Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Diskussionsverlauf

Frau Dreier berichtet, dass der Antrag auf Zurückstellung nach §15 Baugesetzbuch (BauGB) am 06.07.2021 dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume übersendet worden ist. Dieser Antrag befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Die Dauer der Zurückstellung belaufe sich auf 1 Jahr, die Dauer der Jahresfrist beginnt mit dem Eingang des Genehmigungsschreibens beim Antragssteller. Ein Entwurf des städtebaulichen Vertrages, welcher zwischen der Gemeinde und dem Windkraftvorhabenträger geschlossen werden könnte, befindet sich aktuell zur rechtlichen Überprüfung beim Fachanwalt des Vorhabenträgers. Des Weiteren diene dies zur Vorabstimmung, um dem Hauptausschuss in einer der nächsten Ausschusssitzungen einen beratungsreifen Vertragsentwurf vorlegen zu können. 
Herr Groß spricht sich deutlich gegen die Vorgehensweise der Verwaltung aus. Er führt an, dass der Vertragsentwurf vor der Übersendung dem Ausschuss hätte vorgelegt werden müssen. Frau Schlegelberger-Erfurth schließt sich Herrn Groß Auffassung an.
Herr Lorenzen unterstützt das Handeln der Verwaltung und verweist darauf, dass dies eine gängige Vorgehensweise im Ablauf eines Bauleitplanverfahrens sei.  Herr Kernke-Robert schließt sich den Aussagen Herrn Lorenzens an und sagt, dass das Vorgehen einen realisierbaren Vorentwurf erzeuge.
Herr Pieczonka merkt an, dass der Entwurf abschließend durch ein politisches Gremium beschlossen werden müsse. Bis dahin seien keine Entscheidungen getroffen.
Frau Bläse fasst zusammen, dass der Entwurf des städtebaulichen Vertrages in seiner vorabgestimmten Ausfertigung in einer der nächsten Ausschusssitzungen beraten werden und zu dieser auch Herr Blumberg als Rechtsberatung eingeladen werden solle.

Datenstand vom 01.11.2021 13:06 Uhr