaterial (20.000,- €) für den Neubau des Bürger- und Sportzentrums zur Kenntnis zu nehmen.
Nach Erläuterung durch den Bürgermeister, dass die Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,- € nicht zwingend in den Haushalt eingestellt werden müssen, die Konsequenz hierbei jedoch sei, dass bei entstehenden Mehrkosten jeweils Gemeindevertretersitzungen einberufen werden müssten, zieht Herr Muhs seinen Antrag zurück.
Herr Kernke-Robert macht darauf aufmerksam, dass eine Beratung und Entscheidung im Bauausschuss zwingend erforderlich wird, sofern gravierende Veränderungen eintreten und ein gewisser Kipppunkt erreicht ist, an welchem ein möglicher Baustopp vertretbar sei.
Die Anwesenden halten abschließend fest, dass Herr Mumm im engen Kontakt zur Verwaltung steht und die Verwaltung an den Baustellenbesprechungen teilnimmt. Darüber hinaus wird eine Kostenverfolgung aufgestellt, welche über die Verwaltung an den Bauausschuss zur Kenntnis übermittelt wird. Herr Mumm ist verantwortlich für die Qualitätssicherung. Sobald Qualitätsunterschiede auftreten und ein gewisser Kipppunkt erreicht ist, erfolgt eine Beratung im Bauausschuss.
Anschließend ergeht der nachfolgende Beschluss:

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt einen Kostendeckel i.H.v. 4 Mio € für den Bau des BSZ und empfiehlt der Gemeindevertretung die Mehrkosten i.H.v. 300.000,00 € im 2. Nachtrag 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Neubau des Bürger- und Sportzentrums - Tischvorlage.pdf

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7. Beregnungsanlage Bürger- und Sportzentrum (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 7

Finanzielle Auswirkungen

circa 55.000 ,- €

A Sachverhalt

Nach dem Brand des Bürger- und Sportzentrums der Gemeinde Flintbek wurde die Flutlichtanlage sowie die Beregnungsanlage der Sportplätze in einer Behelfshütte, in unmittelbarer Nähe des Kunstrasenplatzes, installiert. Im Zuge der Neuerrichtung des Bürger- und Sportzentrum sollte das Provisorium entfernt werden und die Technik im Neubau untergebracht werden. Des Weiteren ist vorgesehen die Steuerung der Anlage von hydraulisch auf elektrisch umzustellen.

Die Wasserversorgung der Tennisplätze war in der Vergangenheit nur über einen entsprechend
großen Pufferspeicher möglich, um zu kurze Taktzeiten der Brunnenpumpe zu
vermeiden. Wegen Wartungsrückstau an der Anlage zur Tennisplatzbewässerung mussten die beiden Anlagen mehrfach hydraulisch getrennt werden. Die Bewässerungsanlage bezieht ihr Wasser aus einem Tiefbrunnen über eine 7,5 kW Unterwasserpumpe (17m³/h – 11 bar). Im Falle einer längerfristigen Störung der Pumpe kann der Rasenplatz bei trockenem Wetter nicht bewässert werden. Möglicherweise nimmt dann der Rasen dabei irreparablen Schaden und der Platz ist für den Rest der Saison nicht bespielbar. Darüber hinaus ist der Aufwand für den vorhergegangenen Pflegeaufwand des Platzes verloren. Die gleiche Problematik tritt auf, sollte der Brunnen trockenfallen. Aus Redundanzgründen ist es seitens der Gemeinde Flintbek erwünscht, die Bewässerungsanlagen auch mit Trinkwasser aus dem Netz der SWKiel versorgen zu können. Die Anlage für die Tennisplätze sollte nach Möglichkeit ausschließlich mit Trinkwasser gespeist werden, weil die Anlagen aus organisatorischen Gründen hydraulisch voneinander getrennt werden sollen.

Aus planerischer bzw. technischer Sicht gibt es hier folgende Schwierigkeiten:

  1. Der Wasserdruck in der Anschlussleitung der SWKiel beträgt gut 3 bar. Der benötigte
Betriebsdruck für die Bewässerungsanlage beträgt in etwa 7-8 bar, damit die notwendige
Wurfweite der Beregner erreicht wird. Hierzu ist eine Druckerhöhungsanlage notwendig.
  1.  Die benötigte Wasserdurchflussmenge ist nicht unerheblich. Um mögliche Versorgungsstörungen
der vorgelagerten Wohnhäuser auszuschließen, müsste der Anschluss ohnehin
durch SWKiel geprüft und freigegeben werden. Es wird momentan nicht davon ausgegangen,
dass ein entsprechend großer Vorlagenbehälter benötigt wird. An heißen Sommertagen
werden z. T. ca. 50 m³ in ca. 3,5 Stunden benötigt. Im Falle einer Pumpen- bzw.
Brunnenstörung würde man mit Trinkwasser ggfs. eine längere Beregnungszeit bei kleinerem Durchfluss wählen können.
 Der vormals geplante 1-fach Hausanschluss im neuen Gebäude müsste ggfs. auf ein 2- bzw. 3-fach Hausanschluss erweitert werden. Der Standort der Zähleranlage(n), ob zentral oder dezentral, ob im außenliegenden Schacht oder im Gebäude ist mit den SWKiel zu klären, wie dies TAB-konform zu realisieren ist.

B Stellungnahme der Verwaltung

Um die bestehende Leitungsinfrastruktur beider Bewässerungsanlagen weiterhin nutzen zu können, wird in Abstimmung mit der Fachfirma „Papenburg Brunnen- und Rohrleitungsbau GmbH“ aus Wahlstedt, die bereits an der bestehenden Anlage für die Gemeinde Flintbek tätig ist, vorgeschlagen, ein entsprechendes „Schachtbauwerk“ (Kunststoffschacht Ø i. L.: ca. 2,00m, Höhe i. L. ca. 2,30m) wenn zeitlich möglich im Verlauf der Tiefbauarbeiten oder nach außenwandseitiger Anfüllung des Rohbaus zu installieren, in dem alle notwendigen Installationen für eine Druckerhöhungsanlage (Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Systemtrenner, Pumpensumpf m. Hebeanlage, E-Schaltanlage, etc.) integriert sind. Ein zweiter Schacht wird zentrisch um den bestehenden Tiefbrunnen herum platziert. Er nimmt u. a. den 500 L Ausgleichsbehälter (Bestand) auf. Es entsteht hierdurch der notwendige Arbeitsraum für die Wartung des Tiefbrunnens und zusätzlich die Möglichkeit der sicheren Aufstellung eines Dreibeins zum Ziehen der Pumpe.
Für den Fall, dass der bestehende Brunnen austrocknet, ist es sehr unwahrscheinlich, an der gleichen Stelle eine weitere Brunnenbohrung niederzubringen. Dazu würde möglicherweise eine neue Bohrung im Bereich des südlich, dem neuen Gebäude vorgelagerten Grundstücksbereich, erstellt werden müssen. Es wird empfohlen, den benötigten Leitungsweg entlang der Westfassade (ca. 55-60m, 1x Leerrohr + 1x Druckrohr PE-HD DN65) größtenteils vorzustrecken, um nicht später die bereits erstellten Außenanlagen in diesem Bereich erneuern zu müssen.
Diese zusätzlichen Installationen sind noch durch die Gemeinde Flintbek freizugeben. Der zusätzliche Finanzbedarf wurde zunächst grob mit ca. 55.000 € veranschlagt.


Die notwendige E-Technik für Licht und Bewässerung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht, wie
ursprünglich gewünscht, in der Hauptverteilung des Neubaus untergebracht werden, sondern in
einem ausreichend dimensionierten wetterbeständigen Außengehäuse. Dieses hätte folgende Vorteile:

  1.  Der Leitungsaufwand wäre erheblich geringer, insbesondere dann, wenn die hydraulische
Steuerung der Bewässerungsanlage gegen eine elektrische Steuerung ausgetauscht werden soll. Jedes Elektrokabel, welches von außen in das neue Gebäude eingeführt wird, muss zusätzlich gegen Überspannung (Blitzschutz) geschützt werden.
  1.  Im Falle von Servicearbeiten wäre die Anlage einsehbar, wenn sich die Schaltanlage in der
Nähe zur Verbraucheranlage befindet. Die Hauptverteilung im fensterlosen
Hausanschlussraum wäre weit entfernt und ohne Sicht- und Hörverbindung zur
Verbraucheranlage. Auswirkungen von Schalthandlungen können wesentlich besser
überwacht werden. Das trägt zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bei.
  1.  Erweiterungen können leichter realisiert werden, da es keine Schnittstellen
(Installationsraum innerhalb der Verteilung, etc.) zur Hauptverteilung des Gebäudes gibt.


Herr Loß wird in der Sitzung des Bauausschusses anwesend sein und den Sachverhalt erläutern.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt die notwendige E-Technik für Licht und Bewässerung der Sportplätze in einem Wetterbeständigen Außengehäuse zu errichten und die entsprechende Infrastruktur dafür zu schaffen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 55.000,- € sollen im 2. Nachtrag bereitgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Der Ausschussvorsitzende, Herr Holsten, begrüßt Herrn Loß vom Ingenieurbüro „Energiepunkt“ für die Erläuterung des Sachverhaltes hinsichtlich der notwendigen Elektrotechnik für Licht und Bewässerung der Sportplätze am Bürger- und Sportplätze zu diesem Tagesordnungspunkt.
Nach kurzer Begrüßung der Anwesenden erläutert Herr Loß, dass die Flutlichtanlage sowie die Beregnungsanlage nach dem Brand des Bürger- und Sportzentrums in einer Behelfshütte in unmittelbarer Nähe des Kunstrasenplatzes installiert wurden. Um das Provisorium aufzulösen und eine langfristige Unterbringung zu schaffen sowie die Steuerung der Beregnungsanlage von hydraulisch auf elektrisch umzustellen, würden die nachfolgenden Arbeiten alternativlos erforderlich werden:
- Einbau einer Druckerhöhungsanlage
- Erweiterung der Hausanschlüsse im Bürger- und Sportzentrum
- Herstellung eines Schachtes, in welchem alle notwendigen Installationen für eine Druckerhöhungsanalage (Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Systemtrenner, Pumpensumpf mit Hebeanlage, E-Schaltanlage etc.)
- Herstellung eines zweiten Schachtes zentrisch um den bestehenden Tiefbrunnen
- vorsorgliche Vorstreckung des benötigten Leitungsweges entlang der Westfassade für die Herstellung eines zweiten Brunnens, für den Fall, dass der bestehende Brunnen austrocknet
- Errichtung eines wetterbeständigen Außengehäuses
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, weshalb die Elektrotechnik für Licht und Bewässerung nicht in dem vorgesehen Technikraum im Bürger- und Sportzentrum untergebracht werden könne und ob der Technikraum durch die Realisierung der vorgestellten Maßnahmen ungenutzt bleibt, entgegnet Herr Loß, dass der Technikraum bereits verkleinert worden sei und eine Lagerreserve für Speicher vorgehalten werden sollte.
Eine Unterbringung der E-Technik sei auf Grund der geringen Fläche daher nicht möglich.
Darüber hinaus sei der Leitungsaufwand bei einer Unterbringung in dem Technikraum erheblich größer, da bei einer elektrischen Steuerung der Bewässerungsanlage jedes Elektrokabel, welches von außen in das neue Gebäude geführt wird, gegen Überspannung (Blitzschutz) geschützt werden müsse.
Zudem sei bei einer Unterbringung im fensterlosen Technikraum keine Sicht- und Hörverbindung zwischen Schaltanlage und Verbraucheranlage vorhanden und Installationen von Erweiterungen seien auf Grund der Schnittstellen zur Hauptverteilung des Gebäudes erschwerter.
Herr Kernke-Robert merkt an, dass für die Bewässerung der Tennisplätze durch Frischwasser nicht unerhebliche Kosten entstehen und möchte aus diesem Grunde wissen, ob eine Umlage der Kosten auf den „Tennis Club Flintbek e.V.“ erfolgt.
Der Bürgermeister sagt zu, dies zu klären.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die notwendige E-Technik für Licht und Bewässerung der Sportplätze in einem Wetterbeständigen Außengehäuse zu errichten und die entsprechende Infrastruktur dafür zu schaffen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 55.000,- € sollen im 2. Nachtrag bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 250.000 € - 300.000 €
Die dargestellten Kosten sind eine Schätzung, das heißt, die tatsächlichen Kosten werden sich erst im Rahmen der konkreten Beauftragung ergeben.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Die Bauleitplanung und die damit verbundene Planungshoheit der Gemeinde gehören zu den zentralen Bestandteilen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Abs. 1 BauGB).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die, sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende, Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan nimmt somit durch die Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes eine ganzheitliche, strategische Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung vor. Der Flächennutzungsplan formuliert die künftigen planerischen Ziele innerhalb des Gemeindegebietes und ist somit zukunftsweisend.
Dabei baut der Flächennutzungsplan auf Annahmen und Prognosen auf, die ebenso wie beispielsweise rechtliche, gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen regelmäßigen Veränderungen unterliegen. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan inhaltlich auf einen mittelfristigen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren angelegt. Nach diesem Zeitraum muss überprüft werden, ob sich die Grundannahmen und Rahmenbedingungen verändert haben.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan beinhaltet somit die konkrete Umsetzung der von der Gemeinde beabsichtigten Nutzung in abgegrenzten Teilbereichen.
Die Urschrift des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek hat im Jahre 1969 Rechtskraft erlangt und besteht somit seit nunmehr 52 Jahren. Im Jahre 1973 folgte die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes. Über die Jahre wurde der Flächennutzungsplan für einzelne Teilbereiche weiter über separate Verfahren, teilweise im Parallelverfahren zur Aufstellung der jeweiligen B-Pläne, geändert. Bis dato wurden insgesamt 23 Änderungsverfahren abgeschlossen, wovon insgesamt 17 Änderungen derzeit rechtskräftig sind. Zudem wurden 3 Berichtigungen des Flächennutzungsplanes vorgenommen.
Darüber hinaus befinden sich derzeit die 23. Änderung (B-Plan Nr. 52 – Erweiterung des Gewerbegebietes „Konrad-Zuse-Ring“), die 25. Änderung (B-Plan Nr. 53 – Windvorranggebiet) sowie die 26. Änderung (B-Plan Nr. 50 – Ausgleichs- + Retentionsfläche sowie Fläche östlich der Bebauung am „Runenweg“ und nördlich des „Schönhorster Weges“) des Flächennutzungsplanes in der Aufstellung.
Für die angestrebte Überplanung der Fläche am „Heimstättenweg“ (B-Plan Nr. 49), der Grünfläche angrenzend an die Siedlung „Immenhagen“ (2. Änderung des B-Planes Nr. 27) sowie für eine mögliche Überplanung des Grundstückes der „Schatzkammer“ („Freeweid 16a“) werden weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes erforderlich.

B Stellungnahme der Verwaltung

Unter Bezugnahme des bereits geschilderten Sachverhaltes ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek als funktionsunfähig zu betrachten, sodass nur eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans als adäquates Mittel die Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit gewährleisten kann.
Da der Flächennutzungsplan, bei bauplanungsrechtlicher Erfordernis, mit einer Flächennutzungsplanänderung somit dem jeweiligen Bebauungsplan angepasst wurde, ist die zukunftsweisende Funktion des aktuell geltenden Flächennutzungsplans hinfällig. Darüber hinaus ergaben sich im Gemeindegebiet über die Jahre städtebauliche Entwicklungen, die nicht im Einklang mit dem wirksamen Flächennutzungsplan stehen.
So merkte die Landesplanung bereits mehrfach und letztmalig im Beteiligungsverfahren der 22. Flächennutzungsplanänderung, aufgrund des Bebauungsplanverfahrens Nr.51, mit dem Schreiben vom 06.02.2019, an, dass „die Gemeinde über einen wirksamen Flächennutzungsplan verfüge, aus diesem könne jedoch kaum das aktuell verfolgte städtebauliche Grundkonzept der Gemeinde zu erkennen sein.“ Aus diesem Grunde regt die Landesplanung an, das planerische Grundkonzept der gemeindlichen Entwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls grundlegend zu überarbeiten.
Die Kosten zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sind bereits im Investitionsplan des Haushalts des Jahres 2021 für das Jahr 2023 in einer Höhe von 500.000 Euro ausgewiesen. Es wurde somit bereits auf das Erfordernis der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hingewiesen, eine haushaltsrechtliche Verpflichtung wurde damit jedoch noch nicht eingegangen.
In einer detaillierteren Kostenschätzung unter Berücksichtigung der Grundleistungen (in Anlehnung an die HOAI - § 18 i.V.m. § 20), der besonderen Leistungen (in Anlehnung an die HOAI – Anlage 9), dem Umweltbericht mit grünordnerischen Fachbeitrag (in Anlehnung an die HOAI - § 24 i.V.m. § 29), weiteren Gutachten ( wie z.B. Artenschutz, Verkehrsgutachten, vertiefende Untersuchungen zum Erneuerbare-Energien-Potenzial oder zur Entwicklung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel) sowie entstehenden Nebenkosten, kann mit Kosten in einer Höhe zwischen 250.000 € bis 300.000 € gerechnet werden.
Bis zu einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollten deswegen alle Bauleitplanverfahren, ausgenommen der Bauleitplanverfahren Nr. 50, 52 und 53 sowie Bauleitplanverfahren, welche es nicht erfordern, den Flächennutzungsplan zu ändern, ruhen. Die Neuaufstellung eines Bauleitplanverfahrens ist hier sinngemäß zu betrachten.
In dieser Zeit könnte sich durch Austausch innerhalb der Fraktionen und des Bauausschusses für gemeindeeigene sowie sonstige Potenzialflächen ein gemeindlicher Planungswille manifestieren. Dies würde zum einen Vorbeugen, dass sich die oben genannten Problematiken weiterhin summieren als auch dazu beitragen, Investoren einen abgeschlossenen Planungswillen übermitteln zu können, der einen Rahmen darstellt, in welchem jeweilig diesbezügliche Vorplanungen vorgenommen werden können.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt die Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek in einer Höhe von bis zu 300.000 € für die Haushaltsplanung des zweiten Nachtragshaushaltes des Jahres 2021 vorzusehen.
Die Bauleitplanverfahren, welche sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln, ruhen bis zur Neuaufstellung des neuen Flächennutzungsplanes.

Gez.  S. Dreier / K. Jürgensen am 12.05.2021
Gez. O. Plambeck am 12.05.2021

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung in den Tagesordnungspunkt durch Herrn Brede und anschließendem kurzem Austausch im Ausschuss ergeht der nachfolgende Beschluss:

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek in einer Höhe von bis zu 300.000 € für die Haushaltsplanung des zweiten Nachtragshaushaltes des Jahres 2021 vorzusehen.
Die Bauleitplanverfahren, welche sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln, mit Ausnahme der Bebauungspläne Nr. 50, 52 und 53, ruhen bis zur Neuaufstellung des neuen Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Herr Herrmann erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zum ehemaligen „Famila-Grundstück“. Da ihm die tiefe Senke auf dem Grundstück im Kellerbereich des ehemaligen Gebäudes sowie insgesamt die Absenkung des Grundstückes aufgefallen ist, möchte er wissen, ob die Abnahme des Grundstückes bereits erfolgt ist.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass noch wesentliche Aspekte zu klären sind und eine Abnahme aus diesen Gründen noch nicht stattgefunden hat. Die entstandenen Kuhlen seien jedoch vertragsgemäß. Diese sollen durch Erdaushub verfüllt werden.

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10. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 ö 10

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Niederschrift vom 22.04.2021 (nichtöffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 11
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12. Überplanung des Grundstückes "Dorfstraße 37"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 12
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13. Überplanung des Grundstückes "Freeweid 16a"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 13
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14. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.05.2021 14
Datenstand vom 22.07.2021 08:31 Uhr