Baumkontrolle der Buchen auf dem Hangwaldgrundstück zwischen Brückenstraße und Heidberg (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Wegeausschuss, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 25.01.2023 ö 5

Sachbearbeiter/in
Böhnert Hanna

Rechtliche Bedeutung

Gefahrenabwehr

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Grund von den besonderen Umständen auf ca. 30.000 € für eine Spezialfällung.  

A Sachverhalt

Anfang letzten Jahres ist eine Buche im Hangwaldgrundstück der Gemeinde Flintbek, zwischen Brückenstraße und den Grundstücken vom Heidberg (siehe Karte im Anhang), auf Grund zu hoher Windlast entwurzelt. Da die Bäume im Hangbereich wachsen, haben sie nur eine Richtung, in die sie fallen können. Folglich sind die Häuser im Hangfußbereich sehr vulnerabel. Vor allem das Haus vom Grundstück Heidberg Nr. 5 steht in direkter Fallrichtung der Buchen und würde bei einem eventuellen Baumsturz einen sehr großen Schaden davon tragen. Zurzeit steht das Haus zwar noch leer aber dieser Zustand kann sich jeder Zeit ändern. Die entwurzelte Buche wies keinerlei äußere Schäden auf. Daraufhin wurde entschieden, die Bäume auf dem Hangwaldgrundstück bei der jährlichen Baumkontrolle ebenfalls mit begutachten zu lassen. 
Herr Kahnt, vom Baumsachverständigenbüro Kahnt, der die jährliche Baumkontrolle in der Gemeinde Flintbek durchgeführt hat, hat die Bäume kontrolliert. Die Buchen sind zum Teil 180 Jahre alt und haben eine entsprechende Höhe, Stamm- und Kronendurchmesser. Die Buchen haben für die Fauna eine wichtige Habitatfunktion. Zudem besitzen sie eine hohen intrinsischen Wert.
Das Resultat der Baumkontrolle sind vier Handlungsbäume, die gefällt werden müssen, da die Verkehrssicherheit in vollem Umfang nicht mehr besteht.  Durch den Standort in Hanglage, die Größe der Bäume und die Nähe zum Schulweg müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden und besondere Gerätschaften zum Einsatz kommen. Die Arbeiten sollten zum Beispiel am Wochenende durchgeführt werden, da die Schule dann geschlossen bleibt. Zudem müsste eine faunistische Begutachtung der Bäume durchgeführt werden, um beispielsweise Winterquartiere von Fledermäusen auszuschließen.
Die Buchen wachsen nicht einzelnstehend, sondern bilden mit anderen benachbarten Bäumen einen Wald. Aus diesem Grund können die Buchen unter forstlichen Gesichtspunkten behandelt werden. Allerdings bilden die Buchen ein gesetzlich geschütztes Biotop, da laut Biotopverordnung durch die Hanglage ein Schlucht- und Hangwald (WMs) vorliegt. Um die negativen Auswirkungen der Fällungen zu mitigieren, ist es sinnvoll einen Habitatstumpf beizubehalten. Darüber hinaus bedeutet es einen besseren Erosionsschutz zu gewährleisten.
Auf Grund des Biotopschutzes und der Besonderheit der Bäume wurde die Untere Naturschutzbehörde informiert.   Herr Klimek   unterstützt das beschriebene Vorgehen der Gemeinde.  Mit seiner Kollegin, Frau Kröhnert, soll allerdings noch ein Ortstermin vereinbart werden, bei dem die Gegebenheiten noch einmal im Detail abgesprochen werden können. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Handlungsbäume wurden mit einer Dringlichkeitsstufe 3 eingeordnet und müssen innerhalb von drei Monaten gefällt werden. Zudem besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzfrist ab dem 01. März. Folglich müssen die Arbeiten zeitnah ausgeführt werden. Bei den Arbeiten handelt es sich um eine Spezialfällungen, die mit einem Kranwagen durchgeführt werden müssten. Inklusive Einholung einer artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kappung der Buchen, Transport, Schreddern, Abfuhr und Entsorgung des Schnittgutes belaufen sich die Kosten auf knapp 30.000 €. Größere Kronenäste könnten allerdings im benachbarten Eiderwald als liegendes Totholz abgelegt werden. Damit bleiben sie dem Wald erhalten und erfüllen wichtige ökologische Funktionen. Es ist sehr wichtig die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. 

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt die Fällung der Bäume und empfiehlt der Gemeindevertretung, die erforderlichen HH-Mittel in den Haushalt 2023 aufzunehmen.
Gez. H. Böhnert, Umweltmanagerin am 12.01.2023
Gez. H. Brede, Amtsleiter am 12.01.2023

Diskussionsverlauf

GV B. Kernke-Robert bittet die Kappung der Bäume, wenn möglich über den Ästeverzweigungen durchzuführen, damit nicht nur ein Stumpf stehen bleibt.

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt die Fällung der Bäume und empfiehlt der Gemeindevertretung, die erforderlichen HH-Mittel in den Haushalt 2023 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Fotos_Buchen (.pdf)
Kartenausschnitt_Brückenstr_Buchen_Hangwald (.pdf)

Datenstand vom 04.05.2023 10:07 Uhr