Bebauungsplan Nr. 52 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordwestlich der "Hamburger Chaussee" (L 318), südwestlich des "Meilensteinweges" und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes" hier: Freigabe für die Vorstellung erster Ideen hinsichtlich der Entwässerung bei der Wasserbehörde (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.06.2020 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek plant die Erweiterung des Gewerbegebietes an der L 318. Um das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 38) erweitern zu können, ist die Aufstellung des B-Planes Nr. 52 erforderlich. Außerdem muss der Flächennutzungsplan hierfür geändert werden. Die Aufstellung des B-Planes und die Änderung des F-Planes sollen im Parallelverfahren erfolgen. Die Gemeindevertretung Flintbek hat in ihrer Sitzung vom 06.11.2018 aus diesem Grund den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 52 für das Gebiet „nordwestlich der Hamburger Chaussee (L318), südwestlich des „Meilensteinweges“ und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes“ gefasst. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.08.2019 stellten Herr Kühle vom Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ bereits den aktuellen Planungsstand und Herr Matthiesen vom Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen und Schlegel“ den Grünbestand vor.  
Am 05.11.2019 wurde der B-Plan Nr. 52 sodann im „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ weiter thematisiert.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.11.2019 wurden die Ergebnisse aus dem „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ vorgestellt sowie aktuelle Informationen bekannt gegeben. Durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ wurden zudem drei Planungsvarianten entwickelt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wurden. Der Bauausschuss stimmte dem vorgelegten Entwurf mit der Ringerschließung (Variante 1) zu.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte daraufhin vom 19.12.2019 bis zum 07.02.2020. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung vom 25.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Flintbek durchgeführt.
Am 08.06.2020 fand ein „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgestellt wurden. Außerdem wurden erste Entwürfe hinsichtlich der Entwässerung des Gebietes vorgestellt. Diese ersten Ideen sind auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 entstanden. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Der auf dem Plangebiet befindliche Graben wurde in Ideen berücksichtigt (Beseitigung, Verlegung, Erhaltung).
Diese ersten Ideen, welche Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, müssen frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde besprochen und abgestimmt werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Durch den Bauausschuss sind diese ersten Ideen für die Entwässerung des Gebietes für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde freizugeben.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss gibt die Ideen hinsichtlich der Entwässerung für das Gebiet des B-Planes Nr. 52 für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei.  

gez. S. Dreier am 11.06.2020
gez. O. Plambeck am 11.06.2020

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Begrüßung der Anwesenden durch Herrn Kühle vom Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ teilt dieser zunächst mit, dass sich aus der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben hat, dass die Verlegung oder Beseitigung des auf dem Gebiet befindlichen offenen Gewässers und der diesbezügliche Ausgleich aus verschiedenen Gesichtspunkten nicht einfach sei und daher gesondert und frühzeitig betrachtet werden müsse. Zudem müssen die sich aus dem Erlass aus Oktober 2019 ergebenden neuen wasserrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Oberflächenentwässerung beachtet werden. Im Anschluss stellt Herr Kühle die verschiedenen Ideen hinsichtlich der Oberflächenentwässerung vor. Zunächst zeigt er den Anwesenden eine Variante mit einer Ringerschließung vor. Der Graben müsse hierfür beseitigt werden. Eine weitere Variante sehe eine Sackgassenerschließung vor. Der Graben könne in dieser Variante erhalten bleiben, jedoch seien hier zwei Behandlungsanlagen erforderlich. Zuletzt stellt Herr Kühle eine Variante vor, welche die Verlegung des Grabens vorsieht. Auch hier sei die Errichtung zweier Behandlungsanlagen erforderlich. Die vorgestellten Varianten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Herr Kühle teilt abschließend mit, dass er um Freigabe für die Vorstellung der Ideen hinsichtlich der Oberflächenentwässerung bei der unteren Wasserbehörde und gleichzeitig um Rückmeldung, welche Variante seitens des Bauausschusses favorisiert werde, bittet. Herr Kernke-Robert merkt an, dass nicht nur die Entwässerung betrachtet werden müsse sondern insgesamt der Aspekt, wie mit dem Grund und Boden umgegangen wird. Nach kurzem Austausch im Ausschuss ergeht der nachfolgende Beschluss:

Beschluss

Der Bauausschuss gibt die Variante 1 (Ringerschließung) hinsichtlich der Entwässerung für das Gebiet des B-Planes Nr. 52 für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Anlage 1 zum TOP 5 (.pdf)
Anlage 2 zum TOP 5 (.pdf)
Anlage 3 zum TOP 5 (.pdf)

Datenstand vom 24.09.2020 10:21 Uhr