Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Beratung über Festsetzungen sowie Freigabe des auf Grundlage der beiden Arbeitskreise und der durchgeführten Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB entwickelten Gestaltungsplanes für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 04.08.2022 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor. 

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnraum. 
Nach jetzigem Planungsstand werden in dem Gebiet um die 300 Wohneinheiten, u.a. als Geschosswohnungsbau, als Reihen- und Doppelhäuser sowie als Einfamilienhäuser, geschaffen. Darüber hinaus sind im Gebiet Flächen für eine Kindertagesstätte sowie für ein alternatives Wohnprojekt vorgesehen.
Die Entwässerung des Baugebietes soll über ein naturnahes Konzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle erfolgen. Diese ersten Ideen wurden erstmals in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, waren diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. 
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, wurde der Geltungsbereich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 um diese Fläche erweitert.
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung vom 25.01.2021 beschlossen.
In einem Arbeitskreis am 16.02.2022 wurde hierauf aufbauend eine Planungsskizze vorgestellt, welche am 17.02.2022 durch den Bauausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freigegeben wurde.
Diese Skizze beinhalt eine der Topographie entsprechenden Straßenplanung. Dadurch rückt die in der Skizze vorgesehene südliche Grenze der Bebauung weiter in Richtung Süden. Im besonderen Maße im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches, welcher für die Nutzung einer Kindertagesstätte vorgesehen ist. Des Weiteren resultiert diese südliche Erweiterung der Wohnbaufläche aus dem naturnahen Entwässerungskonzept aber auch durch die in der Skizze berücksichtigten Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches. 
Aus diesem Grunde wurde die erweiterte Fläche des Geltungsbereiches der 26. Flächennutzungsplanänderung nochmals in der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 vorgestellt und durch den Ausschuss für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange freigegeben.
In gleicher Sitzung wurde darüber hinaus seitens des Bauausschusses durch Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die vertragliche Absprache zwischen der „WIRO Grundbesitz GmbH“ und der „Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“, in Form eines Anhandgabevertrages, für die im westlichen Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 50 gelegene Fläche zur Realisierung eines „alternativen“ Wohnprojektes befürwortet wird. 
Am 07.06.2022 fand anschließend ein Arbeitskreis statt, in welchem die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen besprochen wurden. Zudem wurden anhand eines Geländemodells Ideen für ein Grundkonzept erarbeitet. 

In einem weiteren Arbeitskreis vom 18.07.2022 wurden hierauf aufbauend mögliche textliche Festsetzungen sowie Straßenquerschnitte durch die Fachplaner vorgestellt und erste Überlegungen hierzu angestellt, sodass innerhalb der Fraktionen derzeit weiter hierüber beraten werden kann.
In der Bauausschusssitzung am 04.08.2022 sollen diese Themen nunmehr weiter aufgegriffen werden und durch Beschlüsse grobe Eckpunkte für das Planungsbüro festgelegt werden, sodass auf dieser Grundlage ein erster Planentwurf erarbeitet werden kann. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Um einen ersten Planentwurf erarbeiten zu können, sind seitens des Bauausschusses zu einzelnen Eckpunkten verbindliche Aussagen zu treffen. Diese sollten durch entsprechende Beschlüsse festgehalten werden.
Die einzelnen Themen und Fragestellungen werden durch das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in der Bauausschusssitzung am 04.08.2022 vorgestellt. 

C Beschlussvorschlag

  1. Verkehr:

1.1 Wird an dem Beschluss aus der Bauausschusssitzung vom 17.03.2021, einen absenkbaren Poller zu installieren, weiter festgehalten?
    1. An welchem Standort soll ein absenkbarer Poller installiert werden? 

    1. Wie sollen die Straßenflächen im Baugebiet gestaltet werden?

    1. Sollen im öffentlichen Verkehrsraum eine „Tempo-30-Zone“ für die Haupterschließungsstraße und für die Nebenstraßen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden?

  1. Textliche Festsetzungen:

    1. Art der baulichen Nutzung: 

- WA-Gebiet
- allgemein zulässig sind: Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke
- ausnahmsweise zulässig sind: nicht störende Handwerksbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- ausgeschlossen sind: Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Ferienwohnungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für sportliche Zwecke

    1. Fassadengestaltung:

- Materialien: Sichtmauerwerk, Putz, Holz, vgl. anmutende Materialien, Holzblockbohlenhäuser ausgeschlossen
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau, Anthrazit, Weiß, Gelb; Bei Holz: auch naturbelassene Farben
- Eingrünung der Fassade: zulassen, aber nicht vorschreiben 

    1. Dacheindeckung:

- Materialien: Dachziegel, Dachsteine, vgl. anmutende Materialien, Gründächer (lebende Pflanzen)
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau und Anthrazit
- Glänzende und hochglänzende Materialien ausschließen (Erläuterung in Begründung einarbeiten)
- Gründächer bei Nebenanlagen zwingend (Differenzierung der Nebenanlagen Carports, Garagen, Schuppen) 
- Gründächer beim Geschosswohnungsbau zwingend (?)

    1. Solar- und Photovoltaikanlagen:

- nur auf den Dächern und in Verbindung mit Dächern
bei Flachdächern sind aufgeständerte Anlagen zulässig (?)
- bei Nebenanlagen zulässig (?)
- an Fassaden / Balkonen zulässig (?)
- PV-Pflicht auf Dächern (?) 
Wenn ja: Wie groß soll der Anteil der Dachfläche sein, der mindestens mit PV-Anlagen ausgestattet werden soll? (= prozentualer Anteil der Dachfläche)   
- Bei Flachdächern: ggf. Kombination mit Gründächern (?)

    1. Überbaubare Grundstücksfläche:

      1. Nebenanlagen:

- GRZ II / Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen um 50 % gem. der BauNVO oder Festlegung einer maximalen Grundfläche für Nebenanlagen

      1. Hauptanlagen:

- GRZ I oder Festlegung einer maximalen Grundfläche (z.B. bei Reihenhäusern)

    1. Grundstücksgrößen:

- Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen (?)

    1. Anzahl der Wohneinheiten:

- Höchstzulässige Zahl der Wohnungen: 2 je Einzelhaus und 1 je Doppelhaushälfte oder Reihenhausscheibe

    1. Stellplätze:

- Anzahl der Stellplätze je Wohnung (auf dem Grundstück): 2 Stellplätze je Wohneinheit / 1 Stellplatz je Wohneinheit, wenn Wohnfläche < 60 m²
- Anzahl öffentlicher Stellplätze (30 % der WE): ca. 80 - 90 derzeit geplant; hiervon sind ca. 10 Stellplätze der Kindertagesstätte zuzuordnen
- Um dem Abstellen von Wohnmobilen und -anhängern entgegen zu wirken, könnte eine entsprechende Beschilderung mit Verbotszonen etc. eingerichtet werden (Verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit muss geprüft werden; im Bebauungsplan kann dies nicht geregelt werden.)
- Festlegung von Sammelstellplätzen im Bereich von Reihenhäusern
- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)

    1. Nebenanlagen:

- Abstand zur erschließenden Verkehrsfläche von mind. 5,00 m (ggf. nur bei Einzel-/Doppel-/Reihenhäusern)
- Festlegung der Gestaltung/ der Standorte von Abfallbehältern (z.B. für Mehrfamilienhäuser Unterfluranlagen; für Reihenhausanlagen Sammelplätze)

  1. Gestaltung der Gartenbereiche:

- Die nicht überbauten Grundstücksflächen der privaten Wohngrundstücke sind zu begrünen (ausgenommen sind Wege, Zufahrten, Stellplätze und Terrassen)
- Schotter-und Kiesflächen sowie mit Folie oder Vlies abgedeckte Gartenbereiche sind nicht zulässig
- Festsetzung, dass Sicker- oder Ökopflaster zu verwenden ist oder dass Unterbau versickerungsfähig sein muss, ggf. Ausschluss der Herstellung des Unterbaus durch Beton
- Erhalt des Geländereliefs, Begrenzung der zulässigen Abgrabungen und Aufschüttungen auf den privaten Grundstücken Im Anschluss an die Straßenplanung kann eingeschätzt werden, welche Grundstücke abgraben oder aufschütten müssen
- Für die Abgrenzung zu den Knicks oder Grünflächen könnten auf den privaten Grundstücken Hecken aus heimischen Gehölzen festgesetzt werden sowie die Herstellung von Böschungen (keine L-Steine etc.) Dies könnte im Kaufvertrag gesichert werden
- Die Abgrenzung zwischen den öffentlichen Gehwegen und den privaten Grundstücken könnte durch eine Heckenpflanzung i.V.m. der Herstellung von Zäunen erfolgen
- Zum Ausgleich der Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Grundstücken könnten Böschungen, welche mit Gehölzen zu bepflanzen sind, festgesetzt werden

  1. Vermeidung und Minderung von Eingriffen:

- Erhalt des gesetzlich geschützten Knicks und Einrichtung von Knickschutzstreifen
- Versetzen von gesetzlich geschützten Knickabschnitten (Wiederverwenden von Knickbewuchs bei Knickdurchbrüchen)
- Erhalt des gehölzbestandenen Steilhangs am nordwestlichen Plangebietsrand
- Erhalt einzelner Bäume und Überhälter
- Erhalt der Waldfläche

  1. Maßnahmen zur Ein- und Durchgrünung:

- Anlage neuer Knicks
- Baumpflanzungen an den Straßen und Wegen
- Gestaltung der Grünzonen und Grünzäsuren: Rasen und Wiesenflächen mit eingestreuten Laubbäumen, Blühwiesen
- Naturnahe Begrünung der neuen Böschungsflächen
- Naturnahe Ausbildung der offenen Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Mulden)

Gez. S. Dreier am 27.07.2022
Gez. O. Plambeck am 27.07.2022

Diskussionsverlauf

Herr Kühle stellt den aktuellen Planungsstand vor. Dieser sieht circa 380 Wohneinheiten vor. 65 % hiervon wird als Geschosswohnungsbau realisiert, 15-17 % circa als Einfamilienhäuser und 12-15 % als Doppel- und Reihenhäuser. Die derzeitige „Weißfläche“ wird als Wohnhofprojekt der Firma Conplan realisiert. Hier sollen circa 40-60 Wohneinheiten entstehen. Im Rahmen der Planungsphase wurde ein Modell gebaut, welches die topographischen Unterschiede innerhalb des Planungsgebietes darstellt. Diese Modell soll innerhalb der nächsten Wochen öffentlich ausgestellt werden.

Beschluss 1

  1. Verkehr:

    1. Wird an dem Beschluss aus der Bauausschusssitzung vom 17.03.2021, einen absenkbaren Poller zu installieren, weiter festgehalten?
Herr Lorenzen erläutert, dass seine Fraktion sich anfangs für die Errichtung eines Pollers in der Mitte des Plangebietes ausgesprochen hat. Da hierdurch, aufgrund wegfallender Verkehrsströme, die Begründung für den Kreisverkehr am Schönhorster Weg wegfallen würde, beantragt er die Durchfahrbarkeit des Gebietes sicherzustellen und auf einen Poller zu verzichten.

Der Bauausschuss beschließt die Sicherstellung der Durchfahrbarkeit des Gebietes und verzichtet auf die Realisierung eines Pollers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
angenommen

Beschluss 2

  1. Verkehr:

    1. Wie sollen die Straßenflächen im Baugebiet gestaltet werden?

Der Bauausschuss beschließt die Haupterschließungsstraße, welche das Gebiet quert, als Straße mit getrenntem Gehweg herzustellen. Die Breite der Erschließungsstraße inklusive Gehweg soll 13 Meter betragen. Alle anderen Straßen sollen als Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 7 Metern hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

  1. Verkehr:

1.4 Sollen im öffentlichen Verkehrsraum eine „Tempo-30-Zone“ für die Haupterschließungsstraße und für die Nebenstraßen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden?

Der Bauausschuss beschließt die Ausführung der Haupterschließungsstraße als „Tempo-30-Zone“ sowie die Nebenstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

  1. Textliche Festsetzungen:

    1. Art der baulichen Nutzung: 

- WA-Gebiet
- allgemein zulässig sind: Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke
- ausnahmsweise zulässig sind: nicht störende Handwerksbetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
- ausgeschlossen sind: Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Ferienwohnungen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für sportliche Zwecke
Der Bauausschuss beschließt die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung wie vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 5

  1. Textliche Festsetzungen:

    1. Fassadengestaltung:

- Materialien: Sichtmauerwerk, Putz, Holz, vgl. anmutende Materialien, Holzblockbohlenhäuser ausgeschlossen
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau, Anthrazit, Weiß, Gelb; Bei Holz: auch naturbelassene Farben
- Eingrünung der Fassade: zulassen, aber nicht vorschreiben 

Herr Herrmann beantragt die Farbe Gelb auszuschließen.

Der Bauausschuss beschließt die Festsetzungen zur Fassadengestaltung wie vorgeschlagen, ohne die Farbe Gelb.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
angenommen

Beschluss 6

2. Textliche Festsetzungen:

    1. Dacheindeckung:

- Materialien: Dachziegel, Dachsteine, vgl. anmutende Materialien, Gründächer (lebende Pflanzen)
- Farben: Rot, Rotbraun, Grau und Anthrazit
- Glänzende und hochglänzende Materialien ausschließen (Erläuterung in Begründung einarbeiten)
- Gründächer bei Nebenanlagen zwingend (Differenzierung der Nebenanlagen Carports, Garagen, Schuppen) 
- Gründächer beim Geschosswohnungsbau zwingend (?)

Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagenen Festsetzungen zur Dacheindeckung inklusive der Gründächer beim Geschosswohnungsbau.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 7

  1. Textliche Festsetzungen:

    1. Solar- und Photovoltaikanlagen:

Der Bauausschuss beschließt die Photovoltaikpflicht auf Hauptgebäuden. Die genaue Definition hinsichtlich der mindestens zu nutzenden Dachfläche wird Herr Kühle erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
angenommen

Beschluss 8

  1. Textliche Festsetzungen:

    1. Solar- und Photovoltaikanlagen:

Der Bauausschuss beschließt, dass Solar- und Photovoltaikanlagen nur auf und in Verbindung mit Dächern zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 9

2. Textliche Festsetzungen:

2.4 Solar- und Photovoltaikanlagen:

Der Bauausschuss beschließt, dass bei Flachdächern aufgeständerte Anlagen zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 10

2. Textliche Festsetzungen:

2.4 Solar- und Photovoltaikanlagen:

Der Bauausschuss beschließt, dass Solar- und Photovoltaikanlagen auf Nebenanlagen zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 11

2. Textliche Festsetzungen:

2.4 Solar- und Photovoltaikanlagen:

Der Bauausschuss beschließt, dass Solar- und Photovoltaikanlagen an Fassaden und Balkonen zulässig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 12

2. Textliche Festsetzungen:


2.5 Überbaubare Grundstücksfläche:

2.5.1 Nebenanlagen:

- GRZ II / Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen um 50 % gem. der BauNVO oder Festlegung einer maximalen Grundfläche für Nebenanlagen
Der Bauausschuss spricht sich für die Festlegung einer maximalen Grundfläche aus.
- Festlegung der Gestaltung/ der Standorte von Abfallbehältern (z.B. für Mehrfamilienhäuser Unterfluranlagen; für Reihenhausanlagen Sammelplätze)

Herr Lorenzen stellt den Antrag für die Mehrfamilienhäuser sowie Reihenhäuser eine unterirdische Abfallsammelanlage vorzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 13

2. Textliche Festsetzungen:

2.5 Überbaubare Grundstücksfläche:

2.5.2 Hauptanlagen:

- GRZ I oder Festlegung einer maximalen Grundfläche (z.B. bei Reihenhäusern)
Die Festsetzungen werden separat beraten. Hierzu erhalten die Fraktionen eine Übersicht der vorgeschlagenen Grundflächenzahlen.

2.6 Grundstücksgrößen:

- Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen (?)
Der Bauausschuss beschließt die Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 14

2. Textliche Festsetzungen:


2.7 Anzahl der Wohneinheiten:

- Höchstzulässige Zahl der Wohnungen: 2 je Einzelhaus und 1 je Doppelhaushälfte oder Reihenhausscheibe
Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagene Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 15

2. Textliche Festsetzungen:

2.8 Stellplätze:

- Anzahl der Stellplätze je Wohnung (auf dem Grundstück): 2 Stellplätze je Wohneinheit / 1 Stellplatz je Wohneinheit, wenn Wohnfläche < 60 m²

Herr Lorenzen stellt den Antrag 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 16

Herr Erfurth stellt den Antrag über den Vorschlag der Verwaltung, jedoch mit der Änderung, dass unter 70 m² Wohnfläche 1 Stellplatz zulässig ist abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
angenommen

Beschluss 17

2. Textliche Festsetzungen:

2.8 Stellplätze:

- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)

Der Bauauschuss beschließt je 8 Stellplätze einen Baum zu pflanzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 18

2. Textliche Festsetzungen:

2.8 Stellplätze:

- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)

Der Bauauschuss beschließt je 4 Stellplätze einen Baum zu pflanzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 4

Abstimmungsbemerkung
abgelehnt

Beschluss 19

2. Textliche Festsetzungen:

2.8 Stellplätze:

- Eingrünung von Parkplatz und Stellplatzanlagen (Wohnungsbau), Gliederung mit Laubbäumen
(max. 8 Stellplätze: 1 Baum innerhalb der Stellplatzanlage)

Der Bauauschuss beschließt je 6 Stellplätze einen Baum zu pflanzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 3

Abstimmungsbemerkung
angenommen

Beschluss 20

3. Gestaltung der Gartenbereiche:

- Die nicht überbauten Grundstücksflächen der privaten Wohngrundstücke sind zu begrünen (ausgenommen sind Wege, Zufahrten, Stellplätze und Terrassen)
- Schotter-und Kiesflächen sowie mit Folie oder Vlies abgedeckte Gartenbereiche sind nicht zulässig


Der Bauausschuss beschließt die vorgeschlagenen Festsetzungen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.11.2022 10:33 Uhr