Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte "Ich & Du"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Erhebung der Elternbeiträge (notwendige Änderungen durch angekündigte Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz — KiTaG)

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendlichen und ihren Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Die Landesregierung Schleswig-Holstein beabsichtigt, mit dem Haushaltsbegleitgesetz Schleswig-Holstein 2022 das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz) zu ändern. Für die Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich & Du" bedeutet dies, dass die Gebührensätze im Bereich der Betreuung unter 3-Jähriger mit der Verabschiedung des Gesetzes zum 01.01.2022 anzupassen wären.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die geplante Änderung des KiTaGs zum 01.01.2022 beinhaltet neben anderen Änderungen eine Herabsetzung des Beitragsdeckels für Kinder bis zu drei Jahren von bisher 7,21 € auf 5,80 € je wöchentliche Betreuungsstunde. Um eine schnellst möglichste Umsetzung der Regelungen für die betroffenen Eltern gewährleisten zu können, bittet die Verwaltung die anliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich&Du" der Gemeinde Flintbek schon vor der endgültigen Beschlussfassung der Landesregierung Schleswig-Holstein unter dem Vorbehalt der Änderung des KiTaG in den betreffenden Bestandteilen zu beschließen.
Darüber hinaus müssen folgende Änderungen vorgenommen werden:
  1. § 5 Abs. Es wird das Wort Amt durch Gemeinde ersetzt.
  2. § 7 Abs. 1 Ziffer 2 Änderung der Gebührensätze
  3. Änderung des Wortes Gemeinde in Amt und Gemeindeverwaltung in Amtsverwaltung

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung , Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek, die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich & Du" unter dem Vorbehalt der Änderung des Gesetzes zu Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 01.01.2022 in den wesentlichen Bestandteilen zu beschließen.

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung , Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek, die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich & Du" unter dem Vorbehalt der Änderung des Gesetzes zu Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 01.01.2022 in den wesentlichen Bestandteilen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
1. Änderungssatzung Kita (.pdf)
info 46421 Änderungen des KiTaG zum Januar 20222 - Auswirkugen auf die Praxis (002) (.pdf)
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022 (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 14:01 Uhr