Onlinezugangsgesetz (OZG) hier: Antrag der FDP- Fraktion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Hauptausschuss, 08.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 08.09.2021 ö 8

Sachbearbeiter/in
Baller Sonja

Rechtliche Bedeutung

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Finanzielle Auswirkungen

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Zu beachtende Ziele und Grundsätze

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Zukunftskonzept

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A Sachverhalt

Im August 2017 ist das sogenannte Onlinezugangsgesetz in Kraft getreten. Damit sollen bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online zur Verfügung stehen. Seinen Wohnsitz anmelden, Wohngeld beantragen, usw., was bisher nur vor Ort in der Behörde möglich war, soll bis Ende 2022 alles bequem von zuhause aus möglich werden. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Verwaltungsleistungen, die aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht digital erbracht werden können. Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen ist ein komplexes Thema. Sie müssen sowohl alle fachlich- rechtlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden. 
Die eigentliche Verantwortung für die OZG-Umsetzung liegt beim Land Schleswig-Holstein. Die Organisation der Umsetzung des OZG und der Digitalisierung auf Kommunalebene wurde vom Land auf den ITV.SH übertragen. Der ITV.SH ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, gegründet per Landesgesetz und in kommunaler Trägerschaft. Um auch die operativ-technische Umsetzung durch den ITV.SH voranzutreiben, ist dieser auch Träger des Landes-IT-Dienstleisters Dataport AöR, welcher die Infrastruktur für die Online-Dienste und die notwendigen Basiskomponenten betreibt. Der ITV.SH importiert die entsprechenden Dienste zu den Kommunen in Schleswig-Holstein, die von den Themenfeldführern exportiert werden. Sowohl bei den Online-Diensten als auch bei dem Portal handelt es sich um ein Angebot an die Kommunen.
Die zu schaffenden Voraussetzungen wie z.B. die Einführung der E-Akte werden entsprechend der Vorgaben durch die Gemeinde Flintbek umgesetzt. Das ITV.SH hat im Übrigen mitgeteilt, dass es unrealistisch ist, dass bis Ende 2022 alle Online-Dienste für sämtliche Anträge inklusive der digitalen Bearbeitung in den Kommunalverwaltungen angeboten werden können. Ziel ist es, die wichtigsten Online-Anträge bis Ende 2022 den Bürger*innen zur Verfügung zu stellen und den Transport der Daten in die Kommunalverwaltungen zu gewährleisten. Die komplette Digitalisierung von Prozessen zur Antragstellung und -bearbeitung wird die Kommunen in Schleswig-Holstein noch über das Jahr 2022 hinaus beschäftigen. Beim ITV.SH geht man davon aus, von ca. 570 möglichen Leistungen maximal ca.60 Ende 2022 anbieten zu können.
Über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein bietet die Gemeinde Flintbek im Übrigen bereits ca. 300 Leistungen an. Diese ersetzen zwar heute noch nicht einen Online-Antrag, bieten jedoch eine Vielzahl an Informationen und Hilfestellungen für die Beantragung von Dienstleistungen. 
Zusätzlich werden über den Tool der Terminvergabe der Gemeinde Flintbek, zahlreiche Informationen zur Vorlage von erforderlichen Unterlagen gegeben. 

S. Pries (Amtsleiter) 30.08.2021

Diskussionsverlauf

Gemeindevertreterin Frau Schlegelberger-Erfurth erläutert, warum die FDP-Fraktion diesen Tagesordnungspunkt beantragt hat. 
Sie teilt mit, dass durch die Einführung des Onlinezugangsgesetzes ein hoher Aufwand an die Verwaltung gestellt wird, der nicht nur Zeit kosten wird, sondern auch personelle Ressourcen beansprucht. 

Auf ihre Frage, ob die Verwaltung sich schon damit beschäftigt hat erklärt Bürgermeister Olaf Plambeck , dass es schon erste Überlegungen, auch im Hinblick auf Kooperationen mit Bordesholm und Molfsee, gibt. 

Datenstand vom 15.11.2022 12:02 Uhr