Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeindevertretung, 14.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Plambeck Olaf
A Sachverhalt
Die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek, durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2004 erlassen, bedarf einer Änderung.
§ 9 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) trifft die Aussage, dass zu Beginn der Sitzung für Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben eine Einwohnerfragestunde durchgeführt wird. Dieses entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, da eine Einwohnerfragestunde nicht an das Lebensalter, sondern lediglich an den Status einer Einwohnerin, eines Einwohners gebunden ist. Einwohnerinnen und Einwohner ist man mit Geburt dort, wo man gemeldet ist.
Des Weiteren ist der Wunsch geäußert worden, wie auch bereits in anderen Gemeinden praktiziert, eine Einwohnerfragestunde zusätzlich am Ende der Sitzung einer Gemeindevertretung durchzuführen.
B Stellungnahme der Verwaltung
Aus rechtlichen Erwägungen ist die Altersfreigabe aus der Geschäftsordnung zu entfernen. Aus pragmatischen Gründen sollte eine zusätzliche Einwohnerfragestunde ans Ende der Sitzung gesetzt werden. In der Praxis hat sich immer wieder dargestellt, dass anwesende Einwohnerinnen und Einwohner sich zu Tagesordnungspunkten äußern möchten, dieses jedoch abhängig machen von der politischen Diskussion, die zum jetzigen Zeitpunkt nach der Einwohnerfragestunde erfolgt.
Durch die Schaffung der Möglichkeit einer weiteren Einwohnerfragestunde am Ende einer Sitzung, würde diese Möglichkeit, auch im Rahmen der Transparenz und Beteiligung, eröffnet werden.
C Beschlussvorschlag
Die GemeindevertreterInnen und Gemeindevertreter beschließen folgende neue Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:
Zu Beginn und zum Ende der Sitzung wird für Einwohnerinnen und Einwohner eine Einwohnerfragestunde durchgeführt.
gez. Olaf Plambeck, Bürgermeister, 26.05.2023
Diskussionsverlauf
Frau Schlegelberger-Erfurth möchte in § 9 Abs. 2 das Wort „darf“ in „soll“ ändern und stellt folgenden Antrag:
Beschluss 1
Der § 9 Abs. 2 wird geändert in:
Der für die Einwohnerfragestunde zur Verfügung stehende Zeitraum soll insgesamt 30 Minuten nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
, Enthaltungen: 0
Beschluss 2
Die GemeindevertreterInnen und Gemeindevertreter beschließen folgende neue Fassung des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung Flintbek:
Zu Beginn und zum Ende der Sitzung wird für Einwohnerinnen und Einwohner eine Einwohnerfragestunde durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 30.08.2023 09:28 Uhr