1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet ""Kätnerskamp", westlich und nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19, östlich angrenzend an den Friedhof Flintbek, südöstlich angrenzend an die Straße "Schlotfeldtsberg" und südlich angrenzend an die Straße "Eiderkamp"" hier: Präsentation des Planungskonzeptes (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 4

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Vorhabenträger getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.
Schließen von Baulücken:
Es wird eine ortsbildverträgliche Lückenbebauung angestrebt.

A Sachverhalt

Am 23.01.2021 ist bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Antrag für die Änderung des B-Planes Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet ""Kätnerskamp", westlich und nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19, östlich angrenzend an den Friedhof Flintbek, südöstlich angrenzend an die Straße "Schlotfeldtsberg" und südlich angrenzend an die Straße "Eiderkamp"" eingegangen. 
Durch die Antragsteller wird eine Nachverdichtung durch Errichtung dreier Wohnhäuser auf dem Grundstück „Kätnerskamp 17“ angestrebt.
Bei dem B-Plan Nr. 29 handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. In diesem ist lediglich die Art der baulichen Nutzung festgesetzt. Zudem wurde festgelegt, dass in den Teilbereichen 1 und 3 Vergnügungsstätten unzulässig sind. 
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben sind daher gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die §§ 34 oder 35 BauGB (Innenbereich oder Außenbereich) anzuwenden. 
Da sich die durch die Antragsteller vorgesehene Baufläche im Außenbereich befindet und hier kein privilegiertes Bauvorhaben i.S.d. § 35 BauGB vorliegt, ist hierfür eine Änderung des B-Planes erforderlich.
Bereits 2019 ist für das Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid gem. § 66 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) für den Abbruch des auf dem Grundstück befindlichen Gewächshauses und des Neubaus eines Wohnhauses eingegangen. 
Diese wurde seinerzeit zudem im Bauausschuss vorgestellt. Der Bauausschuss sprach sich grundsätzlich für eine Innenverdichtung aus. 
Auf Grund der Außenbereichslage der für die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche konnte dem Antrag seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde jedoch nicht stattgegeben werden. 
In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 wurde über die Nachverdichtung des Grundstückes „Kätnerskamp 17“ beraten und in diesem Zuge der Empfehlungsbeschluss an die Gemeindevertretung gefasst, die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29, mit dem Planungsziel der Nachverdichtung des Grundstückes „Kätnerskamp 17“, zu fassen.
Die Gemeindevertretung folgte dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses und fasste am 25.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Durchführung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren.
Mit der Wiedereinführung des § 13b BauGB gilt der § 13a BauGB bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Eine diesbezügliche Abstimmung hinsichtlich der Verfahrensart mit der Regionalplanung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB erfüllt sind.
Nach erfolgter Ausschreibung war der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an die „AC Planergruppe GmbH“ zu vergeben. Ein erstes Auftaktgespräch zwischen dem Stadtplanungsbüro, der Verwaltung und der Vorhabenträger hat am 04.08.2021 stattgefunden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Durch die Vorhabenträger wurde die angestrebte Nachverdichtung auf dem Grundstück „Kätnerskamp 17“ dahingehend konkretisiert, als dass nunmehr ein Bebauungskonzept entwickelt wurde, welches die Errichtung dreier Wohnhäuser unter Wiederverwendung von Holzständerwerk bestehender historischer und vom Abriss bedrohter Fachwerkhäusern aus der norddeutschen Region vorsieht. 
Das Konzept ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Eine eingehende Vorstellung und Erläuterung erfolgt durch die Vorhabenträger in der Sitzung des Bauausschusses am 09.09.2021.

Diskussionsverlauf

Die Investoren des B-Planverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.29 der Gemeinde Flintbek, Axel und Maike Briege, präsentieren Ihre Planungsidee mit Hilfe einer Präsentation.
Diese beinhaltet die Wiedererrichtung dreier historischer Fachwerkhäuser. 
Das auf der Fläche bestehende Gewächshaus soll während der Bauphase als Materiallager genutzt werden, nach der Beendigung der Bauarbeiten soll in diesem ein Gemeinschaftshaus für die drei neu errichteten Wohnhäuser entstehen. Demnach sei die Bebauungsidee als Wohnhof anzusehen.
Frau Dreier erklärt, dass die Präsentation dazu diene, dass der Bauausschuss die Planungsidee der Investoren kennenlernt. Auf Grundlage des Vorgetragenen soll abgefragt werden, ob diese Idee als Planungsgrundlage für die Erstellung eines städtebaulichen Vorkonzeptes dienen könne.
Im Ausschuss herrscht der allgemeine Konsens, dass die Planungsidee im Rahmen der innerörtlichen Nachverdichtung positiv bewertet wird. 
Herr Lorenzen erfragt abschließend, ob die angrenzende Fläche durch die Kirche für wohnbauliche Zwecke genutzt werden wolle. 
Frau Dreier berichtet, dass am 16.09. ein Termin mit der Verwaltung und der Kirche stattfinden werde, welcher zum Anlass hat, dass dort eine Blühwiese entstehen soll. Dementsprechend sei die Idee diese Fläche wohnbaulich entwickeln zu wollen überholt. 

Dokumente
Bebauungskonzept Kätnerskamp 17 (.pdf)

Datenstand vom 01.11.2021 13:06 Uhr