Änderung der Geschäftsordnung (SV)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Hauptausschuss, 08.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Greiwing Holger
Rechtliche Bedeutung
Schaffung der Möglichkeit von Videoübertragungen (Live-Stream) von Sitzungen
Finanzielle Auswirkungen
--
Zu beachtende Ziele und Grundsätze
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Zukunftskonzept
--
A Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 beschlossen eine Videoübertragung (Live-Stream) bei Sitzungen einzuführen.
Hierfür muss u.a. auch die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung geändert werden.
In § 8 (1) ist dort geregelt, dass eine Tonband- und Filmaufnahme zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig ist.
B Stellungnahme der Verwaltung
Damit nicht bei jeder Sitzung, bei der eine Videoübertragung stattfinden soll, ein Einzelbeschluss über die Zulässigkeit gefasst werden muss, soll dieser Satz in der Geschäftsordnung entfernt werden.
B Stellungnahme der Verwaltung
Damit nicht bei jeder Sitzung, bei der eine Videoübertragung stattfinden soll, ein Einzelbeschluss über die Zulässigkeit gefasst werden muss, soll dieser Satz in der Geschäftsordnung entfernt werden.
C Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:
1. Änderung
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek
Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05 2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …..…..…... folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§ 1
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich.
§ 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Olaf Plambeck
Bürgermeister
gez. S. Pries (Amtsleiter) am 01.07.2021
gez. O. Plambeck (Bürgermeister) am 01.07.2021
Diskussionsverlauf
Gemeindevertreter Herr Achim Lorenzen stellt den Antrag, § 8 der Geschäftsordnung wie folgt zu fassen:
„Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Ton-und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig.
Durch die Gemeinde beauftragte Ton-und Filmaufnahmen sind zulässig.“
6 dafür,1 dagegen
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:
1. Änderung
der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek
Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05 2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …..…..…... folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§ 1
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Ton-und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind ohne Erlaubnis der Gemeindevertretung unzulässig.
Durch die Gemeinde beauftragte Ton-und Filmaufnahmen sind zulässig.
§ 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Olaf Plambeck
Bürgermeister
6 dafür, 1 dagegen
Datenstand vom 15.11.2022 12:02 Uhr