Gebührenausfälle Kindertagesstätten und Institutionelle Tagespflegestellen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.06.2020 ö 10

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Rechtliche Bedeutung

Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Städteverband Schleswig-Holstein, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag zum Kostenausgleichsverfahren gem. § 25c KitaG und Ziffer B des Letter of Intent vom 09.04.2020

Finanzielle Auswirkungen

Erstattung der Gebührenausfälle der Kindertagesstätten in Flintbek bis zur Rückerstattung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Gem. § 25c Abs. 1 und 2 des Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein hat ein Träger einer Kindertagesstätte für drei Kalendermonate im Zeitraum von März bis Juli 2020 Anspruch auf Ausgleich seiner Einnahmeausfälle gegen die Standortgemeinde. Der Ausgleich besteht nur in Höhe der Betreuungsgebühren, die vor dem 01.03.2020 gebucht sind.
Die Ausgleichszahlungen haben gem. § 25c Abs. 3 auf formlosen Antrag des Trägers bis spätestens im September 2020 zu erfolgen. Wenn sie Liquiditätsengpässe glaubhaft machen erhalten diese auf Antrag eine Abschlagszahlung.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Flintbek haben bislang Ausfälle der Betreuungskosten in Höhe von ca  85.508,53 Euro  eingereicht. Die Juni-Einnahmeausfälle liegen noch nicht für alle Einrichtungen vor. Für die Einrichtung der Gemeinde Flintbek ergeben sich Ausfälle von ca 74.245,37 Euro.
Die Auszahlung an die Träger hat im September 2020 seitens der Standortgemeinde zu erfolgen. Mit einer Erstattung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde ist nicht vor November 2020 zu rechnen.
Die Gemeinde Flintbek hat somit Haushaltsmittel für die Erstattung in Höhe von 85.508,53 Euro zur Verfügung zu stellen, mit Einnahmen ist in der Höhe von 159.753,90 Euro zu rechnen.
 Die Verwaltung wird sich noch mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde auseinandersetzen, da diese Mittel nicht ohne Finanzierung für den Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung vom 10.06.2020 den Beschluss gefasst, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 86.000,00 Euro, gedeckt durch die Einnahme zu tätigen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 86.000,00 Euro, gedeckt durch die Einnahme zu tätigen.

gez. Dirk Hagenah am 17.06.2020

gez. Olaf Plambeck (BGM) am 17.06.2020

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 86.000,00 Euro, gedeckt durch die Einnahme zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 06:59 Uhr