Bauanträge/Bauvoranfrage und allgemeine Anfragen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.11.2021 ö 7

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

A Sachverhalt

Der Antragsteller „Runenweg 25“ stellt den Bauantrag zur Errichtung und zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit zwei Windschutzelementen, welcher Befreiungsanträge beinhaltet.
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.17 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Zwischen Schönhorster Weg und Weg Himmelreich“.
Eine Terrassenüberdachung ist baurechtlich dem Hauptgebäude zuzuordnen.
Aus diesem Grunde beinhaltet der Bauantrag einen diesbezüglichen Befreiungsantrag von der o.g. Festsetzung hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, des Dachmaterials sowie des Fassadenmaterials. 

Der Antragsteller „Gartenstraße 51“ stellt den Befreiungsantrag für die Errichtung eines ,bauordnungsrechtlich als verfahrensfrei anzusehenden, Kinderspielhauses. 
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.9 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Butenschönsredder/Schönhorster Weg“.
Die textliche Festsetzung des § 2 gibt aus, dass Nebenanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung - § 14 (1), Abs. 2 - in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen als ausgeschlossen anzusehen sind.
Aus diesem Grunde wird eine diesbezügliche Befreiung beantragt.


Der Antragsteller „Konrad Zuse Ring“ 1 plant auf der dem Hauptgebäude angrenzenden Freifläche einen Neubau einer Logistikhalle sowie eines Büroanbaus.
Die zu betrachtende Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Westlich L318/ nördlich und südlich Batterieweg“.
Der Antragsteller reicht Befreiungs- sowie Abweichungsanträge zu folgenden Festsetzungen ein:
1.: Befreiung von drei festgesetzten Bäumen (siehe Planzeichnung B-Plan)
2.: Befreiung von der festgesetzten maximalen Zufahrtsbreite von 5 m (Textteil Punkt 7.2)
3.: Befreiung von der Gestaltung der Nebenanlage zur Müllentsorgung (Textteil Punkt 11.4)
4.: Abweichung der Bereitstellung von Pflanzflächen und Bäumen zwischen PKW- Stellplätzen (Textteil Punkt 11.2)
5.: Abweichung von der festgesetzten Gebäudehöhe (siehe Planzeichnung B-Plan)

Zu 1.:
Es sollen drei Zu- und Ausfahrten geplant werden. In diesen Bereichen befindet sich je ein festgesetzter bzw. anzupflanzender Baum. Als Ausgleichsmaßnahme sieht die Planung des Antragstellers eine Anpflanzung von drei gleichartigen Bäumen auf dem Grundstück vor.

Zu 2.:
Die einzuhaltende maximale Zufahrtsbreite resultiert aus der Grundstücksbreite eines Grundstückes von mehr als 75 m.
Diese Breite von 5 m reiche allerdings nicht aus, aufgrund der für den Lieferverkehr benötigten Schleppkurve.

Zu 3.:
Die Nebenanlage zur Müllentsorgung soll nur von drei Seiten durch Sichtschutz versehen werden, durch die Anordnung dieser sei allerdings die sichtschützende Wirkung hin zur Straßenfläche gegeben.

Zu 4.:
Die aus der Anzahl der Stellplätze resultierende Grünfläche soll an anderer Stelle auf dem Grundstück realisiert werden.

Zu 5.:
Die Planung des Gebäudes gliedert sich in die Logistikhalle sowie den Teil für Büroräumlichkeiten, welcher einen untergeordnete Rolle einnimmt.
Bei der Einhaltung der maximalen Gebäudehöhe, welche sich aus der Höhenfestsetzung ergibt, würde der Büroteil diese um 29 cm überschreiten, die Logistikhalle hält die maximale Gebäudehöhe ein.

C Beschlussvorschlag

Gez. K. Jürgensen 11.11.2021
Gez. H. Brede 11.11.2021

Diskussionsverlauf

Konrad Zuse Ring:

Zu 1.:
Frau Dr. Boysen stellt den Antrag die Ersatzpflanzungen von 4 Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen zu lassen. Der Befreiung wird unter der Voraussetzung der Durchführung einer Fertigstellungspflege mit zweijähriger Entwicklungspflege zugestimmt.

Beschluss 1

Der Befreiung hinsichtlich drei festgesetzten Bäumen im Zufahrtsbereich wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass vier Ersatzpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen sind. Für die Ersatzpflanzungen ist außerdem eine Fertigstellungspflege sowie eine zweijährige  Entwicklungspflege durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Zufahrtsbreite von 5 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Der Befreiung hinsichtlich der Gestaltung der Nebenanlagen zur Müllentsorgung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Frau Bläse stellt den Antrag für den Ersatz der drei zu pflanzenden Bäume sechs zu fordern.
Herr Herrmann stellt den Antrag an drei Ausgleichsbäumen festzuhalten.


Der Befreiung wird unter Bedingung von 6 Ersatzpflanzungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 2

Beschluss 5

Der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Gebäudehöhe wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 6

Runenweg 25:

Der Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachform, der Dachneigung, des Dachmaterials sowie des Fassadenmaterials wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 7

Gartenstraße 51:

Der Befreiung hinsichtlich der Errichtung einer Nebenanlage außerhalb der überbaubaren Fläche wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.11.2022 14:40 Uhr