Verwaltungsfusion Molfsee/Flintbek; hier: Beschlussfassung für die Bildung einer hauptamtlichen Verwaltung des zukünftigen Amtes Eidertal (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 21.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 21.12.2022 ö 8

Sachbearbeiter/in
Plambeck Olaf

A Sachverhalt

Durch die Verfügung des Innenministeriums vom Oktober 2022 ist klar festgelegt, dass die Verwaltungen der jetzigen Ämter Molfsee und Flintbek zum 01.06.2023 eine gemeinsame Verwaltung als Amt Eidertal bilden werden.
In der Verfügung ist des Weiteren festgelegt, dass die Amtsverwaltung keine geschäftsführende Gemeinde haben wird, sondern als reine Amtsverwaltung zu führen sein wird.
Hieraus ergibt sich die Möglichkeit ein ehrenamtlich geführtes Amt mit einem Amtsvorsteher an der Spitze und einem leitenden Verwaltungsbeamten zu installieren oder gemäß §15 a der Amtsordnung einen Amtsdirektor/eine Amtsdirektorin an die Spitze der Verwaltung als verwaltungsleitendes Organ zu setzen.
Die Erfahrungen aufgrund der insbesondere im Jahr 2006 fortfolgende durchgeführten Verwaltungsfusionen hat gezeigt, dass eine hauptamtliche Verwaltung auf Amtsebene sich bewährt hat. Ein/e Amtsdirektorin /Amtsdirektor ist hauptamtlich dann für die Verwaltung des Amtes Eidertal mit ca. 17.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verantwortlich. Der in einem hauptamtlichen Amt weiterhin vorhandene Amtsvorsteher/Amtsvorsteherin hat lediglich repräsentative Aufgaben und keine Dienstvorgesetztenstellung mehr. 
In ehrenamtlich geführten Ämtern liegt die Führung, wie der Begriff bereits aussagt, bei einer ehrenamtlichen Amtsvorsteherin/Amtsvorsteher. Die Verwaltungsführung im inneren Bereich obliegt einer leitenden Verwaltungsbeamtin/ einem leitenden Verwaltungsbeamten. 
Die Besoldung eines LVB würde im Amt Eidertal bei A 15 liegen, bei einer Amtsdirektorin/einem Amtsdirektor bei B 3.
Nicht außer Acht zu lassen ist hierbei, dass ein ehrenamtlicher Amtsvorsteher mit der Befugnis der dienstvorgesetzten Eigenschaft eine wesentlich höhere Aufwandsentschädigung erhalten würde als ein lediglich vorhandener Amtsvorsteher/Amtsvorsteherin in einem hauptamtlichen Amt ohne weitere Verwaltungsverantwortung.
Somit wäre hier die Differenz zwischen A 15 und B 3 vermindern.
Grundbesoldung A 15, Erfahrungsstufe 12 monatlich 7.012,90 €
Vergleiche B 3                                             8.625,33 € 

B Stellungnahme der Verwaltung

Aus Sicht der Verwaltung ist es unerlässlich für ein Amt der Größenordnung des Amtes Eidertal eine hauptverantwortliche Person für die Verwaltung zu beschäftigen, die Entscheidungen auf Verwaltungsebene treffen kann und eng mit der kommunalen Selbstverwaltung zusammenarbeitet.
Aus Sicht des Unterzeichners kann daher ausschließlich eine hauptamtlich geführte Amtsverwaltung die richtige Organisationsform für das künftige Amt Eidertal sein.
Ein leitender Verwaltungsbeamter, der bei vielen Entscheidungen vom Votum der Amtsvorsteherin/des Amtsvorstehers abhängig ist, ist grundsätzlich in seiner Entscheidungsfreiheit gehemmt, was nicht zielführend sein kann. Eine Regelung über die zukünftige Hauptamtlichkeit des Amtes Eidertal sollte im Amtsgründungsvertrag aufgenommen werden, der dann von den jetzigen Amtsausschüssen und später vom neuen Amtsausschuss zu beschließen sein wird.

Diskussionsverlauf

Aufgrund des Beschlusses vom vorherigen Tagesordnungspunkt „Leitantrag zur Fusion der Ämter Molfsee und Flintbek“ ist man sich einig, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wird.

Datenstand vom 23.02.2023 07:38 Uhr