Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 05.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 6

Sachbearbeiter/in
Wieck Andreas

Rechtliche Bedeutung

Satzungsrecht

A Sachverhalt

Das Gemeindeprüfungsamt hat bei einigen erlassenen Satzungen der Gemeinde das Zitiergebot bemängelt. Das bedeutet, dass z.B. in der Präambel, der Verweis auf die erforderlichen Gesetzesgrundlagen zum Erlass einer Satzung genau beschrieben sein muss.

B Stellungnahme der Verwaltung

In der Abwassersatzung der Gemeinde ist in der Präambel lediglich der Paragraph des jeweiligen Gesetzes genannt worden, nicht aber der Absatz und oder Satz. Dieser Mangel wird mit der in der Anlage beigefügten Satzung korrigiert. Die Änderungen in der Anlage beziehen sich nur auf die Präambel sowie entsprechend auf den § 17 und das Ausfertigungsdatum.
Der Umwelt- und Wegeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 die entsprechende Empfehlung beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2022 in Kraft.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Abwassersatzung und ermächtigt den Bürgermeister diese, mit in Kraft treten zum 01.07.2022 auszufertigen.
Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 30.08.2022
Gez. O. Plambeck, Bürgermeister am 30.08.2022

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Abwassersatzung und ermächtigt den Bürgermeister diese, mit in Kraft treten zum 01.07.2022 auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Dokumente
Abwassersatzung2022 (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 08:42 Uhr