Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Wegeausschuss, 25.08.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) |
Umwelt- und Wegeausschuss
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25.08.2022
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ö
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6 |
Sachbearbeiter/in Böhnert Hanna
Rechtliche Bedeutung
§ 21 LNatSchG
Finanzielle Auswirkungen
Einsparungen von ca. 2.200 €
Zu beachtende Ziele und Grundsätze
Ziele: ökologisch sinnvolle und kostengünstige Entwicklung und Pflege der Flächen
Grundsatz: umweltfreundliche Bewirtschaftungsformen
A Sachverhalt
Knicks sind laut § 21 LNatSchG (1) Nr.4 gesetzlich geschützte Biotope. Des Weiteren ist unter § 21 LNatSchG (4) die weitere zulässige Knickpflege festgeschrieben. Das bedeutet, ein seitliches Aufputzen von frisch auf den Stock gesetzten Knicks, ist innerhalb der folgenden drei Jahre nach dem Eingriff nicht zulässig. Diese Gegebenheit muss in den zukünftigen Ausschreibungen unbedingt Berücksichtigung finden. Zudem werden in der Knickliste Knicks aufgeführt, die nur Zugänge zu Feldern oder andern landwirtschaftlichen Flächen darstellen. Dort findet kein Durchgangsverkehr statt und es sind auch keine Spazierwege, da die meisten Wege auf einer landwirtschaftlichen Privatfläche enden. Zudem stehen die meisten Knicks nicht auf Gemeindeflächen.
B Stellungnahme der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Sachverhalt in den zukünftigen Ausschreibungen unbedingt Berücksichtigung finden. Für das weitere Vorgehen bedeutet dies, eine Kontrolle und Festhaltung von auf den Stock gesetzten Knicks der Knickliste im gesamten Gemeindegebiet Anfang März. In Kombination mit der angepassten Pflege laut Naturschutzgesetz und der Streckenreduzierung kann von einer spürbaren Einsparung in der Knickpflege ausgegangen werden.
C Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Wegeausschuss nimmt die überarbeitete Knickliste, mit den Nachmeldungen zu.
Gez. H. Böhnert, Umwelttechnikerin am 10.08.2022
Gez. A. Wieck, Amtsleiter am 11.08.2022
Diskussionsverlauf
GV‘ in G.Boysen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Landwirte berechtigt sind, anliegende Knicks von Privateigentümern in Eigenleistung aufzuputzen, wenn der angrenzende Bereich, als Weg etc., in Gemeineigentum steht. Nach intensiver Diskussion können Knicks, die nicht in der Liste aufgeführt sind, in der Gemeindeverwaltung nachgemeldet werden. GV M.Stötzler regt an die Kosten für die privaten Knickabschnitte auf die jeweiligen Eigentümer umzulegen. Diese Anregung wird nach kontroverser Diskussion nicht weiterverfolgt.
Beschluss
Der Umwelt- und Wegeausschuss nimmt die überarbeitete Knickliste, mit den Nachmeldungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Dokumente
02_Karte_Flintbek_West_A3_Knick+Wirtschaftswege (.pdf)
03_Karte_Flintbek_Ost_A3_Knick+Wirtschaftswege (.pdf)
Knickliste_2022_07 (.pdf)
Datenstand vom 29.11.2022 11:47 Uhr