Sachstandsbericht Klimaschutz (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Amtsausschuss Eidertal, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Amtsausschuss Eidertal (Amt Eidertal) Amtsausschuss Eidertal 18.03.2024 ö 11

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

A Sachverhalt

Seit April 2022 und mit Laufzeit bis März 2024 beschäftigt das Amt Eidertal, bzw. die Gemeinde Molfsee als amtsverwaltende Gemeinde des ehemaligen Amtes Molfsee, gemeinsam mit dem Amt Bordesholm einen Klimaschutzmanager. 
Mit Blick auf das Ende der Laufzeit dieses geförderten Erstvorhabens soll hier ein Überblick über den aktuellen Sachstand gegeben werden. Auch die aktuelle Situation rund um das Thema Wärmeplanung wird erläutert.

Klimaschutzmanagement:

  • Entsprechend der Beschlüsse aus den Amtsausschüssen Bordesholm und Eidertal hat das Amt Eidertal fristgerecht das Anschlussvorhaben Klimaschutz beantragt. Damit sind ab dem 01. April 2024 zwei Vollzeitstellen im Klimaschutzmanagement beantragt, wovon eine Stelle für das Amt Bordesholm zuständig sein wird. Die genauen Modalitäten der Zusammenarbeit der beiden Ämter regelt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Der Fördergeber „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft“ hat das Anschlussvorhaben noch nicht bewilligt. Es wird noch bearbeitet (Stand 29. Februar 2024). Nach Rücksprache mit anderen Klimaschutzmanagements im Land ist dies ein üblicher zeitlicher Ablauf. 
Um jedoch bei Rückmeldung des Fördergebers die Stelle schnellstmöglich besetzen zu können, ist die Ausschreibung der Stelle bereits vorbereitet worden. Der Klimaschutzmanager (Arne Stenger) klärt mit dem Fördergeber, ob eine Stellenausschreibung vor der Förderzusage förderschädlich wäre oder ob der Prozess der Stellenbesetzung vorbehaltlich der Förderzusage bereits durchgeführt werden kann.
  • Nach Beschluss des Maßnahmenkataloges des Klimaschutzkonzeptes durch den Amtsausschuss ist der Klimaschutzmanager mit den ersten Umsetzungen des Maßnahmenkataloges befasst. Als erste Maßnahme soll dabei ein amtsweites Energiemanagement für alle Liegenschaften der Gemeinden auf den Weg gebracht werden. Dies umfasst vor allem einen Überblick über die monatlichen Verbräuche von Strom, Wärme und Wasser, um daraus Einspar- und Verbesserungspotenziale abzuleiten. Aus vergleichbaren Projekten sind hier Einsparpotenziale zwischen 10 und 20 % des Energieverbrauchs zu erwarten. Die Datenerhebung und Auswertung findet dabei im Rahmen des verwaltungsinternen Gebäudemanagements statt. Das Klimaschutzmanagement ist aber auf die Mitarbeit der einzelnen Gemeinden angewiesen. Sobald das Konzept dazu vorliegt, wird das Klimaschutzmanagement sich mit den betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Verbindung setzen. 
Der Klimaschutzmanager ist außerdem für Einzelprojekte, wie den Energie- und Klimaschutztag in Molfsee, Sprottenflottenstationen oder das Stadtradeln im Amt als Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung zuständig. Entsprechend sind alle Gemeinden aufgerufen sich mit klimaschutzrelevanten Projekten beim Klimaschutzmanagement zu melden.
  • Nach Umsetzung des Energiemanagements sollen in der Folge Sanierungspläne für die energieintensivsten Liegenschaften erstellt werden. 

Wärmeplanung:

  • Der Förderantrag zur im Amtsausschuss beschlossenen Wärmeplanung des Amtes konnte noch vor der Haushaltssperre des Bundes am 04. Dezember 2023 eingereicht werden. Somit ist eine Förderung in diesem Bereich weiter möglich. Der Antrag ist derzeit beim Fördergeber in Bearbeitung, es wurde aber noch kein Förderbescheid erteilt. Nach telefonischer Rückmeldung ist ein Projektstart zum 01. Mai 2024 realistisch.
Mit Beschluss des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze durch den Bundestag sind durch die geänderte Gesetzeslage nun auch alle Gemeinden in Deutschland zu einer kommunalen Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 verpflichtet. Die genaue Umsetzung in Landesrecht, bzw. eine Landesverordnung, steht aber noch aus und wird erst im Laufe des Jahres 2024 erwartet. Die amtsweite Wärmeplanung, wie sie durch das Amt Eidertal beantragt ist, wird diese Vorgaben aber abdecken.
  • Planungen von Gemeinden die Wärmeversorgung bereits jetzt zu dekarbonisieren, beispielsweise durch kleine dezentrale Wärmenetze oder durch Wärmepumpenlösungen, müssen keine Wärmeplanung abwarten.

Förderung von Klimaschutzprojekten:

  • Im Rahmen der Haushaltssperre und der Neuaufstellung des Bundeshaushaltes sind einige Förderprogramme im Bereich des Klimaschutzes verändert oder auch ganz gestrichen worden. Dies betrifft unter anderem die energetischen Quartierskonzepte (KfW 432).
  • Einzelmaßnahmen, wie die Förderung von Radverkehrsmaßnahmen, Verbesserung/Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Systeme und auch weitere Programme sind aber weiter verfügbar. 
  • Ebenfalls verfügbar sind Förderungen über die AktivRegion Mittelholstein im Bereich von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 
  • Investive Projekte im Bereich des Klimaschutzes, die eine Förderung von mind. 20% durch Dritte (Bund, Land, AktivRegion) erhalten, können mit weiteren 30% aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gefördert werden.

Für Rückfragen zu den Themen steht der Klimaschutzmanager Arne Stenger zur Verfügung.

C Beschlussvorschlag

gez. A. Stenger am 04.03.2024
gez. S. Dreier am 04.03.2024

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Amtsausschusses nehmen den Sachstandsbericht zum Klimaschutz zur Kenntnis. 

Datenstand vom 28.03.2024 13:56 Uhr