Änderung der Geschäftsordnung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 30.09.2021 ö 7

Sachbearbeiter/in
Greiwing Holger

Rechtliche Bedeutung

Schaffung der Möglichkeit von Videoübertragungen (Live-Stream) von Sitzungen

Finanzielle Auswirkungen

--

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

--

Zukunftskonzept

--

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 beschlossen eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen.
Hierfür muss u.a. auch die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung geändert werden.
In § 8 (1) ist dort geregelt, dass eine Tonband- und Filmaufnahme zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig ist.

B Stellungnahme der Verwaltung

Damit nicht bei jeder Sitzung, bei der eine Videoübertragung stattfinden soll, ein Einzelbeschluss über die Zulässigkeit gefasst werden muss, soll dieser Satz in der Geschäftsordnung entfernt werden.
Der Hauptausschuss hat am 08.09.2021 darüber beraten und folgenden Beschlussvorschlag empfohlen:

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Flintbek beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:

1. Änderung
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek

Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05 2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung erlassen:


§ 1

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig.

Durch die Gemeinde beauftragte Ton- und Filmaufnahmen sind zulässig.


§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Olaf Plambeck
Bürgermeister


gez. S. Pries (Amtsleiter) am 20.09.2021

gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 21.09.2021

Beschluss

Die Gemeindevertretung Flintbek beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:

1. Änderung
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek

Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05 2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 30.09.2021 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung erlassen:


§ 1

§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig.

Durch die Gemeinde beauftragte Ton- und Filmaufnahmen sind zulässig.


§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Olaf Plambeck
Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 17.12.2021 07:33 Uhr