Daten angezeigt aus Sitzung:
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 28.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Plambeck Katja
Rechtliche Bedeutung
Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit
Finanzielle Auswirkungen
keine
Zu beachtende Ziele und Grundsätze
Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben. (Grundsatz)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. (Ziel)
A Sachverhalt
Zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek und der Gemeinde Flintbek wurde zum 01. Januar 2021 eine Vereinbarung auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Leistungs-, Entgelt-, Anpassungs- und Prüfungsvereinbarung) geschlossen. Mit Schreiben vom 08.10.2021 hat die Kirchenkreisverwaltung mitgeteilt, dass die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek plant, die Trägerschaft der Kindertagesstätte in Flintbek an den Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein zum 01. Januar 2022 abzugeben und die Gemeinde Flintbek aufgefordert mitzuteilen, ob von ihrer Seiten Bedenken hierzu bestehen.
B Stellungnahme der Verwaltung
Auf Nachfrage der Verwaltung hat der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein folgendes mitgeteilt:
Der Wechsel der Trägerschaft hat für die Gemeinde Flintbek keine negativen Folgen. Im Gegenteil ergeben sich dadurch positive Synergieeffekte auf beiden Seiten. Der zurzeit bestehende Finanzierungsvertrag kann ebenfalls seine Gültigkeit behalten, da der Kirchenkreis Altholstein alle Rechten und Pflichten übernimmt und somit diesbezüglich die Rechtsnachfolge der Kirchengemeinde antritt. Hierfür bedarf es lediglich der Zustimmung der Gemeinde Flintbek, da es sich um eine Veränderung des Vertragspartners handelt.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek sowie der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein wurden für Fragen zur Sitzung eingeladen.
Seitens der Verwaltung werden keine Nachteile für die Gemeinde Flintbek gesehen.
C Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur empfiehlt der Gemeindevertretung dem Trägerwechsel von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek zum Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein zu zustimmen.
Diskussionsverlauf
Herr Palme vom Kirchenkreis Altholstein ist zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend und berichtet über die Notwendigkeit des Trägerwechsels, der insbesondere notwendig ist, weil die Kita nicht mehr ehrenamtlich geführt werden kann. Ob sich aufgrund der „größeren“ Verwaltung höhere Kosten ergeben, wird er prüfen und eine Einschätzung nach Sichtung der Vereinbarung abgeben.
Beschluss
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur empfiehlt der Gemeindevertretung dem Trägerwechsel von der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flintbek zum Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 15.11.2022 12:44 Uhr