Vergabe von Projektmanagementleistungen (PM) – Beauftragung eines externen Büros (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Hauptausschuss, 28.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 28.09.2022 ö 6

Sachbearbeiter/in
Brandt Danielle

A Sachverhalt

Das Ausschreibungsverfahren für die Suche nach einem Objektplaner Gebäude für die Erweiterung der Schule am Eiderwald ist so gut wie abgeschlossen.
Für dieses Ausschreibungsverfahren wurde durch den Lenkungsausschuss und den Beschluss der Gemeindevertretung im März 2022, zur Unterstützung des technischen Bauamtes, ein externes Büro beauftragt.
Für die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen wurde das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde hinzugezogen und für die Begleitung während des Ausschreibungsverfahrens Objektplanung Gebäude wurde das Ingenieurbüro iwb, Pinneberg, Frau Bauer, beauftragt. Die Begleitung von Frau Bauer endet mit Abschluss der Leistungsphase 2 des Architekten.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für die Begleitung des bevorstehenden Ausschreibungsverfahrens eines Projektmanagementbüros steht Frau Bauer nicht mehr zur Verfügung, da sich das Büro ggf. selbst an der Ausschreibung beteiligen wird.
Das zuständige Fachamt beschäftigt sich bereits damit, ein geeignetes Büro für die unterstützenden Tätigkeiten im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, sowie für die Begleitung während des Ausschreibungsverfahrens, ausfindig zu machen. Es wurden zwischenzeitlich bei zwei Büros entsprechende Anfragen gestellt. Eine Absage liegt bereits vor, da das Büro selber an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchte.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sofern dieser im Rahmen seiner zeitlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen würde, den Architekten für die Objektplanung Gebäude im Rahmen eines Stundenvertrages mit hinzuzuziehen.
Eine vorherige telefonische Rückfrage bei Herrn Müller von der GMSH hat ergeben, dass es aus vergaberechtlichen Gründen keine Probleme geben würde, sollte man sich dafür entscheiden, den Objektplaner für die unterstützenden Tätigkeiten während des Ausschreibungsverfahrens Projektmanagement zu beauftragen.
Herr Müller selbst würde diesen Weg befürworten, da es durchaus von Vorteil sein kann, den zuständigen Objektplaner bei dem Verfahren an der Seite zu haben. Einen negativen Einfluss sieht er hier nicht. Die Wertungskriterien für die Auswahl der Teilnahmeanträge sowie die Zuschlagskriterien für die Verhandlung sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und werden von politischer Seite freigegeben und geben klare Vorgaben für jeden einzelnen Bewerber. Eine gezielte Beeinflussung im Vergabeverfahren ist ebenfalls ausgeschlossen, da die Bewertung in der Verhandlung gemeinsam mit der GSMH und der Gemeinde Flintbek erfolgen wird.
Nach telefonischer Rücksprache mit Frau Bauer, sollte der Zeitpunkt für den Start des Ausschreibungsverfahrens der Projektmanagementleistungen im Kick-Off Gespräch mit dem Architekten besprochen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach Vorlage der Kostenschätzung (Ende / Abschluss der Leistungsphase 2) vorerst die Kommunalaufsicht entsprechend über die Ausarbeitungen des Objektplaners zu informieren ist. Bis zu diesem Zeitpunkt steht Frau Bauer der Gemeinde Flintbek noch vertraglich zur Seite.
Alle weiteren Beauftragungen (LP´en 3-9 Objektplaner und Start des Ausschreibungsverfahrens PM) sind ggf. abhängig von dem Prüfergebnis der Kommunalaufsicht.

Im Vorwege der Sitzung wurde der TOP im Lenkungsausschuss beraten und einstimmig dafür abgestimmt, der Verwaltung   für die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen „Projektmanagement“ sowie für die Begleitung während des Ausschreibungsverfahrens „Projektmanagement“ den Architekten für die Objektplanung Gebäude zu beauftragen.

C Beschlussvorschlag

  1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung für die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen „Projektmanagement“, sowie für die Begleitung während des Ausschreibungsverfahrens „Projektmanagement“ ein „externes Büro“ zu beauftragen.
  2. Der Hauptausschuss spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass für diese Tätigkeiten der Architekt für die Objektplanung Gebäude beauftragt werden soll. 
Sofern der Architekt die Beauftragung ablehnt, wird ein externes Büro beauftragt. 

gez. D. Brandt vom 20.09.2022

Diskussionsverlauf

Die anwesende Vorsitzende des Lenkungsausschusses Schulbau, Gemeindevertreterin Dr. Gesa Boysen, berichtet über die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Lenkungsausschuss Schulbau. 

Beschluss:  

  1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung für die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen „Projektmanagement“, sowie für die Begleitung während des Ausschreibungsverfahrens „Projektmanagement“ ein „externes Büro“ zu beauftragen.
4 dafür, 3 dagegen 

  1. Der Hauptausschuss spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass für diese Tätigkeiten der Architekt für die Objektplanung Gebäude beauftragt werden soll. 
Sofern der Architekt die Beauftragung ablehnt, wird ein externes Büro beauftragt. 
einstimmig 

Datenstand vom 20.12.2022 16:19 Uhr