Personalbedarfsplanung Kindertagesstätte "Ich&Du" incl. 2 Inst. Tagespflegestellen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendlichen und ihren Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Gem. den Anforderungen des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Flintbek für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte „Ich&Du“ und den vorliegenden Anmeldungen/Aufnahmen der Kinder kommt es zu Veränderungen im Bedarfsplan und zu einem Mehrbedarf an Planstellen für die Kindertagesstätte „Ich&Du“. Ebenso muss eine differenzierte Aufnahme von Rand- und Ergänzungsgruppen gem. des neuen Kindertagesstättenrechts erfolgen.  

B Stellungnahme der Verwaltung

Gem. den vorliegenden Anmeldungen/Aufnahmen müssen neue Randzeit- und Ergänzungsgruppen in dem Bedarfsplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde gem. Anlage 1 aufgenommen werden.  

Hieraus resultiert die in Anlage 2 dargestellte neue Berechnung (im Vergleich die bisherige Berechnung) des pädagogischen Personals für die Gruppen der Kindertagesstätte „Ich & Du“. Das Personal der Tagespflege bleibt unverändert.
Das vom Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellte Prognosetool zur Berechnung des SQKM-Satzes sieht einen Personalbedarf in Höhe der Anlage 3 vor. Die Unterschiede ergeben sich aufgrund von Rundungen im Prognosetool (Auskunft Sozialministerium) und der im Vergangen Jahr vorgenommene anderen Verteilung der Verfügungsstunden. Der SQKM-Satz sieht grundsätzlich eine hälftige Verteilung der Verfügungsstunden zwischen Haupt- und Zweitkraft vor. 
Wenn das jetzt vorhandene Personal dem errechneten Bedarf gegenübergestellt wird, ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,6 Wochenstunden S8a und 20,1 Wochenstunden S3 zum 01.01.2022. 
Zum 01.02.2022 sowie 01.04.2022 kehren Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück. Ohne diese Vakanz zu berücksichtigen, sind zum 01.01.2022 100 Stunden S3 (Sozialpädagogische Assistent*in/SPA) nach neuer Personalberechnung zu besetzen. 
Wegen Ausscheidens einer/s Mitarbeiter*in zum 31.05.2022 wird eine weitere Planstelle S8a mit 27 Wochenstunden vakant. 14 Stunden sind hier von bereits zum jetzigen Zeitpunkt vergeben, so dass in den S8a-Stellen 9 Stunden zum 01.06.2022 ebenfalls unbesetzt sind.
Aufgrund der Erfahrung bei den letzten Ausschreibungen im Mai 2021 sowie im Oktober 2021 muss leider festgestellt werden, dass eine Besetzung dieser Planstellen mit S3a (SPA) aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage kaum/nicht möglich erscheint. Um hier entgegenzuwirken, aber auch um dem neuen Kita-Recht in Bezug auf den zuführenden Nachweis des Fachkraft-Kind-Schlüssels nachzukommen, erscheint eine Besetzung der Planstellen mit Erziehern mit S8a statt SPA S3 erfolgversprechender. Dies hat den auch Vorteil, dass Springkräfte nach den Anforderungen § 28 Abs. 1 „Qualifizierte Fachkraft“ KiTaG alle pädagogischen Fachkräfte in Abwesenheit vertreten können. Eine SPA genügt dieser Anforderung bei einem Ausfall der Erstkraft einer Gruppe nicht.

Des Weiteren möchte die Verwaltung ein „Joboffensive“ starten um Personal zu gewinnen. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 Euro beantragt, um ein geeignetes Konzept ausarbeiten zu können. Die Mittel sollten mit einem Sperrvermerk „Freigabe durch den BJKS“ versehen werden und nach Vorstellung im Ausschuss freigegeben werden. 

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, stimmt einer Aufnahme entsprechend Anlage 1 im Bedarfsplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu, empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufnahme der entsprechenden Planstellen in den Stellenplan 2022 und empfiehlt ebenfalls der Gemeindevertretung der Besetzung der Planstellen der Sozialpädagogischen Assistentin mit Erziehern S8a im Umfang von 100 Wochenstunden zu zustimmen. 
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales bittet die Gemeindevertretung die Mittel für die Joboffensive in Höhe von 10.000,00 Euro mit einem Sperrvermerk „Freigabe durch BJKS“ bereitzustellen.

gez. Katja Plambeck am 08.12.2021
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 08.12.2021
gez. Carsten Stegelmann (1. stv. Bürgermeister) am 08.12.2021

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, stimmt einer Aufnahme entsprechend Anlage 1 im Bedarfsplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu, empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufnahme der entsprechenden Planstellen in den Stellenplan 2022 und empfiehlt ebenfalls der Gemeindevertretung der Besetzung der Planstellen der Sozialpädagogischen Assistentin mit Erziehern S8a im Umfang von 100 Wochenstunden zu zustimmen. 
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales bittet die Gemeindevertretung die Mittel für die Joboffensive in Höhe von 10.000,00 Euro mit einem Sperrvermerk „Freigabe durch BJKS“ bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Bedarfsplan Anlage 1 (.pdf)
Vergleich 2020 2021 Anlage 2 (.pdf)
Förderungstool Anlage 3 (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 14:01 Uhr