In der Sitzung am 26.08.2020 wurde die die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbsverfahren beauftragt.
Das Architekturbüro Architektur und Stadtplanung (A+S) aus Hamburg hat den Auftrag der Erstellung der Auslobungsunterlagen erhalten.
In der Anlage erhalten Sie den Entwurf der Auslobungsunterlagen. Dieser Entwurf wurde unter Beteiligung der Bürger*innen der Gemeinde Flintbek erarbeitet. Unter anderem wurde hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet. Des Weiteren fanden diverse Onlinebeteiligungen zum Thema Städtebauförderung/Auslobung statt. Auch eine Lenkungsgruppe der politischen Fraktionen hat an der Erarbeitung der Auslobungsunterlagen mitgewirkt.
Hinweis:
Redaktionelle Anpassungen sind weiterhin möglich, da hier u.a auch noch Gespräche ausstehen (bspw. die Zusammensetzung der Jury, die Höhe der Wettbewerbssumme)
Des Weiteren muss das Thema der Vollziehung des Kaufvertrages zwischen der Gemeinde Flintbek und der Firma Bartels+ Langness über das Grundstück Kätnerskamp 2+4 beraten werden.
Die Firma Bartels+ Langness hat das Familagrundstück geräumt und nun muss die Übergabe des Grundstückes vollzogen werden. Hierzu gab es jedoch noch offene Fragen bezüglich der Pfahlgründung und deren finanziellen Auswirkungen in der Zukunft (mögliche Pfahlkappung/ Auswirkung auf den Grundstückswert). Hierzu wird die Firma IGB in der Sitzung Ihre Untersuchungsergebnisse kurz vorstellen.
Es wurde bereits Kontakt zu Herrn Dr. Unbehau aufgenommen. Herr Dr. Unbehau hatte die ursprüngliche Grundstücksbewertung durchgeführt. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens keine Informationen zur Pfahlgründung vorlag, konnte diese Tatsache auch nicht berücksichtigt werden. Herr Dr. Unbehau hatte aber schon kurz angedeutet, dass diese Tatsache durchaus relevant für das ursprüngliche Bewertungsergebnis sein kann. Ein detailiertes Folgegutachten hierzu kann Herr Dr. Unbehau jedoch erst im Frühjahr 2022 erstellen.
Um trotz der vorherigen genannten Unklarheiten die Übergabe zeitnah zu vollziehen, jedoch die möglichen finanziellen Auswirkungen nicht ausschließlich zur Lasten der Gemeinde Flintbek zu haben, soll eine Nebenabrede zum o.g Kaufvertrag geschlossen.
Hier soll folgendes festgehalten werden:
„Der Verkäufer verpflichtet sich, die vom Gutachterausschuss nachträglich getroffene Korrektur des Verkehrswertes sowie etwaig entstehende Mehrkosten für die Beseitigung von Pfählen bis zu einer Höhe von maximal 65.000 € zu übernehmen.“
Eine Übergabe des Grundstückes zum jetzigen Zeitpunkt ist notwendig, um die Städtebauförderung fortzuführen.
Das zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein hat diesem Vorgehen zugestimmt.