Errichtung eines Skateparks (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Brede Hendrik

Rechtliche Bedeutung

Nutzungsvereinbarung

Finanzielle Auswirkungen

keine

A Sachverhalt

An die Verwaltung wurde durch eine Gruppe Jugendlicher die Idee herangetragen, einen Skatepark zu errichten. Darüber hinaus erarbeitete die Gruppe ein Sport- und Aktivitätskonzept.

Der BJKS beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 27.11.2019, mit dem Projektteam Skatepark Flintbek die Aufarbeitung des Projektes und die Beantragung von Mitteln zu erarbeiten.
Die Initiatoren des Skateparks haben die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Förderung bisher noch nicht vorgelegt.

Als möglicher Standort für die Errichtung des „Skateparks“ wurde durch das Projektteam ein Teilstück des Parkplatzes „An der Bahn“ am Sportplatz Eiderkamp hervorgebracht, da die Fläche räumlichen Bezug zum Haus der Jugend aufweist und bereits versiegelt ist. Zudem befindet sich in der unmittelbaren Umgebung keine Wohnbebauung, die aus schallschutzrechtlicher Sicht besonders berücksichtigt werden müsste. Eine schalltechnische Begutachtung müsste dennoch erstellt werden.
Ein „Skatepark“ ist baurechtlich als Sportfläche zu bewerten. Die baurechtliche Überprüfung des Standortes ergab, dass die Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt ist. Da die Fläche jedoch im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch liegt, müsste für die Realisierung des Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 befindet sich derzeit in der Aufstellung. Das Vorhaben könnte in der Planung berücksichtigt werden.

Da ein „Skatepark“ baurechtlich als Sportfläche zu bewerten ist, kommt für die Errichtung eines „Skateparks“, ohne kosten- und zeitintensive Planverfahren durchführen zu müssen, lediglich der Standort auf der Freifläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus in Betracht. Allerdings müsste für die Realisierung des Vorhabens die für den „Skatepark“ erforderliche Fläche versiegelt werden. Zudem verringert sich hierdurch die zur Verfügung stehende freie Fläche.

B Stellungnahme der Verwaltung

Da bauplanungsrechtlich nur er Feuerwehrplatz in Frage kommt, muss die Fläche entsprechend hergestellt werden. Für eine Betonierung der Fläche würden Kosten in Höhe von circa 45.000,- € entstehen. Eine Ausführung als Asphalttragschicht würde circa 35.000,- € kosten.
Aufgrund der hohen Kosten für die Herstellung eines solchen Untergrundes rät die Verwaltung dazu von der Idee der Errichtung eines Skateparks Abstand zu nehmen.

C Beschlussvorschlag

Der BJKS begrüßt grundsätzlich die Errichtung eines Skateparks, lehnt das Vorhaben jedoch aufgrund der hohen Kosten ab. Die Verwaltung wird gebeten die Initiatoren hierüber in Kenntnis zu setzen.
gez. H.Brede am 30.04.2020
gez. O.Plambeck 30.04.2020

Beschluss

Der BJKS begrüßt grundsätzlich die Errichtung eines Skateparks, lehnt das Vorhaben jedoch aufgrund der hohen Kosten ab. Die Verwaltung wird gebeten die Initiatoren hierüber in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.09.2020 09:40 Uhr