Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Eidertal (SV)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Amtsausschuss Eidertal, 18.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Fahlke Martina
Finanzielle Auswirkungen
Es werden für verschiedene Aufgaben der Verwaltung Gebühren erhoben, sofern es keine andere gesetzliche Regelung gibt.
A Sachverhalt
Nach den Regelungen in der Amtsordnung SH hat das im Amtsgebiet geltende Ortsrecht nach der Zusammenlegung von Ämtern ein weiteres Jahr Gültigkeit. Bisher werden die Gebühren über die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Flintbek erhoben, diese Satzung verliert nach der AO SH ab dem 01.06.2024 ihre Gültigkeit. Es ist daher eine entsprechende Satzung für das Amt Eidertal zu erlassen
B Stellungnahme der Verwaltung
Der vorliegende Entwurf der Satzung beinhaltet eine Zusammenführung der beiden bisherigen Verwaltungsgebührensatzungen der Gemeinde Molfsee und des Amtes Flintbek. Zudem wurden Aktualisierungen vorgenommen, rechtliche Anpassungen eingearbeitet und Anregungen der Kolleginnen und Kollegen aufgenommen.
Um ab dem 01.06.2024 eine gültige Satzung für das Amt Eidertal zu erhalten, wird die Beschlussfassung des beigefügten Entwurfes empfohlen.
C Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Eidertal beschließt den Entwurf der Satzung des Amtes Eidertal über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 07.03.2024 als Satzung.
Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
Der Amtsdirektor informiert die Mitglieder über den Sachverhalt.
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Eidertal beschließt den Entwurf der Satzung des Amtes Eidertal über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 07.03.2024 als Satzung.
Der Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
einstimmig dafür
Dokumente
Lesefassung 2 Entwurf Verwaltungsgebuehrensatzung Amt Eidertal v (.pdf)
Datenstand vom 28.03.2024 13:56 Uhr