Finanzierung Kinderbetreuung (SQKM) (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Rechtliche Bedeutung

Die Gemeinden haben die gesetzlichen Verpflichtungen, in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden, um somit den Bedarf an Kindergartenplätzen zu decken und dem Rechtsanspruch des Einzelnen gerecht zu werden.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben. (Ziel)

Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. (Grundsatz)

A Sachverhalt

Die Finanzierung der Kindertagestätten wurde zum 01.01. dieses Jahrs umgestellt. Eine Vorstellung des neuen Finanzierungsmodells wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales am 21.10.2020 präsentiert. Allerdings mit dem Hinweis auf eine eventuelle Nachbesserung, wenn die tatsächlichen Finanzierungsbeiträge von der Schätzung abweichen sollten.
Die Gemeinde Flintbek hat mit der ev.-luth. Kirchengemeinde, der Arbeiterwohlfahrt sowie der Elterninitiative Kleine Füsse e.V. Finanzierungsvereinbarungen geschlossen, in denen die Kostenregelungen und die Trägerschaft geregelt worden sind.

B Stellungnahme der Verwaltung

Zahlungen als Wohnortgemeinde Flintbek
Die Gemeinde Flintbek hat gem. folgender Aufstellung als Wohnortgemeinde Zahlungen bis zum September 2021 geleistet. Die ab Oktober 2021 aufgeführten Beiträge wurden geschätzt.
 
Die Gemeinde Flintbek zahlt zurzeit an die Standortkreise (eine Abrechnung der auswärtigen Kinder erfolgt über die Kreise und kreisfreien Städte) an Kiel und den Kreis Rendsburg-Eckernförde für die dort betreuten Kinder. Die Schätzung belief sich für 2021 auf 1.250.000,00 Euro. Diese Summe wird um ca. 21.800,00 Euro überschritten. Die grünen Zahlen sind geschätzt, die Abrechnung über das Kita-Portal erfolgt zum 16. eines Monats.








Einnahmen als Standortgemeinde für die Kindertagesstätten 
Für den Betrieb der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet Flintbek erhält die Gemeinde Flintbek Mittel aus der Refinanzierung vom Kreis Rendsburg-Eckernförde, unabhängig welchen Wohnort die betreuten Kinder tatsächlich haben. Für den Betrieb der Kindertagesstätten wurden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde folgende Finanzierungsbeiträge geleistet:


Dem gegenüber stehen die Ausgaben an die Träger der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet sowie die Ausgaben der Kindertagesstätte „Ich&Du“. Gem. den geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen sollen die Kindertagesstätten mit den SQKM-Sätzen auskömmlich sein. Allerdings haben nicht alle Einrichtungen die volle Höhe beansprucht.

Die Abschlagszahlungen der AWO wurden mit dem Hinweis auf den geringeren SQKM-Satz zunächst gekürzt. Eine Begründung des Mehrbedarfes in der vorzulegenden Abrechnung 2021 bleibt abzuwarten.
Bei der Finanzierung der Kindertagesstätte der ev.-luth. Kirchengemeinde Flintbek muss zunächst eine Berichtigung der Finanzierungsparameter im Kita-Portal und dessen Auswirkung abgewartet werden. Aufgrund eines falschen Parameters in der Berechnung, wurde ein zu hoher Finanzierungsbeitrag an die Gemeinde Flintbek in Höhe von ca. 20.000, -- Euro ingesamt ausgezahlt. Inwieweit die Kirchengemeinde die weiteren SQKM-Mittel in der Abrechnung 2021 in Anspruch nehmen wird, bleibt abzuwarten. Für die Kindertagesstätte Kleine Füsse e.V. entstand eine geringfügige Differenz.
Finanziell haben die geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern der Kindertagesstätten in Flintbek alle das Ziel, dass die Träger mit den Finanzierungsbeiträgen der Refinanzierung der Kindertagesstätten auskömmlich sein sollen und nur in begründeten Fällen die Gemeinde eine darüberhinausgehende Finanzierung übernimmt. 
In Zukunft sieht die Verwaltung eine Kostengegenüberstellung ähnlich der Abrechnungen der freien Träger auch für ihre eigene Einrichtung der Kindertagesstätte „Ich&Du“ vor, um eine gleichwertige Finanzierung dazustellen. Diese Gegenüberstellung konnte aufgrund personeller Engpässe noch nicht erfolgen.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales nimmt hiervon Kenntnis.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales mit  hiervon Kenntnis.

Dokumente
Beschlussvorlage; Finanzierung Kinderbetreuung (SQKM) (SV) (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 12:38 Uhr