Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 04.08.2022 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

A Sachverhalt

Befreiungsantrag „Immenhagen 19“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Immenhagen 19“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Carports eingereicht.
Im B-Plan Nr. 27, Textteil B, Ziff. 4.2, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist zur Dachgestaltung der Carports festgelegt, dass die Dächer flach geneigt (Dachneigung bis 11°) und mit begrünter Oberfläche herzustellen sind.
Die Eigentümer planen, hiervon abweichend, ein Carport ohne Dachbegrünung zu errichten.

Befreiungsantrag „Colbergskamp 8“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Colbergskamp 8“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Genehmigungsfreistellungsantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus eingereicht.
Im B-Plan Nr. 42, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist im Textteil B, Ziff. 7.4, für die Dachneigung der Hauptanlagen eine Dachneigung von 30 - 45 Grad (Gründächer: 15 Grad) festgelegt. 
Bei der Einhaltung der festgesetzten Dachneigung würde dem Charakter des Haupthauses einschließlich der Erweiterung konstruktiv widersprochen werden. Seitens der Antragsteller wird daher analog zu Nebenanlagen und Stellplatzüberdachungen ein Dachaufbau mit 5 Grad als Gründach vorgesehen.

Befreiungsantrag „Moorkoppel 11“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Moorkoppel 11“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Bauantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung eingereicht.
Da die Terrassenüberdachung am Wohnhaus befestigt werden soll, sind die Festsetzungen für die Gestaltung der Dächer der Hauptgebäude ebenfalls für die Terrassenüberdachung maßgeblich.
Die Antragsteller beabsichtigen, die Terrassenüberdachung aus Glas mit einer Dachneigung von 4,6 Grad zu errichten. 
Im B-Plan Nr. 51, Textteil B, Ziff. 8.2 und 8.4, sind eine Dachgestaltung durch Dachziegel, Dachsteine oder als Gründach sowie eine Dachneigung zwischen 20 bis 45 Grad festgelegt.
Für Abweichungen von im B-Plan festgelegten Dachneigungen für Terrassenüberdachungen, die an das Wohnhaus befestigt werden, wurde seitens des Bauausschusses bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst. Über die Abweichung von der festgesetzten Dacheindeckung ist hingegen zu beraten und ggf. zu beschließen.

Befreiungsantrag „Gartenstraße 47“:
Für das Grundstück „Gartenstraße 47“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Gartengeräteschuppens der Maße 1,75 m x 1,60 m x 1,95 m außerhalb der Baugrenzen eingereicht.
Im B-Plan Nr. 9, Textteil B, § 2, ist festgelegt, dass Nebenanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung - § 14 (1), Abs. 2 - in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen sind. Die Baugrenzen umfassen die Baukörper der Wohngebäude. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung des Geräteschuppens im Gartenbereich des Grundstückes.

Befreiungsantrag „An der Bahn 4a“:
Durch den Eigentümer des Grundstückes „An der Bahn 4a“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Verkleidung eines bestehenden Carports mit Holz, des Einbaus eines Rolltores sowie für das Aufstellen von Solarpaneelen auf dem Carportdach eingereicht. 
Im B-Plan Nr. 28, Textteil B, Ziff. 8, der Gemeinde Flintbek ist festgesetzt, dass Stellplätze, Garagen sowie sonstige Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind. Das Carport wurde im Ursprungszustand bereits vor vielen Jahren außerhalb der Baugrenzen genehmigt und errichtet und soll nunmehr baulich verändert werden. Eine Befreiung ist bisher nicht erteilt worden, daher ist über den Antrag zu beraten und ggf. zu beschließen.

C Beschlussvorschlag

Beschlüsse ergeben sich aus der Beratung.

gez. S. Dreier am 27.07.2022
gez. O. Plambeck am 27.07.2022

Beschluss 1

Befreiungsantrag Am Krähenholz 5:

Durch den Eigentümer des Grundstückes „Am Krähenholz 5“ wurde bei der  Amts- und Gemeindeverwaltung ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die  Errichtung eines Saunagebäudes eingereicht.

Im B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Flintbek ist die Dachneigung von Gebäuden auf 35-45 Grad sowie die Dacheindeckung nur mit Dachpfannen in den Farben Braun, Rot und Anthrazit festgesetzt. Der Antragssteller möchte das Saunagebäude als Flachdach ohne Dachpfannen errichten.

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung sowie der Dacheindeckung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Befreiungsantrag „Colbergskamp 8“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Colbergskamp 8“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Genehmigungsfreistellungsantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus eingereicht.
Im B-Plan Nr. 42, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist im Textteil B, Ziff. 7.4, für die Dachneigung der Hauptanlagen eine Dachneigung von 30 - 45 Grad (Gründächer: 15 Grad) festgelegt. 
Bei der Einhaltung der festgesetzten Dachneigung würde dem Charakter des Haupthauses einschließlich der Erweiterung konstruktiv widersprochen werden. Seitens der Antragsteller wird daher analog zu Nebenanlagen und Stellplatzüberdachungen ein Dachaufbau mit 5 Grad als Gründach vorgesehen.

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Beschluss 3

Befreiungsantrag Eidertal 2:

Durch den Eigentümer des Grundstückes „Eidertal 2“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung ein Antrag zum Anbau an das Wohnhaus gestellt. 

Der Anbau überschreitet sowohl die Baugrenzen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 als auch die Abstandsflächen zum gemeindeeigenen Nachbargrundstück. Des Weiteren ergibt sich durch die Bebauung eine Abweichung von der offenen Bauweise.

Der Bauausschuss stimmt der Überschreitung der Baugrenze, der Abweichung der offenen Bauweise sowie der Unterschreitung der Abstandsflächen zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Befreiungsantrag „Gartenstraße 47“:
Für das Grundstück „Gartenstraße 47“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Gartengeräteschuppens der Maße 1,75 m x 1,60 m x 1,95 m außerhalb der Baugrenzen eingereicht.
Im B-Plan Nr. 9, Textteil B, § 2, ist festgelegt, dass Nebenanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung - § 14 (1), Abs. 2 - in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausgeschlossen sind. Die Baugrenzen umfassen die Baukörper der Wohngebäude. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung des Geräteschuppens im Gartenbereich des Grundstückes.


Der Bauausschuss stimmt der Befreiung hinsichtlich der Errichtung eines Gartengeräteschuppens außerhalb der Baugrenzen zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 5

Befreiungsantrag „Immenhagen 19“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Immenhagen 19“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung eines Carports eingereicht.
Im B-Plan Nr. 27, Textteil B, Ziff. 4.2, in welchem das Baugrundstück gelegen ist, ist zur Dachgestaltung der Carports festgelegt, dass die Dächer flach geneigt (Dachneigung bis 11°) und mit begrünter Oberfläche herzustellen sind.
Die Eigentümer planen, hiervon abweichend, ein Carport ohne Dachbegrünung zu errichten.


Es ergeht der Antrag der beantragten Befreiung nicht zuzustimmen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 6

Befreiungsantrag „Moorkoppel 11“:
Durch die Eigentümer des Grundstückes „Moorkoppel 11“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Bauantrag nebst Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung eingereicht.
Da die Terrassenüberdachung am Wohnhaus befestigt werden soll, sind die Festsetzungen für die Gestaltung der Dächer der Hauptgebäude ebenfalls für die Terrassenüberdachung maßgeblich.
Die Antragsteller beabsichtigen, die Terrassenüberdachung aus Glas mit einer Dachneigung von 4,6 Grad zu errichten. 
Im B-Plan Nr. 51, Textteil B, Ziff. 8.2 und 8.4, sind eine Dachgestaltung durch Dachziegel, Dachsteine oder als Gründach sowie eine Dachneigung zwischen 20 bis 45 Grad festgelegt.
Für Abweichungen von im B-Plan festgelegten Dachneigungen für Terrassenüberdachungen, die an das Wohnhaus befestigt werden, wurde seitens des Bauausschusses bereits ein Grundsatzbeschluss gefasst. Über die Abweichung von der festgesetzten Dacheindeckung ist hingegen zu beraten und ggf. zu beschließen.


Der Bauausschuss fasst den Grundsatzbeschluss zur Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachgestaltung bei Terrassenüberdachungen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 7

Befreiungsantrag Mühlenberg 8:


Durch den Eigentümer des Grundstückes „Mühlenberg 8“ wurde bei der Amts- und Gemeindeverwaltung ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung einer Natursteinmauer und eines Sichtschutzzaunes eingereicht. 

Da das Grundstück topographisch wesentlich höher als das Straßenniveau liegt es seitens des Eigentümers geplant, die bereits zum Teil entlang des Grundstückes bestehende Natursteinmauer 0,80 m Höhe= zu erweitern, sodass das Grundstück vollständig durch diese umschlossen ist und auf der Natursteinmauer einen Sichtschutzzaun in einer Höhe von 1,20 m zu errichten.

Der Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Flintbek lässt entlang der öffentlichen Verkehrswege Einfriedungen bis 80 cm Höhe zu. 

Es ergeht der Antrag der beantragten Befreiung nicht zu zustimmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.11.2022 10:33 Uhr