Daten angezeigt aus Sitzung:
Hauptausschuss, 17.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Greiwing Holger
Rechtliche Bedeutung
Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit
Finanzielle Auswirkungen
Erhöhung der Sitzungsgelder von ca. 600,00 €/Jahr
A Sachverhalt
Die Mitglieder des Seniorenbeirats haben um Prüfung gebeten, ob die Satzung des Seniorenbeirates Flintbek über die Sitzungsgelder dem heutigen Stand angepasst werden kann. Dem Seniorenbeirat geht es mit diesem Antrag um Anerkennung seiner Leistung und darum, dass angepasste Sitzungsgelder attraktiver für neue Mitglieder des Seniorenbeirats sind.
B Stellungnahme der Verwaltung
Gem. § 9 der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern wird die Entschädigung zurzeit wie folgt geregelt:
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro.
Die weiteren Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 Euro.
Der Seniorenbeirat tagt ca. fünf Mal pro Jahr und kann z. Zt. aus bis zu 8 Mitgliedern bestehen.
In seiner Sitzung am 28.10.2021 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales darüber beraten und dem Hauptausschuss empfohlen, den § 9 der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern wie folgt zu ändern:
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.
C Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern:
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern
Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …………… folgende 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern erlassen:
Artikel 1
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
gez. S. Pries, Amtsleiter am 01.11.2021
gez. C. Stegelmann, 1. stellv. Bürgermeister am 01.11.2021
Diskussionsverlauf
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Flintbek folgende Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern:
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern
Aufgrund des § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert am 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. 2021, S. 566), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom …………… folgende 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern erlassen:
Artikel 1
§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Gemeinde Flintbek erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung als Aufwandsentschädigung eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,00 Euro. Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Datenstand vom 15.11.2022 12:11 Uhr