Kooperationsvereinbarung Standesamt zwischen dem Amt Eidertal und dem Amt Achterwehr (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Hauptausschuss Eidertal, 11.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Eidertal (Amt Eidertal) Hauptausschuss Eidertal 11.03.2024 ö 7

Sachbearbeiter/in
Plambeck Olaf

A Sachverhalt

Bereits seit dem Jahre 2007 haben das Amt Achterwehr und das ehemalige Amt Molfsee eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit geschlossen. Insbesondere im Bereich des Personenstandswesens wurde diese Kooperation gelebt und nach der Verwaltungsfusion zum 01.06.2023 auf das Amt Eidertal übertragen.

Die Tätigkeiten im Personenstandswesen haben, nicht zuletzt aufgrund gesetzlicher Neuerungen erheblich zugenommen. Das Amt Achterwehr hat bereits seit Jahren eine Standesbeamtin aus dem eigenen Stellenplan jetzt an das Amt Eidertal abgeordnet. Diese Abordnung beinhaltet auch die komplette Übernahme der Personal- und Personalnebenkosten. 

Aufgrund der wachsenden Aufgaben und durch die Verwaltungsfusion; das Personenstandswesen des ehemaligen Amtes Flintbek ist jetzt dazugekommen, es ist eine organisatorische und personelle Veränderung notwendig.
 
Die Vertreter des Amtes Achterwehr als auch des Amtes Eidertal sind sich einig diese Kooperation auch zukünftig fortzuführen. Der Beschluss des Amtsausschusses aus dem Dezember 2023 aus den Standesamtsbezirken Achterwehr und Eidertal einen gemeinsamen Standesamtsbezirk Amt Eidertal zu machen, bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Um die Aufgaben des Personenstandswesens als Gute und Wichtige Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten, ist eine gute personelle Ausstattung und natürlich auch sachliche Ausstattung notwendig.

Es ist daher notwendig gewesen, zusätzlich 25 Wochenstunden für das Personenstandswesen in den Stellenplan einzubringen. Diese 25 Wochenstunden werden Niederschlag im Stellenplan des Amtes Eidertal haben, jedoch zu 100 % (Personalkosten, Personalnebenkosten, alle weiteren, gegebenenfalls anfallenden, Kosten) durch das Amt Achterwehr getragen. 

Des Weiteren sind gewisse Anschaffungsmaßnahmen zu treffen und auch der laufende Betrieb verursacht selbstverständlich Kosten (Mietkosten, Betriebskosten, Sachmittel etc.) Diese Kosten sollen dadurch gedeckt werden, dass sämtliche Gebühreneinnahmen dem Amt Eidertal zufließen. Dieses erspart eine spitze- und verwaltungsaufwendige Abrechnung und sollte im gegenseitigen miteinander eine gerechte Verteilung ergeben.

Dieser Wunsch und Wille der beiden Vertragspartner muss in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden.
 
Der Entwurf für diese Vereinbarung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Ziel dieser Sitzung des Hauptausschusses ist es, ein grundsätzliches Mandat für die Gespräche mit dem Amt Achterwehr auf Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung zu erhalten. Im besten Fall können die Gespräche bis zur Sitzung des Amtsausschusses am 18.03.2024 abgeschlossen sein.

C Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Hauptausschusses fassen folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt auf Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung mit dem Amt Achterwehr in Verhandlungen zu treten. Das Ergebnis der Verhandlungsgespräche ist im Amtsausschuss des Amtes Eidertal vorzustellen, mit dem Ziel hier einen Beschluss für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung im Rahmen einen öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erhalten. 

Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßen die Kooperation ausdrücklich.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Birgit Nicklaus, führt in die Thematik ein. 

Daraufhin ergeht folgender Beschluss: 

Die Mitglieder des Hauptausschusses fassen folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt auf Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung mit dem Amt Achterwehr in Verhandlungen zu treten. Das Ergebnis der Verhandlungsgespräche ist im Amtsausschuss des Amtes Eidertal vorzustellen, mit dem Ziel hier einen Beschluss für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung im Rahmen einen öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erhalten. 

Die Mitglieder des Hauptausschusses begrüßen die Kooperation ausdrücklich.


einstimmig dafür 

Dokumente
Entwurf Verwaltungsvereinbarung (.pdf)

Datenstand vom 19.03.2024 11:45 Uhr