Errichtung eines Dirtparks (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Brede Hendrik

Rechtliche Bedeutung

Nutzungsvereinbarung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für Bauantragstellung und schalltechnische Begutachtung

A Sachverhalt

An die Verwaltung wurde durch Herrn Stefan Maierhöfer die Idee herangetragen, einen sogenannten „Dirtpark“ zu errichten. Ein Verein (Dirtpark Flintbek e.V.) hat sich bereits gegründet. Durch die Aufschüttung mehrerer Erdhügel könnte eine derzeitige Freifläche als Parcours für Mountainbike und BMX-Fahrer genutzt werden.

Der BJKS hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die Verwaltung beauftragt, eine Nutzungsvereinbarung zur Errichtung eines solchen „Dirtparks“ auf der Fläche des „Heimstättenweges“ zu schließen.

Die anschließende baurechtliche Prüfung des Vorhabens ergab, dass ein „Dirtpark“ baurechtlich als Sportfläche zu bewerten ist. Der Spielplatz „Heimstättenweg“ ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen.  
Aus diesem Grund ist eine Realisierung auf der Spielplatzfläche im Heimstättenweg nur durch eine Ausweisung in einem Bebauungsplan möglich.

Auch der angedachte Alternativstandort „An der Bahn“ auf der Fläche neben dem Haus der Jugend setzt ein Planungserfordernis voraus, dies bestätigte die Untere Bauaufsichtsbehörde. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die Fläche liegt jedoch im Außenbereich gem. § 35 BauGB, daher müsste auch hier ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des BJKS am 30.10.2019 über einen Alternativstandort beraten. Als möglicher Standort kam die Fläche der abgängigen Tennishalle im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 18, 2. Änderung in Betracht, da die Fläche im B-Plan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festgesetzt ist. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, zu prüfen, wie eine Zuwegung zum „Dirtpark“ auf dieser Fläche sichergestellt wird. Gleichzeitig stimmte der BJKS der Nutzung auf der Fläche der abgängigen Tennishalle zur Errichtung des „Dirtparks“ grundsätzlich zu und bat die Verwaltung, die entsprechende Nutzungsvereinbarung mit Herrn Maierhöfer abzuschließen.
Die Verwaltung führte am 22.11.2019 ein Gespräch mit dem Tennisclub Flintbek, um die offenen Fragen bezüglich der Erschließung zu klären. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2020 wurde der Bürgermeister beauftragt die Änderung des Erbpachtrechtsvertrages mit dem Tennisverein abzuschließen. Diese Änderung enthält unter anderem die Übergabe der Zuwegung zur Fläche der ehemaligen Tennishalle an die Gemeinde. Da die Fläche direkt an ein reines Wohngebiet (WR-Gebiet - § 3 Baunutzungsverordnung) angrenzt, waren außerdem die schallschutzrechtlichen Bestimmungen zu klären. Eine Rücksprache mit dem LLUR ergab, dass in jedem Fall eine schalltechnische Begutachtung erforderlich ist. Eine solche Begutachtung würde Kosten zwischen 5.000,- € und 10.000,- € nach sich ziehen Der Standort sei jedoch auf Grund der unmittelbaren Nähe zu dem WR-Gebiet als sehr kritisch einzustufen. Die Anlieger des „Schurkamps“ und des „Schlotfeldtsberg“ wandten sich zudem bereits an die Verwaltung und teilten ihre Bedenken hinsichtlich des Standortes in einem Gespräch mit. Zudem reichten sie im Zuge der Sitzung des BJKS vom 19.02.2020 eine Stellungnahme mit der Forderung, dass die weitere Nutzung des Hallengrundstückes so gestaltet wird, dass sich keine höhere Belastung als vor dem Abriss der Halle ergibt, ein. Das Vorhaben auf dieser Fläche wäre daher aus den oben genannten Gründen, wenn überhaupt, nur mit großen Einschränkungen realisierbar.
Als geeigneter Standort kommt aus diesem Grund lediglich die Fläche neben dem Beachvolleyballfeld auf der Freifläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus Großflintbek in Betracht. Die Fläche ist als öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung Sportplatz im B-Plan Nr. 30, 1. Änderung festgesetzt. Auch hier wäre mit Bauantragstellung eine schalltechnische Begutachtung erforderlich, allerdings sei dieser Standort nach erster Einschätzung des LLUR aus schallschutzrechtlicher Sicht geeignet.  Nach Rücksprache mit dem Schallgutachter würde hier eine vereinfachte Form eines Gutachten ausreichen, so dass Kosten in Höhe von circa 2.000,- anfallen würden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Da der Standort neben dem Beachvolleyballfeld auf der Freifläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus Großflintbek aus bau- und schallschutzrechtlicher Sicht geeignet ist, könnte das Vorhaben auf dieser Fläche realisiert werden, sofern das Schallgutachten keinerlei Einschränkungen hierfür festlegt. Hierdurch würde sich die Fläche, welche derzeit für andere Aktivitäten zur Verfügung steht, jedoch verringern.

Die Verwaltung sollte gemeinsam mit dem Dirtpark Flintbek e.V. ein Konzept erarbeiten, welches die Errichtung eines Dirtparks auf dem Feuerwehrplatz beschreibt. Dieses Konzept sollte eine konkrete baurechtliche Prüfung, eine schallschutzrechtliche Begutachtung sowie eine Nutzungsplanung des Platzes beinhalten.  Der BJKS sollte diskutieren, ob die Gemeinde sich zusätzlich zum personellen Aufwand auch an den Kosten für das Schallschutzgutachten beteiligt.

C Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Errichtung eines Dirtparks auf dem Feuerwehrplatz gemeinsam mit dem Dirtpark Flintbek e.V. zu erarbeiten und im nächsten BJKS vorzustellen.
gez. H.Brede am 30.04.2020
gez. O.Plambeck am 30.04.2020

Diskussionsverlauf

Herr Maierhöfer verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept inkl . Kostenschätzung für die Errichtung eines Dirtparks auf dem Feuerwehrplatz gemeinsam mit dem Dirtpark Flintbek e.V. zu erarbeiten und im nächsten BJKS vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 24.09.2020 09:40 Uhr