2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich der "Kleinflintbeker Straße"/"Röthsoll" (ehemals B-Plan Nr.25)" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 02.12.2021 ö 5

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten werden durch einen Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

A Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der Kleinflintbeker Straße/Röthsoll im Ortsteil Kleinflintbek (ehemals B-Plan 25) weist im nördlichen Planbereich eine private Grünfläche aus. Das Wohnhaus „Kleinflintbeker Straße 30“ ist baufällig. Im hinteren Bereich des Grundstückes befinden sich zudem Teile einer alten Scheune, welche auch als abgängig anzusehen ist. Der neue Eigentümer des Grundstückes, die WIRO II Grundbesitz GmbH, ist mit der Idee an die Verwaltung heran getreten das Grundstück städtebaulich neu zu ordnen.  Es besteht die Idee Wohnraum in Form von Doppel- oder Reihenhäusern zu schaffen.  Das Grundstück umfasst 4.600 qm.  Im vorderen Wohnhaus besteht ein lebenslanges Wohnrecht für eine Mietpartei. Sollte hier eine Einigung erzielt werden, könnte auch das gesamte vordere Wohnhaus überplant werden. Im Bereich der Kreisstraße wäre die Ausweisung von einem „Punkthaus“ mit Wohnungen denkbar.

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Landesentwicklungsplan, welcher am 16.12.21 veröffentlicht wird, sieht weiterhin die Innenentwicklung als vorrangig gegenüber der Außenentwicklung an. Es sollen Vorrangig vorhandene Flächenpotenziale ausgeschöpft werden. Hierzu zählen Baugrundstücke im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 30 BauGB, aber auch die Nutzung von Brachflächen und leerstehenden Gebäuden sowie andere Nachverdichtungsmöglichkeiten. 
Das Grundstück „Kleinflintbeker Straße 30“ ist als Flächenpotenzial anzusehen. Im Bereich der Grünfläche besteht die Möglichkeit der Nachverdichtung. Das Wohnhaus steht zum großen Teil leer und könnte durch die städtebauliche Neuordnung einer bedarfspassenderen Nutzung zugeführt werden.
Das Bauleitplanverfahren sollte als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
In der Sitzung des Bauausschusses sollte der Aufstellungsbeschluss, als Eröffnung des Verfahrens, gefasst werden. Im Anschluss wird die Verwaltung gemeinsam mit einem Städteplaner die ersten Bebauungsideen entwickeln und folgend dem Ausschuss vorstellen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung, dass der Verwaltung eine Kostenübernahmeerklärung durch den Investor vorgelegt wird, den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „nördlich der Straße „Schoolredder“, östlich der „Kleinflintbeker Straße“ und südöstlich der Straße „Röthsoll“ (Kleinflintbeker Straße 30)“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet östlich der „Kleinflintbeker Straße/Röthsoll im Ortsteil Kleinflintbek“ (Ehemals B-Plan 25) der Gemeinde Flintbek im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung sowie Ausweisung von Geschosswohnungsbau. 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.


Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Diskussionsverlauf

Herr Brede stellt die für eine mögliche Bauleitplanung zu betrachtende Fläche mit Hilfe des aktuell geltenden Bebauungsplans Nr. 34 vor. Ziel der Bauleitplanung sei es hier eine innerörtliche Nachverdichtung zu ermöglichen, welche zur Folge hätte einen städtebaulichen Missstand zu beheben. Er stellt für diese Bauleitplanung die Möglichkeit vor, dass sich die genauen baulichen Realisierungsmöglichkeiten durch die Zusammenarbeit des Ausschusses mit der Verwaltung und eines zu beauftragenden Städteplaners entwickelt werden könnten. Die sei ebenfalls im Sinne der Grundstückseigentümer.
Herr Lorenzen sagt, dass diese Fläche bereits vor einigen Jahren im Bauausschuss hinsichtlich einer Überplanung thematisiert wurde und erfragt, ob der Verwaltung die diesbezüglichen Protokolle oder die damals diskutierte Planungsidee für die heutige Sitzung vorlägen.
Herr Brede antwortet, dass die Recherche zur heutigen Sitzung noch keinen Fund ermöglichte, die Verwaltung allerdings die Suche fortsetzen werde.
Herr Lorenzen führt fort, dass er sich daran erinnere, dass der damalige Konsens des Bauausschusses für die zu betrachtende Fläche im Wesentlichen auf den Erhalt des dörflichen Charakters abzielte. Dementsprechend seien verhältnismäßig große Grundstücke mit einer Grundstücksfläche von ca. 600 m² angedacht gewesen.
Er schlage vor, für den Bereich Kleinflintbek, ein städtebauliches Gestaltungskonzept zu entwickeln und bezieht sich hier auf die unter diesem Tagesordnungspunkt zu betrachtende Fläche, den Dorfplatz, die Fläche des Schweinemastbetriebes und die innerörtliche Freifläche Richtung Großflintbek. Er verweist hier auf ein Förderprogramm des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit dem Namen „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und bittet die Verwaltung eine entsprechende Förderfähigkeit zu prüfen. Herr Lorenzen spricht sich abschließend dafür aus, das Konzept im Vorwege zur Durchführung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.34 zu erstellen.
Herr Muhs befürwortet grundsätzlich die Idee eines solchen Konzeptes, sieht dieses allerdings als ein sehr zeitintensives Projekt an. Aus diesem Grunde spricht er sich für das Trennen des Bauleitplanverfahrens des heutig zu beratenden Änderungsverfahrens der Bebauungsplans Nr.34 und des Gestaltungskonzeptes aus. 
Frau Bläse sowie Herr Groß schließen sich den Aussagen von Herrn Muhs an.
Herr Brede schlägt vor, dass der Aufstellungsbeschluss bis zur nächsten Bauausschusssitzung vertragt werden solle. In der Zwischenzeit solle die Förderfähigkeit des Konzeptes geprüft werden. Zudem sollte die Verwaltung Vorgespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern führen. Er erfragt des Weiteren, ob sich der Ausschuss bereits über die Kostenfrage eines solchen Bauleitplanverfahrens, in Größe des möglichen Gebietes eines Entwicklungskonzeptes, dahingehend positionieren könne, ob die Gemeinde die Planungskosten übernehme, oder die jeweiligen, begünstigten, Grundstückseigentümer anteilige Planungskosten übernehmen sollten.
Im Ausschuss herrscht der allgemeine Konsens, die Beratung des Tagesordnungspunktes, hinsichtlich der Prüfung der Förderfähigkeit des Konzeptes, zu vertagen. Dementsprechend sei die Thematik der Kostenfrage ebenfalls in der kommenden Ausschusssitzung zu beraten.

Dokumente
Dorfstraße 30 (.pdf)
Geltungsbereich 2. Änderung B34 (.pdf)

Datenstand vom 18.02.2022 06:42 Uhr