Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg" hier: Freigabe für die Vorstellung erster Ideen hinsichtlich der Entwässerung bei der Wasserbehörde und Beratung über Beauftragung eines zusätzlichen Planers als Ideengeber (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 18.06.2020 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) –

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. Außerdem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Zuletzt fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ am 08.06.2020 statt, in welchem die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese erste Idee, welche Grundlage für die Erarbeitung eines Grundkonzeptes für das Plangebiet ist, muss frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde besprochen und abgestimmt werden.
Aus dem Arbeitskreis ging außerdem das Bestreben hervor, neben den klassischen Wohnbereichen auch Konzepte für Wohnprojekte oder andere Wohnformen (Nachbarschaften, Wohnhöfe, Wohnprojekte usw.) zu entwickeln.
Ein zusätzlicher Planer könnte als Ideengeber auftreten, hinsichtlich der Entwicklungen bei Wohn- und Bauformen beraten und weitere inhaltliche Impulse geben. Darüber hinaus könnte er die Projektsteuerung übernehmen und bei der Vermittlung der Ziele und Ideen als Mediator zwischen Gemeinde, Fachplanern und Erschließungsträger fungieren.
Im Bauausschuss vom 06.11.2019 wurde durch Herrn Dau-Schmidt ein Vortrag zu alternativen Wohnformen in Neubaugebieten gehalten. Hier wurden viele Beispiele aus den skandinavischen Ländern, aber auch aus dem direkten Umkreis genannt. Auch zum Umgang mit topographischen Beschwerlichkeiten und deren Umsetzung wurden Ausführungen gemacht. Der Bauausschuss nahm den Vortrag als guten Impuls für die weitere Planung der baulichen Entwicklung der Gemeinde Flintbek auf und beauftragte die Verwaltung, mit Herrn Dau-Schmidt und Herrn Kühle ein Gespräch hinsichtlich einer möglichen Umsetzung der Idee zu führen.
Außerdem ging die Idee aus dem Arbeitskreis hervor, Exkursionen bestehender Baugebiete durchzuführen, um hieraus sowohl positive als auch negative Aspekte in Hinblick auf die Entwicklung des B-Planes Nr. 50 zu ziehen und diese Anregungen in der Planung zu nutzen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Durch den Bauausschuss sind diese ersten Ideen für die Entwässerung des Gebietes für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde freizugeben.
In der Sitzung werden zudem Informationen hinsichtlich einer möglichen Kooperation mit Herrn Dau-Schmidt vorgestellt.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss gibt die Ideen hinsichtlich der Entwässerung für das Gebiet des B-Planes Nr. 50 für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei.

gez. S. Dreier am 11.06.2020
gez. O. Plambeck am 11.06.2020

Diskussionsverlauf

Zunächst verdeutlicht Herr Kühle, dass auch für die Aufstellung des B-Planes Nr. 50 die Entwässerung frühzeitig geklärt werden müsse. Die neuen wasserrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Regenwasser sind, wie im Gebiet des B-Planes Nr. 52, gleichermaßen auch für den B-Plan Nr. 50 zu beachten. Aus diesem Grunde sei ein naturnahes Entwässerungskonzept zu entwickeln. Herr Kühle macht eingangs darauf aufmerksam, dass Leitungen auf der Fläche des Geltungsbereiches liegen, die in der Planung berücksichtigt werden müssen. Im Anschluss stellt Herr Kühle den Anwesenden das Entwässerungskonzept vor. Das Konzept ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er erläutert hierzu, dass das Wasser über flache Mulden in den südlichen Bereich des Gebietes gelange und dort in einem Graben gesammelt werde und anschließend in eine Niederung, welche im räumlichen Zusammenhang zur Ausgleichsfläche der B-Pläne Nr. 46, 50 und 51 steht, gelange . Südlich sei zudem bereits eine Einleitstelle vorhanden, die genutzt werden müsse. Zudem solle die Grünzonierung erhalten bleiben. Herr Kühle bittet seitens des Bauausschusses um Freigabe dieser Idee für die Vorstellung bei der unteren Wasserbehörde.
Des Weiteren führt Herr Kühle in die Thematik der Hinzuziehung eines externen Planers als Ideengeber und Mediator in diesem Planungsverfahren ein. Frau Dreier macht in diesem Zuge auf den Beschluss des Bauausschusses vom 21.11.2019 aufmerksam, durch welchen die Verwaltung beauftragt wurde, Gespräche mit Herrn Kühle und Herrn Dau-Schmidt hinsichtlich einer möglichen Umsetzung der Idee eines externen Planers zu führen. Weiter führt die Protokollführerin aus, dass durch die Verwaltung Kontakt zu Herrn Kühle und Herrn Dau-Schmidt aufgenommen wurde und durch Herrn Dau-Schmidt eine Skizzierung des Auftrages vorgenommen wird. Herr Kühle ergänzt hierzu, dass er zudem Kontakt mit Herrn Dau-Schmidt aufgenommen habe. Zu Beginn der Diskussion stellt der Ausschussvorsitzende klar, dass kein zweiter Planer beauftragt werden soll, sondern über das Hinzuziehen eines Ideen- und Impulsgeber beraten werden soll.
Herr Kernke-Robert spricht sich dafür aus, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, um die Idee eines zusätzlichen Impulsgebers weiterzuverfolgen. Frau Bläse gibt bekannt, dass sie es als wichtig erachte, Impulse zu erhalten und sie es aus diesem Grund schade finden würde, die Idee eines externen Planers vollständig abzulehnen. Herr Herrmann sehe die Idee problematisch, da die Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde stehen und den Investoren immense Kosten für einen zusätzlichen Planer, welcher das gesamte Verfahren begleiten würde, aufgezwungen werden würden. Zudem habe die Nachfrage zum B-Plan Nr. 51 gezeigt, dass kein Bedarf für alternative Wohnformen besteht. Herr Muhs sehe die Idee, sich mit alternativen Wohnformen auseinanderzusetzen, grundsätzlich positiv, hinsichtlich der Beauftragung eines zusätzlichen Planers schlägt jedoch vor, zunächst das Grundkonzept abzuwarten. Herr Wenderoth gibt zu bedenken, dass vermutlich keine neuen Ideen durch die Beauftragung eines externen Planers entstehen würden. Ein Austausch zwischen beiden Planern sei für ihn in Ordnung, eine Beauftragung für das gesamte Verfahren jedoch nicht.
Im Verlauf der Diskussion fügt Herr Kühle hinzu, dass nicht nur die derzeitige Marktlage betrachtet werden dürfe, sondern auch die zukünftige Wohnsituation prognostitiert werden müsse. Er traue sich die Planung durchaus aus, er sehe jedoch die Chance, eine Innovation für die Zukunft zu schaffen, da Herr Dau-Schmidt an Ortsentwicklungskonzepten arbeitet und über vielfältige Kontakte zu anderen Kommunen verfügt. Herr Kühle schlägt vor, dass er sich, sofern Diskrepanzen im Verfahren entstehen, zu gegebener Zeit an die Ausschussmitglieder wenden wird, um Herrn Dau-Schmidt hinzuziehen. Zuletzt gibt Herr Kernke-Robert bekannt, dass er auf Grund des Meinungsbildes der Ausschussmitglieder von der Stellung eines Antrages absieht.
Im Ausschuss besteht der Konsens, dass zu gegebener Zeit im Verfahren Kontakt zu Herrn Dau-Schmidt aufgenommen werden sollte, wenn Herr Kühle das Erfordernis zum Ausdruck bringt. Ein Beschluss ergeht nicht.

Beschluss

Der Bauausschuss gibt die Ideen hinsichtlich der Entwässerung für das Gebiet des B-Planes Nr. 50 für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Anlage 1 zum TOP 6 (.pdf)

Datenstand vom 24.09.2020 10:21 Uhr