Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn" - Aufhebung des Teilbereiches 10 hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Aufhebung des Teilbereiches 10 (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 05.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 05.10.2022 ö 10

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor. 

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Bereits vor längerer Zeit ging die Anfrage eines in der Straße „Heitmannskamp“ ortsansässigen freiberuflich Tätigen hinsichtlich der Erweiterung seiner Betriebsfläche innerhalb des bestehenden Wohn- und Betriebsgebäudes bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein.
Derzeit ist der Bereich im B-Plan Nr. 19 der Gemeinde Flintbek als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind im allgemeinen Wohngebiet lediglich Räume zulässig. Eine Erweiterung der Betriebsfläche hin zur Nutzung der gesamten Gebäudefläche ist derzeit daher nicht zulässig. 
Im Bauausschuss bestand der Konsens, dass die Erweiterung der Betriebsfläche des Freiberuflers grundsätzlich positiv gesehen wird. Durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ sowie durch die Verwaltung wurde als Alternative zur Durchführung eines Änderungsverfahrens die Variante einer Teilaufhebung des B-Planes Nr. 19 herausgearbeitet.
Nach entsprechender Beratung am 29.08.2019 sowie am 17.09.2019 im Bauausschuss hatte der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfohlen, den Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens zu fassen. Die Gemeindevertretung folgte der Empfehlung daraufhin in ihrer Sitzung vom 26.09.2019. 
Der Geltungsbereich der Aufhebung wurde im weiteren Verlauf der Planung nochmals dahingehend konkretisiert, als dass dieser den gesamten Teilbereich 10 umfasst. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang vom 22.01.2021 bis einschließlich zum 22.02.2021 erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durch Mitteilung vom 20.01.2021 erfolgt.
Im Zuge der weiteren Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird das zu betrachtende Gebiet nach Aufhebung des Teilbereiches faktisch weiter als allgemeines Wohngebiet bewertet, sodass eine Umnutzung des Wohn- und Betriebsgebäudes hin zu einer ausschließlichen Nutzung der Gebäudefläche für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit nach § 13 BauNVO baurechtlich weiterhin nicht zu realisieren ist.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung sind private Stellungnahmen eingegangen, in welchen u.a. Bedenken zu den nachbarschützenden Belangen, dargelegt werden. 

B Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Bauausschusses am 04.08.2022 wurden durch das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken vorgestellt sowie in Hinblick auf die dargelegte Thematik des Gebietscharakters der weitere Verfahrensablauf beschrieben.

Der Bauausschuss fasste am Tage der o.g. Sitzung einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilbereiches 10 des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn“ aufzuheben.

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Teilbereiches 10 des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „Eiderkamp, Kätnerskamp, Heitmannskamp und Müllershörn“ aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 15.11.2022 08:42 Uhr