Betriebskostenabrechnungen 2020 Kindertagesstätten (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Rechtliche Bedeutung

Die Gemeinden haben die gesetzlichen Verpflichtungen, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden und somit den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu decken und dem Rechtsanspruch des Einzelnen gerecht zu werden.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben. (Ziel)

Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. (Grundsatz)

A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek hat mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Flintbek, der AWO sowie der Elterninitiative Kleine Füsse e.V. Vereinbarungen geschlossen, in denen die Kostenregelung und die Trägerschaft geregelt worden sind. Die für 2020 vorgelegten Abrechnungen sind nach den bis zum 31.12.2020 geltenden Verträgen abzurechnen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Träger der Kindertagesstätten der ev.-luth. Kirchengemeinde Flintbek, der AWO sowie der Elterninitiative Kleine Füsse e.V. haben die Abrechnungen gem. folgender Aufstellung vorgelegt:



Träger
Plan 2020
Ist 2020
Differenz
Ev.-luth. Kirchengemeinde

394.864,00 Euro

376.157,84 Euro

Rückzahlung
18.706,16 Euro

AWO
332.832,00 Euro
439.485,28 Euro
Nachzahlung
106.653,28 Euro
Kleine Füsse e.V.
112.000,00 Euro
107.975,74
Rückzahlung
4.024,26 Euro

Die Einrichtungen der ev.-luth. Kirche sowie der Kleinen Füsse e.V. haben mit einer anteiligen Rückzahlung der Finanzierungsvorauszahlung an die Gemeinde Flintbek das Wirtschaftsjahr 2020 abgeschlossen.
Die AWO hat gegen die Gemeinde Flintbek eine Forderung für 2020 in Höhe von 106.653,28 Euro gestellt. Diese resultiert aus einer Fehlberechnung des Kreis-/Landeszuschusses der ursprünglich zum 01.08.2020 geplanten Kita-Reform. Die AWO hat einen Kreis-/Landeszuschuss für 2020 in Höhe von 445.035,00 Euro zu grundgelegt, dieser betrug allerdings nur 268.059,80 Euro. 
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung zu empfehlen der überplanmäßigen Ausgabe für die Abrechnung der Betriebskosten 2020 der Arbeiterwohlfahrt für die Kindertagesstätte Storchennest incl. der Außenstelle Kleine Flintsteine in Höhe von 106.653,28 Euro zu zustimmen. Eine teilweise Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Produktsachkonten „Zuweisungen für die Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirche“ um 18.706,16 Euro sowie „Zuweisung für die Kleinen Füsse e.V.“ um 4.024,26 Euro.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe für die Abrechnung der Betriebskosten 2020 der Arbeiterwohlfahrt für die Kindertagesstätte Storchennest incl. der Außenstelle Kleine Flintsteine in Höhe von 106.653,28 Euro zu. Eine teilweise Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Produktsachkonten „Zuweisungen für die Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirche“ um 18.706,16 Euro sowie „Zuweisung für die Kleinen Füsse e.V.“ um 4.024,26 Euro.

gez. K. Plambeck 22.09.2021
gez. D. Hagenah (Amtsleiter) am 22.09.2021
gez. S. Baller (Büroleitende Beamtin) am 22.09.2021

Beschluss

Die Gemeindevertretung stimmt der überplanmäßigen Ausgabe für die Abrechnung der Betriebskosten 2020 der Arbeiterwohlfahrt für die Kindertagesstätte Storchennest incl. der Außenstelle Kleine Flintsteine in Höhe von 106.653,28 Euro zu. Eine teilweise Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Produktsachkonten „Zuweisungen für die Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirche“ um 18.706,16 Euro sowie „Zuweisung für die Kleinen Füsse e.V.“ um 4.024,26 Euro.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.12.2021 07:33 Uhr