Verpflichtung der Gemeindevertreter*innen durch die Bürgervorsteherin/ den Bürgervorsteher gemäß § 33 Abs. 5 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 14.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 14.06.2023 ö 8

Sachbearbeiter/in
Baller Sonja

Diskussionsverlauf

Bürgervorsteherin Wiebke Stöllger verpflichtet die Gemeindevertreter*innen einzeln durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten.

Datenstand vom 30.08.2023 09:28 Uhr