Einführung der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers in ihr/ sein Amt und Verpflichtung gemäß § 33 Abs. 5 GO durch das dienstälteste Mitglied der Gemeindevertretung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 14.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 14.06.2023 ö 7

Sachbearbeiter/in
Baller Sonja

Diskussionsverlauf

Herr Helmut Groß verpflichtet Bürgervorsteherin Wiebke Stöllger durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und übergibt ihr den Vorsitz der Gemeindevertretung.

Datenstand vom 30.08.2023 09:28 Uhr