Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Hauptausschuss, 17.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 17.11.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Greiwing Holger

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Erhöhung der Sitzungsgelder von ca. 600,00 €/Jahr

A Sachverhalt

Die Mitglieder des Seniorenbeirats haben um Prüfung gebeten, ob die Satzung des Seniorenbeirates Flintbek über die Sitzungsgelder dem heutigen Stand angepasst werden kann. Dem Seniorenbeirat geht es mit diesem Antrag um Anerkennung seiner Leistung und darum, dass angepasste Sitzungsgelder attraktiver für neue Mitglieder des Seniorenbeirats sind. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Gem. § 9 der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern wird die Entschädigung zurzeit wie folgt geregelt:
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. 
Die weiteren Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 Euro.
Der Seniorenbeirat tagt ca. fünf Mal pro Jahr und kann z. Zt. aus bis zu 8 Mitgliedern bestehen.

In seiner Sitzung am 28.10.2021 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales darüber beraten und dem Hauptausschuss empfohlen, den § 9 der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern wie folgt zu ändern: 
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern:

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern

Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …………… folgende 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern erlassen:

Artikel 1

§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister


gez. S. Pries, Amtsleiter am 01.11.2021
gez. C. Stegelmann, 1. stellv. Bürgermeister am 01.11.2021

Diskussionsverlauf

Beschluss



Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern:

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern

Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …………… folgende 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern erlassen:

Artikel 1

§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.



einstimmig dafür

Datenstand vom 15.11.2022 12:11 Uhr