Außenbereichssatzung für das Gebiet "Streitberg" (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Planungsausschuss Molfsee, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Planungsausschuss Molfsee (Gemeinde Molfsee) Bau- und Planungsausschuss Molfsee 23.04.2024 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Gemäß § 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. 
Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. 
Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass 

  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
  2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
  3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Bei Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. § 10 Absatz 3 BauGB ist entsprechend anzuwenden (…).

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsentwurf für den Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Molfsee sind 9.000 € für die Erarbeitung der Außenbereichssatzung „Streitberg“ aufgenommen worden.

A Sachverhalt

Am südlichen Rand des Gemeindegebietes, zwischen der Landesstraße 255 bzw. der Straße „Streitberg“ im Süden und dem Molfsee im Norden befindet sich die Ansiedlung „Streitberg“. Sie besteht aus 17 Wohngebäuden sowie gewerblich und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. 
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist die Flächen des vorgesehenen Planbereiches als Flächen für die Landwirtschaft aus. Der Bestandsplan des Landschaftsplanes stellt überwiegend Siedlungsflächen für wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen dar. Da der Planbereich in Teilen auch gewerblich geprägt ist, soll die Satzung auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienen. Die bauliche Nutzung, die überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt ist, besitzt mit den 17 Wohngebäuden ein gewisses Gewicht, so dass die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung als gegeben angesehen werden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Streitberg“ gefasst. Dieser Beschluss wurde zuvor sowohl vom Bau- und Planungsausschuss Molfsee in seiner Sitzung am 26.08.2019 als auch vom Finanzausschuss Molfsee in seiner Sitzung am 19.09.2019 beraten und der Gemeindevertretung dann empfohlen.
Im Anschluss an den nun zu treffenden Vorentwurfsbeschluss sollen als nächste Planungsschritte eine frühzeitige Beteiligung der zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die ca. 6,78 ha große Fläche des geplanten Satzungsgebietes ist derzeit als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB anzusehen. Sonstige, nicht privilegierte Vorhaben innerhalb des Siedlungsbereiches „Streitberg“ sind nach derzeitig anzuwendendem Planungsrecht nicht genehmigungsfähig. Es ist nunmehr angezeigt für den in Rede stehenden bebauten Bereich der Außenbereichslage eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB aufzustellen, um dort erweiterte Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben zu schaffen.
Es ist zu betonen, dass eine Außenbereichssatzung nicht mit einem (qualifiziertem) Bebauungsplan gleichgestellt werden kann. Die in Aufstellung befindliche bzw. ggf. im weiteren Verlauf beschlossene Außenbereichssatzung ändert nichts an der Außenbereichslage des Gebietes. Der Gebietscharakter wird nicht verändert. Durch den Erlass der Satzung können lediglich öffentliche Belange beiseitegeschoben werden, die einem Vorhaben zukünftig nicht entgegengehalten werden können. Durch die Satzung ergibt sich kein „Baurecht“.
Der Vorentwurf wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Molfsee am 23.04.2024 durch das beauftragte Stadtplanungsbüro „Guntram Blank – Architekturbüro für Stadtplanung“ vorgestellt.

C Beschlussvorschlag

  1. Der Vorentwurf der Außenbereichsatzung für das Gebiet „Streitberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt:       
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen. 
Die Auslegung ist durch Aushang sowie über die Homepage des Amtes Eidertal: https://www.amt-eidertal.de/gemeinden/molfsee/bauleitplaene bekanntzumachen.

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

gez. J. Wannick am 19.02.2024
gez. S. Dreier am 21.02.2024

Dokumente
Begründung der Außenbereichssatzung 'Streitberg' der Gemeinde Molfsee (Stand 14.02.2024) - Vorentwurf (1) (.pdf)
Planzeichnung der Außenbereichssatzung 'Streitberg' der Gemeinde Molfsee (Stand 14.02.2024) - Vorentwurf (.pdf)

Datenstand vom 11.04.2024 09:15 Uhr