4. Änderung der Gebührensatzung der Kindertagesstätte "Ich&Du" und der Institutionellen Tagespflegestelle (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.06.2020 ö 11

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Rechtliche Bedeutung

Änderung der Gebührensatzung der Kindertagesstätte „Ich&Du“ sowie der Institutionellen Tagespflegestellen.

Finanzielle Auswirkungen

Geringere Elternbeiträge, höhere Beiträge zur Mittagsverpflegung sowie weiterer Kostenausgleich nach § 25 a Kindertagesstättengesetz

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihrer  Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

A        Sachverhalt

a) Änderungen im Kindertagesstättenrecht
Zum 01.08.2020 hat das Land Schleswig-Holstein das Kindertagesstättenrecht mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) reformiert. Aufgrund der „Corona-Krise“ ist davon auszugehen, dass dieses Gesetz erst zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Teile der Kita-Reform sollen allerdings gem. dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schul- und hochschulrechtlicher Vorschriften, des Lehrkräftebildungsgesetzes, des Pflegeberufekammergesetzes, des Heilberufekammergesetzes, diverser Sozialgesetze, des KiTa-Reformgesetzes, des Kindertagesstättengesetzes, des Kindertagesförderungsgesetzes sowie des Finanzausgleichgesetzes aufgrund der Corona-Pandemie zum 01.08.2020 wirksam werden. Dieses Gesetz soll Anfang Mai 2020 vom Landtag verabschiedet werden. Unter anderem werden hier durch Änderung des Kindertagesstättengesetzes folgende Inhalte der Kindertagesstätten-Reform 2020 zum 01.08.2020 umgesetzt, das KiTa-Reform-Gesetz aber zum 01.01.2021 verschoben:

1. Einführung der Kita-Datenbank
Die Gemeinden und die Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen ab dem 01.08.2020 sicherstellen, dass alle Kindertageseinrichtungen die KiTa-Datenbank nutzen. Im Falle einer Nichtnutzung können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre Betriebskostenzuschüsse um bis zu 2% Monat kürzen.
2. Deckelung der Elternbeiträge
Eine Deckelung der Elternbeiträge auf die in der KiTa-Reform vorgesehenen Höchststundensätze wird indirekt auf folgende Weise eingeführt: Landesmittel dürfen zur Finanzierung von KiTas ab dem 01.08.2020 nur noch dann von den Kreisen für Zuschüsse an die KiTas verwendet werden, wenn die Elternbeiträge die Höchststundensätze von 7,21 Euro (U3) bzw. 5,66 Euro (Ü3) nicht übersteigen.

3. Geschwisterermäßigung
Die im KiTa-Reform-Gesetz vorgesehene Regelung für die landesweite Geschwisterermäßigung wird mit etwas geänderter Formulierung als neuer Absatz in § 25 Kindertagesstättengesetz eingefügt (Geltung ab 01.08.2020).

4. landeseinheitliche Regelung der sozialen Ermäßigung
Die im KiTa-Reform-Gesetz vorgesehene landeseinheitliche Regelung über die soziale Ermäßigung von Elternbeiträgen wird ebenfalls ab 01.08.2020 in das fortgeltende Kindertagesstättengesetz übernommen.

5. Tagespflege
Durch weitere Ergänzungen des Kindertagesstättengesetzes werden die mit der KiTa-Reform vorgesehenen Mindesthöhen für die laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen, die Deckelung der Elternbeiträge bei Tagespflege und weitere neue Bedingungen für Tagespflegepersonen (Fortbildung, Fachberatung, qualifizierte Vertretung) bereits ab 01.08.2020 eingeführt.

6. zwischengemeindlicher Kostenausgleich
Die Regelung über den zwischengemeindlichen Kostenausgleich beim Besuch auswärtiger Kindertagesstätten in § 25 a Kindertagesstättengesetz wird dahingehend ergänzt, dass bei Kindern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits eine Zusage für einen Betreuungsplatz außerhalb der Wohngemeinde für den Zeitraum ab dem 01.08.2020 hatten, die Standortgemeinde auch dann einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der  Wohngemeinde hat, wenn in der Wohngemeinde ein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung steht und die 3-Monats-Frist in § 25a Abs. 2 Kindertagesstättengesetz nicht eingehalten wurde. Dies ist eine Vertrauensschutzregelung für diejenigen Eltern, die im Vertrauen auf die KiTa-Reform eine Platzzusage für eine auswärtige Betreuung bereits haben. Sofern die Platzzusage noch nicht vorlag, gilt § 25a Kindertagesstättengesetz unverändert fort.

7. Fachgremium
Die gesetzliche Grundlage für das im KiTa-Reform-Gesetz vorgesehene Fachgremium wird ab 01.08.2020 geschaffen.

8. Krippengeld
Die mit der KiTa-Reform vorgesehene Abschaffung des „Krippengeldes“ in Höhe von 100 Euro wird durch Ergänzung von § 25 b Kindertagesstättengesetz zum 31.07.2020 wie vorgesehen umgesetzt.
b) Erhöhung der Gebühr für die Mittagsverpflegung
Des Weiteren hat unser Essenlieferant der Kindertagesstätte „Ich&Du“ sowie der Institutionellen Kindertagespflege eine Preisanpassung zum 01.08.2020 angekündigt.

B Stellungnahme der Verwaltung

a) Änderungen im Kindertagesstättenrecht
Zu Punkt 1: Die KiTa-Datenbank wird für alle Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Flintbek zum 01.08.2020 starten. Es kommt aufgrund der „Corona-Pandemie“ zu Schwierigkeiten, da alle Anwenderschulungen abgesagt wurden.  Wir haben aber hierfür Lösungen finden können. Der Bereich der Tagespflegepersonen ist ebenfalls in der KiTa-Datenbank aufzunehmen. Dies übernimmt nach jetzigem Stand der Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Zu Punkt 2 und 3:  Die Elternbeiträge dürfen die festgesetzten Beträge für die monatliche Betreuungsstunde nicht übersteigen. Die Elternbeiträge für die Einrichtungen in der Gemeinde Flintbek sind von diesen festgesetzten Beträgen nicht sehr weit entfernt. Gem. der Berechnung in Anlage 1 ergibt sich eine rechnerische Gebühr von 5,88 Euro je monatliche Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr überschritten haben und 7,84 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben. In der Vergangenheit wurden die errechneten Elternbeitragshöhe jährlich auf Grundlagen der Einrichtung der Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek festgelegt und von den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet übernommen. Um weiterhin die volle Förderung durch Landesmittel zu erhalten, müssen diese errechneten Beiträge auf 5,66 Euro (ü3) sowie 7,21 Euro (u3) festgesetzt werden. Diese Änderungen bedürfen einer rechtzeitigen Änderung der Gebührensatzungen für die Kindertagesstätte „Ich & Du“ sowie der Institutionellen Tagespflegestelle der Gemeinde Flintbek.
Zu Punkt 4 Für die Ermäßigung oder Übernahme der Benutzungsgebühren gilt § 25 Abs. 3 des Kindertagesstättengesetzes. Hierzu bleiben nähere Regelungen abzuwarten, bedürfen aber keiner Handlung seitens der Gemeinde.
Zu Punkt 5: Die Regelungen des Bereiches der „Tagespflegepersonen“ fällt in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Zu Punkt 6: Dies bedeutet eine Rechtssicherheit für die Erziehungsberechtigten. Für die Gemeinden wird lediglich der zwischengemeindliche Kostenausgleich beibehalten, allerdings ohne eine Prüfung des Anspruches insoweit bereits Platzzusagen erfolgt sind.
Zu Punkt 7 und 8 Diese Punkte fallen nicht in die Zuständigkeit der Gemeinden.
b) Preisanpassung Mittagessensversorgung
Der Essenslieferant der Kindertagesstätte „Ich&Du“ sowie der Institutionellen Tagespflegestelle der Gemeinde Flintbek hat mit Schreiben vom 13.02.2020 mitgeteilt, dass er den Lieferpreis für das Mittagessen zum 01.08.2020 anpassen muss. Gem. der folgenden Berechnung ergibt sich eine monatliche Erhöhung um 5,50 Euro. Letztmalig wurde die Gebühr zum 01.10.2017 angepasst.

u3+ü3




Preis je Essen
Mtl.(*20)
11 Monte
12 Monate
neu ab 08/2020
3,40 €
68,00 €
748,00 €
62,33 €
alt
3,10 €
62,00 €
62,00 €
56,83 €

Für 4 Wochen  entstehen keine Essenskosten. Die jährlichen Kosten werden auf 12 Monate umgelegt.

Die Zuschläge für glutenfreier Essen, eiweiß- oder lactosefreies sowie vegetarisches Essen bleiben konstant





Die Elternvertretung sowie der Kita-Beirat der Kindertagesstätte „Ich&Du“ wurden beteiligt.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung vom 06.05.2020 den Beschluss gefasst, der Gemeindevertretung zu empfehlen, die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek (Anlage 1) sowie die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Institutionelle Tagespflegestelle (Anlage 2) zu beschließen

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Flintbek der Gemeinde Flintbek beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek (Anlage 1) sowie die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Institutionelle Tagespflegestelle (Anlage 2) zu beschließen

gez. Dirk Hagenah am 17.06.2020
gez. Olaf Plambeck (BGM) am 17.06.2020

Beschluss

Die Gemeindevertretung Flintbek der Gemeinde Flintbek beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek (Anlage 1) sowie die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Institutionelle Tagespflegestelle (Anlage 2) zu beschließen .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Anlage 1 4. Änderungssatzung Kita (.pdf)
Anlage 2 4. Änderungssatzung ITP (.pdf)

Datenstand vom 25.09.2020 06:59 Uhr